Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 800 von 2512

§ 60 BDG

Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil
Inhalt
  • ) Bei der Klage gegen eine Disziplinarverfügung prüft das Gericht neben der Rechtmä
  • zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden, die dem Beamten in der Klage oder der
  • Nachtragsdisziplinarklage als Dienstvergehen zur Last gelegt werden. Das Gericht kann in dem Urteil 1.auf die

§ 1244 BGB

Gutgläubiger Erwerb
Inhalt
  • zusteht oder den Erfordernissen genügt wird, von denen die Rechtmäßigkeit der Verä
  • entsprechende Anwendung, wenn die Veräußerung nach § 1233 Abs. 2 erfolgt ist oder die

§ 378 SGB 3

Berufungsfähigkeit
Inhalt
  • ;hnlichen Aufenthalt rechtmäßig im Bundesgebiet haben und die die Voraussetzungen des §
  • ; 15 des Bundeswahlgesetzes mit Ausnahme der von der Staatsangehörigkeit abhängigen

§ 84a SGB 10

Unabdingbare Rechte des Betroffenen
Inhalt
  • (1) Die Rechte des Betroffenen nach diesem Kapitel können nicht durch Rechtsgeschäft
  • Betroffene sich an jede dieser Stellen wenden, wenn er nicht in der Lage ist festzustellen, welche
  • ausgeschlossen oder beschränkt werden.(2) Sind die Daten des Betroffenen automatisiert oder in
  • Stelle die Daten gespeichert hat. Diese ist verpflichtet, das Vorbringen des Betroffenen an die
  • Stelle, die die Daten gespeichert hat, weiterzuleiten. Der Betroffene ist über die Weiterleitung und jene Stelle zu unterrichten.

§ 143 SGB 3

Rahmenfrist
Inhalt
  • (1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller
  • sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.(2) Die Rahmenfrist reicht nicht
  • in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der die oder der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit
  • erfüllt hatte.(3) In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen die oder der
  • Maßnahme bezogen hat. In diesem Fall endet die Rahmenfrist spätestens fünf Jahre nach ihrem Beginn.

§ 43 DMBilG

Prüfung
Inhalt
  • des öffentlichen Rechts können abweichend von § 34 Abs. 1 nur von einem Wirtschaftspr
  • (1) Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder
  • üfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden, soweit sie nicht
  • Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorlagen.

Art 32 WG

Inhalt
  • ist.(3) Der Wechselbürge, der den Wechsel bezahlt, erwirbt die Rechte aus dem Wechsel gegen
  • (1) Der Wechselbürge haftet in der gleichen Weise wie derjenige, für den er sich verb
  • ürgt hat.(2) Seine Verpflichtungserklärung ist auch gültig, wenn die Verbindlichkeit, f
  • denjenigen, für den er sich verbürgt hat, und gegen alle, die diesem wechselmäßig haften.

§ 142 ZVG

Inhalt
  • die Rechte auf den hinterlegten Betrag mit dem Ablauf von dreißig Jahren, wenn nicht der
  • ;hrige Frist beginnt mit der Hinterlegung, in den Fällen der §§ 120, 121 mit dem Eintritt
  • In den Fällen des § 117 Abs. 2 und der §§ 120, 121, 124, 126 erlöschen
  • Zuschlags Eigentümer des Grundstücks war, ist zur Erhebung berechtigt. Die dreißigjä
  • der Bedingung, unter welcher die Hinterlegung erfolgt ist.

Anfordung an die Be­gründ­ung der Un­ter­bring­ung in ein­em psychiat­risch­en Krank­en­haus

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 15.04.2017
Inhalt
  • psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des [...]
  • entsprechende Entscheidung des LG Aachen mit der maßgeblichen Begründung, ie Unterbringung des Angeklagten
  • Hat jemand eine Tat im Zustand der Schuld­un­fähig­keit (§ 20 StGB) oder der ver­mindert­en
  • Schuld­fähig­keit (§ 21 StGB) be­gang­en, so kann das Ge­richt nach § 63 StGB die Unter­bring­ung in einem
  • psych­iatrisch­en Krank­en­haus anordnen. In dem Verfahren 2 StR 464/15 hat der BGH eine

BGH - VI ZR 304/08

Bundesgerichtshof vom 27.07.2010
Inhalt
  • gerecht Denkenden verstößt (st. Rspr. seit RGZ 48, 114, 124). In diese rechtliche Beurteilung ist
  • Pentz für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des
  • Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in WM 2009, 651 und OLGR München 2009, 178 veröffentlicht ist, bejaht
  • gemäß § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB unwirksam seien. II. Diese Erwägungen halten rechtlicher Nachprüfung im
  • Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteile vom 6. Mai 1999 - VII ZR

BGH - VI ZR 248/08

Bundesgerichtshof vom 27.07.2010
Inhalt
  • verstößt (st. Rspr. seit RGZ 48, 114, 124). In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob
  • Pentz für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des
  • aufgehoben und den Beklagten im Wesentlichen antragsgemäß verurteilt. Mit der vom Berufungsgericht
  • halten rechtlicher Nachprüfung im entscheidenden 9Punkt nicht stand. 101. Zutreffend ist der nicht
  • Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteile vom 6. Mai 1999 - VII ZR 132/97, BGHZ

OLG Düsseldorf - I-24 U 152/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.04.2006
Inhalt
  • haben. 15 II. Nutzungsentschädigung 1819Mit Recht ist das Landgericht in der angefochtenen
  • Aussicht auf Erfolg. Im Ergebnis hat das Landgericht die Klage zu Recht abgewiesen: I. Mietzinsanspruch
  • - § 535 S. 2 BGB a.F. - gegen die Beklagte nicht zu. Zu Recht ist das Landgericht von einer
  • .-GmbH ist mit der Beklagten aber weder in ihrer Rechtsperson noch in ihrer unternehmerischen Struktur
  • Rn. 6). Dies ist hier erst recht der Fall: Der Zeuge B. war auf Grund schlüssig erklärten

LSG Bayern - L 11 AL 18/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 09.12.2004
Inhalt
  • im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von
  • 31.07.1999 (aF). Ob altes oder neues Recht anzuwenden ist, regelt § 422 SGB III, der mW zum 01.01.1998 durch
  • Leistung vorsieht, ebenfalls in einem umfassenden Sinne auszulegen. Das alte Recht bleibt daher
  • Zeitpunkt ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit H zu. So stellte die
  • Arbeitgeber ist in Streitigkeiten über Eingliederungszuschüsse Leistungsempfänger iS von § 183 SGG (BSG

OLG Köln - 6 U 12/05

Oberlandesgericht Köln vom 10.06.2005
Inhalt
  • . Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil. II. 78Die Berufung ist zulässig. In der Sache führt
  • sie jedoch nicht zum Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht angenommen
  • , ohne ihn zum (Mit-) Regisseur zu machen. Ein den Unterlassungsanspruch rechtfertigendes Recht i.S
  • zu honorieren, rügt die Beklagte zu Recht, dass die Klägerin hiermit im Berufungsverfahren nicht mehr
  • , unter urheberrechtlichen Aspekten in Anspruch. An den Dreharbeiten des Films im Libanon, welche in zwei

V + MITTELSTANDSPOLICE – URTEIL GEGEN BERATER

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 28.12.2017
Inhalt
  • Schadensersatz erwirkt. Im Gegenzug muss der Anleger die Rechte aus der Fondsgebundenen Rentenversicherung an
  • erheblichen Verlusten rechnen müssen.Das Urteil betreffend die V + Mittelstandspolice reiht sich in
  • in Liquidation. Für die Anleger der V + Mittelstandspolice bedeutet dies, dass sie mit
  • den Berater übertragen. Das Gericht hat damit dem Anleger Schadensersatz in voller Höhe
  • Risiken der Anlage nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.Bei der V