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§ 60 BDG
Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil
- Inhalt
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- ) Bei der Klage gegen eine Disziplinarverfügung prüft das Gericht neben der Rechtmä
- zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden, die dem Beamten in der Klage oder der
- Nachtragsdisziplinarklage als Dienstvergehen zur Last gelegt werden. Das Gericht kann in dem Urteil 1.auf die
§ 1244 BGB
Gutgläubiger Erwerb
- Inhalt
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- zusteht oder den Erfordernissen genügt wird, von denen die Rechtmäßigkeit der Verä
- entsprechende Anwendung, wenn die Veräußerung nach § 1233 Abs. 2 erfolgt ist oder die
§ 378 SGB 3
Berufungsfähigkeit
- Inhalt
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- ;hnlichen Aufenthalt rechtmäßig im Bundesgebiet haben und die die Voraussetzungen des §
- ; 15 des Bundeswahlgesetzes mit Ausnahme der von der Staatsangehörigkeit abhängigen
§ 84a SGB 10
Unabdingbare Rechte des Betroffenen
- Inhalt
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- (1) Die Rechte des Betroffenen nach diesem Kapitel können nicht durch Rechtsgeschäft
- Betroffene sich an jede dieser Stellen wenden, wenn er nicht in der Lage ist festzustellen, welche
- ausgeschlossen oder beschränkt werden.(2) Sind die Daten des Betroffenen automatisiert oder in
- Stelle die Daten gespeichert hat. Diese ist verpflichtet, das Vorbringen des Betroffenen an die
- Stelle, die die Daten gespeichert hat, weiterzuleiten. Der Betroffene ist über die Weiterleitung und jene Stelle zu unterrichten.
§ 143 SGB 3
Rahmenfrist
- Inhalt
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- (1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller
- sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.(2) Die Rahmenfrist reicht nicht
- in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der die oder der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit
- erfüllt hatte.(3) In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen die oder der
- Maßnahme bezogen hat. In diesem Fall endet die Rahmenfrist spätestens fünf Jahre nach ihrem Beginn.
§ 43 DMBilG
Prüfung
- Inhalt
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- des öffentlichen Rechts können abweichend von § 34 Abs. 1 nur von einem Wirtschaftspr
- (1) Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder
- üfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden, soweit sie nicht
- Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorlagen.
Art 32 WG
- Inhalt
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- ist.(3) Der Wechselbürge, der den Wechsel bezahlt, erwirbt die Rechte aus dem Wechsel gegen
- (1) Der Wechselbürge haftet in der gleichen Weise wie derjenige, für den er sich verb
- ürgt hat.(2) Seine Verpflichtungserklärung ist auch gültig, wenn die Verbindlichkeit, f
- denjenigen, für den er sich verbürgt hat, und gegen alle, die diesem wechselmäßig haften.
§ 142 ZVG
- Inhalt
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- die Rechte auf den hinterlegten Betrag mit dem Ablauf von dreißig Jahren, wenn nicht der
- ;hrige Frist beginnt mit der Hinterlegung, in den Fällen der §§ 120, 121 mit dem Eintritt
- In den Fällen des § 117 Abs. 2 und der §§ 120, 121, 124, 126 erlöschen
- Zuschlags Eigentümer des Grundstücks war, ist zur Erhebung berechtigt. Die dreißigjä
- der Bedingung, unter welcher die Hinterlegung erfolgt ist.
Anfordung an die Begründung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 15.04.2017
- Inhalt
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- psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des [...]
- entsprechende Entscheidung des LG Aachen mit der maßgeblichen Begründung, ie Unterbringung des Angeklagten
- Hat jemand eine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten
- Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen, so kann das Gericht nach § 63 StGB die Unterbringung in einem
- psychiatrischen Krankenhaus anordnen. In dem Verfahren 2 StR 464/15 hat der BGH eine
BGH - VI ZR 304/08
Bundesgerichtshof vom 27.07.2010
- Inhalt
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- gerecht Denkenden verstößt (st. Rspr. seit RGZ 48, 114, 124). In diese rechtliche Beurteilung ist
- Pentz für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des
- Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in WM 2009, 651 und OLGR München 2009, 178 veröffentlicht ist, bejaht
- gemäß § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB unwirksam seien. II. Diese Erwägungen halten rechtlicher Nachprüfung im
- Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteile vom 6. Mai 1999 - VII ZR
BGH - VI ZR 248/08
Bundesgerichtshof vom 27.07.2010
- Inhalt
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- verstößt (st. Rspr. seit RGZ 48, 114, 124). In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob
- Pentz für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des
- aufgehoben und den Beklagten im Wesentlichen antragsgemäß verurteilt. Mit der vom Berufungsgericht
- halten rechtlicher Nachprüfung im entscheidenden 9Punkt nicht stand. 101. Zutreffend ist der nicht
- Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteile vom 6. Mai 1999 - VII ZR 132/97, BGHZ
OLG Düsseldorf - I-24 U 152/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.04.2006
- Inhalt
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- haben. 15 II. Nutzungsentschädigung 1819Mit Recht ist das Landgericht in der angefochtenen
- Aussicht auf Erfolg. Im Ergebnis hat das Landgericht die Klage zu Recht abgewiesen: I. Mietzinsanspruch
- - § 535 S. 2 BGB a.F. - gegen die Beklagte nicht zu. Zu Recht ist das Landgericht von einer
- .-GmbH ist mit der Beklagten aber weder in ihrer Rechtsperson noch in ihrer unternehmerischen Struktur
- Rn. 6). Dies ist hier erst recht der Fall: Der Zeuge B. war auf Grund schlüssig erklärten
LSG Bayern - L 11 AL 18/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.12.2004
- Inhalt
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- im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von
- 31.07.1999 (aF). Ob altes oder neues Recht anzuwenden ist, regelt § 422 SGB III, der mW zum 01.01.1998 durch
- Leistung vorsieht, ebenfalls in einem umfassenden Sinne auszulegen. Das alte Recht bleibt daher
- Zeitpunkt ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit H zu. So stellte die
- Arbeitgeber ist in Streitigkeiten über Eingliederungszuschüsse Leistungsempfänger iS von § 183 SGG (BSG
OLG Köln - 6 U 12/05
Oberlandesgericht Köln vom 10.06.2005
- Inhalt
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- . Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil. II. 78Die Berufung ist zulässig. In der Sache führt
- sie jedoch nicht zum Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht angenommen
- , ohne ihn zum (Mit-) Regisseur zu machen. Ein den Unterlassungsanspruch rechtfertigendes Recht i.S
- zu honorieren, rügt die Beklagte zu Recht, dass die Klägerin hiermit im Berufungsverfahren nicht mehr
- , unter urheberrechtlichen Aspekten in Anspruch. An den Dreharbeiten des Films im Libanon, welche in zwei
V + MITTELSTANDSPOLICE – URTEIL GEGEN BERATER
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 28.12.2017
- Inhalt
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- Schadensersatz erwirkt. Im Gegenzug muss der Anleger die Rechte aus der Fondsgebundenen Rentenversicherung an
- erheblichen Verlusten rechnen müssen.Das Urteil betreffend die V + Mittelstandspolice reiht sich in
- in Liquidation. Für die Anleger der V + Mittelstandspolice bedeutet dies, dass sie mit
- den Berater übertragen. Das Gericht hat damit dem Anleger Schadensersatz in voller Höhe
- Risiken der Anlage nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.Bei der V