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Rechtsanwalt Michael Goldmaier
Rechtsanwalt aus Neustadt an der Weinstraße
IT-Recht
Urheberrecht und Medienrecht
Zivilrecht
- Bietet
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- Strafrecht; Zivilrecht; Vertragsrecht; Urheberrecht; IT-Recht; Internetrecht; Werkvertragsrecht; Kaufrecht; Ordnungswidrigkeiten; Bußgeldrecht
OLG Dresden - WLw 1387/00
Oberlandesgericht Dresden vom 05.07.2001
- Inhalt
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- ist auch in der Sache unbegründet. Das Amtsgericht hat gemäß dem Begehren des Antragstellers zu Recht
- und gegen einen Beitritt ihrer Mitglieder in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus (UR 391/1991
- LwAnpG auch eine Einbringung des Vermögens der LPGn von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Wege der
- auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts war als auflösende Übertragung mit dem LwAnpG unvereinbar
- , ob man in diesem Fall wegen des Vertrages über die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
BPatG - 5 W (pat) 31/06
Bundespatentgericht vom 11.01.2006
- Inhalt
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- Person bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage ihr Recht im Verfahren in gleicher Weise
- Beschwerdeführer ist eingetragener Inhaber des Gebrauchsmusters 200 23 750 mit der Bezeichnung
- „Viskositätsmessvorrichtung“. Im Eintragungsverfahren war ihm mit Beschluss vom 11. Januar 2006 Verfahrenskostenhilfe
- Jahresgebühren in die Verfahrenskostenhilfe beantragt. Mit Anwaltsschriftsatz vom 21. September 2006 hat der
- Beschwerde des Antragstellers. II. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet, da weitere
OVG Nordrhein-Westfalen - 18 B 1751/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2005
- Inhalt
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- im Zusammenhang mit der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Ermessensprüfung in den Blick zu
- Personenkreises für anwendbar zu erklären. Dies ist im Aufenthaltsgesetz geschehen. So wird in dessen § 4 Abs. 1
- /80 vorgesehenen Beschränkung der Rechte aus diesem Beschluss darauf abzustellen ist, wie die gleiche
- Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen
- ) weiterhin zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses in Frage zu stellen. 9 Insoweit ist zunächst
§ 2175 BGB
Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
- Inhalt
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- , mit dem eine Sache oder ein Recht des Erben belastet ist, so gelten die infolge des Erbfalls durch
- Hat der Erblasser eine ihm gegen den Erben zustehende Forderung oder hat er ein Recht vermacht
- Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhä
- ;ltnisse in Ansehung des Vermächtnisses als nicht erloschen.
LG Ravensburg - 7 T 1/04
Landgericht Ravensburg vom 14.02.2005
- Inhalt
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- Gesellschaft inländische Zweigniederlassungen gründen kann, ist inzwischen anerkanntes Recht (EuGH NJW
- Niederlassung auch in der Bundesrepublik zulässig sein. 20 c) Das Amtsgericht führt zwar zu Recht
- auch Wachter MDR 2004, 611, 615 m.w.N.). 25 Wird im englischen Recht eine breite Fassung des
- des Registergerichts, das englische Recht kenne keinen § 181 BGB ist zwar grundsätzlich richtig. Das
- Gesellschaft als "Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht" mit dem Klammerzusatz
BGH - IL KZR 19/01
Bundesgerichtshof vom 18.02.2003
- Inhalt
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- . Meier-Beck für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Kartellsenats des
- wegen Tatbestand: Die Klägerin vertreibt unter der Marke "U. " Rührgeräte, mit denen in Apotheken Salben
- erklärt worden ist. Die Beklagte betreibt einen Großhandel mit Bedarfs- und Zubehörartikeln für
- der Beklagten mit "U. "-Produkten verweigerte. Im Dezember 1997 erhob die jetzige Beklagte deshalb
- Berufungsgericht. I. Die Revision rügt zu Recht, daß das Berufungsurteil als auf einer Verletzung des Gesetzes
OLG Köln: Nutzung eines Laptops im Straßenverkehr
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.06.2019
- Inhalt
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- Rechts. II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zulässig, bleibt in der Sache
- Rechtsbeschwerde mit der Verletzung materiellen Rechts begründet wird, ist eine Zulassung der Sachrüge zur
- im Hinblick auf die Neufassung des § 23 Abs. 1a) und b) StVO zur Fortbildung des Rechts oder zur
- Fortbildung des materiellen Rechts nicht geboten. Eine Fortbildung des Rechts ist nur möglich bei
- Fortbildung des materiellen Rechts ist gleichwohl nicht erforderlich, da die Anwendung der
OLG Celle - 16 U 232/04
Oberlandesgericht Celle vom 17.05.2005
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 323 ABS 1, BGB § 281 Abs 1 Satz 1 Leitsatz: Verlangt der Gläubiger nach
- Recht erkannt: Auf die Berufung des Beklagten zu 2 wird das am 6. Oktober 2004 verkündete Urteil der
- 1 ist im Vertrag nur im Hinblick auf § 1365 BGB erwähnt), ein Hausgrundstück auf die Klägerin gegen
- zurückzuweisen. Sie verteidigt das angefochtene Urteil. II. Die Berufung ist begründet. Die Klägerin hat
- . Vollkommen zutreffend hat das Landgericht darum angenommen, dass mit Ablauf der im Schreiben vom 19
OLG Köln - 16 U 47/05
Oberlandesgericht Köln vom 21.12.2005
- Inhalt
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- (Geimer/Schütze/Auer, Int. Rechtsverkehr, Art. 23 EuGVVO Rdn. 94). Im kaufmännischen Verkehr reicht es
- werden. 6Das Landgericht hat die Klage zu Recht als unzulässig abgewiesen, weil seine internationale
- Zuständigkeit nicht gegeben ist. Die dagegen mit der Berufung gerichteten Einwendungen der Klägerin
- bei deutschen Unternehmen, sondern auch in anderen Ländern üblich ist, bei internationalen Verträgen
- Art. 5 Nr. 1 EuGVVO ist 2 im Sinne dieser Vorschrift und sofern nichts anderes vereinbart worden ist
Pay-TV-, Handy- und Internetkosten von mehr als 140,00 € monatlich – Hartz-IV-Anspruch fraglich
Thorsten Blaufelder vom 21.08.2013
- Inhalt
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- lehnte daraufhin die Bewilligung von weiteren Hartz-IV-Leistungen ab. Zu Recht, wie nun die Essener
- Richter im Eilverfahren feststellten. Der Hartz-IV-Bezieher habe dem Grunde nach zuvor vorhandene
- Bedürftigkeit“, so das LSG in seinem Beschluss vom 05.08.2013. Ein Arbeitslosengeld-II-Anspruch bestehe daher nicht. Bildnachweis: © Corgarashu – Fotolia.com
- Bei offensichtlich verheimlichten laufenden Einkünften können ehemalige Hartz-IV-Bezieher kein
- weiteres Arbeitslosengeld II mehr beanspruchen. Selbst wenn Miet- und Stromschulden aufgelaufen sind
§ 13 SeeRVertO 1986
Anmeldung von Ansprüchen
- Inhalt
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- der Geschäftsstelle trägt die angemeldeten Ansprüche in eine Tabelle ein; Ansprü
- bearbeitet werden. Sie ist zusammen mit den Anmeldungen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur
- Einsicht der Beteiligten niederzulegen. Von einer Tabelle in elektronischer Form ist ein Ausdruck zur
- ) Die Anmeldung kann zurückgenommen werden, solange nicht der Anspruch und das Recht seines Gl
- (1) Die Anmeldung eines Anspruchs muß die Angabe seines Betrags und Grundes enthalten. Ist
§ 51 VersAusglG
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
- Inhalt
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- dem Recht getroffen worden ist, das bis zum 31. August 2009 gegolten hat, ändert das Gericht bei
- einer wesentlichen Wertänderung auf Antrag ab, indem es die in den Ausgleich einbezogenen
- Anrechte nach den §§ 9 bis 19 teilt.(2) Die Wertänderung ist wesentlich, wenn die
- Voraussetzungen des § 225 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in
- den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorliegen, wobei es genügt, dass sich der
BFH - VI S 2/08
Bundesfinanzhof vom 27.03.2008
- Inhalt
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- geschaffen, mit dem ein Beteiligter geltend machen kann, sein Recht auf rechtliches Gehör sei
- Bundesfinanzhof --BFH--, Vorlagebeschluss vom 26. September 2007 V S 10/07, BStBl II 2008, 60). Mit der
- BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 27.3.2008, VI S 2/08 Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen
- diesen ihm am 7. Januar 2008 zugegangenen Beschluss wendet sich der Kläger mit der Gegenvorstellung vom
- 21. Januar 2008. Entscheidungsgründe 22. Die Gegenvorstellung des Klägers ist unzulässig. Es kann
Beim Ehegattennachzug sofort Hartz-IV-Anspruch für Nicht-EU-Bürger
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 31.01.2013
- Inhalt
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- Algerier von den obersten Sozialrichtern recht. Der Mann hatte am 13.07.2009 seine deutsche Ehefrau
- stehe daher ab seinem Hartz-IV-Antrag Arbeitslosengeld II zu. Weitere wichtige BSG-Entscheidungen
- drei Aufenthaltsmonate von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Die entsprechende gesetzliche
- Vorschrift ist nur bei EU-Bürgern, nicht aber bei Bürgern aus Drittstaaten anzuwenden, urteilte am
- Mittwoch, 30.01.2013, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 4 AS 37/12 R). Damit bekam ein