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Neues von der Telekom – Episode 274
Christian Heinkel vom 19.07.2010
FluLärmStuttgV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den
Verkehrsflughafen Stuttgart
Anlage BMFSVZustAnO
(zu § 1 Absatz 1)
- Inhalt
-
- ße 46 40470 DüsseldorfBundesverwaltungsamt Außenstelle Stuttgart Heilbronner Straße
- 186 70191 StuttgartGeneralzolldirektion Service-Center Stuttgart Hausanschrift: Heilbronner
- Straße 186 70191 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 52 61 70045 Stuttgart Telefon
- StrausbergAbweichend hiervon ist das Service-Center Stuttgart zuständig für ehemalige
- von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig.
Entzug der Fahrlehrererlaubnis wegen sexueller Übergriffe auf Fahrschülerinnen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.07.2012
- Inhalt
-
- Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 03. Mai 2012 entschieden und die Klage eines
- Fahrlehrers (Kläger) gegen den von der Landeshauptstadt Stuttgart verfügten Widerruf seiner
- Fahrlehrererlaubnis abgewiesen. Der 63-jährige Kläger war im April 2007 vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt wegen
- . Anfang April 2010 widerrief die Stadt Stuttgart die Fahrlehrererlaubnis des Klägers unter Anordnung
- der sofortigen Vollziehung. Ein hiergegen vom Kläger beim Verwaltungsgericht Stuttgart angestrengtes

OLG Stuttgart: DSGVO-Verstöße sind abmahnbar und § 13 TMG ist neben DSGVO nicht anwendbar!
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 11.04.2020
- Inhalt
-
- Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte sich kürzlich mit dieser Frage zu befassen (OLG Stuttgart, Urt. v
- ) Stuttgart auf Unterlassung (LG Stuttgart, 20.05.2019, Az. 35 O 68/18). Die Klage stützte der Verband
- auf § 13 TMG und auf die DSGVO. Das LG Stuttgart sah jedoch den Anwendungsbereich des § 13 TMG als
- . Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, legte der Kläger Berufung beim OLG Stuttgart
- . OLG Stuttgart: DSGVO-Verstöße sind abmahnfähig! Das OLG Stuttgart entschied, dass die Regelungen
Anlage 3 BeamtVZustAnO 2013
(zu Abschnitt A Nummer II.2)
- Inhalt
-
- ;enstelle Stuttgart Heilbronner Straße 186 70191 Stuttgart Bundesverwaltungsamt Außenstelle
- Chaussee 25 15344 StrausbergBundesfinanzdirektion Südwest Service-Center Stuttgart Hausanschrift
- : Heilbronner Straße 186 70191 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 52 61 70045 Stuttgart Telefon
- Bundesfinanzdirektion West zum Service-Center Stuttgart der Bundesfinanzdirektion Südwest und
- , das Service-Center Stuttgart der Bundesfinanzdirektion Südwest zuständig.

Notarztrecht: Liquidation
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 16.06.2014
- Inhalt
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- Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur notärztlichen Liquidation. VG Stuttgart, Urteil vom 07
- . April 2014 – 12 K 2584/13 (OpenJur) Das Verwaltungsgericht Stuttgart musste sich mit verschiedenen
§ 119 BrennO 1998
- Inhalt
-
- (1) Das Hauptzollamt Stuttgart führt für jeden Oberfinanzbezirk in den bis zum 31. Juli
- Zulassung einer Obstbrennerei zur Abfindung bei dem Hauptzollamt Stuttgart eine Bescheinigung an
- meldet dem Hauptzollamt Stuttgart jede Veränderung im Bestand der zur Abfindung zugelassenen
Vergleich im Prozess um Vergütung für Kartenlegen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.05.2011
- Inhalt
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- laut OLG Stuttgart wie folgt dar: Die Klägerin ist als Selbständige mit Gewerbeanmeldung tätig und
- . 25.000,– € vom Kläger. Das ging nun gerichtlich folgenden Weg: LG Stuttgart (19 O 101/09) und OLG
- Stuttgart (7 U 191/09) verneinten einen Vergütungsanspruch wegen der objektiv unmöglichen Leistung der
- eine Weissagung als eine Art “Entertainment” bucht. Die Sache wurde zum OLG Stuttgart
- hier) Mit Datum vom 05.05.2011 haben sich nun beide Parteien vor dem OLG Stuttgart (Aktenzeichen nun 7

XING - Neue Möglichkeit ein Impressum einzufügen
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 07.08.2014
- Inhalt
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- Vor wenigen Tagen hatten wir über das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.06.2014 (Az.: 11 O
- 51/14) berichtet. Das Landgericht Stuttgart war in dieser Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen
- sollte –auch- den Anforderungen des LG Stuttgart genüge getan sein. Wir können daher nur anraten
VGH Baden-Württemberg - 10 S 2/10
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 13.09.2010
- Inhalt
-
- Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. November 2009 – 4 K 2331/09
- – geändert. Die Verfügung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart vom 9. Dezember
- 2008 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 20. Mai 2009 werden
- (CVUA) Stuttgart die Übermittlung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu
- das CVUA Stuttgart „um eine vorhergehende Begründung sowie Benachrichtigung über die Gebührenhöhe

Bearbeitungsentgelts bei Verbraucherkreditverträgen
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 28.01.2014
- Inhalt
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- Das Landgericht (LG) in Stuttgart hat mit seinem Urteil vom 20.09.2013 unter dem Aktenzeichen 4 S
- Stuttgart der Berufung des Klägers gegen ein Urteil der Vorinstanz (AG Stuttgart) statt. Geklagt hatte
BGH - XI ZR 382/07
Bundesgerichtshof vom 04.12.2007
- Inhalt
-
- des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2005 Wiedereinsetzung in den
- in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2005 wird
- Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2005 - 12 O 446/01 - OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.2005 - 9 U 46/05 -

“Die Autoeintreiber” – völliger Blödsinn!
Christian Heinkel vom 18.08.2010

Untergetaucht
Christian Heinkel vom 31.07.2010