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Betäubungsmittelstrafrecht: Transport von Cannabissetzlingen noch kein Handeltreiben

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.09.2012
Inhalt
  • Mit dem typischen “Vorläufer” im Plantagengeschäft hatte sich der BGH (5 StR 559/11) zu
  • beschäftigen: Jemand fuhr in die Niederlande um dort Setzlinge für seine Cannabis-Plantage zu erwerben. Mit
  • diesen sodann bei der Einfuhr aufgegriffen, stellte sich die Frage, ob ein “Handeltreiben” im Sinne des
  • ! Hinsichtlich des später avisiertenUmsatzgeschäfts jedoch, mit den erst am Ende des Wachstumsprozesses
  • Plantage mit dem BGH richtiger Weise noch keine Ermöglichung oder Förderung eines solchen Geschäfts

Betäubungsmittelstrafrecht: Kein Handeltreiben bei Weiterverkauf zum Einkaufspreis

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.09.2012
Inhalt
  • , zuletzt 2005 hatte der BGH mit deutlichen Worten klar gestellt: Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1
  • aber reicht nicht. Der BGH hat schon früher festgestellt, dass sich gerade aus dem konkreten
  • Gewinnspanne einen Freund “mitversorgt”. In beiden Fällen wird gerne einmal ein Handeltreiben
  • Satz 1 Nr. 1 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGH
  • Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG setzt indes

Wirtschaftsstrafrecht: Durchsuchung des Geschäftsbetriebs

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.09.2012
Inhalt
  • Das BVerfG (2 BvR 1345/08) hatte sich mit einem Durchsuchungsbeschluss zu befassen, der auf einem
  • („Verträge oder Aufträge jeder Art von oder mit Kunden, Rechnungen, Bankbelege sowie Buchführungsunterlagen
  • Durchsuchung zu richten hatten. Dazu kommt noch ein ganz anderes Problem, das gerade in diesem
  • beschlagnahmt sind, ist das Unternehmen empfindlich getroffen. Es gilt hier schnell Abhilfe zu schaffen und
  • Schockzustand führt. Gerade in diesem Zustand gilt die Prämisse: Nichts zur Sache bzw. zum Tatvorwurf

Keine Kameraüberwachung unter Nachbarn

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.09.2012
Inhalt
  • gerade nicht, wohin die Kamera gerichtet ist. Das Gericht erkannte, m.E. zu Recht, einen
  • Beim AG Meldorf (83 C 568/11) ging es um den leider im Alltag zunehmenden Fall, dass sich Nachbarn
  • konnte durchaus die Gefahr, dass dort auch gefilmt wird. Das Gericht selbst hat in einer Gesamtschau dann
  • , die die Möglichkeit einer Überwachung beseitigen. Fazit: Überwachungskameras im nachbarschaftlichen

Rechtsanwalt Michael Kohberger

Anwaltskanzlei Kohberger
Arbeitsrecht IT-Recht Verkehrsrecht

Werner Rüssmann

IT-Recht Europarecht Mediation

Rechtsanwalt Frank Richter

Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter
IT-Recht Tierrecht Wettbewerbsrecht
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  • Homepage: http://www.ecademy.com/account.php?id=444650

Rechtsanwalt Dr. Matthias Baumgärtel

IT-Recht Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Frauke Andresen

Inhaberin | Kanzlei Andresen
IT-Recht Strafrecht Verkehrsrecht

OLG Düsseldorf - I-24 U 99/07

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.02.2008
Inhalt
  • Aufrechnungslage ist ein Recht des Gläubigers, das er nicht verliert, wenn er sie nicht zum Ausgleich seiner
  • Zinsen) zu Recht abgewiesen und die Klägerin auf die Widerklage auch zu Recht zur Zahlung von
  • ). Diese Überzeugung hat das Landgericht gemäß § 286 ZPO zu Recht auf der Grundlage des Beweisergebnisses
  • über die Vertragsverhandlungen in Verbindung mit dem vorvertraglichen Schriftverkehr sowie der der
  • . Diesen Mehraufwand, dessen ermittelte Höhe im angefochtenen Urteil mit der Berufung nicht konkret

Miethaie unterliegen vor dem BGH

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 10.03.2020
Inhalt
  • jahrelang nicht erlaubte Geschäfte mit Immobilien machten, zulässig war (Az. VI ZR 504/18). In diesem
  • Fall, so der BGH, überwog das Öffentlichkeitsinteresse das individuelle Recht am eigenen Bild der
  • den Klägern Recht Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte die Ansicht der Männer und
  • rechtswidriges Geschäftsmodell in gewerblichem Umfang mit erheblichen Gewinnen betrieben haben, führe
  • Öffentlichkeit sein, sodass das Recht am eigenen Bild hinter dem Öffentlichkeitsinteresse zurücktreten

AG Düsseldorf - 44 C 3557/10

Amtsgericht Düsseldorf vom 30.07.2010
Inhalt
  • leistet. Weiter ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages bestimmt, dass im Innenverhältnis der Gesellschafter
  • machen. Wenn dieses Recht durch den Ausschluss der Erlangung der notwendigen Informationen im
  • Beteiligungen und der Rechte daraus ist nur als Ganzes möglich; die ganzzahlige Teilbarkeit durch 5.000
  • Treuhänderin ist die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Treugeber. Dieses ist nämlich gerade die
  • Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in

§ 2 AKG

Gleichgestellte Ansprüche
Inhalt
  • anderen Rechts an einer Sache oder an einem Recht beruhen, sofern die Beeinträchtigung oder
  • ögen oder der Fortführung von Aufgaben der in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsträger
  • Rechtsträger auf Herausgabe von den in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsträgern in Besitz
  • Verletzung von einer nach Artikel 89, 90, 134 oder 135 des Grundgesetzes oder in Durchführung des
  • ßischen Beteiligungen vom 21. Juli 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 467) in das Eigentum oder in die

LSG Baden-Württemberg - L 2 AS 3640/10 ER

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 16.08.2010
Inhalt
  • ). 6 Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das SG den Antragsgegner im Ergebnis zu Recht verpflichtet
  • Referenzmiete, dh es ist in jedem Fall der Teil der KdU zu zahlen, der nach der Produkttheorie im Rahmen
  • -Leistungsempfänger können im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) ihren
  • BSG) überschritten wird, findet § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II keine Anwendung . In diesem Fall kommt es
  • , sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und

OVG Berlin-Brandenburg - 4 B 52.08

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 27.06.2007
Inhalt
  • geltend gemachten Rechte zustehen. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Kläger in seiner
  • . Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 22 1. Hinsichtlich der
  • . 11). 26 Die mit dem Hilfsantrag erhobene Feststellungsklage ist im Umfang ihrer Zulässigkeit
  • Klägers bedingen keine Berührung mit seinen Rechten als Beamter, erst recht keine Rechtsverletzung
  • Wirkungen gleichen sich im Grundsatz aus. Ein vermeintlich verletztes Recht des Klägers könnte daher nur den