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MIETVERTRAG — Entwurf, Prüfung, Überwachung zu Festpreisen
Rechtsanwalt carsten laumann vom 09.04.2013
Klage nach Filesharing-Abmahnung: Verteidigung muss substanziiert sein
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 23.05.2015
- Inhalt
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- 3: 14 S 18/14 Dies ist nun die Entscheidung mit der man mich beeindrucken wollte: Dabei findet sich
- schlichter prozessualer Fehler des Beklagten Der Klager ist dieser sekundaren Darlegungslast nicht in
- Computers mit Internetanschluss als solchen stellt der Klager auch nicht in Abrede. Mal kurz: Der
- Raum steht, da ist schwerlich zu erkennen, wie man sich verteidigen möchte. Inzwischen ist in
- aktuelle Rechtsprechung des LG Köln herbeizuführen, mit der klare Linien gezogen sind in solchen
Unterlassungsanspruch: Zur notariellen Unterwerfungserklärung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.05.2015
- Inhalt
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- grundsätzlich bedingungsfeindlich ist. In Kombination mit einer notariellen Unterwerfungserklärung wäre eine
- Motivation lebenslang nach einem Verstoss zu suchen ist recht gering. Die Kosten sind zwar höher, aber es
- kostenträchtigen Verfahren folgt. Das vorliegende Beispiel des OLG Köln ist da recht eindrücklich, da hier
- hier ist keine sofortige “Fälligkeit” im Raum, sondern es muss erst die Vollstreckung eingeleitet
- , dem soll eine Möglichkeit in Kombination mit einer auflösend bedingten Unterlassungserklärung
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Zum Anspruchsgegner bei Forderung von Gewinn nach Auflösung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.04.2015
- Inhalt
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- geltend machen, wenn sonstiges Gesellschaftsvermögen nicht vorhanden ist (BGH, Urteile vom 5.7.1993 – II
- ZR 234/92, iuris Rdn. 15, abgedruckt in ZIP 1993, 1307 ff., vom 14.12.1998 – II ZR 360/97, iuris Rdn
- . 19, abgedruckt in NJW 1999, 1180 f. und vom 21.11.2005 – II ZR 17/04, iuris Rdn. 10 f., abgedruckt
- in NJW-RR 2006, 468 f.). Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall indessen schon deshalb nicht vor
- Gewinnauszahlung nach Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geäußert: Einen Anspruch auf Gewinn
GmbH & Co. KG: Zahlung aus Vermögen der KG an Gesellschafter der Komplementär-GmbH
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.04.2015
- Inhalt
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- Der Bundesgerichtshof (II ZR 360/13) hat sich mit Auszahlungen bei einer GmbH & Co KG an den
- Gesellschafter der Komplementär-GmbH beschäftigt und festgestellt: Bei der GmbH & Co. KG ist eine
- der Zahlungsempfänger (auch) Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, ist es für seine Haftung nach
Produkthaftung: EUGH vertritt weiten Fehlerbegriff
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.03.2015
- Inhalt
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- Der Europäische Gerichtshof (C‑503/13 und C‑504/13) hat in einer Entscheidung zum
- Produkt festgestellt zu werden braucht.” [contextly_sidebar id=”jVftDwesb68O41vOCgNk3CQ5nv4pleCI”]Des
- als Folgeschaden über das Produkthaftungsrecht geltend zu machen sind. Die Entscheidung ist erst
- . Hier ist auf Grund der besonders hohen Sicherheitserwartung auch schon frühzeitig alleine auf Grund
- Entscheidung nun allgemein Auswirkungen haben wird, muss sich im Laufe der Zeit zeigen. So wird bei
Arzthaftung: 4.000 Euro Schmerzensgeld für behandlungsfehlerhafte zahnprothetische Versorgung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Inhalt
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- Jahre 2003 mit einem festsitzenden Zahnersatz im Oberkiefer, in den sie die beiden überkronten
- Oberkiefers im Jahre 2002 in zahnärztliche Behandlung. Nachdem für 6 Zähne Implantate eingesetzt und zwei
- Zahnarztes in Nijmwegen tätige, mitverklagte Zahnärztin auf. Die Beklagte vorsorgte die Klägerin im
- Ist eine zahnprothetische Behandlung fehlerhaft, weil sie nicht dem fachärztlichen Standard für
- weitere Zähne überkront worden waren, suchte die Klägerin die seinerzeit in der Praxis des beklagten
Kundenschutzklauseln: BGH zur Wirksamkeit einer Kundenschutzklausel
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Inhalt
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- regelmäßig überraschend ist, ist dass der BGH auch im kaufmännischen Verkehr solche Klauseln gar nicht
- unkontrolliert hinnimmt. Vielmehr gibt es eine recht dezidierte Rechtsprechung zum räumlichen und
- mit der Frage auseinandergesetzt, wo dieses zeitlich abstrakt zu erkennen ist. Hierzu führt der BGH
- ! Fazit: Gegenwehr ist möglich Den hier vorliegenden Streitfall musste ich bereits mit Gegnern führen, die
- Der Bundesgerichtshof (II ZR 369/13) hat sich zum Thema Kundenschutzklauseln geäußert und dabei
Personenbeförderungsrecht: Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Inhalt
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- Pflichten nicht nachgekommen ist und wohl auch in Zukunft nicht nachkommen würde. In § 1 Abs. 1 Satz 1
- Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des
- also geführt werden müssen, im Taxigewerbe als Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist nach dem von dem
- leer, was mit Sinn und Zweck der Vorschrift schwerlich vereinbar wäre. Darüber hinaus ist Folgendes
- Satz 2 Nr. 2 Buchst. d PBZugV darzutun. Vor diesem Hintergrund ist im vorliegenden Verfahren der
Fahrtenbuch: Zur gerichtlichen Überprüfung einer Fahrtenbuchauflage
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Inhalt
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- bisher sonst nichts weiter Aufgefallen ist, reicht aber gerade nicht aus. Tags:fahrtenbuchauflage
- einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren recht hierfür nicht aus. Das ergibt sich zum einen daraus
- Änderung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ist jedoch hier nichts ersichtlich und auch
- des Fahrzeugführers im Falle eines Verkehrsverstoßes mitwirkt und er zur Erfüllung seiner
Urheberrecht: Zur Schöpfungshöhe bei AGB
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.03.2015
- Inhalt
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- aber ist ein zielgerichteter Griff in die Toilette. So führt das Gericht aus: Im Hinblick auf die hier
- urheberrechtlichen Schutz für sich beanspruchen kann. Dieser Ansatz ist in sich also bereits rechtlich
- aus Formularbüchern stehen, ist dies fehl am Platze. Ich weiss aus den regelmäßigen Anfragen mit
- ”. Vertragsrechtler aber sitzen mitunter Tage bis Wochen an wohlformulierten AGB. Gerade in Nischenbereichen ist es
- das ins Gesamtbild. Tags:agb-recht , Urheberrecht , Urheberrecht
Abstandunterschreitung: Auch unzulässig wenn Hintermann nah auffährt
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 20.03.2015
- Inhalt
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- Autobahn mit entsprechenden Geschwindigkeiten ist es lebensfremd, zu verlangen, dass der Autofahrer
- ”, grundsätzlich unbeachtlich ist, sofern ein plötzliches Abbremsen oder ein unerwarteter Spurwechsel des
- vorausfahrenden Fahrzeugführers auszuschließen ist: Sollte dagegen das hinter dem Betroffenen
- formaljuristisch gut klingt hat mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun. Bei einem derartigen Vorfall auf der
- angesichts der in seinem Rücken begangenen Straftat nun Ausweichmanöver fährt und ggfs. dadurch
BGH zum Firmenstempel und Handeln als Bevollmächtigter der Gesellschaft
Rechtsanwalt carsten laumann vom 26.04.2013
- Inhalt
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- . Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB
OLG Brandenburg zur unzulässigen Schadenklausel bei Verlust eines Einkaufchips im Freizeitbad
Rechtsanwalt carsten laumann vom 27.04.2013
- Inhalt
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- Bad ist beim Betreten zu zahlen. Für weitere Leistungen stellt die Beklagte den Kunden ein Armband mit
- Chip zur Verfügung. Auf der Rückseite ist eine Nummer vermerkt, die mit der dem Kunden zugewiesenen
- kann nicht mit Erfolg geltend machen, dass im Falle des Abhandenkommens eines Chips der ihr entstehende
- belastet. …Unabhängig hiervon verstößt die Klausel auch gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit
- Unwirksame KlauselBei Verlust des T… Armbandes mit Chip hat der Besucher den jeweils nach den
BGH zur internationalen Zuständigkeit des Wohnsitzgerichtsstandes bei einem Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer
Rechtsanwalt carsten laumann vom 05.06.2013
- Inhalt
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- zwischen Verbraucher und Unternehmer mit Mitteln des Fernabsatzes geschlossen wurde (im Anschluss an
- ) Sachverhalt Der Beklagte, der in den Niederlanden wohnt, erkundigte sich im Januar 2008 nach der
- Zuständigkeit. Der Bundesgerichtshof gab der Beklagten recht und verwies darauf, dass die
- Auffassung des Berufungsgerichts ist jedoch die in Ziffer 19 der in den Vertrag einbezogenen
- vom 6. September 2012 C-190/11 - ABl EU 2012, Nr. C 355, 6], der sich der Senat anschließt, ist es im