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§ 121 SeeArbG

Verantwortung des Kapitäns für die Erhaltung von Sicherheit und Ordnung
Inhalt
  • Anordnungsbefugnis gegenüber den Besatzungsmitgliedern und den sonstigen an Bord befindlichen Personen
  • , seinen sicheren Betrieb oder die Sicherheit der Besatzungsmitglieder und der sonstigen an Bord

§ 1 SeeFischG

Anwendungsbereich
Inhalt
  • Rechtsvorschriften sowie die sonstigen seefischereirechtlichen Vorschriften des Bundes auch für
  • , der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sowie der sonstigen

§ 18 AktGEG

Übergangsvorschrift zu den §§ 37 und 39 des Aktiengesetzes
Inhalt
  • ; 24 Abs. 2 der Handelsregisterverordnung gemacht worden, ist ihm aber in sonstiger Weise eine inl
  • § 9 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs abrufbar ist. Dasselbe gilt, wenn eine in sonstiger Weise

§ 93 BVerfGG

Inhalt
  • oder, wenn diese nicht zu verkünden ist, mit ihrer sonstigen Bekanntgabe an den Beschwerdef
  • die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein

§ 11 BeklIndAusbV 1997

Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Modeschneider/Modeschneiderin
Inhalt
  • Finishen von Bekleidungsartikeln oder sonstigen textilen Artikeln, Überprüfen nach
  • Bekleidungsartikel oder sonstigen textilen Artikel. (3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling

§ 100 BVFG

Anwendung des bisherigen Rechts
Inhalt
  • ;bernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes erhalten haben, sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des
  • dieses Gebietes und der sonstigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 auch dann Aussiedler, wenn

§ 82 BWO 1985

Nachwahl
Inhalt
  • Gewalt oder aus sonstigem Grunde nicht durchgeführt werden kann, sagt der Kreiswahlleiter die Wahl
  • die Wahl infolge höherer Gewalt oder aus sonstigem Grund nicht durchgeführt werden konnte

§ 29 FKAG

Auskünfte und Prüfungen
Inhalt
  • eines Finanzkonglomerats, den Mitgliedern ihres Vorstandes sowie sonstigen Geschäftsleitern oder
  • übertragen.(3) Die Bediensteten der Bundesanstalt, der Deutschen Bundesbank sowie der sonstigen

§ 11 FlUUG

Untersuchungsbefugnisse
Inhalt
  • .sofortiger Zugang zu Aufzeichnungsanlagen, Aufzeichnungsträgern und sonstigen Aufzeichnungen aus dem
  • Zugang zu sonstigen Aufzeichnungen und deren Auswertung,4.Zugang zu den Ergebnissen einer

§ 91 GNotKG

Gebührenermäßigung
Inhalt
  • sonstigen Gebietskörperschaft oder einem Zusammenschluss von Gebietskörperschaften, einem
  • Regionalverband, einem Zweckverband,3.einer Kirche oder einer sonstigen Religions- oder

§ 19 GÜG 2008

Strafvorschriften
Inhalt
  • äußert, abgibt oder in sonstiger Weise einem anderen die Möglichkeit eröffnet, die
  • tatsächliche Verfügung über ihn zu erlangen, erwirbt oder sich in sonstiger Weise

LG Düsseldorf - 21 S 534/90

Landgericht Düsseldorf vom 10.01.1992
Inhalt
  • Termine sind noch verfrüht, denn - unabhängig davon, ob die sonstigen Voraussetzungen für einen
  • . Januar 1992 begehrte, sind all diese Fristen verfrüht. 6Selbst wenn alle sonstigen Voraussetzungen

VG Karlsruhe - 9 K 536/10

Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 10.06.2010
Inhalt
  • ausschließlich einen Bachelor of Engineering bzw. of Science. Es liege somit ein sonstiger dualer
  • einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder 19e) eine bereits begonnene
  • Sinne des § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 e WPflG noch eine sonstige Ausbildung nach Nr. 3 d. Es sei auch
  • Nr. 3 WPflG allein in Nr. 3 e genannt und so deutlich gegen sonstige Arten der Ausbildung abgegrenzt

VG Münster - 5 K 1819/07

Verwaltungsgericht Münster vom 28.10.2008
Inhalt
  • alle Urkunden und sonstigen Unterlagen, die für die Feststellung seiner Identität und
  • Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine
  • oder sonstige Identifikationsnachweise vorzulegen. 9Ihren hiergegen gerichteten Widerspruch
  • ihre Verpflichtung aus § 48 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative AufenthG erfüllt, Urkunden und sonstige

§ 18 AktGEG

Übergangsvorschrift zu den §§ 37 und 39 des Aktiengesetzes
Inhalt
  • ; 24 Abs. 2 der Handelsregisterverordnung gemacht worden, ist ihm aber in sonstiger Weise eine inl
  • § 9 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs abrufbar ist. Dasselbe gilt, wenn eine in sonstiger Weise