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Sohn nicht zur Schule geschickt: 6 Monate Freiheitsstrafe
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.04.2011
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- Mit einem kürzlich zugestellten Beschluss vom 18.3.2011 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- nicht zum Erfolg geführt hätten. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.3.2011, Aktenzeichen 2 Ss 413
- ihren minderjährigen schulpflichtigen Sohn im Zeitraum November 2008 bis Februar 2009 an insgesamt
- strafbewehrte Pflicht der Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Schulunterricht teilnehmen
- könnten. Versagten die Eltern ihrem Kind die Teilnahme am Unterricht, liege hierin ein aktiver Verstoß

Twitter und Facebook Ranking Dezember 2014: 1.Bundesliga
Max Rand vom 11.12.2014
- Inhalt
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- Augsburg TSG Hoffenheim FSV Mainz 05 SC Paderborn Twitter: Eintracht Frankfurt überholt Vfl Wolfsburg
- Leverkusen Hannover 96 VfL Wolfsburg Eintracht Frankfurt Hertha BSC Berlin SC Freiburg FSV Mainz 05
- Bayern München ist im deutschen Fußball übermächtig. Soweit nichts Neues. Ob es um Umsatz geht, um
- : Gesamtranking: Bayern München deutlich vorne und am meisten steigend Beim Gesamtranking sind die Bayern
- knapp 120.000 Follower kommt. Die größte prozentaule Steigerung machten die Bayern, am wenigsten konnten
Geschwindigkeitskontrollen im Frankfurter Stadtgebiet 30. April – 4. Mai
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 27.04.2012
- Inhalt
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- Gerbermühlstraße B43 an der Anschlußstelle zur BAB 3 am Donnerstag, den 03. Mai 2012
- am Dienstag, den 01. Mai 2012 Züricher Straße Babenhäuser Landstraße
- der Anschlußstelle zur BAB 3 am Mittwoch, den 02. Mai 2012 Züricher Straße
- Kreuz Offenbach am Freitag, den 04. Mai 2012 Hanauer Landstraße Züricher
- In Frankfurt ist in der Woche vom 30.04.-4.05.2012 u.a. mit folgenden

Portwein muss aus Portugal kommen
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 17.09.2015
- Inhalt
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- , welche von den Herstellern eingehalten werden müssen. Dies bekam vor dem Landgericht Frankfurt am
- Main nun auch der Verkäufer eines Weines zu spüren, der diesen entgegen den Bestimmungen einer
- Bezeichnung "Portwein" für den nicht aus Portugal stammenden Wein als unzulässig.Das LG Frankfurt
HessVGH - 11 UE 904/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.08.1987
- Inhalt
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- Samstag) zwischen 7.55 Uhr und 8.20 Uhr in Frankfurt am Main im Kreuzungsbereich Sophienstraße/Am
- Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main - Straßenverkehrsamt - ein Bußgeldverfahren
- in Frankfurt am Main, Herrn S. zur Erstattung der Kosten für die Abschleppmaßnahme heranzuziehen
- Klägers weiterverliehen habe. Der Polizeipräsident in Frankfurt am Main hob daraufhin den gegenüber
- Frankfurt am Main vom 24. Februar 1984 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des
LSG Hessen - 5 V 33/04
Hessisches Landessozialgericht vom 13.04.2006
- Inhalt
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- Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 11. August
- Frankfurt am Main erhobenen Klage verfolgte der Kläger den geltend gemachten Anspruch auf Anerkennung
- weiterverfolgt. Der Kläger beantragt, den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 11
- begründet. Der angefochtene Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 11. August 2004 ist
- "1. Kl." an. Der Kläger beantragte am 13. August 1997 die Gewährung von BSA und die Erhöhung seiner
OLG Dresden - 1 Ws 121/04
Oberlandesgericht Dresden vom 28.06.2004
- Inhalt
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- dagegen nicht der Nachprüfbarkeit (OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157, 158). Danach erweist sich im
- Frankfurt/Main, NStZ-RR 1997, 177, 178), so kann ihm jedenfalls durch eine Terminierung ohne
- treffen (OLG Frankfurt/Main, StV 1993, 6, 7). III. Die Kostenentscheidung beruht auf einer
- Verfügung des Vorsitzenden vom 28. Mai 2004 anberaumten Hauptverhandlungstermine am 06., 08., 19., 20
- Amtsgericht Richterin am Landgericht RiAG Seitz ist aufgrund Ortsabwesenheit an der Beifügung seiner Unterschrift gehindert (Kubista) Kubista, RiOLG
BGH - XI ZR 28/12
Bundesgerichtshof vom 01.10.2013
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- am Main LG Frankfurt am Main Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche
- wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Dezember 2011
- Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten
- . Wiechers Ellenberger Grüneberg Maihold Menges Vorinstanzen: LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom
- 25.02.2010 - 3-4 O 93/07 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.12.2011 - 5 U 53/10 -
§ 2 BranntwMonVwG
- Inhalt
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- Der Sitz der Bundesmonopolverwaltung ist im Raum Frankfurt am Main. Die nähere Bestimmung wird der Bundesregierung überlassen.
Arbeitnehmer in einem “heftigen Wut- und Erregungszustand”
Thorsten Blaufelder vom 20.11.2013
- Inhalt
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- Frankfurt am Main in einem am Montag, 18.11.2013, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 4 Sa 617/13). Im
- beschäftigten Warenauffüllers. Der Mann brachte im August 2012 an seinem Gabelstapler ein
- “ damit rechnen müssen, dass die Faustschläge auf das Schild zu Verletzungen führen können. Der Mann habe
- , können sie trotzdem später vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verlangen. Nur wenn die
- entschiedenen Rechtsstreit ging es um einen schmerzhaften Wutausbruch eines in Osthessen in einem Baumarkt
BGH - II ZB 10/00
Bundesgerichtshof vom 26.06.2000
- Inhalt
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- Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
- des Bundesgerichtshofes hat am 26. Juni 2000 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die
- Namen - "weitere sofortige Beschwerde" eingelegt, durch Schriftsatz vom 31. Mai 2000 jedoch
- : 3.500,-- DM. Gründe: I. In dem in der Hauptsache beendeten Rechtsstreit hat die Klägerin von dem
- beklagten Gesellschafter einer GbR zuletzt eine Vergütung von 3.730,60 DM für der GbR erbrachte
BGH - XI ZR 435/04
Bundesgerichtshof vom 13.06.2006
- Inhalt
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- Schlussurteil des 24. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juli 2004
- des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juni 2006 durch den Richter Dr. Joeres als Vorsitzenden, den
- , 855 f.), handelt es sich offensichtlich um einen Subsumtionsfehler im Einzelfall. Von einer
- 17.01.2003 - 8 O 41/02 - OLG Frankfurt in Darmstadt, Entscheidung vom 02.07.2004 - 24 U 55/03 -
- Kläger an das in der notariellen Urkunde vom 9. September 1991 für ihn aufgrund unwirksamer Vollmacht
LSG Hessen - L 8 KR 283/06
Hessisches Landessozialgericht vom 22.11.2007
- Inhalt
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- . Die Beklagte und Berufungsklägerin beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 8
- 14. Dezember 2005 zurück. Die Klägerin hat am 29. Dezember 2005 Klage zum Sozialgericht Frankfurt
- am Main erhoben. Das Sozialgericht hat mit Urteil vom 8. November 2006 die Bescheide der Beklagten
- Elternzeit. Die bei der X. Krankenversicherungs AG abhängig beschäftigte Klägerin gebar am xx. August
- versicherungspflichtigen Beschäftigung für eine kurze Zeitdauer im Anschluss an die Schutzfrist würde ausreichen, um
HessVGH - 4 TI 1634/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.09.1985
- Inhalt
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- ebenfalls weitere Fotografien. Im nach Abschluß des Vorverfahrens beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11 .8.1981 den Gegenstandswert auf 3. 744, -- DM und machte
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20.5.1985 wurde bestimmt, daß von der Beklagten. 1.535,79 DM nebst 4
- Schießgraben/Ecke Marktstraße 14 in Frankfurt am Main - Stadtteil Bergen-Enkheim. Auf einem dem Bauantrag
- Lichtbilder sei eine Augenscheinseinnahme und kein Urkundsbeweis. 10 Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Wenn der Vorgesetzte seine Mitarbeiter zum Krankfeiern auffordert…
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 09.08.2013
- Inhalt
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- entlassen werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in einem
- . Wie zuvor schon das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies nun auch das LAG die Kündigungsschutzklage
- kürzlich veröffentlichten Urteil vom 30.01.2013 entschieden (AZ: 6 Sa 944/12). Der Kläger war Leiter einer
- arbeitsunfähig krank. Auch mehrere seiner 16 Mitarbeiter litten an teils massiven Beschwerden, die teilweise
- . Gesundheitsgefahren bestünden nicht. Ein vom Filialleiter selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kam allerdings