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Rechtsanwalt Wilbrand Krone

Kanzlei Krone
Arbeitsrecht Baurecht und Architektenrecht Verkehrsrecht
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Organisationen
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OLG Frankfurt - 23 U 151/00

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.04.2005
Inhalt
  • -Gesellschaft: Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters und subsidiäre Haftung) Tenor Auf die
  • Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen. 2Die zulässige Berufung ist form- und
  • einen Gesellschafter persönlich geltend gemacht wird, und zwar aus seiner gesamtschuldnerischen
  • dem Gesellschaftsvermögen zu erfüllenden Gesamthandsverbindlichkeit gerichtet ist und grundsätzlich
  • Unterscheidung zwischen Gesamthands- und Gesamtschuldklage entspricht der Anerkennung der Gesamthand als

BFH - IV R 15/06

Bundesfinanzhof vom 25.01.2006
Inhalt
  • ; Joost, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht --ZGR-- 1987, 370, 381; U. Huber, ZGR 1988
  • Satz 1 HGB Tatbestand 1I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine
  • Kommanditgesellschaft (KG) mit rd. 300 Kommanditisten bzw. Treugebern. Sie wurde im Jahr 1994 gegründet und in das
  • Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und der Betrieb eines
  • Anschaffungskosten von rd. 40,8 Mio. DM sahen die Investitions- und Finanzierungspläne der KG die Aufnahme eines

Rechtsanwalt Bernfried Rose

Erbrecht Mediation
Interessiert
  • Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht
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  • Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für
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Organisationen
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen
Suche
  • Ich suche Mandanten mit erbrechtlichen Aufträgen sowohl für die Planung und Gestaltung des Erbfalls
  • , Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und sonstige Beteiligte am Erbe. Für den weiteren
  • Ausbau unserer Kanzlei suchen wir Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare etc. für Kooperationen - in Hamburg und Berlin

FG Köln - 13 K 4828/06

Finanzgericht Köln vom 18.05.2010
Inhalt
  • gemäß § 47 Abs. 2 KStG 2000 und die ge-sonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum
  • 3.339.437 DM vermindert und der vortragsfähige Gewerbeverlust auf 18.495.867 DM erhöht wird. Die
  • Kosten des Verfahrens tragen Klägerin und Beklagter je zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen
  • Konstruktion und der Vertrieb sowie die Vermietung von Maschinen aller Art, insbesondere von
  • ... einschließlich der Werkzeuge und Ersatzteile sowie der Durchführung damit zusammenhängender Geschäfte. 4

KG Berlin - 19 U 83/10

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • . Dezember 2006 – d.h. für rund 16 Monate – gestundet und der Klägerin in § 3 Ziffer 2 die ratierliche
  • Kommanditgesellschaft zur Zahlung von 375.000,00 EUR und 150.000,00 EUR an die Rechtsanwaltssozietät verpflichten
  • - Abschluss der Honorarvereinbarungen verpflichtet ist und ihr aus der Höhe der vereinbarten Honorare ein
  • Hinblick auf § 43 Abs. 2 GmbHG obliegenden Darlegungs- und Beweislast bereits dann, wenn sie ein
  • "möglicherweise pflichtwidriges" Verhalten des Geschäftsführers dartut und im Bestreitensfalle beweist