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OLG Frankfurt - 3 Ws 508/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.06.2006
- Inhalt
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- Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main - 26. Große Strafkammer
- Frankfurt am Main gemäß § 111b StPO den dinglichen Arrest in das Vermögen der Angeklagten bis zur
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 3. Strafsenat Entscheidungsdatum: 09.06.2006 Normen: § 73 Abs 1 StGB
- Nachteil der A begangen haben sollen. Der Antragsteller wurde am 14. März 2004 zum vorläufigen
- Insolvenzverwalter dieser Gesellschaft, am 1. Juli 2005 zu ihrem Insolvenzverwalter bestellt. In dieser
OLG Frankfurt - 6 U 231/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 03.03.2011
- Inhalt
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- . November 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wird auf ihre Kosten
- Berufung. 9Die Beklagte beantragt, 10das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. November
- Anlagen K 4 und K 5 sei irreführend, weil der am 14. Mai 2009 im A Einrichtungshaus O1 für das
- „… Puppenbett“ in dem A-Einrichtungshaus in O1 am 14. Mai 2009 für 14,99 € und das „… Besteck“ für 6,99
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Norm: § 5 UWG Entscheidungsdatum: 03.03.2011

Wer zu spät kommt…bekommt kein “neues” Arbeitszeugnis mehr
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 03.04.2013
- Inhalt
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- veröffentlichten Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) in Frankfurt am Main vom 16.01.2013
- war. Reichlich spät, meint wie schon das Arbeitsgericht nun auch das LAG Frankfurt am Main. Ob die
- (AZ: 18 Sa 602/12). Der Kläger war Bezirksleiter im Vertrieb eines größeren Elektroherstellers. Dort
- Tätigkeitsbeschreibung zu verfassen, wich von dieser Beschreibung im Zeugnis dann aber deutlich ab. Dies rügte der
BGH - XI ZR 325/10
Bundesgerichtshof vom 09.04.2013
- Inhalt
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- Beklagten wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. August
- Frankfurt am Main, Entscheidung vom 08.01.2010 - 2-20 O 411/08 - OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 31.08.2010 - 17 U 48/10 -
- Mitarbeiter der Beklagten am 8. Juli 2003 eine Beteiligung an V 3 im Nennwert von 25.000
- € zuzüglich Agio in Höhe von 1.250 € sowie am 18. Juni 2004 eine Be- teiligung an V 4 im Nennwert von 75.000
- , Maihold, Dr. Matthias und Pamp am 9. April 2013 beschlossen: Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der
§ 6 HZAZustV 2007
Oberfinanzdirektion Koblenz
- Inhalt
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- ämter Frankfurt am Main-Flughafen und Gießen füra)die Bewilligung und den Widerruf des
- Frankfurt am Main für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des
- ; 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes;4.des Hauptzollamts Frankfurt am Main-Flughafen fü
- werden übertragen die Zuständigkeiten 1.der Hauptzollämter Darmstadt und Frankfurt am
- ;ber ein gemeinsames Versandverfahren vom 20. Mai 1987 und im Versandverfahren mit Carnets TIR nach dem
OLG Frankfurt - 2 U 40/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.05.2003
- Inhalt
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- Höhe von DM 1.500,-- beim Amtsgericht in Frankfurt am Main ein (Az. 31 C 4464/90). 4Nachdem die
- 25.01.2002 verkündeten Urteils des Landgerichtes Frankfurt am Main zu Az. 2-31 O 338/01 zu verurteilen, an
- Beklagte unter Abänderung des am 25.01.2002 verkündeten Urteils des Landgerichtes Frankfurt am Main zu Az
- verkündeten Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main zu Az. 2-31 O 338/01 festzustellen, dass die
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 31 C 4464/90 (siehe Bl. 294 d.A.), eingereicht worden ist. Gleichfalls

Regio Marketing GmbH mit Branchenbuch Bayern: Augen auf!
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 23.01.2018
- Inhalt
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- Telefax-Spam einer Regio Marketing GmbH aus Frankfurt am Main mit „Eintragungsofferte 2018 / 2019
- “ für ein Branchenverzeichnis „Branchenbuch Bayern“ – Achtung Kostenfalle: Am Ende sollen 1.896 € für zwei [...]

CFB Fonds 168 Twins 2: Nittel | Fachanwälte erstreiten Schadenersatz
Rechtsanwalt Mathias Nittel vom 09.09.2014
- Inhalt
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- Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 04. September 2014 (nicht
§ 1 WäschereiArbV 2
Zwingende Arbeitsbedingungen
- Inhalt
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- ße 55, 60329 Frankfurt am Main, der Tarifpolitischen Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung (TATEX
- Industriegewerkschaft Metall – Vorstand, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am
- Main, andererseits, finden auf alle unter seinen Geltungsbereich fallenden und nicht an ihn gebundenen
- -Tarifvertrags für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft vom 25. September 2013
- ) im Deutschen Textilreinigungsverband e.V., In der Raste 12, 53129 Bonn, einerseits, sowie der
LSG Hessen - L 10 AL 974/02
Hessisches Landessozialgericht vom 10.10.2003
- Inhalt
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- zurück. Vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main (Az.: S 33 AL 434/00 ER) erwirkte der Kläger am 13
- 2000 bei dem Sozialgericht Frankfurt am Main erhobene Klage. Der Kläger meldete sich im Verlaufe
- ausgesprochen worden sei. Der Kläger legte den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Az
- . Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juni 2002
- Frankfurt am Main vom 21. Juni 2002 aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise, die Revision
StGH Hessen - P.St. 1338
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 04.05.1999
- Inhalt
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- wies das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 24. Januar 1996 - Az.: 12 E 252/95 (3
- Berufung gegen eine prüfungsrechtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main
- ) - ab. Die dagegen erhobene Berufung des Antragstellers wurde mit ihm am 29. Januar 1998
- - Az.: 6 B 49.98 - zurück. 3Am 5. Oktober 1998 hat der Antragsteller Grundrechtsklage erhoben. 4Er hält
- - Az.: 8 UE 1088/96 - für kraftlos zu erklären und den Rechtsstreit an den Hessischen
OLG Frankfurt - 3 Ws 514/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.06.2009
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. 6. 1998 (Az: 5722 Ks 710 Js 40159.2/97) wegen Mordes sowie wegen
- er durch Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14. 12. 1998 (Az: 920 Ls 750 Js 35982.2/96
- Gesamtstrafenbeschluss gelten. Da die in dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. 7. 1998
- Frankfurt der Strafkammer die Akten mit dem Antrag, „das offensichtliche Schreibversehen“ im Beschluss vom
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 3. Strafsenat Entscheidungsdatum: 18.06.2009 Normen: § 55 StGB

Haftung für Missbrauch von Tankkarte
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.05.2020
- Inhalt
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- bei uns:Haftungsrecht: Haftung für Facebook-Account Das OLG Frankfurt am Main (16 U 233/15) hat sich
- Missbrauch einer Tankkarte: Wie geht man damit um, wenn eine Tankkarte durch einen Dritten
- die Haftung des Tankkunden für den von ihm behaupteten Missbrauch einer Tankkarte an... Dazu auch

Stadionverbot kann rechtswidrig sein
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.10.2018
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- Zivilrechtliches Stadionverbot (Hausverbot): Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden
- Fußballvereins Hannover 96, am 04. November 2016 gemeinsam mit anderen Fans von der Polizei festgehalten
- die Besorgnis künftiger Störungen erwarten lässt. Im konkreten Fall war der Kläger, ein Fan des

“Servicepauschale” muss im Gesamtpreis der Reise enthalten sein
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 24.08.2015
- Inhalt
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- diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Verhandlung am 18. Juni 2015
- Fall.Vor dem OLG Frankfurt am Main ging es um die Frage, ob eine offiziell als "optional" bezeichnete
- Die auf vielen Kreuzfahrten übliche "Service-Pauschale" muss im regulären Reisepreis bereits
- Service-Pauschale auf Kreuzfahrten im Reisepreis inbegriffen sein muss oder als eine Art des
- Trinkgelds gewertet werden kann. Im konkreten Fall hatte eine Reederei diese Service-Pauschale in Höhe von