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§ 22 LAP-mftDBwV

Prüfungskommission
Inhalt
  • Bewertung der schriftlichen Arbeit aus dem Prüfungsgebiet Allgemeine Rechts- und
  • schriftlichen Arbeiten aus den Prüfungsgebieten Allgemeine mathematische und naturwissenschaftlich

BGH - 2 StR 53/03

Bundesgerichtshof vom 07.11.2002
Inhalt
  • Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des
  • nur noch gegen eine Erwachsene richtet, hat der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer
  • materiellen Rechts rügt. Ihr Rechtsmittel hat mit der Sachrüge in dem aus der Beschlußformel

Maskenpflicht ist rechtmäßig

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 06.05.2020
Inhalt
  • der Rechtsprechung entwickelte, Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Das VG Hamburg entschied am
  • und räumliche Beschränkung der Maskenpflicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht verletzt
  • 27.04.2020 im Eilverfahren, dass die Maskenpflicht nicht die Rechte des Bürgers aus Art. 2 I GG i.V.m

Augenheilkunde: Private Krankenversicherung muss Kosten für Augen-OP (refraktiver Linsentausch) übernehmen

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 07.02.2022
Inhalt
  • übernahme bei geringgradigen Fehlsichtigkeiten unter Verweis auf allgemeine operative Risiken
  • nicht mehr mit pauschalen Verweisen auf allgemeine Risken abzulehnen. CLLB-Rechtsanwälte
  • ückgreifen können, werden sich auch weiterhin für die Rechte der Versicherungsnehmer

BGH - V ZR 251/00

Bundesgerichtshof vom 05.10.2001
Inhalt
  • durch die Richter Tropf, Schneider, Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein und Dr. Gaier für Recht erkannt: Auf
  • Wochen an die Verkäuferin zu bezahlen. Die Verkäuferin verzichtet jedoch auf ihr Recht der
  • verlangte Zahlung eines weiteren Kaufpreises zurück. Die Klägerin macht nunmehr aus abgetretenem Recht die
  • nämlich den im dispositiven Recht verankerten Grundsatz, daß die Gegenleistung von den Parteien im
  • Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen ist. Denn die Klausel ist auch dann wirksam, wenn es sich bei ihr

AGG: Keine Benachteiligung wegen falscher Anrede im Ablehnungsschreiben

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.05.2011
Inhalt
  • ist noch einmal festzuhalten: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfordert vom potentiellen
  • Ablehnungsschreiben enthaltene falsche männliche Anrede ist, reicht das nicht, so das Arbeitsgericht Düsseldorf

§ 35 LAP-mDFm/EloAufklBundV

Gesamtergebnis
Inhalt
  • üfungsarbeit aus dem Prüfgebiet     a) allgemeine Rechts- und

Anlage 5 TfV

(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1)Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
Inhalt
  • die Sicherheit, allgemeine Übersicht über das Regelwerk und Grundsätze des
  • .Ausbildungsinhalte a)Struktur der Rechts- und Beförderungsgrundlagen in Bezug auf den Eisenbahnbetrieb und

§ 46 SachenRBerG

Zinsanpassung an veränderte Verhältnisse
Inhalt
  • forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung des Grundstücks oder3.den Preisen für die allgemeine
  • gegenüber den Inhabern dinglicher Rechte am Erbbaurecht, die einen Anspruch auf Zahlung oder

BGH - IX ZR 55/07

Bundesgerichtshof vom 05.11.2009
Inhalt
  • eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt. Hierzu hat die Klägerin - insbesondere auch in dem
  • erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine

BGH: zur Laufzeit von Fitnessstudioverträgen und zu den Voraussetzungen einer vorzeitigen Kündigung

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
Inhalt
  • sei insbesondere unproblematisch, wenn der Vertrag sich lediglich auf das Recht zur Gerätenutzung
  • Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. § 309 Nr. 9 BGB Rn. 6 mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 4
  • ] Fitness- und Sportstudiovertrag Rn. 1; Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. Teil 2
  • [Sportstudioverträge] Rn. 1; Damman in Wolf/Lindacher/Pfeiffer AGB-Recht 5. Aufl. Klauseln
  • Parteien im Einzelfall festzustellen (vgl. Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. § 307

BVerfG - 1 BvR 1041/05

Bundesverfassungsgericht vom 13.07.2005
Inhalt
  • das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlichrechtliche Gerichtsbarkeit
  • aus Art 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird. 8 a) Dieses Recht gebietet
  • , S. 6). Der Anspruch auf Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt und der allgemeine
  • seines Rechts auf effektiven und gleichen Rechtsschutz. Die Ansicht des Bundessozialgerichts
  • Justizgewährungsanspruch sind auf die Verwirklichung des materiellen Rechts bezogen. 11 Kann ein

OLG Düsseldorf - I-24 U 108/07

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.04.2008
Inhalt
  • Basiszinssatz. II. 45Die Berufung der Beklagten hat im übrigen aber keine Aussicht auf Erfolg. Zu Recht und
  • zwar mit Recht ausgeführt, die Vergütungsstruktur der Klägerin könne grundsätzlich zu einer
  • eines nicht konkret begründeten, sondern lediglich auf die allgemeine Möglichkeit eines solchen
  • Lieferanten abhängt. Die bloße Möglichkeit einer solchen Interessenkollision reicht aber nicht aus, eine
  • Interessenkonflikts abstellenden "Verdachts" reicht hierzu nicht aus. 6.1516Die Klägerin schuldet der

OLG Düsseldorf - I-19 W 12/04

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.02.2005
Inhalt
  • maßgeblichen Zeitpunkt strenge Anforderungen zu stellen. Es reicht nicht aus, allgemein zu behaupten
  • des Spruchverfahrens unterstrichen. Das Oberlandesgericht Stuttgart (a.a.O) hat zu Recht darauf
  • vorzutragen (BT-Drucksache 15/371, S. 22 rechte Spalte). Aus der in der Prüfbitte des Bundesrates
  • rechte Spalte), wird nicht gefährdet. Zum einen sind an die Darlegung der Aktionäreigenschaft zum
  • Gesetzes entstehenden Abfindungsanspruch verbriefen, nicht jedoch die Summe der Rechte aus der

KG Berlin - 9 U 226/05

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild wären dann unvollkommen
  • Einkaufsbummel in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt worden ist, kann nicht generell eine Verbreitung
  • Antragstellerin über ihr berufliches Wirken hinaus; auch der EGMR erkennt an, dass das Recht der
  • sich der Senat, wie nachfolgend unter 3.c.aa näher auszuführen ist, befugt, das Recht auf Achtung des
  • der beschriebenen Art verbreitet. Sie ist durch die Veröffentlichung vom 15.8.2005 in ihrem Recht am