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§ 22 LAP-mftDBwV
Prüfungskommission
- Inhalt
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- Bewertung der schriftlichen Arbeit aus dem Prüfungsgebiet Allgemeine Rechts- und
- schriftlichen Arbeiten aus den Prüfungsgebieten Allgemeine mathematische und naturwissenschaftlich
BGH - 2 StR 53/03
Bundesgerichtshof vom 07.11.2002
- Inhalt
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- Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des
- nur noch gegen eine Erwachsene richtet, hat der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer
- materiellen Rechts rügt. Ihr Rechtsmittel hat mit der Sachrüge in dem aus der Beschlußformel
Maskenpflicht ist rechtmäßig
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 06.05.2020
- Inhalt
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- der Rechtsprechung entwickelte, Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Das VG Hamburg entschied am
- und räumliche Beschränkung der Maskenpflicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht verletzt
- 27.04.2020 im Eilverfahren, dass die Maskenpflicht nicht die Rechte des Bürgers aus Art. 2 I GG i.V.m
Augenheilkunde: Private Krankenversicherung muss Kosten für Augen-OP (refraktiver Linsentausch) übernehmen
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 07.02.2022
- Inhalt
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- übernahme bei geringgradigen Fehlsichtigkeiten unter Verweis auf allgemeine operative Risiken
- nicht mehr mit pauschalen Verweisen auf allgemeine Risken abzulehnen. CLLB-Rechtsanwälte
- ückgreifen können, werden sich auch weiterhin für die Rechte der Versicherungsnehmer
BGH - V ZR 251/00
Bundesgerichtshof vom 05.10.2001
- Inhalt
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- durch die Richter Tropf, Schneider, Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein und Dr. Gaier für Recht erkannt: Auf
- Wochen an die Verkäuferin zu bezahlen. Die Verkäuferin verzichtet jedoch auf ihr Recht der
- verlangte Zahlung eines weiteren Kaufpreises zurück. Die Klägerin macht nunmehr aus abgetretenem Recht die
- nämlich den im dispositiven Recht verankerten Grundsatz, daß die Gegenleistung von den Parteien im
- Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen ist. Denn die Klausel ist auch dann wirksam, wenn es sich bei ihr
AGG: Keine Benachteiligung wegen falscher Anrede im Ablehnungsschreiben
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.05.2011
- Inhalt
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- ist noch einmal festzuhalten: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfordert vom potentiellen
- Ablehnungsschreiben enthaltene falsche männliche Anrede ist, reicht das nicht, so das Arbeitsgericht Düsseldorf
§ 35 LAP-mDFm/EloAufklBundV
Gesamtergebnis
- Inhalt
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- üfungsarbeit aus dem Prüfgebiet a) allgemeine Rechts- und
Anlage 5 TfV
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1)Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
- Inhalt
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- die Sicherheit, allgemeine Übersicht über das Regelwerk und Grundsätze des
- .Ausbildungsinhalte a)Struktur der Rechts- und Beförderungsgrundlagen in Bezug auf den Eisenbahnbetrieb und
§ 46 SachenRBerG
Zinsanpassung an veränderte Verhältnisse
- Inhalt
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- forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung des Grundstücks oder3.den Preisen für die allgemeine
- gegenüber den Inhabern dinglicher Rechte am Erbbaurecht, die einen Anspruch auf Zahlung oder
BGH - IX ZR 55/07
Bundesgerichtshof vom 05.11.2009
- Inhalt
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- eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt. Hierzu hat die Klägerin - insbesondere auch in dem
- erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine
BGH: zur Laufzeit von Fitnessstudioverträgen und zu den Voraussetzungen einer vorzeitigen Kündigung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
- Inhalt
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- sei insbesondere unproblematisch, wenn der Vertrag sich lediglich auf das Recht zur Gerätenutzung
- Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. § 309 Nr. 9 BGB Rn. 6 mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 4
- ] Fitness- und Sportstudiovertrag Rn. 1; Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. Teil 2
- [Sportstudioverträge] Rn. 1; Damman in Wolf/Lindacher/Pfeiffer AGB-Recht 5. Aufl. Klauseln
- Parteien im Einzelfall festzustellen (vgl. Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. § 307
BVerfG - 1 BvR 1041/05
Bundesverfassungsgericht vom 13.07.2005
- Inhalt
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- das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlichrechtliche Gerichtsbarkeit
- aus Art 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird. 8 a) Dieses Recht gebietet
- , S. 6). Der Anspruch auf Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt und der allgemeine
- seines Rechts auf effektiven und gleichen Rechtsschutz. Die Ansicht des Bundessozialgerichts
- Justizgewährungsanspruch sind auf die Verwirklichung des materiellen Rechts bezogen. 11 Kann ein
OLG Düsseldorf - I-24 U 108/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.04.2008
- Inhalt
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- Basiszinssatz. II. 45Die Berufung der Beklagten hat im übrigen aber keine Aussicht auf Erfolg. Zu Recht und
- zwar mit Recht ausgeführt, die Vergütungsstruktur der Klägerin könne grundsätzlich zu einer
- eines nicht konkret begründeten, sondern lediglich auf die allgemeine Möglichkeit eines solchen
- Lieferanten abhängt. Die bloße Möglichkeit einer solchen Interessenkollision reicht aber nicht aus, eine
- Interessenkonflikts abstellenden "Verdachts" reicht hierzu nicht aus. 6.1516Die Klägerin schuldet der
OLG Düsseldorf - I-19 W 12/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.02.2005
- Inhalt
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- maßgeblichen Zeitpunkt strenge Anforderungen zu stellen. Es reicht nicht aus, allgemein zu behaupten
- des Spruchverfahrens unterstrichen. Das Oberlandesgericht Stuttgart (a.a.O) hat zu Recht darauf
- vorzutragen (BT-Drucksache 15/371, S. 22 rechte Spalte). Aus der in der Prüfbitte des Bundesrates
- rechte Spalte), wird nicht gefährdet. Zum einen sind an die Darlegung der Aktionäreigenschaft zum
- Gesetzes entstehenden Abfindungsanspruch verbriefen, nicht jedoch die Summe der Rechte aus der
KG Berlin - 9 U 226/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild wären dann unvollkommen
- Einkaufsbummel in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt worden ist, kann nicht generell eine Verbreitung
- Antragstellerin über ihr berufliches Wirken hinaus; auch der EGMR erkennt an, dass das Recht der
- sich der Senat, wie nachfolgend unter 3.c.aa näher auszuführen ist, befugt, das Recht auf Achtung des
- der beschriebenen Art verbreitet. Sie ist durch die Veröffentlichung vom 15.8.2005 in ihrem Recht am