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BFH - XI R 60/06
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Aufwendungen, für die der Vorsteuerabzug im Streitfall geltend gemacht wird. 36cc) Unerheblich ist in
- , liegt im Wesentlichen auf dem Gebiet der Tatsachenwürdigung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 119, BStBl II
- in der Zeit ab dem 1. April 1999 entfällt . Tatbestand 1I. Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist
- habe die Jachtvercharterung nicht mit Überschusserzielungsabsicht betrieben; er habe in den Jahren
- nicht angesetzt wird und für die Zeit ab 1. April 1999 die im Zusammenhang mit der Jachtvercharterung
BFH - XI R 61/06
Bundesfinanzhof vom 02.07.2008
- Inhalt
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- Umsatzsteuerbescheid für 2001 dahingehend zu ändern, dass die im Zusammenhang mit der Jachtvercharterung
- Finanzgerichtsordnung --FGO--). 14Das FG hat zu Recht hinsichtlich der Segeljachten den Vorsteuerabzug für
- gilt jedenfalls in Bezug auf die laufenden Aufwendungen, für die der Vorsteuerabzug im Streitfall
- geltend gemacht wird. 29dd) Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, wie die Rechtslage hinsichtlich
- (2.) der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen
OLG Düsseldorf - 18 U 44/75
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Ergebnis zu Recht bejaht. Da die Beklagte ihren Sitz in Antwerpen hat und die Zuständigkeit der dortigen
- worden ist oder zu erfüllen wäre. Zur Bestimmung des Erfüllungsortes ist hier das deutsche Recht sowohl
- seinen Schwerpunkt in Deutschland hat. Er ist in Deutschland von der deutschen Klägerin mit der
- des Verzuges begründet. Wie bereits dargelegt, kommt das deutsche Recht zur Anwendung, bei Verzug im
- wegen Nichterfüllung verlangen. Die Beklagte ist mit ihrer Verpflichtung in Verzug geraten, am 9
§ 45 PatAnwO
Berufshaftpflichtversicherung
- Inhalt
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- ;che aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereurop
- äischem Recht,4.für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten des Patentanwalts vor au
- der Mindestversicherungssumme ist zulässig.(6) Im Versicherungsvertrag ist der Versicherer zu
- ;ndige Stelle im Sinne des § 117 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ist die
- (1) Der Patentanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus
Rot-Weiß Erfurt: Genussscheine für die Mission 2016
Max Rand vom 02.12.2014
- Inhalt
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- beim 1. FC Kaiserslautern und FC St. Pauli, die ihre Anleihen mit recht großem Erfolg an den Fan
- global verbrieften Genussscheine im Nennwert von 100 Euro ausgegeben. Die Verzinsung ist abhängig
- “Mission 2016″: RWE möchte im Jubiläumsjahr 2016 in der 2.Liga spielen. Neben der neuen Multifunktionsarena
- Einnahmesituation in der 3. Liga ist schwierig. Zwar verspricht die neue Arena erweiterten Erlöspotentiale
- einzelverbrieften Genussscheine werden in Nennbeträgen von 100 Euro, 500 Euro und 1966 Euro und die
§ 3 ESiV
Sicherheitsvorschriften
- Inhalt
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- festgelegten und bereits nach Absatz 1 übermittelten Sicherheitsvorschriften im Sinne des Anhangs II
- ;bermittlung von Sicherheitsvorschriften, die von den Ländern als Rechts- oder
- Kommission alle vor dem 14. Juli 2007 und danach festgelegten Sicherheitsvorschriften im Sinne des Anhangs
- II der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 ü
- ;ber Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates
SozG Lüneburg - S 15 SB 234/04
Sozialgericht Lüneburg vom 14.09.2006
- Inhalt
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- – (SGB X) ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, soweit in
- Überzeugung der Kammer den Neufeststellungsantrag zu Recht abgelehnt. 2. Nach § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX sind
- links bei normalem Hörvermögen rechts sowie die Migräne bewertete der Gutachter mit einem Einzel-GdB
- von 10. Die Gesundheitsstörungen im Zusammenhang mit der Hauterkrankung sowie die Arthrose der
- zwei Wirbelsäulenabschnitten mit geringen bis mittelgradigen funktionellen Auswirkungen. Im
Wenn ein Unternehmen mit allen Mitteln eine Betriebsratswahl verhindern möchte
Thorsten Blaufelder vom 04.12.2012
- Inhalt
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- unbeachtlich, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der geplanten Betriebsratswahl ausgesprochen wurden und
- reicht aus. Zudem begehrte Verdi erneut Zugang auf das Betriebsgelände, um Mitglieder für den
- noch nicht rechtskräftig sind, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Beschluss des
- Photon darüber; der Verlag reagierte mit einem Hausverbot gegen den zuständigen Gewerkschaftssekretär
- Gewerkschaftsmitglieder zu einer Betriebsversammlung in Räumen der Gewerkschaft ein. Die Unterzeichner und
§ 191 KAGB
Verschmelzung mit Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
- Inhalt
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- ;bertragenden EU-OGAW anwendbare nationale Recht im Einklang mit den Artikeln 40 bis 42, 45 und 46 der
- Sondervermögens auf eine Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder auf ein
- Teilgesellschaftsvermögen einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital,2
- .eines Teilgesellschaftsvermögens einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem
- Teilgesellschaftsvermögens einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital auf
§ 5.08 RheinSchPersV
Art des Nachweises der Befähigung
- Inhalt
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- Bescheinigung, wenn sie von einer nach dem nationalen Recht der Rheinuferstaaten oder Belgiens anerkannten
- 1.Die Befähigung zum Sachkundigen in der Fahrgastschifffahrt wird nach bestandener
- Abschlussprüfung mit einer Bescheinigung als Sachkundiger für Fahrgastschifffahrt nach dem Muster
- die Bescheinigung Atemschutzgeräteträger nach Anlage C3 können in einem einzigen Dokument nach Anlage C4 zusammengefasst werden.
§ 6 FinDAG
Leitung
- Inhalt
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- – auch im Falle von Meinungsverschiedenheiten – mit einfacher Mehrheit der
- und Recht, Bankenaufsicht, Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht und Wertpapieraufsicht/Asset
- ;sidentin ständiger Vertreter oder ständige Vertreterin des Präsidenten oder der Pr
- äsidentin ist. Das Direktorium beschließt einstimmig ein Organisationsstatut, welches die Zust
- national und international. Im Rahmen dieser Vorgaben obliegt den Exekutivdirektoren und
OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 06.05.2016
- Inhalt
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- mitteilte, gab der Senat erneut einer Bausparerin Recht, die sich gegen eine Kündigung ihrer
- Rechtsanwälte bereits gemeldet hat, hat das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 30.03.2016
- Bausparverträge zur Wehr gesetzt hat (Az. 9 U 230/15). Bereits zuvor haben zahlreiche Landgerichte mit sinngemäß
- aus den 1980-er und 90-er Jahren verneint. Zusammenfassend zeichnet sich in dieser
§ 5 EAKAV
Bezeichnung der zu übermittelnden Dateien
- Inhalt
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- Vollmacht ist wie folgt zu bezeichnen: BaFin-ID und Bezeichnung „Vollmacht“.
- ; Teil B Nummer 3 des Anzeigeschreibens nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen
- (1) Für die Anzeige nach § 312 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die in der
- inneren ZIP-Datei verpackten Dateien wie folgt zu bezeichnen: 1.Anzeigeschreiben:BaFin-ID und
- Bezeichnung „Notification Letter“,2.Anlagebedingungen:BaFin-ID und Bezeichnung „Terms
BGH - IX ZB 134/03
Bundesgerichtshof vom 19.05.2003
- Inhalt
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- Insolvenzverwalter mit seiner Rechtsbeschwerde. II. 3Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Nr. 1
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 134/03 vom 28. September 2006 in dem Insolvenzverfahren Der IX
- , liege eine die Regelvergütung erhöhende Mehrbelastung noch nicht vor. 52. Das Landgericht ist - in
- Weilheim i.OB, Entscheidung vom 03.04.2003 - IN 234/00 - LG München II, Entscheidung vom 19.05.2003 - 7 T 2513/03 -
- erfordert die Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des
Joint Venture in der Beratungspraxis des Rechtsanwalts
Rechtsanwalt Finn Dethleff vom 21.11.2019
- Inhalt
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- die Chancen gerecht verteilen. In osteuropäischen Ländern und in Asien ist die Grü
- durch den Joint Venture-Partner, im Vorwege identifiziert und in dem Joint Venture-Vertrag genü
- insbesondere mit Szenarien und Verfahren einer Konfliktlösung bzw. Abfindungsregelungen im Fall der
- -Verträge einer detaillierten Ausgestaltung, will man seine Rechte und Pflichten gegenüber
- Neben rein schuldrechtlichen Vereinbarungen wird regelmäßig die Gründung eines