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Eingangsformel AbfallArbbV 6
- Inhalt
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- Auf Grund des § 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen
- Geltungsbereich sowie den paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts
- (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und
- Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Arbeitgebern, Arbeitnehmern
Eingangsformel GebäudeArbbV 5
- Inhalt
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- Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber zumindest teilweise im
- Auf Grund des § 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- , den Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen
- . August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit
- und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Arbeitgebern
§ 2 AEntG 2009
Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Inhalt
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- Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über 1.die Mindestentgelts
- Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz,6.die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und
- Nichtdiskriminierungsbestimmungenfinden auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und
- seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung.
§ 8 ApoG
- Inhalt
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- ürgerlichen Rechts oder einer offenen Handelsgesellschaft betreiben; in diesen Fällen bedü
- Gewinn abhängig ist, gelten nicht als Vereinbarungen im Sinne des Satzes 2. Die Sätze 1 bis
- Mehrere Personen zusammen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer Gesellschaft b
- ;rfen alle Gesellschafter der Erlaubnis. Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen
- ausgerichtet ist, insbesondere auch am Umsatz oder Gewinn ausgerichtete Mietverträge sind unzul
§ 65 WDO 2002
Aberkennung des Ruhegehalts
- Inhalt
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- (1) Mit der Aberkennung des Ruhegehalts tritt der Verlust der Rechte als Soldat im Ruhestand ein
- sich der Soldat im Ruhestand noch im Dienst befände. Die Aberkennung des Ruhegehalts bewirkt
- entsprechend.(2) Der Soldat, dessen Ruhegehalt aberkannt wird, erhält bis zur Gewährung
- Dauer von sechs Monaten, einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 70 vom Hundert des Ruhegehalts, das
§ 6 BTHausO 2002
Bild- und Tonaufnahmen, Medien
- Inhalt
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- ;nlichkeitsrechte der im Gebäude Anwesenden hiervon nicht beeinträchtigt werden, in
- Sitzungssälen und -räumen nur während sitzungsfreier Zeiten. Die Rechte Dritter bleiben unberührt.
- Ton dürfen nur mit Einwilligung des Präsidenten des Deutschen Bundestages und nach Ma
- ßgabe der vom Präsidenten in Ausübung seines Hausrechts erlassenen Regelungen zur
- Medienberichterstattung benutzt werden. Die unautorisierte Ablichtung persönlicher Unterlagen in der
§ 307 BGB
Inhaltskontrolle
- Inhalt
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- vereinbaren ist oder 2.wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so
- ändlich ist.(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
- vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
- (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den
- 1.mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu
§ 106 BHO
Haushaltsplan
- Inhalt
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- Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen enthalten und ist in
- Person des öffentlichen Rechts hat vor Beginn jedes Haushaltsjahres einen Haushaltsplan
- festzustellen. Er muß alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraussichtlich zu leistenden
- Einnahme und Ausgabe auszugleichen. In den Haushaltsplan dürfen nur die Ausgaben und Verpflichtungserm
- ein besonderes Beschlußorgan, das in wichtigen Verwaltungsangelegenheiten zu entscheiden oder
§ 410 FamFG
Weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Inhalt
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- Rechts den Zustand oder den Wert einer Sache durch einen Sachverständigen feststellen lassen kann
- Sachverständigen in den Fällen, in denen jemand nach den Vorschriften des bürgerlichen
- ,3.die Bestellung des Verwahrers in den Fällen der §§ 432, 1217, 1281 und 2039 des B
- seiner Aufwendungen,4.eine abweichende Art des Pfandverkaufs im Fall des § 1246 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
LG Baden-Baden - 2 Qs 157/04
Landgericht Baden-Baden vom 02.12.2004
- Inhalt
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- Sache ohne Erfolg, da das Amtsgericht Baden-Baden den Erlass der Strafbefehle im Ergebnis zu Recht
- bundesrechtlich geregelt sind – nach geltendem Recht folglich in Baden-Württemberg ausgeschlossen. 10
- für die in Großbritannien ansässige Fa. L Sportwetten vermittelt zu haben. Im Rahmen dieser
- , ist dies als Eingriff in die Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu
- Deutschland ist folglich grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, aus den genannten zwingenden
§ 7 EhfG
Krankenversicherung
- Inhalt
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- sein, daß der Versicherte das Recht hat, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem
- versichert ist, die Beiträge in voller Höhe zu übernehmen; ist der Entwicklungshelfer
- oder ein Familienangehöriger im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 bereits in einer privaten
- versicherungspflichtigen Angestellten mit einem Arbeitsverdienst in Höhe der für die
- dieses Gesetzes gewährt werden, Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Leistungen gew
Messen wegen Corona-Virus abgesagt. Welche Rechte bestehen?
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 05.03.2020
- Inhalt
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- welche Rechte bestehen in solchen Fällen? Kein Thema beherrscht derzeit die Medien und Gespräche im
- Welche Rechte bestehen, wenn Messen wegen des Corona-Virus abgesagt werden. Mit diesem und weiteren
- Themen müssen sich Unternehmen derzeit im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beschäftigen. Doch
- und auch immer mehr Großevents, wie z.B. auch die Tourismusmesse ITB in Berlin wurden jetzt abgesagt
- immer, wann sich ein Unternehmen auf höhere Gewalt berufen kann. Im Allgemeinen ist von höherer
§ 9 WpDVerOV
Berichtspflichten des Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 31 Abs. 8 des Wertpapierhandelsgesetzes bei Finanzportfolioverwaltung
- Inhalt
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- Rechte in Bezug auf im Finanzportfolio gehaltene Finanzinstrumente verleihen, und8.für jedes in
- Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sowie einen Hinweis, dass eine detailliertere
- -, Zins- und sonstigen Zahlungen, die während des Berichtszeitraums im Zusammenhang mit dem
- dem Berichtszeitraum ausgeführte Geschäft die in § 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 12 aufgef
- ;r jedes ausgeführte Geschäft zu erhalten.(3) Bei Privatkunden beträgt der Zeitraum
LSG Bayern - L 4 KR 43/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.05.2005
- Inhalt
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- Krankenpflege hat. Die Berufung ist unbegründet. Wie das SG zu Recht entschieden hat, kann der Kläger in
- vereinbarte Gebühr von 6,60 DM für beide Beine nur einmal mit Recht verlangen. Der Kläger ist
- bzw. öffentlichen Recht dahingestellt bleiben. In beiden Fällen ist für die Vergütung der in der
- Kostenentscheidung richtet sich nach altem Recht (§ 193 SGG). § 197a SGG ist auf das vorliegende Verfahren nicht
- Vergütung für häusliche Krankenpflege in Höhe von 1569,59 Euro. Der Kläger ist Mitinhaber eines
LSG Bayern - L 16 B 987/07 AS ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 15.01.2008
- Inhalt
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- Entscheidungsmaßstab für das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs ist grundsätzlich das materielle Recht
- hilfsbedürftig im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 SGB II ist. Hilfsbedürftig ist, wer
- 16.08.2007 Leistungen nach dem SGB II und lehnte anschließend mit Bescheid vom 12.11.2007, gegen den der Bf
- Widerspruch erhoben hat - der noch nicht verbeschieden ist - , die Gewährung von Arbeitslosengeld II
- Sozialgericht München nicht abgeholfen hat, ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das