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Eingangsformel AbfallArbbV 6

Inhalt
  • Auf Grund des § 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen
  • Geltungsbereich sowie den paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts
  • (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und
  • Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Arbeitgebern, Arbeitnehmern

Eingangsformel GebäudeArbbV 5

Inhalt
  • Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber zumindest teilweise im
  • Auf Grund des § 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • , den Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen
  • . August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit
  • und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Arbeitgebern

§ 2 AEntG 2009

Allgemeine Arbeitsbedingungen
Inhalt
  • Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über 1.die Mindestentgelts
  • Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz,6.die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und
  • Nichtdiskriminierungsbestimmungenfinden auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und
  • seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung.

§ 8 ApoG

Inhalt
  • ürgerlichen Rechts oder einer offenen Handelsgesellschaft betreiben; in diesen Fällen bedü
  • Gewinn abhängig ist, gelten nicht als Vereinbarungen im Sinne des Satzes 2. Die Sätze 1 bis
  • Mehrere Personen zusammen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer Gesellschaft b
  • ;rfen alle Gesellschafter der Erlaubnis. Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen
  • ausgerichtet ist, insbesondere auch am Umsatz oder Gewinn ausgerichtete Mietverträge sind unzul

§ 65 WDO 2002

Aberkennung des Ruhegehalts
Inhalt
  • (1) Mit der Aberkennung des Ruhegehalts tritt der Verlust der Rechte als Soldat im Ruhestand ein
  • sich der Soldat im Ruhestand noch im Dienst befände. Die Aberkennung des Ruhegehalts bewirkt
  • entsprechend.(2) Der Soldat, dessen Ruhegehalt aberkannt wird, erhält bis zur Gewährung
  • Dauer von sechs Monaten, einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 70 vom Hundert des Ruhegehalts, das

§ 6 BTHausO 2002

Bild- und Tonaufnahmen, Medien
Inhalt
  • ;nlichkeitsrechte der im Gebäude Anwesenden hiervon nicht beeinträchtigt werden, in
  • Sitzungssälen und -räumen nur während sitzungsfreier Zeiten. Die Rechte Dritter bleiben unberührt.
  • Ton dürfen nur mit Einwilligung des Präsidenten des Deutschen Bundestages und nach Ma
  • ßgabe der vom Präsidenten in Ausübung seines Hausrechts erlassenen Regelungen zur
  • Medienberichterstattung benutzt werden. Die unautorisierte Ablichtung persönlicher Unterlagen in der

§ 307 BGB

Inhaltskontrolle
Inhalt
  • vereinbaren ist oder 2.wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so
  • ändlich ist.(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
  • vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
  • (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den
  • 1.mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu

§ 106 BHO

Haushaltsplan
Inhalt
  • Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen enthalten und ist in
  • Person des öffentlichen Rechts hat vor Beginn jedes Haushaltsjahres einen Haushaltsplan
  • festzustellen. Er muß alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraussichtlich zu leistenden
  • Einnahme und Ausgabe auszugleichen. In den Haushaltsplan dürfen nur die Ausgaben und Verpflichtungserm
  • ein besonderes Beschlußorgan, das in wichtigen Verwaltungsangelegenheiten zu entscheiden oder

§ 410 FamFG

Weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Inhalt
  • Rechts den Zustand oder den Wert einer Sache durch einen Sachverständigen feststellen lassen kann
  • Sachverständigen in den Fällen, in denen jemand nach den Vorschriften des bürgerlichen
  • ,3.die Bestellung des Verwahrers in den Fällen der §§ 432, 1217, 1281 und 2039 des B
  • seiner Aufwendungen,4.eine abweichende Art des Pfandverkaufs im Fall des § 1246 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

LG Baden-Baden - 2 Qs 157/04

Landgericht Baden-Baden vom 02.12.2004
Inhalt
  • Sache ohne Erfolg, da das Amtsgericht Baden-Baden den Erlass der Strafbefehle im Ergebnis zu Recht
  • bundesrechtlich geregelt sind – nach geltendem Recht folglich in Baden-Württemberg ausgeschlossen. 10
  • für die in Großbritannien ansässige Fa. L Sportwetten vermittelt zu haben. Im Rahmen dieser
  • , ist dies als Eingriff in die Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu
  • Deutschland ist folglich grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, aus den genannten zwingenden

§ 7 EhfG

Krankenversicherung
Inhalt
  • sein, daß der Versicherte das Recht hat, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem
  • versichert ist, die Beiträge in voller Höhe zu übernehmen; ist der Entwicklungshelfer
  • oder ein Familienangehöriger im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 bereits in einer privaten
  • versicherungspflichtigen Angestellten mit einem Arbeitsverdienst in Höhe der für die
  • dieses Gesetzes gewährt werden, Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Leistungen gew

Messen wegen Corona-Virus abgesagt. Welche Rechte bestehen?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 05.03.2020
Inhalt
  • welche Rechte bestehen in solchen Fällen? Kein Thema beherrscht derzeit die Medien und Gespräche im
  • Welche Rechte bestehen, wenn Messen wegen des Corona-Virus abgesagt werden. Mit diesem und weiteren
  • Themen müssen sich Unternehmen derzeit im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beschäftigen. Doch
  • und auch immer mehr Großevents, wie z.B. auch die Tourismusmesse ITB in Berlin wurden jetzt abgesagt
  • immer, wann sich ein Unternehmen auf höhere Gewalt berufen kann. Im Allgemeinen ist von höherer

§ 9 WpDVerOV

Berichtspflichten des Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 31 Abs. 8 des Wertpapierhandelsgesetzes bei Finanzportfolioverwaltung
Inhalt
  • Rechte in Bezug auf im Finanzportfolio gehaltene Finanzinstrumente verleihen, und8.für jedes in
  • Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sowie einen Hinweis, dass eine detailliertere
  • -, Zins- und sonstigen Zahlungen, die während des Berichtszeitraums im Zusammenhang mit dem
  • dem Berichtszeitraum ausgeführte Geschäft die in § 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 12 aufgef
  • ;r jedes ausgeführte Geschäft zu erhalten.(3) Bei Privatkunden beträgt der Zeitraum

LSG Bayern - L 4 KR 43/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 12.05.2005
Inhalt
  • Krankenpflege hat. Die Berufung ist unbegründet. Wie das SG zu Recht entschieden hat, kann der Kläger in
  • vereinbarte Gebühr von 6,60 DM für beide Beine nur einmal mit Recht verlangen. Der Kläger ist
  • bzw. öffentlichen Recht dahingestellt bleiben. In beiden Fällen ist für die Vergütung der in der
  • Kostenentscheidung richtet sich nach altem Recht (§ 193 SGG). § 197a SGG ist auf das vorliegende Verfahren nicht
  • Vergütung für häusliche Krankenpflege in Höhe von 1569,59 Euro. Der Kläger ist Mitinhaber eines

LSG Bayern - L 16 B 987/07 AS ER

Bayerisches Landessozialgericht vom 15.01.2008
Inhalt
  • Entscheidungsmaßstab für das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs ist grundsätzlich das materielle Recht
  • hilfsbedürftig im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 SGB II ist. Hilfsbedürftig ist, wer
  • 16.08.2007 Leistungen nach dem SGB II und lehnte anschließend mit Bescheid vom 12.11.2007, gegen den der Bf
  • Widerspruch erhoben hat - der noch nicht verbeschieden ist - , die Gewährung von Arbeitslosengeld II
  • Sozialgericht München nicht abgeholfen hat, ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das