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BGH - 4 StR 338/09
Bundesgerichtshof vom 29.10.2009
- Inhalt
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- Senat in Übereinstimmung mit dem ergänzenden Antrag des Generalbundesanwalts im Fall II. 1 der
- 2009 dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. 1 der Urteilsgründe zu einer Einzelstrafe von
- . April 1999 begangene Tat (Fall II. 1 der Urteilsgründe) im Urteilstenor rechtlich zu- treffend (nur) als
- Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revision. 2Das Rechtsmittel hat den aus der
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 338/09 vom 29. Oktober 2009 in der Strafsache gegen wegen
LG Duisburg - 12 S 116/06
Landgericht Duisburg vom 31.05.2007
- Inhalt
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- vorliegende Fall schon im Ansatz nicht vergleichbar, weil – worauf das Amtsgericht zu Recht abgestellt hat
- eines Teilanerkenntnisses der Beklagten in Höhe von 280,00 € stattgegeben und die Klage im übrigen
- zu den folgenden Ergänzungen Anlass. 121. Zu Recht hat das Amtsgericht eine über den von der
- in Betracht kommt, wenn der Nutzen der Reise infolge des Mangels auch im übrigen beeinträchtigt war
- mangelhaften Fluges nur eine Minderung in Höhe von ca. 7 % des Gesamtreisepreises eingetreten ist. Besondere
LSG Berlin-Brandenburg - L 11 VH 35/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.06.2009
- Inhalt
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- im Rahmen seiner Ermittlungen von Amts wegen nach § 118 SGG in Verbindung mit § 404 Abs. 1
- des Verhaltens des Klägers – im Weiteren etwa auch, dass es schwierig gewesen sei, mit ihm in Kontakt
- wieder in verschiedenen Heimen gelebt, so etwa ab dem 02. November 1963 im Spezialkinderheim S und
- . Dezember 1969 war er daraufhin in verschiedenen Gefängnissen in der ehemaligen DDR inhaftiert. Mit
- Erziehern geprügelt. Mit 15/16 Jahren sei er in ein offenes Jugendheim am S verlegt worden, wo er
§ 2208 BGB
Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den
Erben
- Inhalt
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- (1) Der Testamentsvollstrecker hat die in den §§ 2203 bis 2206 bestimmten Rechte nicht
- , soweit anzunehmen ist, dass sie ihm nach dem Willen des Erblassers nicht zustehen sollen
- die in § 2205 Satz 2 bestimmten Befugnisse nur in Ansehung dieser Gegenstände zu.(2) Hat der
- , so kann er die Ausführung von dem Erben verlangen, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist.
§ 1177 BGB
Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek
- Inhalt
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- (1) Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person, ohne dass dem Eigentümer
- Forderung zu, so bestimmen sich seine Rechte aus der Hypothek, solange die Vereinigung besteht, nach
- auch die Forderung zusteht, so verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld. In Ansehung der
§ 111 FlurbG
- Inhalt
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- Bekanntgabe ist urkundlich nachzuweisen, wenn die Ladung oder Mitteilung eine Frist in Lauf setzt oder
- des öffentlichen Rechts sollen außerdem schriftlich erfolgen.
- (1) Ladungen und andere Mitteilungen können, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, in
- jeder Form bekanntgegeben werden. Sollen Ladungen und andere Mitteilungen in Flurbereinigungs- oder
§ 78 GBO
- Inhalt
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- Beschwerdegericht in dem Beschluss zugelassen hat.(2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn 1
- .die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder2.die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung
- (1) Gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das
- Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden.(3) Auf das weitere Verfahren finden § 73
- in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung.
§ 314a SGB 6
Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes aus dem Beitrittsgebiet
- Inhalt
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- Beitrittsgebiet geltenden Rechts oder bestand ein solcher Anspruch nur deshalb nicht, weil die im
- gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet, ist § 314 Absatz 1 und 2 nicht anzuwenden.(3) (weggefallen)
- (1) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente aufgrund des im
§ 83 SchRegO
- Inhalt
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- Beschwerdegericht in dem Beschluss zugelassen hat.(2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn 1
- .die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder2.die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung
- (1) Gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das
- Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden.(3) Auf das weitere Verfahren finden § 77
- in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung.
Art 18 WG
- Inhalt
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- (1) Enthält das Indossament den Vermerk "Wert zur Einziehung", "zum Inkasso", "in Prokura
- Rechte aus dem Wechsel geltend machen; aber er kann ihn nur durch ein weiteres
- Vollmachtsindossament übertragen.(2) Die Wechselverpflichteten können in diesem Fall dem Inhaber nur solche
- Einwendungen entgegensetzen, die ihnen gegen den Indossanten zustehen.(3) Die in dem
- Vollmachtsindossament enthaltene Vollmacht erlischt weder mit dem Tod noch mit dem Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers.
§ 375 StPO
Mehrere Privatklageberechtigte
- Inhalt
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- ;bung dieses Rechts ein jeder von dem anderen unabhängig.(2) Hat jedoch einer der Berechtigten
- (1) Sind wegen derselben Straftat mehrere Personen zur Privatklage berechtigt, so ist bei Ausü
- , und zwar in der Lage zu, in der es sich zur Zeit der Beitrittserklärung befindet.(3) Jede in
§ 4 WVG
Mögliche Verbandsmitglieder
- Inhalt
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- örperschaften des öffentlichen Rechts, 4.andere Personen, wenn die nach Landesrecht zustä
- ), 2.Personen, denen der Verband im Rahmen seiner Aufgaben Pflichten abnimmt oder erleichtert, 3.K
- einer Verkehrsanlage, der nicht unter Nummer 1 fällt. (2) Dem Bergwerkseigentum im Sinne des
- Absatzes 1 Nr. 1 stehen die Bewilligung im Sinne des Bundesberggesetzes sowie auch Bergwerkseigentum und
Art 33 WWSUVtr
Konsultationsverfahren
- Inhalt
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- Auslegung oder Anwendung ihres Rechts der unter diesen Abschnitt fallenden Abgaben und Monopole im
- Verhältnis zueinander ergeben, im gegenseitigen Einvernehmen zu beseitigen.(2) Zur Herbeifü
- ;hrung einer Einigung im Sinne des vorstehenden Absatzes können der Bundesminister der Finanzen
Art 1 ZJDVtrÄndVtr 2011
Leistungsanpassung
- Inhalt
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- Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – vom 27. Januar
- . 2398), wird wie folgt gefasst:„(1) Zu den in Artikel 1 genannten Zwecken zahlt die
- Bundesrepublik Deutschland an den Zentralrat der Juden in Deutschland jährlich einen Betrag von 10 000
- 000 Euro, beginnend – unabhängig vom Inkrafttreten des Vertrages – mit dem Haushaltsjahr 2012.“
Art 23 ScheckG
- Inhalt
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- (1) Enthält das Indossament den Vermerk "Wert zur Einziehung", "zum Inkasso", "in Prokura
- Rechte aus dem Scheck geltend machen; aber er kann ihn nur durch ein weiteres Vollmachtsindossament
- übertragen.(2) Die Scheckverpflichteten können in diesem Fall dem Inhaber nur solche
- Einwendungen entgegensetzen, die ihnen gegen den Indossanten zustehen.(3) Die in dem
- Vollmachtsindossament enthaltene Vollmacht erlischt weder mit dem Tod noch mit dem Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers.