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§ 5 VBD
Umfang des Anspruchs
- Inhalt
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- einer anderen Sehbehinderung von Berechtigten im Verwaltungsverfahren, hat er diese auf ihr Recht
- (1) Berechtigte haben zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren einen Anspruch darauf
- äger öffentlicher Gewalt rechtzeitig mitzuteilen, in welcher Form und mit welchen Maß
- , dass ihnen Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden
- . Dabei ist insbesondere der individuelle Bedarf der Berechtigten zu berücksichtigen.(2) Die
§ 483 StPO
Datenverarbeitung für Zwecke des Strafverfahrens
- Inhalt
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- richtet, so ist für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Rechte der
- Betroffenen das für die speichernde Stelle geltende Recht maßgeblich.
- personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen, soweit dies für Zwecke des
- Strafverfahrens erforderlich ist.(2) Die Daten dürfen auch für andere Strafverfahren, die
- internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Gnadensachen genutzt werden.(3) Erfolgt in einer Datei
AG Siegburg - 5a C 8/02
Amtsgericht Siegburg vom 14.01.2005
- Inhalt
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- . 23Der Rechtspfleger hat im Ergebnis zu Recht eine Erstattungsfähigkeit der von den Erinnerungsführern
- . Zivilabteilung Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 5a C 8/02 Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- im Festsetzungsantrag vom 05.09.2002 in Ansatz gebrachten Kosten für die Erstellung eines
- werden. 6Die Kostenentscheidung beruht. auf § 11 Abs. 2 S. 4 RPflG in Verb. mit §§ 97 Abs.1, 100 Abs.4 ZPO.
- (Rechts-) Wissenschaften Tenor: 1. Die Erinnerung der Beklagten zu 1) und 2) vom 02.09.2003 gegen
Was tun als Opfer einer Straftat? Und welche Rechte (und ggf. Pflichten) hat man als Opfer?
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 15.12.2012
- Inhalt
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- Rechte eingehalten werden und dem Opfer in dieser unangenehmen Situation als seelischer Beistand
- Nebenkläger übt seine Rechte unabhängig von der Staatsanwaltschaft aus. Insbesondere ist er, auch wenn er als
- z.B. auch bei Körperverletzungsdelikten in Bezug auf die Krankenkasse gelten. Andererseits ist es
- Strafverfahrens für das Opfer unter Umständen besser und es insgesamt betrachtet weniger aufwendig zu seinem Recht
- Opfer! Mit anderen Worten ist es grundsätzlich so, dass das Opfer seinen Anwalt zunächst bezahlen muss
OLG München - Fehlende Dringlichkeit für Sperrung des Zugangs zu Access-Providern bei Urheberrechtsverstößen im Internet
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 03.06.2019
- Inhalt
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- Bedenken. 2. Die Berufung ist nicht begründet. Das Landgericht hat zu Recht angenommen, dass es
- Antragstellerinnen nicht in ihrem Eigentumsrecht gemäß Art. 14 GG oder ihr verfassungsmäßiges Recht auf einen
- ist, dass sie dieses in Kauf nehmen, gleichwohl noch ein Vorgehen im Wege des einstweiligen
- beginnt nicht mit der Kenntnis der Verletzung der Rechte hinsichtlich jedes neu öffentlich zugänglich
- vorbezeichneten Werke, einschließlich der Rechte, die Werke im Internet öffentlich zugänglich zu
Art 208 BGBEG
- Inhalt
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- nach dessen Vorschriften; für die Erforschung der Vaterschaft, für das Recht des Kindes, den
- Vater und die Mutter eines solchen Kindes die Pflichten und Rechte ehelicher Eltern haben, bestimmt sich
- Erzeugung im Brautstand, die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes zukommt und inwieweit der
§ 26 HeimG
Übergangsvorschriften
- Inhalt
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- neuen Recht.(2) Eine schriftliche Anpassung der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossenen
- (1) Rechte und Pflichten aufgrund von Heimverträgen, die vor dem Inkrafttreten dieses
- Heimgesetzes in der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung können gegen den Trä
§ 262 AO 1977
Rechte Dritter
- Inhalt
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- hinderndes Recht zustehe oder werden Einwendungen nach den §§ 772 bis 774 der
- Vollstreckung in ein Vermögen, das von ihm verwaltet wird, verpflichtet ist, wenn er geltend macht, dass
- ;ußerung hindern, bestimmt sich nach bürgerlichem Recht.(2) Für die Einstellung der
- der Zivilprozessordnung.(3) Die Klage ist ausschließlich bei dem Gericht zu erheben, in dessen
- ihm gehörende Gegenstände von der Vollstreckung betroffen seien. Welche Rechte die Verä
§ 67 SchRG
- Inhalt
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- (1) Der unbekannte Gläubiger kann im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht auch dann
- das Recht zur Rücknahme hinterlegt. Die Hinterlegung von Zinsen ist nur erforderlich, wenn der
- Befriedigung schon vorher eingetreten ist.(3) Das Recht des Gläubigers auf den hinterlegten Betrag
- Zinssatz im Schiffsregister eingetragen ist; Zinsen für eine frühere Zeit als das vierte
- erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses
§ 461 BGB
Mehrere Wiederkaufsberechtigte
- Inhalt
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- werden. Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht
- Steht das Wiederkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt
- nicht aus, so sind die übrigen berechtigt, das Wiederkaufsrecht im Ganzen auszuüben.
LSG Sachsen - L 5 B 60/01 RJ
Sächsisches Landessozialgericht vom 22.08.2001
- Inhalt
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- und Rechte des Ast. können - ohne dass für ihn ein Rechtsverlust entsteht - im Hauptsacheverfahren
- Recht hat das Sozialgericht Dresden keine einstweilige Anordnung erlassen, da hierfür kein Grund
- gegeben ist. In entsprechender Anwendung von § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (vgl. BVerfGE
- Auffassung des Ast. ist die Einholung eines medizinischen Gutachtens im Eilverfahren nicht
- sachdienlich, da dies dem Zweck und der Besonderheit dieser Verfahrensart widerspricht. 2. Zu Recht hat das
Sozialversicherungspflicht trotz Stimmbindungsvertrag oder Vetorecht
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 29.08.2017
- Inhalt
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- dahinstehen, ob dieses Veto-Recht im Verhältnis zum Mitgesellschafter wirksam vereinbart wurde und
- Gesellschafterversammlung und ist deshalb wie ein angestellter Mitarbeiter in das Unternehmen
- 3 BGB). Soweit im vorliegenden Fall in dem Stimmbindungsvertrag jedenfalls ein Kündigungsrecht aus
- zu berücksichtigen. Abgesehen von den vielen offenen Punkten im Zusammenhang mit einer
AG Neuruppin - E OWi 79/08
Amtsgericht Neuruppin vom 22.09.2008
- Inhalt
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- Geschwindigkeitsüberschreitung zum Gegenstand hat, ein Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, die auch dem Sachverständigen
- , da dies eine Verletzung des rechtl. Gehörs wäre. 5Befinden sich solche Vorgänge nicht in den
- ergibt sich bereits aus dem Recht desselben den Messbeamten als Zeugen zu der ordnungsgemäßen
- . 9Akteneinsicht in Unterlagen, die nicht Bestandteil der Bußgeldakte sind und die nur im Original vorhanden
- Geschwindigkeitsüberschreitung: Umfang des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers Tenor Dem Betroffenen ist über seinen
Beate Hudzik
Verwaltungsrecht
IT-Recht
Recht allgemein
- Bietet
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- Erfahrungen in der Pressearbeit; Reden schreiben, und bin Nervenstark
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- Job in Berlin oder Potsdam
BVerfG - 2 BvR 1502/04
Bundesverfassungsgericht vom 30.06.2005
- Inhalt
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- Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, in Juris veröffentlicht). III. 7 Im Übrigen ist die
- Wahrheitsforschung im prozessualen Hauptverfahren sicherstellen. Das Recht auf ein faires Verfahren
- Protokoll im Sinne des § 168 a StPO. 4 2. Der Beschwerdeführer rügt Verletzungen des Rechts auf ein
- Vertretung und sein Beweisantragsrecht Rechnung getragen. Zur Sicherung seiner Rechte ist es nicht
- Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11