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BGH - X ZR 84/12
Bundesgerichtshof vom 25.02.2014
- Inhalt
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- . Von Rechts wegen Tatbestand: 1 Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik
- Richterin Schuster für Recht erkannt: Die Berufung gegen das am 9. Februar 2012 verkündete Urteil des 2
- vom 13. August 1992 hervorgegangen ist und eine Priorität vom 22. November 1991 in Anspruch nimmt
- Streitpatent in der erteilten Fassung und hilfsweise mit 36 geänderten Anspruchsfassungen verteidigt. Das
- Mehrfrequenztyps mit folgenden Merkmalen vor (Merkmalsgliederung des Patentgerichts in eckigen Klammern): 1
§ 15 ArbPlSchG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Berufsausbildung Beschäftigten.(2) Öffentlicher Dienst im Sinne dieses Gesetzes ist die Tä
- örperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder der Verbände von
- (1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer
- ;tigkeit im Dienst des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde (eines Gemeindeverbandes) oder anderer K
- solchen; ausgenommen ist die Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden.
§ 168a BBergG
Genehmigungen im Bereich der Erweiterung des Küstenmeeres
- Inhalt
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- Bestehende Rechte im Bereich der Erweiterung des Küstenmeeres nach dem Beschluß der
- Forschungshandlungen im Sinne des § 132 oder zur Errichtung oder zum Betrieb von Transit
- -Rohrleitungen im Sinne des § 133, gelten nach Maßgabe ihrer Laufzeit als Genehmigungen, Erlaubnisse
§ 83 BVerfGG
- Inhalt
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- Grundgesetzes in seiner Entscheidung fest, ob die Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist
- und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den einzelnen erzeugt.(2) Das
- (1) Das Bundesverfassungsgericht stellt in den Fällen des Artikels 100 Abs. 2 des
- ;erung binnen einer zu bestimmenden Frist zu geben. Sie können in jeder Lage des Verfahrens beitreten.
§ 112b BRAO
Örtliche Zuständigkeit
- Inhalt
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- errichtet ist, in dem der Verwaltungsakt erlassen wurde oder zu erlassen wäre; für
- oder verwirklichen, gilt dies sinngemäß. In allen anderen Angelegenheiten ist der
- Anwaltsgerichtshof zuständig, der für den Oberlandesgerichtsbezirk errichtet ist, in dem der
- hoheitliche Maßnahmen, die berufsrechtliche Rechte und Pflichten der Beteiligten beeinträchtigen
- Örtlich zuständig ist der Anwaltsgerichtshof, der für den Oberlandesgerichtsbezirk
§ 110 FlurbG
- Inhalt
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- ;rperschaften des öffentlichen Rechts und der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft sollen Abschriften der Bekanntmachungen erhalten.
- Die in diesem Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen in den
- Flurbereinigungsgemeinden und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmä
§ 2 SchVG
Anleihebedingungen
- Inhalt
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- ergeben. Ist die Urkunde nicht zum Umlauf bestimmt, kann in ihr auch auf außerhalb der Urkunde
- Die Bedingungen zur Beschreibung der Leistung sowie der Rechte und Pflichten des Schuldners und
- Anleihebedingungen nach Abschnitt 2 dieses Gesetzes werden erst wirksam, wenn sie in der Urkunde
- oder in den Anleihebedingungen vollzogen worden sind.
§ 6 SeeStrOV
Verkehrstrennungsgebiete
- Inhalt
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- anderweitig in Einbahnwege geteilt sind, auf denen jeweils nur in Fahrtrichtung rechts der Trennlinie
- Verkehrstrennungsgebiete, die von der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) angenommen und in den
OLG Köln - 9 W 77/09
Oberlandesgericht Köln vom 13.10.2009
- Inhalt
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- Zwischenurteil. Dem Landgericht ist deshalb in der Auffassung zu folgen, dass im Rahmen der im
- ist dem Beweisverfahren beigetreten, allerdings auf Seiten des Antragsgegners. Mit Schriftsatz vom
- im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung entschieden und mit dem angefochtenen Beschluss den
- sofortige Beschwerde ist zulässig. Das Rechtsmittel führt in der Sache indes nicht zum Erfolg. 5 1.67Die
- Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig ist und eine entsprechende Anwendung der §§ 66
BGH - IV ZR 414/02
Bundesgerichtshof vom 22.10.2003
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 414/02 vom 22. Oktober 2003 in dem Rechtsstreit Der IV
- Erklärungen ergibt sich aus § 4 AGBG. Letzteres beinhaltet eine Rechts- und keine Tatfrage, so daß es
- , diese (Rechts-)Frage bedürfe letztlich keiner Entscheidung. Das Berufungsgericht hat jedenfalls keinen
- Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken
- zurückgewiesen. Gründe: Der Senat hält an den Ausführungen in seinem Beschluß vom 10. September 2003 fest
§ 27 MPG
Verfahren bei unrechtmäßiger und unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung
- Inhalt
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- Medizinprodukt unrechtmäßig angebracht worden ist, ist der Verantwortliche nach § 5 verpflichtet
- , die Voraussetzungen für das rechtmäßige Anbringen der CE-Kennzeichnung nach Weisung
- ändigen Behörden in Deutschland und das Bundesministerium für Gesundheit, das die
- ;ischen Wirtschaftsraum hiervon unterrichtet.(2) Trägt ein Produkt unzulässigerweise die CE
§ 27 SektVO
Ungewöhnlich niedrige Angebote
- Inhalt
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- staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht
- erforderlichen Belege verlangen und mit dem Unternehmen Rücksprache halten. Die Prüfung kann
- ;gt,3.die Besonderheiten der angebotenen Bauleistungen, der Lieferungen oder der Dienstleistungen,4
- .(2) Nach der Prüfung der Angebote sind die im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich
- dessen Endpreis wegen der Gewährung einer staatlichen Beihilfe ungewöhnlich niedrig ist
BGH - I ZB 39/09
Bundesgerichtshof vom 10.06.2010
- Inhalt
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- Rechtsbeschwerde beanstandet mit Recht, dass das Bundespatentgericht diese Grundsätze nicht beachtet hat, indem
- " (ohne Strich) und anderen Buchstaben bestehen. Dies begegnet, wie die Rechtsbeschwerde mit Recht rügt
- 2003 und 2008 hat das Bundespatentgericht mit Recht als zum Nachweis der Verkehrsdurchsetzung des
- Nachteil der Anmelderin erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweitigen
- sei. In Verbindung mit den Waren Elektrische, elektronische, optische Mess-, Signal-, Kontroll- oder
OLG Köln - 4 UF 99/07
Oberlandesgericht Köln vom 06.08.2007
- Inhalt
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- Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Familiengericht den
- in Entgeltpunkte umzurechnen ist. 4Die hiergegen gerichteten Angriffe der Antragstellerin greifen im
- zum Familienunterhalt beizutragen. Dies gilt erst Recht für die Zeit, in der die Antragstellerin nur
- ist daher zu Recht erfolgt. Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO. 19Beschwerdewert
- 02.11.2005 im Scheidungsverfahren (Bl. 1 – 3 GA) ist ausdrücklich auf Seite 3 der Antragsschrift
§ 837a ZPO
Überweisung einer Schiffshypothekenforderung
- Inhalt
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- Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken vom 15. November 1940 (RGBl. I S
- besteht, genügt, wenn die Forderung zur Einziehung überwiesen wird, die Aushändigung des
- Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger. Zur Überweisung an Zahlungs statt ist die
- Eintragung der Überweisung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister erforderlich
- anzuwenden, soweit es sich um die Überweisung der Ansprüche auf die im § 53 des