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Datenschutz-Aufsicht Bayern: Tätigkeitsbericht 2015/2016
Dr. Sebastian Kraska vom 12.03.2017
- Inhalt
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- , in der das neue Recht vor der Türe steht und man nur ahnen kann, wie es sich anfühlen wird, wenn es
- ein sehr nachlässiger Umgang mit den eigenen Daten durch viele Bürger, das alles in einer Situation
- Datenschutzaufsicht so spannend wie wohl kaum ein anderes im öffentlichen Dienst in Bayern. Eine Chance für mich
- nicht. Und das ist gut so!“ Der Tätigkeitsbericht öffnet mit einem allgemeinen Überblick der
- @iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren
VG Düsseldorf - 24 K 4097/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 18.08.2006
- Inhalt
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- Montenegro. Er reiste im Mai 1993 mit seiner Ehefrau und drei Kindern in die Bundesrepublik Deutschland
- in die Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland erkennen lassen. Dabei kann
- Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 in Verbindung mit § 102 Abs. 2 AufenthG. 10Am
- völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beruhten und die nach neuem Recht zur Erteilung einer
- § 75 VwGO zulässige Klage ist hinsichtlich des Hilfsantrags begründet, im Übrigen unbegründet. 34
BPatG - 30 W (pat) 143/05
Bundespatentgericht vom 21.04.2008
- Inhalt
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- -Pferd; GRUR 2004, 600, 601 – d-c-fix/CD-FIX). Dabei reicht der Umstand, dass sich die Waren in
- erhoben wurde aus der unter der Nummer IR 546 063 am 9. März 1989 - mit Teilschutz für die Bundesrepublik
- Beschlüssen – einer davon ist im Erinnerungsverfahren ergangen - wegen fehlender Verwechslungsgefahr
- Widersprechenden hat in der Sache zum Teil, nämlich in dem im Tenor ausgesprochenem Umfang, Erfolg. Insoweit
- der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in
“Schreibe wie du sprichst” – Sprachtipps für Juristen
Eva Engelken vom 15.04.2013
- Inhalt
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- daran, dass die Anwaltstätigkeit im Kern der mit den Mitteln der Sprache geführte Kampf ums Recht ist
- „ein Gespräch lebendiger ist als ein Buch“. Im Gespräch macht der Redner Pausen, er holt Atem und er
- tigerte und höchstens aufsah, wenn er sich mit den Beinen im Mikrofonkabel verheddert hatte. Sie
- ausdrücken. Im Idealfall also schreiben, wie sie sprechen. Mehr Tipps in Klartext für Anwälte, in der
- Im heutigen Sprachtipp für JuristInnen geht es um die Frage, welche Vorteile die mündliche
BVerfG - 1 BvR 945/00
Bundesverfassungsgericht vom 03.07.2000
- Inhalt
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- auszutreten, sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Verfassungsvorschrift
- Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der
- es im Arbeitsverhältnis der Parteien aber bislang nicht gekommen. 3 3. Mit ihrer
- Arbeitgebers gebe es keinen rechtfertigenden Grund. II. 4 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur
- Koalitionsfreiheit vor. 7 a) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht des
LSG Niedersachsen-Bremen - L 10 LW 41/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.10.2001
- Inhalt
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- eingelegt und damit zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen
- Klägers mit Widerspruchsbescheid vom 30. Juli 1999 zurück. Im nachfolgenden Klageverfahren vor dem
- . K. bezogen, das dieser im Auftrag des SG Aurich in einem Rechtsstreit zwischen dem Kläger und
- ). Das SG hat die Klage sodann mit Gerichtsbescheid vom 22. November 2000 abgewiesen und in den
- Entscheidungsgründen ausgeführt, dass die Beklagte den Rentenbescheid zu Recht aufgehoben habe, weil
LSG Bayern - L 2 U 8/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 14.04.2004
- Inhalt
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- Wurzelreizschädigung, besonders L 4 rechts, Bandscheibenprotrusion L 5/S 1, im Kurbericht vom 27.04.1987
- : L 5/S 1-Bandscheibensyndrom rechts mit Bandscheibenprolaps, zur Zeit ohne neurologische Ausfälle
- , er habe von 1951 bis 1952 als Auszubildender im Büro gearbeitet, von 1952 bis 1955 in Büro und
- Bandscheibenvorfall L 5/S 1. Im Kurbericht vom 08.04.1986 lauten die Diagnosen: Lumbales Bandscheibensyndrom mit
- vom Körper getragen und zwar etwa 20 % der Arbeitszeit an 45 Wochen im Jahr. In extremer Beuge- und
LSG Bayern - L 7 B 434/06 AS ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.09.2006
- Inhalt
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- Recht davon ausgegangen sei - wenn auch erst im Nachhinein - dass die Bg. mit der Antragstellung vom
- (Bg.) beantragte im August 2004 Arbeitslosengeld II (Alg II) für sich und ihre drei Söhne, mit
- Beschwerde ist zulässig, sachlich ist das Rechtsmittel aber nicht begründet. Zu Recht hat das SG
- Nichtberücksichtigung der Rückzahlung des Essensgeldes in Höhe von 77,50 EUR im Monat Juli 2005
- der Bg. mit, dass sie am 23.07.2005 Herrn J. S. (S.) geheiratet habe. Am 01.08.2005 zog S. in die
Alles Kopftuch
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 18.10.2012
- Inhalt
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- könnte nämlich zu Recht einwenden: Eine vergleichbar junge und gut ausgebildete Christin mit einem
- einem eindeutigen Ergebnis: Das Recht der Muslima, ihre Religion mit einem Kopftuch zu
- Atheisten darstellen und ein negatives Recht geltend machen: „Unterlasse Religionsbekundungen in meiner
- soziologische Betrachtung hinzufügt: Es ist doch in Berlin glasklar, dass nur die Muslima mit dem Kopftuch
- rechtskräftig und nie in der Rechtsprechungsdatenbank Berlin-Brandenburg aufgetaucht. Leider. Dabei ist
BGH: Beweiserleichterung in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
Rechtsexperte Christian Luber vom 11.05.2017
- Inhalt
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- Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 13. November 2013, Az. IV ZR 224/13, entschieden, dass in der
- Versicherung Recht und wies die Klage ab. Hiergegen legte das Unternehmen Nichtzulassungsbeschwerde ein.Der
- BGH relativiert dies und erklärt, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nicht im Detail
- ;gen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln
- . Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! 
OLG Düsseldorf: Keine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei unklaren Antragsfragen
Rechtsexperte Christian Luber vom 11.04.2018
- Inhalt
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- die Versicherungsnehmerin auf die Frage im Versicherungsantrag nach Vorschäden in den letzten f
- Landgericht ein. Das Landgericht gab der die Versicherungsnehmerin Recht und gab der Klage statt.Hiergegen
- Versicherungsnehmern in vergleichbaren Situationen, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft
- verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Kö
- anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht
Sexuelles Vergnügen im Steuerrecht
martina heck vom 04.08.2014
- Inhalt
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- Rechtswidrigkeit führen würde. Zu Recht ist das Verwaltungsgericht nach Auffassung des
- bestimmt und ihr Anwendungsbereich nicht auf Einrichtungen mit Bezug zum Rotlichtmilieu beschränkt ist
- . Der angefochtene Bescheid stützt sich auf § 9 Abs. 4 KAG in Verbindung mit der Satzung über die
- steht nach § 9 Abs. 4 KAG grundsätzlich das Recht zu, örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern zu erheben
- erhobene Vergnügungssteuer ist nach ihrer normativen Ausgestaltung eine Steuer mit örtlich bedingtem
LSG Berlin-Brandenburg - L 12 AL 68/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.07.2006
- Inhalt
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- Sozialgerichts ist jedenfalls im Ergebnis nicht zu beanstanden. Mit Recht fordert die Beklagte von dem
- solcher ergibt, ist sie nicht davon abhängig, ob mit Recht ein Vorschuss gewährt wurde. Die Beklagte
- in einem Beschäftigungsverhältnis als Buffetier bei der Sstraße GmbH (Arbeitgeber) mit einem
- nicht oder in geringerer Höhe zuerkannt werde. Im Februar 2003 ging bei der Beklagten eine vom
- Bewilligungsbescheide weder ausdrücklich aufgehoben noch im Zusammenhang mit der Rückforderung auf die
BGH - 2 StR 365/04
Bundesgerichtshof vom 22.12.2004
- Inhalt
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- wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten
- sein muß, daß er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist. Dabei reicht schon die Weitergabe eines
- ); § 130 Abs. 3 Zum Tatbestand des Verharmlosens in einer öffentlichen Versammlung im Sinne von § 130
- IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 365/04 vom 22. Dezember 2004 in der Strafsache gegen wegen
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das
Diabetikerwarnhund: Erst Verordnung, dann Anschaffung
martina heck vom 11.07.2014
- Inhalt
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- des Beamten, weil das geltende Recht allgemein als bekannt anzusehen ist. Lediglich in besonderen
- Hilfsmittels reicht aber nicht aus. Sinn und Zweck der Verordnung ist es, dass das Hilfsmittel gerade
- Es ist immer wieder faszinierend, was Hunde leisten können. Will man aber, wie im vorliegenden Fall
- Diabetikerwarnhund (sog. Hypohund). Sie ist Beamtin im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und
- . Maßgeblich für die Beurteilung ist die Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege