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§ 354 RVO
- Inhalt
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- bürgerlichem Recht gestellt sein würde.(4) Kündigung oder Entlassung darf für F
- älle nicht ausgeschlossen werden, in denen ein wichtiger Grund vorliegt.(5) Angestellte, die
- , nachdem ihnen Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist, sofort zu entlassen; die
§ 71d SGB 4
Haushaltsplan und Kostenverteilungsverfahren der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Inhalt
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- gegen Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht versto
- (1) Der Haushaltsplan der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist
- ;ssel bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung wird im
- Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erteilt. Die Aufsichtsbeh
- Verpflichtungen gefährdet wird oder die Bewertungs- oder Bewirtschaftungsmaßstäbe des
§ 301 SGB 6
Leistungen zur Teilhabe
- Inhalt
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- geltenden Recht bewilligt und besteht deshalb ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfä
- anzuwenden, die im Zeitpunkt der Antragstellung oder, wenn den Leistungen ein Antrag nicht vorausging
§ 6 ViehSeuchG
- Inhalt
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- Anforderungen als das deutsche Recht stellen und die das Bundesministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat.
- Gegenständen, von denen nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, dass sie Träger
- von Tierseuchenerregern sichergestellt ist. Das Verbot gilt für Fische nur insoweit, als das
- Teilen, Erzeugnissen, Rohstoffen und Abfällen von Tieren nach anderen Mitgliedstaaten ist verboten
§ 20 SchOffzAusbV
Ausstellung der Befähigungszeugnisse
- Inhalt
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- 5 mit Abschlusszeugnissen der nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten
- im Verkehrsblatt bekannt gemacht. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist zust
- Ausstellung eines Befähigungszeugnisses höherer Ordnung ist ein Befähigungszeugnis
VG Gelsenkirchen - 7 L 43/08
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 06.02.2008
- Inhalt
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- Aufbauseminar gemäß § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG zu Recht angeordnet worden. Der Antragsteller hat offenbar
- , aber unbegründet. Die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vorzunehmende
- dafür, dass die angefochtene Ordnungsverfügung, mit der dem Antragsteller die Fahrerlaubnis gemäß § 2a
- Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) entzogen worden ist, weil er an einem angeordneten
- Aufbauseminar für Fahranfänger nicht teilgenommen hat, rechtmäßig ist. Insoweit wird zur Vermeidung von
OLG Köln - 22 U 141/07
Oberlandesgericht Köln vom 23.07.2008
- Inhalt
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- -Rabe VV 3100 zum RVG, Rn 129; ähnlich zum früheren Recht LAG Hamm MDR 89, 852; LAG Düsseldorf
- Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 02.07.2008 gegen die Streitwertfestsetzung im
- JurBüro 94, 359 mit abl. Anm. Mümmler) vermag nicht zu überzeugen. 3Nicht nur die Prozessbevollmächtigten
- mit Haupt- und Hilfsanträgen gleichermaßen zu befassen. Deshalb gilt § 45 I 2 GKG, wonach nur
Arbeitnehmer-Ausgliederung kann zu unzulässiger Leiharbeit führen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 02.04.2015
- Inhalt
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- der Muttergesellschaft. Das Arbeitsgericht gab ihm hier nun recht. Der Busfahrer habe zwar einen
- Die Gründung reiner Beschäftigungsgesellschaften kann zu unzulässiger Leiharbeit führen. Mit einem
- Erfolg. Mit seiner nun entschiedenen zweiten Klage verlangte er eine unbefristete Beschäftigung bei
- Arbeitsvertrag mit dem Tochterunternehmen gehabt, habe aber ausschließlich bei der Muttergesellschaft
- Berufung zum Niedersächsischen Landesarbeitsgericht in Hannover eingelegt. Bildnachweis: © eschwarzer
MA Andrea Hanisch
JugendUnternimmt e.V.
- Firma
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- JugendUnternimmt e.V. Sonderbeauftragte für Finanzen & Recht Gemeinnützige EInrichtungen Ehrenamtlich Führungskraft/Manager -
- Vollzeit Student/Praktikant Gesellschaft in privater Hand
- JugendUnternimmt e.V. Vorstand Finanzen & Recht Gemeinnützige EInrichtungen Ehrenamtlich Geschäftsführer/CEO -
LSG Hamburg - L 1 KR 83/03
Landessozialgericht Hamburg vom 20.04.2005
- Inhalt
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- Recht abgewiesen. Soweit die Klägerin im Berufungsverfahren die Untätigkeitsklage zwischenzeitlich
- wird nicht zugelassen. Tatbestand: Im Streit ist, ob die Beklagte einen Widerspruch der Klägerin
- an diesem Tage zu, ein solches Gerät an den Versicherten - mit Kosten für die Beklagte in Höhe von
- wirtschaftlicheres Angebot habe machen können. Diese Firma werde sich mit ihm umgehend in Verbindung
- Klägerin ist statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und auch im Übrigen zulässig (§§ 143, 144, 151
OLG Köln - 4 WF 150/05
Oberlandesgericht Köln vom 19.10.2005
- Inhalt
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- Beklagten vorzuwerfen ist, dass er seine Arbeitsstelle aufgegeben und sich nicht in ausreichendem Maße um
- verneinen ist. 4Das Prozesskostenhilfeverfahren dient aber mit seiner summarischen Prüfung der Sache nicht
- sich auch nicht in ausreichendem Maße um eine neue Arbeitsstelle bemühte. Zu Letzterem ist jedenfalls
- . Es ist verfassungsrechtlich anerkannt, dass jedenfalls im Verhältnis zu minderjährigen
- unverheirateten Kindern und Ehegatten das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 GG), freie
§ 889 ZPO
Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht
- Inhalt
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- (1) Ist der Schuldner auf Grund der Vorschriften des bürgerlichen Rechts zur Abgabe einer
- Vollstreckungsgericht abgegeben, in dessen Bezirk der Schuldner im Inland seinen Wohnsitz oder in Ermangelung
- eines solchen seinen Aufenthaltsort hat, sonst vor dem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, in
- ; 478 bis 480, 483 gelten entsprechend.(2) Erscheint der Schuldner in dem zur Abgabe der
Kommunaler SGB-II-Träger befristet Arbeitsvertrag in rechtswidriger Weise
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 16.09.2013
- Inhalt
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- ihren Arbeitnehmern nicht allein mit der „Experimentierklausel“ des § 6a SGB II rechtfertigen.§ 6a
- Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Hierzu muss im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender
- nur zeitweise übertragen sind. Es reicht nicht aus, dass eine Aufgabe beim Arbeitgeber möglicherweise
- Die Kommunen können die Befristung von Arbeitsverträgen nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts mit
- SGB II eröffnete bundesweit höchstens 69 kommunalen Trägern - den sog. Optionskommunen - die
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 1003/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 01.06.2005
- Inhalt
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- diese nach § 613 a Abs. 1 BGB in die Rechte und Pflichten des früheren Arbeitsverhältnisses zwischen
- gesamtschuldnerisch haftend eine Abfindung in Höhe von 24.000,00 € brutto. In diesem Abfindungsbetrag ist
- stattgegeben. In den Entscheidungsgründen seines Urteils hat das Arbeitsgericht im Wesentlichen ausgeführt, es
- im Wege des Betriebsübergangs übernommene - Arbeitnehmer I. durchgängig in der Putzerei gearbeitet
- in der Putzerei ein. Zur weiteren Darstellung des Vorbringens der Parteien im Berufungsverfahren
Schlagen Sie dem Sommertief ein „Presseschnippchen“
Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler vom 19.07.2012
- Inhalt
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- nicht statt im Freibad oder Badesee ein Bad in der Menge nehmen? Ist die wärmste Jahreszeit eher
- Anna Hoppe, zwei Volljuristinnen mit zehnjähriger Erfahrung in juristischen Onlineredaktionen, steht
- 040.64852478, Fax 040.28576994, presse@recht-flott.de, www.recht-flott.de
- Der Sommer zeigt sich in diesem Jahr nicht von seiner besten Seite. Wie schön wäre da ein ganz
- trübe, kann Kanzleimarketing vorteilhafte Sommerfrische in den Büroalltag bringen. Denn Mandate