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IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“) - Noch immer keine Einigung mit dem Bankenkonsortium: CLLB Rechtsanwälte empfehlen den Anlegern, ihre Rechte zeitnah durchzusetzen
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 14.11.2011
- Inhalt
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- weil der im Darlehensvertrag vereinbarte Beleihungswert massiv überschritten ist, wofür zum einen
- Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich vertritt bereits eine Reihe geschädigter
- Anleger. In vielen Fällen ist es uns gelungen, Schadensersatzansprüche des Anlegers durchzusetzen, die
- Berlin, 11.11.2011 – Noch immer ist die für die Anleger äußerst riskante Krise des Fonds nicht
- vorbei. Mit Schreiben vom 02.11.2011 informierte die Geschäftsführung des Fonds die Anleger darüber
§ 13 StPOEG
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften
- Inhalt
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- des neuen Rechts nach Satz 1 ist § 463 Absatz 4 Satz 1 und 5 der Strafprozessordnung und bis
- zur Anwendbarkeit des neuen Rechts nach Satz 2 ist § 463 Absatz 4 Satz 2 der Strafprozessordnung
- Strafprozessordnung in der seit dem 1. August 2016 geltenden Fassung ist auf am 1. August 2016 bereits
- Auf am 1. August 2016 bereits anhängige Vollstreckungsverfahren ist § 463 Absatz 4 Satz
- 2 und 8 der Strafprozessordnung in der seit dem 1. August 2016 geltenden Fassung erst ab dem 1
BFH - VIII R 40/08
Bundesfinanzhof vom 19.03.2009
- Inhalt
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- Das gewünschte Dokument steht nicht zur Verfügung. Eventuell ist es nicht mehr oder noch nicht freigegeben.
KG Berlin - 1 AR 105/06
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- (vom 18. Juni 2002) mit: 4„Der Verurteilte S. wurde im Ermittlungsverfahren in Anwesenheit seines
- und ihr Recht auszusagen auszunutzen und sich zu verteidigen; jedoch das Gericht prüfte konsequent im
- naheliegend - weil im Zusammenhang mit dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren - auch in diesem
- . Schomburg/Hackner a.a.O., § 52 IRG Rdn. 2). 30 d) Die Vollstreckung ist nach dem hier geltenden Recht
- deutschen Rechts ist (vgl. BVerfG NStZ 2006, 102, 103 m.w.N.). Das bedeutet indes nicht, daß das
Der IDO - Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. hat eine neue Kuh gefunden, die zu melken ist - der Hinweis auf die Online-Streitschlichtungsplattform
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.03.2016
- Inhalt
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- Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und
- , ist mit der gleichen Formulierung auch der Hinweis im Impressum zu platzieren.Der IDO Verband verlangt
- Der Verein mit dem klingenden Namen IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting
- -Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten
- Verbraucherangelegenheiten) in Kraft. Die Streitbeilegungsplattform ist unter https://webgate.ec.europa.eu/odr zu
LSG Hessen - L 3 U 1234/81
Hessisches Landessozialgericht vom 10.03.1982
- Inhalt
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- Recht über Art. 12 § 2 des Adoptionsgesetzes Anwendung findet, an einem mit der Zustellung des
- neuen Recht fehlt. Das Gesetz knüpft nicht unmittelbar an ein in bestimmter Weise ausgestaltetes
- die gewünschte Übernahme des neuen Rechts auf Altadoptionsverhältnisse erleichtern wollte, ist
- gesetzlichem Umfang zu gewähren. Es hat in Übereinstimmung mit der Beklagten die Auffassung vertreten
- ab 1. Januar 1978 nicht infolge gesetzlicher Neuregelung in Wegfall geraten ist. Die Gewährung von
BGH - XI ZR 288/02
Bundesgerichtshof vom 25.06.2002
- Inhalt
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- wirksam gewesen, mit der gegebenen Begründung als nicht haltbar. Wie die Revision zu Recht
- beanstandet, reicht entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts in aller Regel allein ein vertragswidriges
- Richter Dr. Müller und Dr. Wassermann, die Richterin Mayen und den Richter Dr. Appl für Recht erkannt: Auf
- und in der Folge ein Maklerunternehmen mit der Vermietung des betreffenden Objekts beauftragt hatten
- hat das Berufungsgericht hier aber nicht festgestellt. Wie es zu Recht ausgeführt hat, kommt es
Filesharing-Klage: Zur Beweislast und Störerhaftung beim Famlienanschluss
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.11.2014
- Inhalt
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- Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in
- Allmählich bildet sich auf Grund der doch recht klaren aktuellen Rechtsprechung des
- irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt. Dabei
- das Landgericht Frankenthal (6 O 518/13) aus, was auch bei anderen Gerichten Usus ist: Eine
- grundsätzliche Störerhaftung kommt bei Familienanschlüssen nicht in Betracht – und eine
Als Anwalt darf man schon mal ungestraft beleidigen…
Thorsten Blaufelder vom 27.09.2012
- Inhalt
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- Im „Kampf um das Recht“ dürfen Beteiligte bis hin zur Ehrverletzung auch „starke, eindringliche
- sei die Äußerung „im Kampf um das Recht noch zulässig“. Zur Begründung verwies das Amtsgericht auf
- Rechtsverteidigung dienten oder in Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte oder Pflichten gemacht wurden“ (Urteil
- Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen“. Mit diesem Hinweis hat das Amtsgericht im
- unterstellt hatte (AZ: 20 C 569/11). Im Ausgangsstreit hatte eine junge Mutter ihren Vater auf
Art 5 GrÄndStVtr SL/RP
- Inhalt
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- Mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrags gilt in den abzutretenden Gebieten jeweils das Recht
- ;r die vor dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrags entstandenen Rechte und Rechtsverhältnisse
- . Gleichzeitig tritt in den abzutretenden Gebieten das bisherige Landes- und Ortsrecht außer Kraft. Fü
§ 311 AO 1977
Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht
an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
- Inhalt
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- um die Pfändung der Ansprüche auf die in § 53 des Gesetzes über Rechte an
- eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken und auf die in § 53 des Gesetzes über Rechte an
- die Pfändung von Forderungen, für die ein Recht an einem ausländischen Luftfahrzeug
- besteht, gilt § 106 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen.
- Eintragung in das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister.(2) Die Pfändung einer Forderung, f
SozG München - S 30 EG 199/09
Sozialgericht München vom 04.02.2010
- Inhalt
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- angesiedelt. Das Recht muss und darf aber für sich in Anspruch nehmen, alle ihm zugewiesenen Funktionen
- Ethik orientierte Recht selbst, das sich bekanntlich nicht im geschriebenen Gesetz erschöpft, sondern
- , wenn dies sozial unangemessen geschehen und der rechtsethischen Funktion des Rechts widerspreche. Mit
- dünnes Eis begibt sich der Beklagte mit seiner Bezugnahme auf eine "rechtsethische Funktion des Rechts
- Rechts und damit auch seine rechts-ethische Funktion wird in erster Linie durch den Gesetzgeber und
OVG Niedersachsen - 4 LC 34/11
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 17.04.2013
- Inhalt
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- Naturschutzrecht, ist mit dem Abwägungsgebot ein Recht auf Geltendmachung eigener Belange der von der Planung
- mit höherrangigem europäischen Recht zu vereinbaren ist. Wenn nach Ansicht der Verwaltungsgerichte
- Klägerin ist unbegründet. 38Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Denn die
- Gemeinschaftsliste mit sonstigem höherrangigem europäischem Recht zu vereinbaren ist. Letzteres
- solche Rechte nicht. Die Klägerin kann nicht geltend machen, ein Abwägungsgebot, ein Recht am
OLG Hamm - 3 UF 299/05
Oberlandesgericht Hamm vom 21.02.2006
- Inhalt
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- Tätigkeit zugrunde,dann muss ihm wie im deutschen Recht ein Selbstbehalt in Höhe von 890
- geschuldeten Unterhalts richtet sich indes nach deutschem Recht (Art. 18 Abs. 1 EGBGB). 32Insoweit ist
- deutschen Recht im Wege einer sogenannten Mangelverteilung zu kürzen, wenn der Antragsteller neben dem
- nach deutschem Recht Einfluss auf die Höhe des Kindesunterhalts, weil der Antragsteller nicht in der
- ,--€ 37Der Antragsteller ist mithin nach dem für den Kindesunterhalt maßgeblichen deutschen Recht
LSG Bayern - L 18 SB 90/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.08.2003
- Inhalt
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- eine mediale Me niskopathie rechts (Einzel-GdB 10) e) Genua valga und Knick-Senk-Spreizfüße mit
- Beklagte den Grad der Behinderung (GdB) für die Behinderungen der Klägerin zu Recht von 60 auf 40
- und voll belastbar verheilt und mit einer MdE um 20 vH bewertet worden. Der Beklagte bezeichnete in
- speziell im Lendenbereich bei Fehlsta tik, verbunden mit funktionellen Störungen und auch rückfäl
- Rechtszüge Bezug genommen. Entscheidungsgründe: Die Entscheidung ergeht im Einverständnis mit den