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Anlage 8 FeV 2010
(zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3)Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Inhalt
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- angezeigtPDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt(Linke Innenseite)(Rechte Innenseite)PDF
- Sterne in einem blauen Rechteck), in welches das Nationalitätszeichen D eingefügt ist.c
- nach der Richtlinie 2006/126/EG fakultativ ist und im deutschen Führerschein nicht ausgewiesen
- Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den
- vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist
§ 26 AufenthG 2004
Dauer des Aufenthalts
- Inhalt
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- Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. Asylberechtigten und Ausländern
- ist, wird die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. Subsidiär Schutzberechtigten im
- und verlängert; in begründeten Einzelfällen ist eine längere Geltungsdauer zul
- erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5
- , denen die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt worden
§ 33 BVG
- Inhalt
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- Betrag, bis zu dem die einzelne Stufe reicht, ist zu ermitteln, indem die Stufenzahl mit dem
- Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 100 in 200 Stufen gegliedert ist
- ;hlt auch Elterngeld im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Höhe des jeweils
- Elterngeld ist in dem Kalendermonat vollständig anzurechnen, in dem der Beginn des Lebensmonats liegt
- .(3) Läßt sich das Einkommen zahlenmäßig nicht ermitteln, so ist es unter Berü
§ 40 SGB 2
Anwendung von Verfahrensvorschriften
- Inhalt
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- ;r unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist oder2.in ständiger Rechtsprechung
- in einem Kalendermonat für mindestens einen Tag rechtmäßig Arbeitslosengeld II gew
- ); § 335 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 ist nicht anwendbar, wenn
- wurde, ist mit Wirkung für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verh
- Absatz 1 des Zehnten Buches ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Gutscheine in Geld zu
§ 49 EnWG 2005
Anforderungen an Energieanlagen
- Inhalt
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- ;ßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden und die gleiche Sicherheit gewährleisten
- ;llt sind. In begründeten Einzelfällen ist auf Verlangen der nach Landesrecht zustä
- ügt werden müssen undc)dass mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen erst nach Ablauf
- über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmä
- ;hrleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten
§ 34b GewO
Versteigerergewerbe
- Inhalt
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- in seinem Handelsgeschäft führt, soweit dies nicht üblich ist,5.Sachen zu versteigern
- , oder2.der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel
- werden. Für die Bestellung von Versteigerern mit Qualifikationen, die in einem anderen
- Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht.(7) Einzelhändler und Hersteller von Waren dürfen im
- Einzelverkauf an den Letztverbraucher Waren, die sie in ihrem Geschäftsbetrieb führen, im Wege
§ 80 GWB
Gebührenpflichtige Handlungen
- Inhalt
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- Absatz 3, §§ 32 bis 32d, § 34 – auch in Verbindung mit den §§ 50
- );6.a)in den Fällen des § 40 Absatz 3a auch in Verbindung mit § 41 Absatz 2 Satz 3 und
- ;rde zurückgenommen wird.(6) Kostenschuldner ist 1.in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2
- ergangen ist;3.in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 3, wer nach § 39 Absatz 2 zur
- von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, über die Verjährung sowie über
§ 18a KredWG
Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß
- öht, so ist die Kreditwürdigkeit auf aktualisierter Grundlage neu zu prüfen, es sei denn
- , verändern oder nutzen. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Informationen in angemessener
- Gesetzbuchs der Wert des Grundstücks, grundstücksgleichen Rechts oder Gebäudes
- es bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer
§ 26 ZAG
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- Inhalt
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- (1) Ein Institut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem
- Anhaltspunkte dafür, dass im Zusammenhang mit der geplanten Beauftragung eines Agenten oder der Grü
- ; erforderlichenfalls kann sie die Durchführung neuer Geschäfte im Inland untersagen. In
- Deutschen Bundesbank stehen dabei die Rechte nach § 14 oder, falls Tatsachen die Annahme
- Erlaubnis durch die Bundesanstalt über eine Zweigniederlassung oder im Wege des grenzü
LSG Bayern - L 18 B 205/02 SB
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.03.2003
- Inhalt
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- . II. Die Beschwerde des Bezirksrevisors ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere
- . Im ebenfalls anhängigen Berufungsverfahren L 18 SB 14/02 hat der Senat die Bewilligung von PKH mit
- , Beschluss vom 09.10.1991 in FamRZ 1992, S 838). Die Beschwerde ist auch begründet. Die vom SG bewilligte
- bewilligt, ohne die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei genügend aufgeklärt zu haben, so reicht
- ) Bayreuth bewilligte dem Bg mit Beschluss vom 13.12.2001 PKH. Es bejahte die Erfolgsaussicht der Klage auf
LSG Berlin-Brandenburg - L 29 B 1104/05 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.01.2006
- Inhalt
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- den Bescheid vom 30. Mai 2005, mit dem Antragsteller (zunächst) Arbeitslosengeld II in Höhe von 400,88
- II in Höhe von 400,88 EUR umfassen, ist die Rücknahme des Bewilligungsbescheides vom 31. Mai 2005
- 01. Juli 2005 bis zum 31. Dezember 2005 in Höhe von 400,88 EUR jeweils monatlich ein. Zu Recht hat
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). In dem Antrag gab er unter anderem an, in eheähnlicher Gemeinschaft
- ein Bad mit Toilette "mietfrei" in ihrem Haus zur Verfügung. Der Antragsteller habe Betriebskosten
SozG Aurich - S 15 AS 103/06
Sozialgericht Aurich vom 13.09.2006
- Inhalt
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- hinweg aufgebrachten - und im Vergleich zum üblichen Mietzins höheren - Abzahlungsbeträge erst recht
- (teil-)finanzierte Eigenheime so groß ist, dass die entstehende Lücke in der Regel nicht mit den
- Haus im Dezember 1993 für 115.000,- DM erworben und in der Folgezeit nach eigenen Angaben ca
- Juni 2005 wurden letztmalig die tatsächlichen Unterkunftskosten in Höhe von 496,92 Euro bewilligt. Mit
- erneut Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung von Unterkunftskosten in Höhe von 405
OLG Celle - 11 W 40/09
Oberlandesgericht Celle vom 21.09.2009
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 93 Leitsatz: Im Fall einer isolierten Drittwiderklage gegen den
- nicht zugelassen. Gründe: I. Der Kläger zu 2 hat aus abgetretenem Recht Schadensersatzansprüche gegen
- vorprozessual vermeintliche Ansprüche auch im eigenen Namen erhoben habe und diesbezüglich mit einer Klage
- “). Im vorliegenden Fall ist die Abtretung offenkundig deshalb vorgenommen worden, um eine alleinige
- anzusehen ist. In Fällen der Abtretung eines Anspruches kommt einem Drittwiderbeklagten daher nicht die
Eingebildete Schmerzen als Grund für Gehbehinderung
Thorsten Blaufelder vom 18.02.2014
- Inhalt
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- jedoch recht. Sie habe Anspruch auf das „Merkzeichen G“ und damit auf kostenlose Beförderung im
- sei daher tatsächlich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt. Gegen die Entscheidung ist Revision beim
- Sind Schwerbehinderte aus psychischen Gründen erheblich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt, können
- sie Anspruch auf das „Merkzeichen G“ in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Dies gilt zumindest
- -Westfalen in Essen in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 16.10.2013 (AZ: L 10 SB 154/12
Umziehen als bezahlte Arbeitszeit? Immer wieder beliebtes Streitthema
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.05.2016
- Inhalt
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- viel zu lang. Das LAG gab in seinem Urteil vom 23.11.2015 jedoch dem Arbeitnehmer weitgehend recht
- , in Frankfurt am Main bekanntgegebenen Urteil (AZ: 16 Sa 494/15). Geklagt hatte ein im
- nicht zumutbar sei, damit im Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu fahren. Ein vom
- Ist die Arbeitskleidung von Arbeitnehmern wegen ihrer Tätigkeit regelmäßig stark verschmutzt und
- zudem noch auffällig, können die Umkleidezeiten und die zugehörigen Wegezeiten im Betrieb als