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Anlage 8 FeV 2010

(zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3)Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Inhalt
  • angezeigtPDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt(Linke Innenseite)(Rechte Innenseite)PDF
  • Sterne in einem blauen Rechteck), in welches das Nationalitätszeichen D eingefügt ist.c
  • nach der Richtlinie 2006/126/EG fakultativ ist und im deutschen Führerschein nicht ausgewiesen
  • Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den
  • vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist

§ 26 AufenthG 2004

Dauer des Aufenthalts
Inhalt
  • Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. Asylberechtigten und Ausländern
  • ist, wird die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. Subsidiär Schutzberechtigten im
  • und verlängert; in begründeten Einzelfällen ist eine längere Geltungsdauer zul
  • erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5
  • , denen die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt worden

§ 33 BVG

Inhalt
  • Betrag, bis zu dem die einzelne Stufe reicht, ist zu ermitteln, indem die Stufenzahl mit dem
  • Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 100 in 200 Stufen gegliedert ist
  • ;hlt auch Elterngeld im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Höhe des jeweils
  • Elterngeld ist in dem Kalendermonat vollständig anzurechnen, in dem der Beginn des Lebensmonats liegt
  • .(3) Läßt sich das Einkommen zahlenmäßig nicht ermitteln, so ist es unter Berü

§ 40 SGB 2

Anwendung von Verfahrensvorschriften
Inhalt
  • ;r unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist oder2.in ständiger Rechtsprechung
  • in einem Kalendermonat für mindestens einen Tag rechtmäßig Arbeitslosengeld II gew
  • ); § 335 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 ist nicht anwendbar, wenn
  • wurde, ist mit Wirkung für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verh
  • Absatz 1 des Zehnten Buches ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Gutscheine in Geld zu

§ 49 EnWG 2005

Anforderungen an Energieanlagen
Inhalt
  • ig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden und die gleiche Sicherheit gewährleisten
  • ;llt sind. In begründeten Einzelfällen ist auf Verlangen der nach Landesrecht zustä
  • ügt werden müssen undc)dass mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen erst nach Ablauf
  • über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmä
  • ;hrleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten

§ 34b GewO

Versteigerergewerbe
Inhalt
  • in seinem Handelsgeschäft führt, soweit dies nicht üblich ist,5.Sachen zu versteigern
  • , oder2.der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel
  • werden. Für die Bestellung von Versteigerern mit Qualifikationen, die in einem anderen
  • Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht.(7) Einzelhändler und Hersteller von Waren dürfen im
  • Einzelverkauf an den Letztverbraucher Waren, die sie in ihrem Geschäftsbetrieb führen, im Wege

§ 80 GWB

Gebührenpflichtige Handlungen
Inhalt
  • Absatz 3, §§ 32 bis 32d, § 34 – auch in Verbindung mit den §§ 50
  • );6.a)in den Fällen des § 40 Absatz 3a auch in Verbindung mit § 41 Absatz 2 Satz 3 und
  • ;rde zurückgenommen wird.(6) Kostenschuldner ist 1.in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2
  • ergangen ist;3.in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 3, wer nach § 39 Absatz 2 zur
  • von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, über die Verjährung sowie über

§ 18a KredWG

Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß
  • öht, so ist die Kreditwürdigkeit auf aktualisierter Grundlage neu zu prüfen, es sei denn
  • , verändern oder nutzen. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Informationen in angemessener
  • Gesetzbuchs der Wert des Grundstücks, grundstücksgleichen Rechts oder Gebäudes
  • es bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer

§ 26 ZAG

Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
Inhalt
  • (1) Ein Institut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem
  • Anhaltspunkte dafür, dass im Zusammenhang mit der geplanten Beauftragung eines Agenten oder der Grü
  • ; erforderlichenfalls kann sie die Durchführung neuer Geschäfte im Inland untersagen. In
  • Deutschen Bundesbank stehen dabei die Rechte nach § 14 oder, falls Tatsachen die Annahme
  • Erlaubnis durch die Bundesanstalt über eine Zweigniederlassung oder im Wege des grenzü

LSG Bayern - L 18 B 205/02 SB

Bayerisches Landessozialgericht vom 19.03.2003
Inhalt
  • . II. Die Beschwerde des Bezirksrevisors ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere
  • . Im ebenfalls anhängigen Berufungsverfahren L 18 SB 14/02 hat der Senat die Bewilligung von PKH mit
  • , Beschluss vom 09.10.1991 in FamRZ 1992, S 838). Die Beschwerde ist auch begründet. Die vom SG bewilligte
  • bewilligt, ohne die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei genügend aufgeklärt zu haben, so reicht
  • ) Bayreuth bewilligte dem Bg mit Beschluss vom 13.12.2001 PKH. Es bejahte die Erfolgsaussicht der Klage auf

LSG Berlin-Brandenburg - L 29 B 1104/05 AS ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.01.2006
Inhalt
  • den Bescheid vom 30. Mai 2005, mit dem Antragsteller (zunächst) Arbeitslosengeld II in Höhe von 400,88
  • II in Höhe von 400,88 EUR umfassen, ist die Rücknahme des Bewilligungsbescheides vom 31. Mai 2005
  • 01. Juli 2005 bis zum 31. Dezember 2005 in Höhe von 400,88 EUR jeweils monatlich ein. Zu Recht hat
  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). In dem Antrag gab er unter anderem an, in eheähnlicher Gemeinschaft
  • ein Bad mit Toilette "mietfrei" in ihrem Haus zur Verfügung. Der Antragsteller habe Betriebskosten

SozG Aurich - S 15 AS 103/06

Sozialgericht Aurich vom 13.09.2006
Inhalt
  • hinweg aufgebrachten - und im Vergleich zum üblichen Mietzins höheren - Abzahlungsbeträge erst recht
  • (teil-)finanzierte Eigenheime so groß ist, dass die entstehende Lücke in der Regel nicht mit den
  • Haus im Dezember 1993 für 115.000,- DM erworben und in der Folgezeit nach eigenen Angaben ca
  • Juni 2005 wurden letztmalig die tatsächlichen Unterkunftskosten in Höhe von 496,92 Euro bewilligt. Mit
  • erneut Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung von Unterkunftskosten in Höhe von 405

OLG Celle - 11 W 40/09

Oberlandesgericht Celle vom 21.09.2009
Inhalt
  • : Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 93 Leitsatz: Im Fall einer isolierten Drittwiderklage gegen den
  • nicht zugelassen. Gründe: I. Der Kläger zu 2 hat aus abgetretenem Recht Schadensersatzansprüche gegen
  • vorprozessual vermeintliche Ansprüche auch im eigenen Namen erhoben habe und diesbezüglich mit einer Klage
  • “). Im vorliegenden Fall ist die Abtretung offenkundig deshalb vorgenommen worden, um eine alleinige
  • anzusehen ist. In Fällen der Abtretung eines Anspruches kommt einem Drittwiderbeklagten daher nicht die

Eingebildete Schmerzen als Grund für Gehbehinderung

Thorsten Blaufelder vom 18.02.2014
Inhalt
  • jedoch recht. Sie habe Anspruch auf das „Merkzeichen G“ und damit auf kostenlose Beförderung im
  • sei daher tatsächlich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt. Gegen die Entscheidung ist Revision beim
  • Sind Schwerbehinderte aus psychischen Gründen erheblich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt, können
  • sie Anspruch auf das „Merkzeichen G“ in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Dies gilt zumindest
  • -Westfalen in Essen in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 16.10.2013 (AZ: L 10 SB 154/12

Umziehen als bezahlte Arbeitszeit? Immer wieder beliebtes Streitthema

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.05.2016
Inhalt
  • viel zu lang. Das LAG gab in seinem Urteil vom 23.11.2015 jedoch dem Arbeitnehmer weitgehend recht
  • , in Frankfurt am Main bekanntgegebenen Urteil (AZ: 16 Sa 494/15). Geklagt hatte ein im
  • nicht zumutbar sei, damit im Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu fahren. Ein vom
  • Ist die Arbeitskleidung von Arbeitnehmern wegen ihrer Tätigkeit regelmäßig stark verschmutzt und
  • zudem noch auffällig, können die Umkleidezeiten und die zugehörigen Wegezeiten im Betrieb als