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-
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-
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Französisches Erbrecht - Rechtsanwalt aus Frankreich oder Deutschland?
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 23.07.2014
- Inhalt
-
- französisches Erbrecht bzw. deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt und welche Konsequenzen dies im konkreten
- , Immobilien dagegen nach dem Recht des Belegenheitsortes. Ein Franzose, der in Berlin lebt und in
- Berlin lebt und verstirbt wird dann nach deutschem Erbrecht beerbt und ein Deutscher in Paris nach
- u.a. die internationale Zuständigkeit von Nachlassgerichten und vergleichbaren Institutionen betreffen
- bringt, kann nur ein Vergleich mit dem deutschen Erbrecht und Beratung durch einen spezialisierten
Anerkennung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union und in Polen
Rechtsanwalt Alfio Mancani vom 20.07.2015
- Inhalt
-
- Anerkennung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union und in
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in den Mitgliedstaaten innerhalb EU vor. Allerdings kennt
- Union Die engen Beziehungen und das gegenseitige Vertrauen innerhalb der EU haben dazu geführt
- und der Verordnung (EU) 1215/2012, die die vorherige Verordnung ab dem 10 Januar 2015 ersetzte, war
- Anwendungsbereich. Diese ist „in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der
Berlin, Hamburg oder doch München? - Zuständigkeiten und Gerichtsstände im Erbrecht
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 17.03.2014
- Inhalt
-
- praktische und taktische Erwägungen im Vordergrund stehen. Zuständigkeit der Zivilgerichte beim Erbstreit
- . Lebt und verstirbt der Erblasser somit z.B. in Berlin, werden Klagen der Angehörigen beim
- und hatte er auch nie einen solchen, kommt als Gerichtsstand auch der der Bundesregierung, also
- Gegebenheiten des Aufenthalts. Bei deutschen Erblassern ohne Wohnsitz und Aufenthalt im Inland gibt es eine
- Sonderzuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin. Geht es um Ausländer ohne Wohnsitz und