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Dr. Réka Eröss

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Schule
  • Eötvös-Loránd-Universität Budapest Staats- und Rechtswissenchaften dr. jur.

Rechtsanwältin Devrim Ceyhan

Arbeitsrecht Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Zivilrecht

Rechtsanwalt Stefan Walter

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Erbrecht Wettbewerbsrecht
Qualifikation
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Gerd Penz

Mediation Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Zivilrecht

Französisches Erbrecht - Rechtsanwalt aus Frankreich oder Deutschland?

Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 23.07.2014
Inhalt
  • französisches Erbrecht bzw. deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt und welche Konsequenzen dies im konkreten
  • , Immobilien dagegen nach dem Recht des Belegenheitsortes. Ein Franzose, der in Berlin lebt und in
  • Berlin lebt und verstirbt wird dann nach deutschem Erbrecht beerbt und ein Deutscher in Paris nach
  • u.a. die internationale Zuständigkeit von Nachlassgerichten und vergleichbaren Institutionen betreffen
  • bringt, kann nur ein Vergleich mit dem deutschen Erbrecht und Beratung durch einen spezialisierten

Anerkennung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union und in Polen

Rechtsanwalt Alfio Mancani vom 20.07.2015
Inhalt
  • Anerkennung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union und in
  • Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in den Mitgliedstaaten innerhalb EU vor. Allerdings kennt
  • Union Die engen Beziehungen und das gegenseitige Vertrauen innerhalb der EU haben dazu geführt
  • und der Verordnung (EU) 1215/2012, die die vorherige Verordnung ab dem 10 Januar 2015 ersetzte, war
  • Anwendungsbereich. Diese ist „in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der

Berlin, Hamburg oder doch München? - Zuständigkeiten und Gerichtsstände im Erbrecht

Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 17.03.2014
Inhalt
  • praktische und taktische Erwägungen im Vordergrund stehen. Zuständigkeit der Zivilgerichte beim Erbstreit
  • . Lebt und verstirbt der Erblasser somit z.B. in Berlin, werden Klagen der Angehörigen beim
  • und hatte er auch nie einen solchen, kommt als Gerichtsstand auch der der Bundesregierung, also
  • Gegebenheiten des Aufenthalts. Bei deutschen Erblassern ohne Wohnsitz und Aufenthalt im Inland gibt es eine
  • Sonderzuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin. Geht es um Ausländer ohne Wohnsitz und