Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
17.03.2014

Berlin, Hamburg oder doch München? - Zuständigkeiten und Gerichtsstände im Erbrecht

Streiten sich Angehörige um das Erbe, stellen sich in der Regel zahlreiche Rechtsfragen. Eine davon ist die Frage nach dem Gerichtsstand im Erbstreit. Soweit vor dem Landgericht gestritten wird, muss zwingend ein Rechtsanwalt beauftragt werden, so dass dieser dann auch das zuständige Gericht ermittelt. Vor dem Amtsgericht bzw. im Erbscheinverfahren ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht (oder sonstigen Anwalt) zunächst nicht erforderlich.

Da es sich beim besonderen Gerichtsstand für die Erbschaft nur um einen "fakultativen" handelt, kann die Klage z.B. auch gemäß den Regelungen zum allgemeinen Gerichtsstand beim Wohnsitz des Beklagten erhoben werden. Hier dürften praktische und taktische Erwägungen im Vordergrund stehen.

Zuständigkeit der Zivilgerichte beim Erbstreit

Die Zivilprozessordnung kennt den "besonderen Gerichtsstand der Erbschaft". Es ist der allgemeine Gerichtsstand des Erblassers im Zeitpunkt seines Versterbens, was wiederum regelmäßig dessen Wohnort ist. Lebt und verstirbt der Erblasser somit z.B. in Berlin, werden Klagen der Angehörigen beim jeweiligen Amtsgericht in Berlin (ja nach Bezirk) geführt. Dies gilt auch dann, wenn sich die Nachlassgegenstände wie z.B. Immobilien, Schmuck etc. überhaupt nicht in Berlin befinden. Hat der Erblasser dann nicht nur in Berlin sondern z.B. auch in Hamburg einen Wohnsitz gehabt, darf der Kläger grundsätzlich wählen, welches Gericht er anruft. Verstirbt ein deutscher Erblasser ohne Wohnsitz in Deutschland und hatte er auch nie einen solchen, kommt als Gerichtsstand auch der der Bundesregierung, also Berlin, in Betracht (im Fall der Exterritorialität).

Wo der Erbschein beantragt wird

Wollen Erben einen Erbschein beantragen, ist hierfür das Nachlassgericht zuständig. Auch hier ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Dieser Wohnsitz muss übrigens nicht mit der Meldeanschrift übereinstimmen. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Gegebenheiten des Aufenthalts. Bei deutschen Erblassern ohne Wohnsitz und Aufenthalt im Inland gibt es eine Sonderzuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin. Geht es um Ausländer ohne Wohnsitz und Aufenthalt im Inland, die aber z.B. eine Immobilien in Deutschland ihr Eigen nannten, ist das Gericht am Belegenheitsort des Nachlassgegenstandes zuständig.

Bei der Ausschlagung der Erbschaft kommt auch das Gericht am Wohnsitz des Ausschlagenden in Betracht.

Neue Regelungen für die Zuständigkeit von Nachlassgerichten bringt im Übrigen die EU-Erbrechtsverordnung, die für alle Erbfälle ab August 2015 gilt.

Kanzleisitz des Rechtsanwalts für Erbrecht

Soll bei einem Erbstreit oder schlicht für die Beantragung eines Erbscheins ein Rechtsanwalt für Erbrecht beauftragt werden, spielen die Gerichtsstände nur eine untergeordnete Rolle bei der Wahl der Kanzlei. Rechtsanwälte können Mandanten grundsätzlich vor allen Amts- und Landgerichten vertreten - nicht nur am Ort ihrer Zulassung. Wer einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht beauftragen will, sucht daher in den meisten Fällen am eigenen Wohnort. In Zeiten der modernen Kommunikation ist auch dies nicht erforderlich, erleichtert aber den persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant. Sind Reiseaktivitäten des Anwalts zu erwarten, weil sein Kanzleisitz vom Gerichtsstand abweicht, sollte das Thema Reisekosten bei der Beauftragung offen angesprochen und geklärt werden. Es sollte es aber nicht darauf ankommen, ob der Rechtsanwalt in Berlin, Hamburg oder München sein Büro hat, sondern ob er ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht ist, mit entsprechender Spezialisierung oder als Fachanwalt für Erbrecht.

Weitere Informationen zum Erbrecht: Rechtsanwalt Erbrecht Berlin & Hamburg