Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
23.07.2014

Französisches Erbrecht - Rechtsanwalt aus Frankreich oder Deutschland?

Erbfälle mit Bezug zum französischen Erbrecht gewinnen auch in Deutschland an Bedeutung. Nie zuvor gab es so viele Deutsche mit Vermögen in Frankreich, Franzosen mit Wohnsitz in Berlin oder deutsch-französische Ehepaare. Rechtsanwälte in Deutschland müssen daher wissen, in welchen Fällen französisches Erbrecht bzw. deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt und welche Konsequenzen dies im konkreten Fall für die Betroffenen hat.

Die Anwendbarkeit des jeweiligen Erbrechts: Staatsangehörigkeit, Aufenhalt, Belegenheitsort

Welches Erbrecht bei Erbfällen mit Auslandsbezug überhaupt zur Anwendung kommt, ist eine komplexe Rechtsfrage, die bisher überwiegend jeder Staat für sich beantwortet. So knüpft Deutschland z.B. an die Staatsangehörigkeit an. Ein Franzose, der in Berlin lebt, wird somit nach deutschem Erbrecht beerbt, ein Deutscher in Paris nach deutschem Erbrecht. Die Franzosen haben einen anderen Ansatz. Bewegliches Vermögen vererbt sich nach dem Recht am letzten "Domizil" des Erblassers, Immobilien dagegen nach dem Recht des Belegenheitsortes. Ein Franzose, der in Berlin lebt und in Frankreich eine Immobilie hinterlässt wird also aus französischer Sicht sowohl nach deutschem Erbrecht als auch nach französischem Erbrecht beerbt.

Die europäische Erbrechtsverordnung bringt Veränderung

Eine Vereinheitlichung der Frage nach dem anwendbaren Recht verspricht die EU-Erbrechtsverordnung. Sie gilt für Erbfälle ab dem 15. August 2015 sowohl in Deutschland als auch in Frankreich. Anknüpfungspunkt wird dann allein der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers sein. Ein Franzose, der in Berlin lebt und verstirbt wird dann nach deutschem Erbrecht beerbt und ein Deutscher in Paris nach französischem Erbrecht. Auch für die Abwicklung von Erbfällen werden einheitliche Regeln kommen, die u.a. die internationale Zuständigkeit von Nachlassgerichten und vergleichbaren Institutionen betreffen. Schließlich wird auch das europäische Nachlasszeugnis kommen - ein bedingt dem deutschen Erbschein ähnlicher Erbnachweis.

Ein kurzer Überblick über das französische Erbrecht

Ob die Anwendbarkeit des französischen Erbrechts im Einzelfall mehr Chancen oder Risiken für die eigenen Nachfolge mit sich bringt, kann nur ein Vergleich mit dem deutschen Erbrecht und Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für französisches Erbrecht zeigen. Das Erbrecht in Frankreich hat viele Parallelen zum deutschen Recht, birgt aber auch zahlreiche Besonderheiten und Abweichungen. Auch in Frankreich gibt es eine gesetzliche Erbfolge, die Abkömmlinge, sonstige Verwandte und Ehegatten berücksichtigt. Vor allem das Ehegattenerbrecht ist jedoch speziell. Es kennt z.B. das Wahlrecht zugunsten eines Nießbrauchs oder auch ein einjähriges Wohnrecht des Ehegatten. Die gesetzliche Erbfolge kann in Frankreich zwar durch Einzeltestament, nicht aber durch ein gemeinschaftliches Testament geändert werden. In Deutschland stellt dagegen das gemeinschaftliche Ehegattentestament in der Form des sogenannten Berliner Testaments die beliebteste Testamentsform dar. Beim Pflichtteilsrecht hängt die Pflichtteilshöhe von der Zahl und Verwandtschaftsnähe der Pflichtteilsberechtigten an. Es handels sich im französischen Pflichtteilsrecht nicht um einen Anspruch auf Geldzahlung, sondern um ein materielles Noterbrecht, das gegebenenfalls mit einer Herabsetzungsklage durchgesetzt wird. Ein Nachlassgericht und einen Erbschein sucht man in Frankreich vergebens. Als Erbnachweis dient eine notarielle Bescheinigung.

Der Anwalt für die Erbschaft in Frankreich

Auch nach Greifen der europäischen Erbrechtsverordnung wird es zahlreiche Aufgabenbereiche für Rechtsanwälte für französisches Erbrecht in Deutschland geben. Deutsche Erben von in Franreich verstorbenen Erblassern werden sicher auch künftig bevorzugt einen deutschen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich im französischen Erbrecht auskennt. Die Hürde zur Beauftragung eines Anwalts in Frankreich dürfte allein aufgrund sprachlicher Hindernisse oft hoch bleiben. Weiterer Aufgabenkbereich des Anwalts wird die Planung und Gestaltung von deutsch-französischen Erbfällen sein. Hier ist stets ein Vergleich des deutschen Erbrechts mit dem französichen Erbrecht geboten und eine Rechtswahl zumindest in Betracht zu ziehen.

An den Standorten Berlin und Hamburg betreuen die Rechtsanwälte und Fachanwälte von ROSE & PARTNER deutsche und internationale Erbfälle. Im Bereich des französischen Rechts werden Mandanten aus Deutschland und Frankreich in beiden Rechtsordnungen zweisprachig betreut - für Erbschaften in Deutschland und Erbschaften in Frankreich.

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