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Beim Gießen der Blumen darf der Betriebsrat mitbestimmen, aber nicht bei der Mülltrennung

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 05.07.2018
Inhalt
  • Arbeitgeber dürfen nur im Einvernehmen mit dem Betriebsrat Vorgaben machen, wie privat
  • Würzburg mit mehreren Hundert Mitarbeitern. „Aus gegebenem Anlass“ verschickte der Arbeitgeber im Juli
  • recht grotesk und überflüssig halten. Entscheiden mussten sie trotzdem. Der Mitbestimmung
  • . Schließlich sei hier auch der Schutz vertraulicher Dokumente betroffen. Über die Entsorgung von IT
  • und räumt mit häufigen Missverständnissen auf:     Im Jahre 2016 habe ich mich entschlossen

BGH - 2 StR 63/04

Bundesgerichtshof vom 25.08.2003
Inhalt
  • . August 2003 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß in zwei Fällen (II. 1. und 2.) die
  • Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, hat nur
  • Mißbrauchs von Kindern in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen
  • zu einem geringen Teil Erfolg; im übrigen ist das Rechtsmittel aus den Gründen der Antragsschrift
  • wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in den Fällen II. 1. und 2. der Urteilsgründe kann

VG Köln - 1 K 8432/04

Verwaltungsgericht Köln vom 15.09.2005
Inhalt
  • grundsätzlich die entsprechenden Verpflichtungen nach neuem Recht ersetzen. 34Unerheblich ist, dass
  • Teilnehmers im Netz der Beigeladenen weiter. C. H. ist damit in diesem Geschäftsmodell kein
  • bundesweites Verbindungsnetz und bietet Verbindungen in nationale und ausländische Fest- und Mobilfunknetze im
  • . März 2000, mit der festgestellt worden sei, dass es im Mobilfunkterminierungsbereich keine Unternehmen
  • daher wegen Verstoßes gegen das EU-Recht nichtig. Selbst wenn die Terminierungsentgelte nicht der

LSG Berlin-Brandenburg - L 8 RA 10/03

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.06.2004
Inhalt
  • seien mit dem vorliegenden nicht vergleichbar, da dort eine dem damaligen Recht entsprechende
  • Wirksamkeit nach früherem Recht eingeräumter - und im Rahmen von § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VI
  • einer hierfür vorgesehenen Stelle vorweg nach außen kundzutun; erst recht ist ein Grund für die
  • wiesen im Übrigen erhebliche Unterschiede auf, auf die das BSG in den zitierten Entscheidungen nur am
  • gerade die Pflichtverletzung durch die Behörde ausschlaggebend. Schließlich ist der Kläger im

LSG Bayern - L 16 R 299/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 30.01.2008
Inhalt
  • nachvollziehbaren Ausführungen von Dr. M., die in Einklang mit dem im Verwaltungsverfahren
  • , Arbeiten in Zwangshaltung der Wirbelsäule, im Akkord, unter Zeitdruck, mit Nachtund/oder
  • für Zeiten nach dem 01.01.2001 begehrt, ist gemäß § 300 Abs. 2 SGB VI vorgenanntes Recht anwendbar
  • berufsunfähig im Sinn des § 240 Abs. 2 SGB VI. Erst recht erfüllt sie nicht die strengeren Voraussetzungen für
  • Senat von Amts wegen eingeholten Gutachten von Dr. V., das im Wesentlichen in Einklang mit dem vom

VG Saarlouis - 11 K 685/09

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 19.08.2010
Inhalt
  • kann, durch die angefochtene Widerspruchsentscheidung in ihrem Recht auf Selbstverwaltung (Art. 28 Abs
  • Sicherheit in derselben Höhe leistet. Tatbestand Der Beigeladene ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung N
  • gelegen ist, zweigen als Sackgassen folgende Straßen ab: Die C-Straße mit einer Länge von 110,25 m
  • , die D- Straße mit einer Länge von 93,9 m, die E-Straße mit einer Länge von 136,83 m sowie die in einem
  • U-Bogen verlaufende F-Straße mit einer Länge von knapp 70 m. In den Jahren 2000 bis 2002 wurde die

BGH - VI ZR 159/07

Bundesgerichtshof vom 07.07.2007
Inhalt
  • Privatgutachters Dr. A. beachtet haben. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass sich der
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 159/07 vom 7. Juli 2007 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat
  • . 1Der Rechtsbehelf des § 321a ZPO ist zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen Maßes an
  • Rechtsschutz im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nur dann erforderlich, wenn sich die
  • selbst richtet. Andernfalls ist die Anhörungsrüge als Rechtsbehelf nicht geboten und infolgedessen

§ 65 BDG

Berufungsverfahren
Inhalt
  • Verspätung glaubhaft gemacht werden. Beweisanträge, die das Verwaltungsgericht zu Recht
  • Disziplinarverfahrens, die nach § 55 Abs. 2 unberücksichtigt bleiben durften, bleiben auch im
  • innerhalb der Frist des § 58 Abs. 2 gestellt worden ist, kann abgelehnt werden, wenn seine Berü
  • Disziplinarverfahrens verzögern würde und der Beamte im ersten Rechtszug über die Folgen der
  • Fristversäumung belehrt worden ist; dies gilt nicht, wenn zwingende Gründe für die

§ 34 BPersVG

Inhalt
  • ;ftigten, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Sitzung haben.(3) Auf Antrag eines Viertels der
  • Mitglieder des Personalrates, der Mehrheit der Vertreter einer Gruppe, des Leiters der Dienststelle, in
  • Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten oder in Angelegenheiten, die besonders die in § 57 genannten
  • der Vorsitzende eine Sitzung anzuberaumen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die
  • Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil.

§ 40 BRüG

Inhalt
  • Abschriften versagt werden.(6) Ein Recht auf Aushändigung der Akten haben nur Rechtsanwälte.
  • der Bundesrepublik, in deren Bezirk ein Berechtigter, ein Zeuge oder ein Sachverständiger
  • .(3) Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ist zur Entgegennahme von
  • ;nden kann dem Antragsteller und seinem Bevollmächtigten, wenn dieser nicht Rechtsanwalt ist
  • , die Einsicht in die Akten oder in Aktenteile sowie die Fertigung oder Erteilung von Auszügen und

Beitreibung von niederländischen Parkgebühren mit Inkassounternehmen

Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 13.07.2011
Inhalt
  • eine Steuer nach niederländischem Recht) beizutreiben (siehe z.B. hier). Mancher Verkehrsteilnehmer
  • Unsere niederländischen Nachbarn versuchen derzeit mal wieder, mit Hilfe von Inkassounternehmen und
  • Rechtsanwalt Peter M. Neumeyer aus Frankfurt/Main ein. Die Schreiben sehen so aus:   Es gab in der
  • gemachte Forderung zu zahlen. Davon kann nur abgeraten werden. Dabei haben wir doch jetzt das Gesetz mit
  • dem netten Namen “Geldsanktionengesetz”. Das ist wie geschaffen für die Beitreibung ausländischer

BAG: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nach Schwerbehinderung fragen

Thorsten Blaufelder vom 16.02.2012
Inhalt
  • , Recht Sozial, StuWa, andere ansicht, sozialrechtsexperte, Jus@Publicum und arbeit-familie.  
  • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 6 AZR 553/10). Nach dieser Zeit genießen Schwerbehinderte
  • nach einer Schwerbehinderung. Der mit einem Grad von 60 schwerbehinderte Kläger verneinte die Frage
  • in Sorge vor Diskriminierungen falsch ausgefüllt. Das BAG wertete dies jedoch als
  • kann. Eine Diskriminierung behinderter Arbeitnehmer sei in dieser Frage nicht zu sehen. Auch der

Das „perfekte Lächeln“ gehört allen

Thorsten Blaufelder vom 18.03.2012
Inhalt
  • herkunftshinweisenden Gehalt“. Lächelnde Werbung mit schönen Zähnen sei in der Branche längst verbreitet
  • Beckmann, medienundmarken.de, Markentiger, App und Recht sowie markenrecht24.de.
  • alle, auch Unternehmen. Denn mit einem am Montag, 12.03.2012, veröffentlichten Beschluss hat das
  • Deutsche Markenamt in München lehnte dies ab. Es fehle dem perfekten Lächeln die notwendige
  • das „perfekte Lächeln“ bemühen dürfen sich daher weiterhin alle. In ihrem am 15.02.2012

§ 47h GWB

Berichtspflichten, Veröffentlichungen
Inhalt
  • ßhandel mit Elektrizität und Erdgas betroffen ist, erstellt sie ihn im Einvernehmen mit der
  • deren Entwürfe auf ihrer Internetseite.(4) Die Markttransparenzstelle kann im Einvernehmen mit
  • Rechtsverordnungen sowie die nach europäischem Recht bestehenden Veröffentlichungspflichten der
  • der Internetseite der Markttransparenzstelle veröffentlicht. Der Bericht kann zeitgleich mit
  • dem Bericht des Bundeskartellamts nach § 53 Absatz 3 erfolgen und mit diesem verbunden werden.(3

Anlage II Kap III A I EinigVtr

Anlage II Kapitel III Sachgebiet A - Rechtspflege Abschnitt I
Inhalt
  • Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: 1.Durchfü
  • ;hrungsbestimmung zur Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis vom 9. August 1990
  • (GBl. I Nr. 57 S. 1332) 3.Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden vom . September 1990