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BGH - II ZR 226/05
Bundesgerichtshof vom 20.11.2006
- Inhalt
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- Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 226/05 vom 20. November 2006 in dem Rechtsstreit Der II
- Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- : Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 20. Zivilsenats
- des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13. Juli 2005 wird zurückgewiesen, weil keiner der im Gesetz
- . Ein Mediatisierungseffekt - wie in den Fällen der sog. Gelatine-Rechtsprechung (vgl. BGHZ 83, 122 f
§ 18 BImSchV 9
Verlauf
- Inhalt
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- (1) Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen
- bestimmten Zeitraum das Recht zur Teilnahme an dem Erörterungstermin auf die Personen beschrä
- des Erörterungstermins betreffen oder nicht in sachlichem Zusammenhang mit der zu behandelnden
- . In diesem Fall hat er die Reihenfolge der Erörterung bekanntzugeben. Er kann für einen
- Einwendung stehen.(4) Der Verhandlungsleiter ist für die Ordnung verantwortlich. Er kann
I. BMinGSErnAnO
- Inhalt
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- Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818) eingefügt worden ist, wird 1.die Befugnis zur
- Recht, diese Befugnis ganz oder teilweise auf die Geschäftsführerin oder den Geschäftsf
- Nach § 143 Abs. 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
- . Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242) neu gefasst worden ist, nach § 149a Abs. 2 des Siebten Buches
- 2002 (BGBl. I S. 2167) eingefügt und durch Artikel 209 Nr. 2 der Verordnung vom 25. November
Der gefährliche Weg zum Raucherraum
Thorsten Blaufelder vom 09.01.2016
- Inhalt
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- wollte. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Zu Recht, wie
- Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der passenden Konfliktlösungsmethode. Darüber informiert dieses kurze Video:
- Unfallschutz den Toilettengang nachweisen können, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem kürzlich
- Fahrweg. Prompt fuhr ein Gabelstapler über ihren rechten Fuß. In der Unfallortsmeldung gab sie zunächst
- „regelmäßig unaufschiebbare Handlung, die der Fortsetzung der Arbeit direkt im Anschluss daran
§ 98 SGB 4
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
- Inhalt
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- inhaltlichen Prüfung im Abgleich mit ihren Bestandsdaten (Bestandsprüfung). Stellt sie in einer
- ür die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsf
- (1) Die Einzugsstellen nehmen, soweit durch dieses Gesetzbuch nichts anderes bestimmt ist, die f
- Meldung einen Fehler fest, hat sie die festgestellten Abweichungen mit dem Meldepflichtigen aufzukl
- ären. Wird in der Folge der Inhalt der Meldung durch die Einzugsstelle verändert, hat sie
§ 217b SGB 5
Organe
- Inhalt
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- Spitzenverband maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. Die Mitglieder des Vorstandes
- Verwaltungsrat nicht zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitgeber besetzt ist, entsendet jeweils zwei
- § 58 Abs. 2 des Vierten Buches endet die Amtsdauer der im Jahr 2007 gewählten Mitglieder
- sieben Monate nach den nächsten allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung.(2) Bei dem
- gebildet. Die Mitgliederversammlung wählt den Verwaltungsrat. In die Mitgliederversammlung
§ 10 SGG
- Inhalt
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- ädigungsrechts (Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden) und des
- ünften Buches Sozialgesetzbuch sowie Klagen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der vertrags
- betreffen,2.Klagen in Aufsichtsangelegenheiten gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss, denen die
- in Nummer 1 genannten Entscheidungen und Regelungen der Richtlinien des Gemeinsamen
§ 5 WoEigG
Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
- Inhalt
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- Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das
- . Abschnitts zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden. Ist das Wohnungseigentum mit der Hypothek
- , beseitigt oder eingefügt werden können, ohne daß dadurch das gemeinschaftliche
- sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden.(3) Die Wohnungseigentümer k
- , Grund- oder Rentenschuld oder der Reallast eines Dritten belastet, so ist dessen nach anderen
LG Heilbronn - 1 Qs 96/05
Landgericht Heilbronn vom 07.07.2005
- Inhalt
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- zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. 2 Entgegen der Auffassung des Amtsgericht ist die
- berechnen. Zwar weist das Amtsgericht zu Recht darauf hin, dass die Bestellung zum Pflichtverteidiger
- Pflichtverteidigervergütung im vorliegenden Verfahren nicht nach den Vorschriften der BRAGO zu
- ist. Hieraus ergibt sich jedoch nicht, dass die Pflichtverteidigervergütung nach den Vorschriften der
- BRAGO zu berechnen ist. Gemäß § 141 Abs. 4 StPO entscheidet der Vorsitzende durch Beschluss über
Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall
Rechtsanwältin Franziska Richardt vom 24.10.2012
- Inhalt
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- -Versicherung abzwuickeln. Im folgenden Beitrag erklären wir, was Ihr gutes Recht ist und welche Kosten
- Versicherung in der Regel der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Schaden. Bei höheren
- . Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe und abhängig davon, wer am VErkehrsunfall schuld ist.
- Nach einem Verkehrsunfall gibt es mehrere Möglichkeiten, den Schaden mit der gegnerischen Kfz
- eine große Sache. Wir sagen Ihnen, wie Sie mit der Versicherung abrechnen, welche Kosten Sie ansetzen
Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 24.10.2012
- Inhalt
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- -Versicherung abzwuickeln. Im folgenden Beitrag erklären wir, was Ihr gutes Recht ist und welche Kosten
- Versicherung in der Regel der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Schaden. Bei höheren
- . Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe und abhängig davon, wer am VErkehrsunfall schuld ist.
- Nach einem Verkehrsunfall gibt es mehrere Möglichkeiten, den Schaden mit der gegnerischen Kfz
- eine große Sache. Wir sagen Ihnen, wie Sie mit der Versicherung abrechnen, welche Kosten Sie ansetzen
§ 24 LuftFzgG
- Inhalt
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- entrichten sind, ihr Geldbetrag in das Register eingetragen werden; im Falle des § 3 müssen
- Bezeichnung des Inhalts des Rechts und der Forderung kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug
- der Forderung und, wenn die Forderung verzinslich ist, der Zinssatz, wenn andere Nebenleistungen zu
- der Gläubiger und der Höchstbetrag in das Register eingetragen werden. Zur näheren
- , deren Satzung von der zuständigen Behörde öffentlich bekanntgemacht worden ist, so gen
§ 38 SCEBG
Rechtsstellung; Innere Ordnung
- Inhalt
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- ;ftsführender Direktor ist für den Bereich Arbeit und Soziales zuständig.(3) Besteht in
- - und Arbeitnehmervertretern sowie einem weiteren Mitglied, ist auch im Aufsichts- und Verwaltungsorgan
- Genossenschaft haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder des Aufsichts- oder
- (1) Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan der Europäischen
- ;ftsführenden Direktoren (§ 22 des SCE-Ausführungsgesetzes) beträgt mindestens zwei
§ 50 StBDV
Anzeigepflichten
- Inhalt
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- Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 50a Abs. 2 Satz 1
- (1) Alljährlich im Monat Januar haben die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung
- Gesellschafter und des Umfangs der Beteiligung nicht eingetreten, so genügt die Einreichung
- einer entsprechenden Erklärung.(2) Absatz 1 gilt entsprechend in den Fällen des § 154 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes.
BGH - 11 W 23/07
Bundesgerichtshof vom 02.02.2010
- Inhalt
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- Recht nicht berücksichtigt. Zwar ist die Betroffene im Rahmen ihres Tarifgestaltungsspielraums (vgl
- oder Betroffene) beliefert in der Stadt Wetzlar Kunden mit Trinkwasser. Die Stadt ist an der enwag
- Recht darauf abgestellt, dass die Unterschiede in der Höhe der Konzessionsabgaben von der
- Rechtsbeschwerde nicht geltend. 51(5.) Im Ergebnis zu Recht hat das Beschwerdegericht die von der Betroffenen
- würde und nicht beeinflussen könnte. Zu Recht hat das Beschwerdegericht diesem Umstand aber im