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BGH - II ZR 226/05

Bundesgerichtshof vom 20.11.2006
Inhalt
  • Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 226/05 vom 20. November 2006 in dem Rechtsstreit Der II
  • Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
  • : Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 20. Zivilsenats
  • des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13. Juli 2005 wird zurückgewiesen, weil keiner der im Gesetz
  • . Ein Mediatisierungseffekt - wie in den Fällen der sog. Gelatine-Rechtsprechung (vgl. BGHZ 83, 122 f

§ 18 BImSchV 9

Verlauf
Inhalt
  • (1) Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen
  • bestimmten Zeitraum das Recht zur Teilnahme an dem Erörterungstermin auf die Personen beschrä
  • des Erörterungstermins betreffen oder nicht in sachlichem Zusammenhang mit der zu behandelnden
  • . In diesem Fall hat er die Reihenfolge der Erörterung bekanntzugeben. Er kann für einen
  • Einwendung stehen.(4) Der Verhandlungsleiter ist für die Ordnung verantwortlich. Er kann

I. BMinGSErnAnO

Inhalt
  • Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818) eingefügt worden ist, wird 1.die Befugnis zur
  • Recht, diese Befugnis ganz oder teilweise auf die Geschäftsführerin oder den Geschäftsf
  • Nach § 143 Abs. 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
  • . Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242) neu gefasst worden ist, nach § 149a Abs. 2 des Siebten Buches
  • 2002 (BGBl. I S. 2167) eingefügt und durch Artikel 209 Nr. 2 der Verordnung vom 25. November

Der gefährliche Weg zum Raucherraum

Thorsten Blaufelder vom 09.01.2016
Inhalt
  • wollte. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Zu Recht, wie
  • Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der passenden Konfliktlösungsmethode. Darüber informiert dieses kurze Video:
  • Unfallschutz den Toilettengang nachweisen können, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem kürzlich
  • Fahrweg. Prompt fuhr ein Gabelstapler über ihren rechten Fuß. In der Unfallortsmeldung gab sie zunächst
  • „regelmäßig unaufschiebbare Handlung, die der Fortsetzung der Arbeit direkt im Anschluss daran

§ 98 SGB 4

Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
Inhalt
  • inhaltlichen Prüfung im Abgleich mit ihren Bestandsdaten (Bestandsprüfung). Stellt sie in einer
  • ür die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsf
  • (1) Die Einzugsstellen nehmen, soweit durch dieses Gesetzbuch nichts anderes bestimmt ist, die f
  • Meldung einen Fehler fest, hat sie die festgestellten Abweichungen mit dem Meldepflichtigen aufzukl
  • ären. Wird in der Folge der Inhalt der Meldung durch die Einzugsstelle verändert, hat sie

§ 217b SGB 5

Organe
Inhalt
  • Spitzenverband maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. Die Mitglieder des Vorstandes
  • Verwaltungsrat nicht zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitgeber besetzt ist, entsendet jeweils zwei
  • § 58 Abs. 2 des Vierten Buches endet die Amtsdauer der im Jahr 2007 gewählten Mitglieder
  • sieben Monate nach den nächsten allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung.(2) Bei dem
  • gebildet. Die Mitgliederversammlung wählt den Verwaltungsrat. In die Mitgliederversammlung

§ 10 SGG

Inhalt
  • ädigungsrechts (Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden) und des
  • ünften Buches Sozialgesetzbuch sowie Klagen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der vertrags
  • betreffen,2.Klagen in Aufsichtsangelegenheiten gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss, denen die
  • in Nummer 1 genannten Entscheidungen und Regelungen der Richtlinien des Gemeinsamen

§ 5 WoEigG

Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
Inhalt
  • Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das
  • . Abschnitts zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden. Ist das Wohnungseigentum mit der Hypothek
  • , beseitigt oder eingefügt werden können, ohne daß dadurch das gemeinschaftliche
  • sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden.(3) Die Wohnungseigentümer k
  • , Grund- oder Rentenschuld oder der Reallast eines Dritten belastet, so ist dessen nach anderen

LG Heilbronn - 1 Qs 96/05

Landgericht Heilbronn vom 07.07.2005
Inhalt
  • zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. 2 Entgegen der Auffassung des Amtsgericht ist die
  • berechnen. Zwar weist das Amtsgericht zu Recht darauf hin, dass die Bestellung zum Pflichtverteidiger
  • Pflichtverteidigervergütung im vorliegenden Verfahren nicht nach den Vorschriften der BRAGO zu
  • ist. Hieraus ergibt sich jedoch nicht, dass die Pflichtverteidigervergütung nach den Vorschriften der
  • BRAGO zu berechnen ist. Gemäß § 141 Abs. 4 StPO entscheidet der Vorsitzende durch Beschluss über

Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Rechtsanwältin Franziska Richardt vom 24.10.2012
Inhalt
  • -Versicherung abzwuickeln.  Im folgenden Beitrag erklären wir, was Ihr gutes Recht ist und welche Kosten
  • Versicherung in der Regel der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Schaden. Bei höheren
  • . Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe und abhängig davon, wer am VErkehrsunfall schuld ist.  
  •   Nach einem Verkehrsunfall gibt es mehrere Möglichkeiten, den Schaden mit der gegnerischen Kfz
  • eine große Sache. Wir sagen Ihnen, wie Sie mit der Versicherung abrechnen, welche Kosten Sie ansetzen

Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 24.10.2012
Inhalt
  • -Versicherung abzwuickeln.  Im folgenden Beitrag erklären wir, was Ihr gutes Recht ist und welche Kosten
  • Versicherung in der Regel der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Schaden. Bei höheren
  • . Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe und abhängig davon, wer am VErkehrsunfall schuld ist.  
  •   Nach einem Verkehrsunfall gibt es mehrere Möglichkeiten, den Schaden mit der gegnerischen Kfz
  • eine große Sache. Wir sagen Ihnen, wie Sie mit der Versicherung abrechnen, welche Kosten Sie ansetzen

§ 24 LuftFzgG

Inhalt
  • entrichten sind, ihr Geldbetrag in das Register eingetragen werden; im Falle des § 3 müssen
  • Bezeichnung des Inhalts des Rechts und der Forderung kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug
  • der Forderung und, wenn die Forderung verzinslich ist, der Zinssatz, wenn andere Nebenleistungen zu
  • der Gläubiger und der Höchstbetrag in das Register eingetragen werden. Zur näheren
  • , deren Satzung von der zuständigen Behörde öffentlich bekanntgemacht worden ist, so gen

§ 38 SCEBG

Rechtsstellung; Innere Ordnung
Inhalt
  • ;ftsführender Direktor ist für den Bereich Arbeit und Soziales zuständig.(3) Besteht in
  • - und Arbeitnehmervertretern sowie einem weiteren Mitglied, ist auch im Aufsichts- und Verwaltungsorgan
  • Genossenschaft haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder des Aufsichts- oder
  • (1) Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan der Europäischen
  • ;ftsführenden Direktoren (§ 22 des SCE-Ausführungsgesetzes) beträgt mindestens zwei

§ 50 StBDV

Anzeigepflichten
Inhalt
  • Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 50a Abs. 2 Satz 1
  • (1) Alljährlich im Monat Januar haben die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung
  • Gesellschafter und des Umfangs der Beteiligung nicht eingetreten, so genügt die Einreichung
  • einer entsprechenden Erklärung.(2) Absatz 1 gilt entsprechend in den Fällen des § 154 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes.

BGH - 11 W 23/07

Bundesgerichtshof vom 02.02.2010
Inhalt
  • Recht nicht berücksichtigt. Zwar ist die Betroffene im Rahmen ihres Tarifgestaltungsspielraums (vgl
  • oder Betroffene) beliefert in der Stadt Wetzlar Kunden mit Trinkwasser. Die Stadt ist an der enwag
  • Recht darauf abgestellt, dass die Unterschiede in der Höhe der Konzessionsabgaben von der
  • Rechtsbeschwerde nicht geltend. 51(5.) Im Ergebnis zu Recht hat das Beschwerdegericht die von der Betroffenen
  • würde und nicht beeinflussen könnte. Zu Recht hat das Beschwerdegericht diesem Umstand aber im