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BGH - IX ZR 322/12
Bundesgerichtshof vom 19.09.2013
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 322/12 Verkündet am: 19. September 2013 Preuß
- . Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring für Recht
- §§ 670, 677, 683 BGB stünden der Klägerin nicht zu, weil sie ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit
- familienrechtlichen Vertretung beauftragt. II. 5Diese Ausführungen halten jedenfalls im Ergebnis der rechtlichen
- , wird in Rechtsprechung und Literatur die Meinung vertreten, dass eine gemeinsame Beratung mit dem
OLG Köln - 16 W 13/10
Oberlandesgericht Köln vom 09.03.2010
- Inhalt
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- nicht abgeholfen hat, ist nicht begründet. 8Das Landgericht hat dem Antragsteller mit Recht die
- Vollstreckungsgegenklage gegen das Urteil des Amtsgerichts Krakow in Verbindung mit dem Vollstreckbarkeitsbeschluss vom
- Vollstreckbarkeitsverfahrens noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt hat, war sein gutes Recht, an dessen
- , nämlich mit Beschluss vom 19.12.2007 wurde durch Beschluss des Vorsitzenden einer Zivilkammer des
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzusehen nicht beantwortet, sondern im Gegenteil danach noch das
Interview mit Gudrun Happich zur Kanzleiführung: “Wer für Geld gekommen ist, geht auch für Geld”
Eva Engelken vom 29.09.2014
- Inhalt
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- Gudrun Happich, Executive Coach, im Interview mit Eva Engelken über Führung und Wertschätzung in
- , Business Development, Marketing, IT, Finanzen und Office Management. Ist das schon ausreichend, um
- diesen Angeboten auch wieder um geldwerte Vorteile. Das ist schon ein guter Ansatz, reicht alleine
- Junioren zu Partnern werden lassen – wie das ja seit einigen Jahren in großen Kanzleien der Fall ist
- andererseits. Zu den Nichtberufsträgern gehören alle, vom IT-Mitarbeiter über die Sekretärin bis hin zur
Überstunden, schon wieder!
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 01.03.2012
- Inhalt
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- Göhle nennt das manchmal die Tendenz zum „Telefonbuch“ in Arbeitsverträgen, Recht hat er. Das Ganze
- ). Sogar im öffentlichen Dienst. Das passte in die Zeit. Der Krieg war so lange vorbei wie für uns im
- -Recht haben das Ganze dann bekanntlich beendet (Urteil vom 31. 8. 2005 – 5 AZR 545/04). Das sei eine
- übrigens im juristischen Blätterwald aus. Die Entscheidung schlich sich erst ganz langsam in das
- betrieblichen Bedürfnisses anordnen. Diese Über- bzw. Mehrarbeit ist im Grundgehalt abgegolten-ten
OLG Celle - 14 U 85/03
Oberlandesgericht Celle vom 08.01.2004
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- : Bürgerliches Recht Normen: STVG § 7, StVG § 19 Leitsatz: Haftungsverteilung bei Kollision eines mit
- Dentzien für Recht erkannt: Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. März 2003 verkündete Urteil
- des Sattelzuges eingelegte Diagrammscheibe ausgewertet und ist auf dieser Grundlage in seinem
- landwirtschaftlichen Gespann nach links in den Feldweg abzubiegen. Im Übrigen überwiegt das Verschulden des
- verletzenden Fahrers eines landwirtschaftlichen Gespanns (25 %). Volltext: Oberlandesgericht Celle Im Namen
§ 28 RechKredV
Zinserträge (Formblatt 2 Spalte Erträge Nr. 1,
Formblatt 3 Nr. 1)
- Inhalt
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- Gewinnschuldverschreibungen im Bestand, Erträge mit Zinscharakter, die im Zusammenhang mit der zeitlichen
- . Hierzu gehören auch Diskontabzüge, Ausschüttungen auf Genußrechte und
- Im Posten "Zinserträge" sind Zinserträge und ähnliche Erträge aus dem
- Bankgeschäft einschließlich des Factoring-Geschäfts sowie alle Zinserträge und ä
- den in den Posten der Bilanz "Barreserve" (Aktivposten Nr. 1), "Schuldtitel öffentlicher
§ 1 TSG
Voraussetzungen
- Inhalt
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- )eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich dauerhaft rechtmäßig im
- wird, und 3.siea)Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, b)als Staatenloser oder heimatloser Ausl
- Inland aufhält. (2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will.
- auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen
- unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, 2.mit hoher Wahrscheinlichkeit
§ 703a ZPO
Urkunden-, Wechsel- und Scheckmahnverfahren
- Inhalt
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- Urschrift oder in Abschrift der Anspruchsbegründung beigefügt werden; 3.im Mahnverfahren ist
- Widerspruch auf den Antrag, dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten, so ist der
- bezeichnet werden; ist die Sache an das Streitgericht abzugeben, so müssen die Urkunden in
- (1) Ist der Antrag des Antragstellers auf den Erlass eines Urkunden-, Wechsel- oder
- Streitsache, wenn rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhä
SozG Dresden - S 24 KN 289/09
Sozialgericht Dresden vom 12.04.2010
- Inhalt
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- - in der Lage ist, zumindest körperlich leichte Tätigkeiten zu verrichten, die im ungelernten
- Segment L4/5 sowie eine zurückgebildete Halbseitensymptomatik rechts mit kognitiven Einschränkungen als
- . Denn gemäß § 31 SGB I dürfen Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen des
- Hinblick auf die letztgenannte Drei-Fünftel- Belegung reicht es aus, dass beim Kläger im maßgeblichen
- selbstständiger Handelsvertreter für elektrische Bauelemente. Dieses Gewerbe gab er im Juli 2009 auf. In seinem
Nazis im Arbeitsgericht und auf Facebook
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 25.11.2011
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- Durchmarsch. Selbst im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue etc.) reicht die Kandidatur für die NPD nicht
- Facebook-Auftritt hereingebrochen ist, auch schon Sorgen, mit wem ich alles assoziiert werde. Es stellt
- nicht vor, außer im Sonderfall der MfS-Tätigkeit (steht bei Liebscher, in: Schwab/Weth, § 27 ArbGG Rd
- herauskam? Wer hat’s „herausgefunden“? Merke: Facebook ist mit Vorsicht zu genießen.
- sind, reicht das nicht zur Entlassung (meinte das OVG Sachsen-Anhalt jüngst). Kann dann ernstlich ein
LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 227/98
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.05.1999
- Inhalt
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- zurückgewiesen. 20Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen, denn der angefochtene Verwaltungsakt ist
- festgestellt worden sind. Damit ist die von der herrschenden unfallmedizinischen Auffassung zu Recht
- Umstand, daß - worauf in Übereinstimmung mit den im Verwaltungsverfahren gehörten Gutachtern der SV Dr. N
- Klägers mit multiplen psychosomatischen Störungen zurückgeführt worden ist. 32Da im übrigen auch kein
- Krankheitsbild im Bereich der Lendenwirbelsäule (LWS) mit damit einhergehenden Funktionseinbußen
LSG Berlin-Brandenburg - L 20 B 1537/08 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.02.2009
- Inhalt
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- . Zu Recht hat der Beklagte allerdings die dem Kläger im März 2007 zugeflossene Eigenheimzulage als
- bezugsfertiges Haus mit einer Wohnfläche von 109,80 qm, welches er im Jahr 2000 erworben hat. Er erhält
- II). Mit dem Antrag vom 12. Juni 2007 auf Fortzahlung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB
- von 907,03 EUR im März 2007 ergab. Mit Schreiben vom 13. Juni 2007 forderte der Beklagte den Kläger
- Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II in Höhe von 508,75 EUR. Nachdem der Kläger am 3. Juli 2007
Ausbildung zum Coach in der Coaching Akademie Berlin
Ali Yildirim vom 20.02.2012
- Inhalt
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- einem Gespräch mit ihm. Wer also einen recht gut bezahlten Job in Zukunft haben möchte, sollte sich
- man eigentlich zu einem Coach? Ganz einfach. In der Coaching Akademie Berlin. Dort kann man sich zum
- Personal Coach in der Coaching Akademie Berlin lernt man wie man Menschen in persönlichen Themen des
- ihre Leistungen verbessern wollen. Mein Favorit unter den Ausbildungsangeboten in der Coaching
- Akademie ist jedoch definitiv der Business Coach. Hierbei erwirbt man die Kompetenz, Führungskräfte zu
Wohnungen in Berlin-Mitte: Kein Beherbergungsbetrieb
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 07.03.2012
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- Verwaltungsgericht Berlin gab aber dem Anbieter in einem Eilverfahren Recht: Das Bezirksamt durfte
- In Städten wie Berlin besteht aus beruflichen oder privaten Gründen ein Bedürfnis Wohnraum nur
- Kurzzeitmiete durchaus Schattenseiten hat, hatte ich schon in meinem Beitrag vom 29.Februar 2012
- vom 29.Februar 2012). Das Bezirksamt Mitte von Berlin hatte in der Vergangenheit versucht, den
- Problemen mit den Mitteln des Verwaltungsrechts entgegenzutreten. Das Bezirksamt hatte einem Anbieter
§ 23 SGB 1
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
- Inhalt
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- (1) Nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der
- Landwirte können in Anspruch genommen werden: 1.in der gesetzlichen Rentenversicherung:a
- ür Kindererziehung,2.in der Alterssicherung der Landwirte:a)Leistungen zur Prävention
- 1.in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung
- Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,2.in der knappschaftlichen