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§ 1 GBBerG 1993
Umstellung wertbeständiger Rechte
- Inhalt
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- wird (wertbeständiges Recht), vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an nur die Zahlung eines
- (1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages bestimmten Gebiet kann aus einer Hypothek
- , Grundschuld oder Rentenschuld, die vor dem 1. Januar 1976 in der Weise bestellt wurde, daß die Hö
- Leistungen oder durch den Gegenwert einer bestimmten Geldsumme in ausländischer Währung bestimmt
- Geldbetrages nach den folgenden Vorschriften aus dem Grundstück verlangt werden.(2) Ist die Leistung
VG Gießen - 1 L 1325/09.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 08.09.2009
- Inhalt
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- diesem Recht, ob und wie sich nachträgliche Rechtsänderungen auf einen in früherer Zeit legal
- Begünstigten auf die Wahrnehmung seiner Rechte in Betracht, wobei dieser Verzicht eindeutig und
- Räumlichkeiten einer Spielhalle in ein Wettbüro, in dem sich weiterhin Spielgeräte mit und ohne
- Einvernehmen mit der Stadt B. die Baugenehmigung zur Errichtung einer Spielhalle in diesem Gebäude erteilt
- Antragsgegner im Oktober 2008 auf die Existenz des Betriebes hingewiesen hatte, wurde die Antragstellerin mit
LSG Bayern - L 17 U 454/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.07.2001
- Inhalt
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- Verursachung ausscheiden (BSG vom 31.07.1962 in Breithaupt 1963, 60,61). Dies ist im Hinblick auf die
- Stahlband und prellte sich die rechte Schulter. Der Sturz in das Stahlband führte zu einer Verletzung der
- sich in einem Salbenverband. Am 09.02.1995 konnte der rechte Arm auf 60° angehoben werden. Das Fehlen
- Schulter gegen einen Stapel Holzbohlen sowie den Boden und fiel mit der rechten Hand in ein Stahlband
- Reichsversicherungsordnung RVO). Anzuwenden ist im vorliegenden Fall noch die RVO, weil sich der
BGH - 4 StR 513/99
Bundesgerichtshof vom 12.02.1999
- Inhalt
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- ; b) im Schuldspruch in den Fällen II 3 a, e, f, h und j der Urteilsgründe dahin geändert, daß der
- mit Freiheitsberaubung, in einem Fall in weiterer Tateinheit mit Körperverletzung, schuldig ist; c
- vier Fällen mit ihm (II 3 a, e, f und j der Urteilsgründe) und in einem weiteren, nach § 154 Abs. 2
- Jahren und neun Monaten zur Folge. c) Soweit der Angeklagte im Fall II 2 d wegen Vergewaltigung in
- Zuordnung dieser Strafe neu. 3. Die Revision ist, soweit der Mitangeklagte A. in den Fällen II 3 b und d
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 499/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.03.2002
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht die Klage zu Recht abgewiesen hat. Die - seit dem 19. August 1996 als Lehrerin im
- ernstlich in Frage gestellt, dass das Verwaltungsgericht die Klage zu Recht abgewiesen hat. 10Die
- zu Recht als unbegründet angesehen hat. 12Gemäß §§ 6 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 1 LVO in der zugrunde zu
- 13.99 -, Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 2000, 305 = Recht im Amt (RiA) 2000, 286 = DVBl. 2000
- Zulässigkeit des Rechtsmittels richtet sich nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht, da die
§ 215 SGB 7
Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Inhalt
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- in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet geltenden Recht ein Anspruch auf
- Krankheiten als Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
- ist § 1150 Abs. 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung in der am Tag vor Inkrafttreten dieses
- Reichsversicherungsordnung in der am Tag vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung weiter anzuwenden mit
- Zahlung von Leistungen im Todesfall ist § 1155 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 und 3 der
§ 16 WpPG
Nachtrag zum Prospekt; Widerrufsrecht des Anlegers
- Inhalt
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- (1) Jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die im Prospekt
- der Wertpapiere gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb einer
- Widerrufsfrist ist anzugeben. § 8 Absatz 1 Satz 4 und 5 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden
- , falls diese später erfolgt, der Einführung in den Handel an einem organisierten Markt
- auftreten oder festgestellt werden, müssen in einem Nachtrag zum Prospekt genannt werden. Der Emittent
§ 1 FinDAG
Errichtung
- Inhalt
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- ;hige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Mai 2002 errichtet. Sie trägt die Bezeichnung
- sind, nicht anzuwenden.(4) Die Bundesanstalt ist in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten von der Zahlung der Gerichtskosten befreit.
- (1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen wird durch Zusammenlegung des
- Sitz in Bonn und in Frankfurt am Main.(3) Für Klagen gegen die Bundesanstalt gilt Frankfurt am
- Main als Sitz der Behörde. In Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gilt
OLG Frankfurt - 9 U 63/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 31.05.2006
- Inhalt
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- Reduktion des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ist weder nach nationalem Recht noch aufgrund dessen
- Recht zum Widerruf des Darlehensvertrages die Übernahme der mit dem Kaufvertrag verbundenen Risiken
- beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen ist (im
- Einklang mit BGH vom 16.5.2006, Az. XI ZR 6/04). 2. Das Fortwirken einer Überrumpelungssituation im Sinne
- genommen. II. 4Die Berufung ist zulässig, insbesondere an sich statthaft sowie form- und fristgerecht
FG Köln - 13 K 4188/07
Finanzgericht Köln vom 06.10.2010
- Inhalt
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- für die Beratung im Zusammenhang mit den geplanten Akquisitionen in London ab. Die
- auf "beratende Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb aller Anteile an der K Ltd.". In der
- Ihre Tätigkeit in den Monaten Februar bis Juli 2001 im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an
- . Entscheidungsgründe 3839Die Klage ist hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Spesen, die im Zusammenhang mit
- Senats deutlich gemacht. 2. Die weitergehende Klage ist unbegründet. 4849Der Beklagte hat zu Recht die
§ 4 IT-FortbV
Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse"
- Inhalt
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- ;fungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, die in der Dokumentation dargestellten IT
- (1) Im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" erstellt der Prüfungsteilnehmer/die Pr
- ;ber ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus betrieblichen IT-Prozessen. Der Prü
- ;fungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin reicht hierzu einen Vorschlag ein. Der Prü
- ;fungsausschuss führt mit dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin darüber ein
Einladung Schwerbehinderter auch bei interner Stellenausschreibung
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 29.06.2020
- Inhalt
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- entschieden (AZ: 8 AZR 75/19). Sind mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil zu vergeben, reicht
- Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am
- BAG: Bei mehreren öffentlichen Stellen reicht ein Gespräch aber aus Auch bei einer internen
- Vorstellungsgespräch einladen. Das hat am Donnerstag, 25.06.2020, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt
- danach aber eine Einladung aus. Im konkreten Fall geht es um zwei Posten bei der Regionaldirektion
§ 11 SchKiSpVDBest 1
- Inhalt
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- - und Kinderspeisung im Verantwortungsbereich der Volksbildung und der Berufsbildung in vollem Umfang
- jeweilige wirtschaftsleitende Organ planmäßig eine Stützung aus. Bei volkseigenen
- Fällen durch Stützung aus dem Haushalt im Rahmen des bestätigten Planes.(3) Bei
- Finanzierung der notwendigen Warenbestände für diese Leistungen in Abstimmung mit der
- aufzunehmen. Können diese Aufwendungen durch die Betriebe nicht selbst erwirtschaftet werden, reicht das
VG Karlsruhe - 8 K 1037/09
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 09.02.2010
- Inhalt
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- reicht, kann auf sich beruhen. Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber darüber hinaus ein eigenes Recht
- Geltungsdauer eine Ermessensentscheidung zu treffen ist und in die im Rahmen dieser Entscheidung vorzunehmende
- Geltungsdauer einer Linienverkehrsgenehmigung. 2 Die Klägerin, ein Busunternehmen mit Sitz im Landkreis
- bestehenden Verkehrsangebots mit Hilfe des Linienbündelungskonzepts erreichen wolle. Dieses Konzept, das in
- schon deshalb einen Anspruch auf eine Genehmigung mit Höchstgeltungsdauer. Nur dadurch werde die im
Kaution steht nicht zur beliebigen Verrechnung zur Verfügung
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 19.09.2012
- Inhalt
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- . Der Mieter klagte darauf hin auf Rückzahlung und erhielt in zweiter Instanz Recht. Die hiergegen
- mit Ansprüchen aus einem anderen Mietverhältniss verrechnen.Obwohl der Mieter aus der Wohnuing
- ausgezogen war und diese zurückgegeben hatte, zahlte der Vermieter die hinterlegte Kaution in Hhe von
- 1.020,00 € nicht aus. Dies begründete er mit Ansprüchen aus einem anderen Mietverhältnis mit dem Mieter
- dürfe für andere Zwecke nicht verwendet werden. Deshalb sei eine Aufrechnung mit Forderungen außerhalb dieses konkreten Mietverhältnisses nicht zulässig.