Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 1448 von 2512

Anlage Stanz/UmfMechAusbV

(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Stanz- und Umformmechaniker und zur Stanz- und Umformmechanikerin
Inhalt
  • transportieren und ausrichtene)Richt- und Vorschubsysteme vorbereiten und einstellen, Steuerung
  • )gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen
  • , Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36
  • Abschnitt ANummer 4)a)Materialfluss sicherstellenb)Regelungs- und Steuerungssysteme in ihren
  • )Fertigungsparameter optimierene)Störungs- und Fehlerursachen feststellen, die Möglichkeit ihrer

§ 56 LAnpG

Bodenordnungsverfahren
Inhalt
  • ;rperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet beteiligt.
  • (1) Kommt ein freiwilliger Landtausch nicht zustande, ist unter Leitung der Flurneuordnungsbeh
  • örde, in dessen Bereich die Genossenschaft ihren Sitz hat, ein Bodenordnungsverfahren durchzufü

Eingangsformel LehrErzVDBest 1

Inhalt
  • Volksbildung - (GBl. II S. 675) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und
  • Auf Grund des § 21 der Verordnung vom 22. September 1962 über die Pflichten und Rechte

§ 31 HaldeRlAnO

Inhalt
  • Anordnung vom 24. April 1974 über die Rechte, Pflichten und die Anerkennung von Sachverständigen
  • (1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1981 in Kraft.(2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a
  • der Volkswirtschaft an Halden und Restlöchern (GBl. II Nr. 38 S. 225), b)§ 21 der

§ 1 RTrAbwG

Auflösung
Inhalt
  • ;ffentlichen Rechts (öffentliche Rechtsträger) sind aufgelöst.(2) Die Bundesregierung
  • bestehender öffentlicher Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu ergänzen.
  • (1) Die in der Anlage I aufgeführten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des ö
  • wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage I durch

§ 197b SGB 5

Aufgabenerledigung durch Dritte
Inhalt
  • Arbeitsgemeinschaften oder den Dritten wirtschaftlicher ist, es im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen liegt
  • und Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt werden. Wesentliche Aufgaben zur Versorgung
  • Dritte mit deren Zustimmung wahrnehmen lassen, wenn die Aufgabenwahrnehmung durch die
  • der Versicherten dürfen nicht in Auftrag gegeben werden. § 88 Abs. 3 und 4 und die §

§ 5 RuStAG

Inhalt
  • Feststellung der Vaterschaft erfolgt ist, 2.das Kind seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewö
  • ;hnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und 3.die Erklärung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben wird.

Anlage 4 FZV 2011

(zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5, § 16a Absatz 5, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)Ausgestaltung der Kennzeichen
Inhalt
  • ;r Buchstaben und Zahlen in fetter Mittelschrift. Reicht die vorgesehene Höchstlänge des
  • Mitte links, auch unter dem Euro-Feld, und nach Satz 1 Buchstabe c in der Mitte rechts
  • gemeinsamen Kennzeichenteils in schwarzer Schrift mit einer sich bei Ablösung selbstzerstörenden
  • Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. § 10 Absatz 3 ist mit
  • das Jahr des Ablaufdatums. Die Farbe dieses Feldes ist gelb (nach DIN 6171-1) mit schwarzer

§ 4 GrEStG 1983

Besondere Ausnahmen von der Besteuerung
Inhalt
  • ;ffentlichen Rechts, wenn das Grundstück im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft
  • worden ist. Die Ausnahme von der Besteuerung entfällt mit Wirkung für die Vergangenheit, wenn
  • Person öffentlichen Rechts, wenn das Grundstück aus Anlaß des Übergangs von ö
  • ;ffentlichen Rechts sowie der Rückerwerb des Grundstücks durch die juristische Person des ö
  • Rechts die Rückübertragung des Grundstücks am Ende des Vertragszeitraums vereinbart

OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 2358/07

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.09.2008
Inhalt
  • geltende Recht dem Berechtigten im Regelfall für die Verfolgung seines materiellen Rechts in der
  • . August 2008) durch ein Gespräch Anfang März 2003 mit dem Nachbarn I3. bekannt, dass alle Nachbarn in
  • losgelöstes Gebot, sondern existiert nur insoweit, als es Ausdruck im materiellen öffentlichen Recht
  • Zumutbaren ist daher mit in den Blick zu nehmen, dass die bauplanerische Festsetzung eines Bauverbots
  • Bebauungsplans die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das

OLG Köln - 1 W 72/96

Oberlandesgericht Köln vom 19.08.1996
Inhalt
  • Beklagten vom 14. September 1995 vor, in dem das Mietvertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung gekündigt
  • Gaststättenobjekt eingebettet ist (vgl. den Fall BGHZ 109, 314 ff.). Unerheblich ist es auch, ob die in § 1
  • .-Brauerei bzw. der Firma J. O. durch diese Klausel ein eigenes Recht zugestanden werden sollte
  • Verbraucherkreditgesetzes besteht darin, denjenigen, der mit einer sich nach Dauer und Höhe erst in Zukunft
  • VerbrKrG widerrufen. In diesem Schreiben ist zwar nur von einer sofortigen Kündigung die Rede. Der

LG Wuppertal - 6 T 589/08

Landgericht Wuppertal vom 26.09.2008
Inhalt
  • , 44 M 8533/08 Sachgebiet: Bürgerliches Recht Tenor: Die angefochtene Entscheidung wird, soweit die
  • kann jedoch dahinstehen. Denn nunmehr, im Beschwerdeverfahren, macht sich die Schuldnerin in ihrer
  • Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Die Vorschrift erlaubt grundsätzlich
  • Anzahl - wenn auch im nur einstelligen Prozentbereich - von Haushalten mit Kindern ohne eigenes
  • Kraftfahrzeug auskommt, sei es bewusst und gewollt, sei es aufgrund wirtschaftlicher Zwänge. 12Erst Recht

§ 675g BGB

Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags
Inhalt
  • der Änderung angezeigt hat. Im Fall einer solchen Vereinbarung ist der Zahlungsdienstnutzer
  • das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinzuweisen.(3) Änderungen von Zinss
  • vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens dem Zahlungsdienstnutzer in der in Artikel 248 §
  • der Änderung fristlos zu kündigen. Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, den
  • Zahlungsdienstnutzer mit dem Angebot zur Vertragsänderung auf die Folgen seines Schweigens sowie auf

Anlage 3 BewachV 1996

(zu § 4)Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden)
Inhalt
  • Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 13861.Recht der öffentlichen Sicherheit und
  • .Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in
  • -Handlungskompetenz sowohl im Umgang mit als auch zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflü
  • etwa 6 Unterrichtsstunden3.Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit
  • üge der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei (§§ 152, 163 StPO)-Umgang mit

§ 12 HeizkostenV

Kürzungsrecht, Übergangsregelung
Inhalt
  • dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der
  • . Januar 2009 begonnen haben, ist diese Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
  • (1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften
  • Hundert zu kürzen. Dies gilt nicht beim Wohnungseigentum im Verhältnis des einzelnen
  • sonstigen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung.(3) Bei preisgebundenen Wohnungen im Sinne der