Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1448 von 2512
Anlage Stanz/UmfMechAusbV
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Stanz- und Umformmechaniker und zur Stanz- und Umformmechanikerin
- Inhalt
-
- transportieren und ausrichtene)Richt- und Vorschubsysteme vorbereiten und einstellen, Steuerung
- )gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen
- , Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36
- Abschnitt ANummer 4)a)Materialfluss sicherstellenb)Regelungs- und Steuerungssysteme in ihren
- )Fertigungsparameter optimierene)Störungs- und Fehlerursachen feststellen, die Möglichkeit ihrer
§ 56 LAnpG
Bodenordnungsverfahren
- Inhalt
-
- ;rperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet beteiligt.
- (1) Kommt ein freiwilliger Landtausch nicht zustande, ist unter Leitung der Flurneuordnungsbeh
- örde, in dessen Bereich die Genossenschaft ihren Sitz hat, ein Bodenordnungsverfahren durchzufü
Eingangsformel LehrErzVDBest 1
- Inhalt
-
- Volksbildung - (GBl. II S. 675) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und
- Auf Grund des § 21 der Verordnung vom 22. September 1962 über die Pflichten und Rechte
§ 31 HaldeRlAnO
- Inhalt
-
- Anordnung vom 24. April 1974 über die Rechte, Pflichten und die Anerkennung von Sachverständigen
- (1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1981 in Kraft.(2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a
- der Volkswirtschaft an Halden und Restlöchern (GBl. II Nr. 38 S. 225), b)§ 21 der
§ 1 RTrAbwG
Auflösung
- Inhalt
-
- ;ffentlichen Rechts (öffentliche Rechtsträger) sind aufgelöst.(2) Die Bundesregierung
- bestehender öffentlicher Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu ergänzen.
- (1) Die in der Anlage I aufgeführten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des ö
- wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage I durch
§ 197b SGB 5
Aufgabenerledigung durch Dritte
- Inhalt
-
- Arbeitsgemeinschaften oder den Dritten wirtschaftlicher ist, es im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen liegt
- und Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt werden. Wesentliche Aufgaben zur Versorgung
- Dritte mit deren Zustimmung wahrnehmen lassen, wenn die Aufgabenwahrnehmung durch die
- der Versicherten dürfen nicht in Auftrag gegeben werden. § 88 Abs. 3 und 4 und die §
§ 5 RuStAG
- Inhalt
-
- Feststellung der Vaterschaft erfolgt ist, 2.das Kind seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewö
- ;hnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und 3.die Erklärung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben wird.
Anlage 4 FZV 2011
(zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5, § 16a Absatz 5, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)Ausgestaltung der Kennzeichen
- Inhalt
-
- ;r Buchstaben und Zahlen in fetter Mittelschrift. Reicht die vorgesehene Höchstlänge des
- Mitte links, auch unter dem Euro-Feld, und nach Satz 1 Buchstabe c in der Mitte rechts
- gemeinsamen Kennzeichenteils in schwarzer Schrift mit einer sich bei Ablösung selbstzerstörenden
- Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. § 10 Absatz 3 ist mit
- das Jahr des Ablaufdatums. Die Farbe dieses Feldes ist gelb (nach DIN 6171-1) mit schwarzer
§ 4 GrEStG 1983
Besondere Ausnahmen von der Besteuerung
- Inhalt
-
- ;ffentlichen Rechts, wenn das Grundstück im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft
- worden ist. Die Ausnahme von der Besteuerung entfällt mit Wirkung für die Vergangenheit, wenn
- Person öffentlichen Rechts, wenn das Grundstück aus Anlaß des Übergangs von ö
- ;ffentlichen Rechts sowie der Rückerwerb des Grundstücks durch die juristische Person des ö
- Rechts die Rückübertragung des Grundstücks am Ende des Vertragszeitraums vereinbart
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 2358/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.09.2008
- Inhalt
-
- geltende Recht dem Berechtigten im Regelfall für die Verfolgung seines materiellen Rechts in der
- . August 2008) durch ein Gespräch Anfang März 2003 mit dem Nachbarn I3. bekannt, dass alle Nachbarn in
- losgelöstes Gebot, sondern existiert nur insoweit, als es Ausdruck im materiellen öffentlichen Recht
- Zumutbaren ist daher mit in den Blick zu nehmen, dass die bauplanerische Festsetzung eines Bauverbots
- Bebauungsplans die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das
OLG Köln - 1 W 72/96
Oberlandesgericht Köln vom 19.08.1996
- Inhalt
-
- Beklagten vom 14. September 1995 vor, in dem das Mietvertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung gekündigt
- Gaststättenobjekt eingebettet ist (vgl. den Fall BGHZ 109, 314 ff.). Unerheblich ist es auch, ob die in § 1
- .-Brauerei bzw. der Firma J. O. durch diese Klausel ein eigenes Recht zugestanden werden sollte
- Verbraucherkreditgesetzes besteht darin, denjenigen, der mit einer sich nach Dauer und Höhe erst in Zukunft
- VerbrKrG widerrufen. In diesem Schreiben ist zwar nur von einer sofortigen Kündigung die Rede. Der
LG Wuppertal - 6 T 589/08
Landgericht Wuppertal vom 26.09.2008
- Inhalt
-
- , 44 M 8533/08 Sachgebiet: Bürgerliches Recht Tenor: Die angefochtene Entscheidung wird, soweit die
- kann jedoch dahinstehen. Denn nunmehr, im Beschwerdeverfahren, macht sich die Schuldnerin in ihrer
- Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Die Vorschrift erlaubt grundsätzlich
- Anzahl - wenn auch im nur einstelligen Prozentbereich - von Haushalten mit Kindern ohne eigenes
- Kraftfahrzeug auskommt, sei es bewusst und gewollt, sei es aufgrund wirtschaftlicher Zwänge. 12Erst Recht
§ 675g BGB
Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags
- Inhalt
-
- der Änderung angezeigt hat. Im Fall einer solchen Vereinbarung ist der Zahlungsdienstnutzer
- das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinzuweisen.(3) Änderungen von Zinss
- vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens dem Zahlungsdienstnutzer in der in Artikel 248 §
- der Änderung fristlos zu kündigen. Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, den
- Zahlungsdienstnutzer mit dem Angebot zur Vertragsänderung auf die Folgen seines Schweigens sowie auf
Anlage 3 BewachV 1996
(zu § 4)Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden)
- Inhalt
-
- Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 13861.Recht der öffentlichen Sicherheit und
- .Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in
- -Handlungskompetenz sowohl im Umgang mit als auch zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflü
- etwa 6 Unterrichtsstunden3.Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit
- üge der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei (§§ 152, 163 StPO)-Umgang mit
§ 12 HeizkostenV
Kürzungsrecht, Übergangsregelung
- Inhalt
-
- dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der
- . Januar 2009 begonnen haben, ist diese Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
- (1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften
- Hundert zu kürzen. Dies gilt nicht beim Wohnungseigentum im Verhältnis des einzelnen
- sonstigen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung.(3) Bei preisgebundenen Wohnungen im Sinne der