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LG Köln - 9 S 277/03
Landgericht Köln vom 14.04.2004
- Inhalt
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- hat auch in der Sache Erfolg und führt zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung. 4Die Klage ist
- nach § 286 Abs. 1 BGB a.F. (in Verbindung mit § 557 Abs. 2, Abs. 3 BGB a.F.) begründet. Die
- Beklagten befanden sich mit Ablauf des auf den 30.4.1999 befristeten Mietvertrages in Verzug mit ihrer
- September 1999 einige Verschönerungen vorgenommen haben. Hier verweisen die Kläger zu Recht darauf
- - worauf die Kläger zu Recht hingewiesen haben - die Aussichten auf eine Neuvermietung durchaus
§ 44h SGB 2
Personalvertretung
- Inhalt
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- Sitzungen im Jahr ab. Sie beschließt mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder eine Gesch
- alle Rechte entsprechend den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu, soweit der Trä
- äger abgeben.(5) Die Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber
- (1) In den gemeinsamen Einrichtungen wird eine Personalvertretung gebildet. Die Regelungen des
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gemeinsamen Einrichtung besitzen für den Zeitraum, für den
BPatG - 24 W (pat) 273/03
Bundespatentgericht vom 04.07.2003
- Inhalt
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- bzw von einer Metzgerei mit Grill oder in einer Gaststätte mit eigener Metzgerei erbracht würden, was
- Unterscheidungskraft. 1.Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke
- Zusammenhang ist zu beachten, dass die Weltsprache Englisch nicht nur in höheren Schulen als erste
- werden. Für den Verkehr bietet sich in Verbindung mit den Dienstleistungen der Anmeldung ein
- auch in englischer Sprache nahe, vor allem wenn die Gerichte und das Ambiente des Betriebs mit den
BFH - VIII B 37/07
Bundesfinanzhof vom 29.01.2008
- Inhalt
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- Fehler des FG im Sinne einer willkürlichen Entscheidung in Betracht. Dazu reicht indes nicht eine bloß
- in dem von der Klägerin zitierten Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02 (BFHE 203, 404, BStBl II
- , wonach ihr Vater zumindest mit bedingtem Vorsatz Steuern in den Streitjahren hinterzogen habe, nicht
- deutlich erkennbar zu machen. Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um
- 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191). In dem angefochtenen Urteil des FG muss mithin
StGH Hessen - P.St. 1714
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 04.05.2004
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Er ist ein Planungsverband im Sinne des § 205 des
- im dringenden öffentlichen Interesse ausschließlich zugewiesen ist. Das so umschriebene Recht der
- einschließlich der mit diesen verbundenen Grundstücke, Rechte und Pflichten unentgeltlich in das
- zweckmäßig erfolgen kann. Im Beschluss der Landesregierung ist die Aufgabe mit den davon betroffenen
- In-Kraft-Treten des Regionalen Flächennutzungsplans fort. Das Recht, diese Flächennutzungspläne bis
LSG Hamburg - L 5 B 159/05 ER AS
Landessozialgericht Hamburg vom 05.07.2005
- Inhalt
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- (§ 174 SGG), ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat es zu Recht abgelehnt, die Antragsgegnerin
- – (SGB II) gegeben ist. Wie das Sozialgericht im angefochtenen Beschluss, auf den verwiesen werden
- Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das
- ) ausgeschlossen ist. Nach diesen Vorschriften erhalten u.a. Personen, die nach dem SGB II als
- nach dem SGB II in der Regel Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII, in dem auch § 27 SGB XII
Anlage I Kap III C II EinigVtr
Anlage I Kapitel III
Sachgebiet C - Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Abschnitt II
- Inhalt
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- ." b)Artikel 315 erhält folgende Fassung:"Artikel 315Geltung des Strafrechts für in der
- Recht der Deutschen Demokratischen Republik weder eine Freiheitsstrafe noch eine Verurteilung auf Bew
- TatenSoweit die Verjährung der Verfolgung oder der Vollstreckung nach dem Recht der Deutschen
- Republik begangenen Taten. War nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik zur Verfolgung ein
- bleibt wirksam. War am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts das Recht, einen Strafantrag zu stellen
KG Berlin - 1 Ss 235/09
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Tötung im Sinne des § 17 Nr. 1 TierSchG führen. Auch mit Blick auf die Kunstfreiheit ist eine Güter
- konkretisierte Ziel, einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren zu erreichen, ist legitimer Zweck einer
- Grund“ im Sinne des § 17 Nr. 1 TierSchG getötet haben. Als vernünftig ist ein Grund anzusehen, der
- primär. Werden mit einem Eingriff mehrere Zwecke verfolgt, so ist für die Rechtfertigung allein der
- in einem Glas mit einer Formaldehydlösung zur Schau gestellt und (als „Hase in Phormol“) für 9.800
§ 1024 BGB
Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte
- Inhalt
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- vollständig ausgeübt werden können, und haben die Rechte gleichen Rang, so kann jeder
- Nutzungsrecht an dem Grundstück dergestalt zusammen, dass die Rechte nebeneinander nicht oder nicht
- Trifft eine Grunddienstbarkeit mit einer anderen Grunddienstbarkeit oder einem sonstigen
§ 4 SVOrgSaarG
- Inhalt
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- (1) Die Rechte und Pflichten der Landesversicherungsanstalt für das Saarland aus den
- ;r das Saarland über.(2) Die Rechte und Pflichten der Eisenbahn-Betriebskrankenkasse Saarbrü
- Versicherungsverhältnissen in der Krankenversicherung gehen auf die Allgemeine Ortskrankenkasse fü
§ 5a StromGVV
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen
- Inhalt
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- Verpflichtungen zur Neukalkulation und die Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf Änderungen
- , wenn alle von Satz 1 erfassten Belastungen für das Folgejahr feststehen.(2) Sonstige Rechte und
- der Allgemeinen Preise sowie die Pflichten des Grundversorgers nach § 5 Absatz 2 und die Rechte
- (1) Bei Änderungen der Belastungen nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5, die in die
- Kalkulation des Allgemeinen Preises eingeflossen sind, ist der Grundversorger unter Beachtung der geltenden
BSG - B 3 P 3/07 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- PflegeVG, BT-Drucks 12/5262 S 35 f zu § 91) von der grundsätzlichen Kostentragung im Zusammenhang mit
- Regelung kann - wie das LSG zu Recht resümiert - in einer gewissen Bandbreite Begünstigungen oder
- 1Streitig ist die Höhe der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, die der Kläger den in seinem
- berechnen darf. 2Der Kläger ist Träger eines 1994 in Betrieb genommenen Seniorenzentrums. Für dessen
- ausgeschlossen, weil im Rahmen der Objektförderung lediglich Aufwendungen in Höhe von 18.584.972,68 DM als
§ 55 HGrG
Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Inhalt
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- ;fung mit Zustimmung eines Rechnungshofes in der Satzung vorgesehen ist. Andere Prüfungsrechte
- (1) Erhält eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die nicht Gebietskö
- Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist unabhängig von der Höhe der
- ;nden oder Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts nach Artikel 137 Abs. 5 der Deutschen
- Verfassung vom 11. August 1919 ist, vom Bund oder einem Land Zuschüsse, die dem Grund oder der H
§ 18 WPapBerSchlG
- Inhalt
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- Kurse maßgebend.(2) Der Berechtigte ist auch in Höhe der Geldbeträge zu entschädigen
- gewöhnlichen Geschäftsverkehr für den Erwerb der Rechte aufzuwenden wäre, die der
- Rechte leisten, die der Berechtigte bei einer Gutschrift am Bemessungstag erhalten hätte. Der
- ;sident des Bundesausgleichsamts verpflichtet, die Rechte unverzüglich nach dem Bemessungstag zu übertragen.
- (1) Die Höhe der Entschädigung wird durch den Preis bestimmt, der am Bemessungstag im
§ 3 BQFG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- werden.(3) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes ist eine durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
- ;tigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz
- ührung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschr
- ;higungsnachweise oder einschlägige, im Ausland oder Inland erworbene Berufserfahrung nachgewiesen werden
- ;higkeit. Sie findet in einem geordneten Ausbildungsgang statt, der auch den Erwerb der