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LSG Niedersachsen-Bremen - S 42 AY 126/11
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 12.12.2012
- Inhalt
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- sog. Höhenstreits zugänglich ist. 2. Das Gegenwärtigkeitsprinzip prägt das Recht der
- August 2011 in Form von Wertgutscheinen mit einem Nennwert von 40,00 Euro zu entscheiden; im Übrigen
- Bundessozialgerichtes (BSG) zum rechtlich abtrennbaren Streitgegenstand im Recht der
- Teilbetrages in Geld. Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: 12Das Recht der
- -, BSGE 89, S. 50 ff., zit. nach juris Rn. 36). Für das Recht der Sozialhilfe nach dem SGB XII hat der
OLG Stuttgart - 17 WF 50/04
Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.03.2004
- Inhalt
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- ist unbegründet. 2 Auch der Senat geht mit der Beschwerdeführerin davon aus, dass im
- Türkei die gemeinsame Lebensstellung in guten Tagen beeinflusst hat, bleibt im Dunkeln. Der
- ihrem Dorf in Folge einer (im Übrigen bestrittenen) Liebschaft des Ehemannes abschätzig behandelt
- Ergebnis zu Recht der Antragstellerin Prozesskostenhilfe zur Geltendmachung der Folgesache
- Prozesskostenvorschuss zustehen dürfte. Obwohl das türkische Recht generell keine dem deutschen Recht
OLG Hamm - 5 U 160/09
Oberlandesgericht Hamm vom 22.04.2010
- Inhalt
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- . 45Aus dem Eintrag oben rechts in diesem Lageplan ist ersichtlich, dass Herr N seit 01.03.1974 neuer
- in Anspruch. 4Der Kläger ist Pächter des in G1 gelegenen und mit einer Villa bebauten Grundstücks I
- Erörterungen in der mündlichen Verhandlung. II. 26Die Berufung ist unbegründet. 27Das Landgericht hat die
- südwestlich angrenzenden Teilgrundstücks aus der Parzelle Nr. 773 - im anliegenden Lageplan mit B
- Klage zu Recht abgewiesen. 28291. Soweit der Kläger, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat
Anlage VII WWSUVtr
Grundsätze für die Übermittlung
personenbezogener Informationen zur Durchführung
des Vertrags
- Inhalt
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- Vertragspartei zugestimmt hat und wenn die Verwendung für diesen Zweck nach dem Recht des Empfängers
- Zweck auch nach dem Recht der übermittelnden Vertragspartei zulässig wäre
- der übermittelten Informationen nicht in Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen steht
- Verwendung für einen anderen Zweck ist nur zulässig, wenn die übermittelnde
- zulässig ist. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn die Verwendung für den anderen
§ 20 BEZNG
Übertragungsverpflichtung des Bundeseisenbahnvermögens
- Inhalt
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- (bahnnotwendig) ist. Im übrigen sind die nicht zinspflichtigen Verbindlichkeiten sowie die durch
- Liegenschaften (Grundstücke, Teile hiervon, grundstücksgleiche Rechte, beschränkte
- dingliche Rechte) sowie sonstiges Vermögen zu übertragen, soweit dies für das Erbringen von
- dingliche Rechte an den zu übertragenden Liegenschaften gesicherten Verbindlichkeiten des
- (1) Die Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) ist berechtigt und verpflichtet
§ 9 StVO 2013
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
- Inhalt
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- Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit
- rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung mö
- ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die
- und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es
- dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.(2) Wer
VG Köln - 15 K 719/05
Verwaltungsgericht Köln vom 23.03.2006
- Inhalt
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- in Ausnahmefällen materiell und verfahrensrechtlich in der Lage ist, seine Rechte gegenüber der
- amtsangemessene Unterhalt des Klägers nicht mehr gewährleistet sein könnte, erst recht nicht nach den im
- Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen
- Sonderzahlung in Höhe von 5 % der Jahresbruttobezüge umgehend auszuzahlen. Zur Begründung führte er im
- Recht auf Besoldung und damit auch das Recht auf Sonderzahlung, soweit sie den übrigen Bundesbeamten
HessVGH - 1 A 395/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 30.06.2009
- Inhalt
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- . Lebensjahr geleisteten Dienstjahre mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Besonderheiten in den
- Teilzeitbeschäftigten geleisteten Vorgriffsstunden mit höherrangigem Recht unvereinbar. 19 Die
- erfolgt ist. Die Art der Beendigung dieser ungleichmäßigen Verteilung kann erst recht nicht als
- teilzeitbeschäftigt sind; dies ist zwischen den Beteiligten zu Recht nicht streitig. Die bei der Rückführung von
- vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Art. 141 EG- Vertrag entwickelten Grundsätze seien erst recht
BFH - IX R 18/08
Bundesfinanzhof vom 12.05.2009
- Inhalt
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- -Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFHE 223, 186). Für die
- , und in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940). 14b) Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist
- rechts gelegene Wohnung sei indes seit November 2004, die größere, im Obergeschoss links gelegene Wohnung
- war eine Vermietung der im Obergeschoss rechts gelegenen, 52 qm großen Wohnung im Zeitpunkt des
- erkennen, dass sie sich auf die im Obergeschoss rechts gelegene Wohnung beziehen. Überdies ergibt sich aus
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 RA 1/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.08.2004
- Inhalt
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- gewähren. Die Beklagte hat bei Erlass des Bescheides weder das Recht unrichtig angewandt noch ist sie
- , dass der ? ab 1. Januar 1992 nur noch hypothetische ? Rentenanspruch nach DDR-Recht im (einheitlichen
- hypothetischen Renten? und Versorgungsanspruch nach DDR-Recht im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni
- : Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens die Rentenhöhe. Der im Juni 1932 geborene Kläger
- AAÜG in der Fassung des 2. AAÜG-ÄndG müsse ihm in jedem Falle im Hinblick auf den Beginn seiner
LG Bonn - 2 O 33/06
Landgericht Bonn vom 09.06.2006
- Inhalt
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- Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Rechtskraft: Hammerschlag- und Leiterrecht
- eigenen Kosten selbst. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu
- , mit Schriftsatz vom 31.03.2006 den Streit verkündet. Sie ist dem Rechtsstreit auf seiner Seite mit
- . 2728 29 Entscheidungsgründe: 3031 Die Klage ist mit Ausnahme der Zinsforderung begründet. 3233Der
- NachbarG in Verbindung mit § 17 NachbarG sind Schäden, die in Ausübung des Hammerschlags- und
Literaturhinweis: Neue REE erschienen - Recht der Erneuerbaren Energien
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 12.12.2011
- Inhalt
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- Die REE ist die erste juristische Fachzeitschrift, die sich ausschließlich dem Recht der
- Erneuerbaren Energien widmet. In bewährter Weise beinhaltet die Ausgabe 4/2011 u.a. die aktuelle
Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bei verspätetem Zubringerflug
Rechtsanwalt Malte Winter vom 14.03.2012
- Inhalt
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- Die Klägerin verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht
- eines Mitreisenden eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 Euro nach der EU
Wozu Mediation? Ich habe doch Recht und/oder einen guten Anwalt!
Rechtsanwalt Gerfried Braune vom 04.03.2012
- Inhalt
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- Ist Mediation nur die zweite Wahl, wenn man doch Recht hat oder meint, seinen Anspruch durchsetzen
- zu können? Nein! Mediation ist auch dann sinnvoll, wenn man sich in der stärkeren Position [...]
Literaturhinweis: Neue Ausgabe der Fachzeitschrift "ER EnergieRecht"
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 24.09.2013
- Inhalt
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- folgende Beiträge mit Bezügen zum Recht der Erneuerbaren Energien: Der selbstständige Unternehmensteil
- In der aktuellen Ausgabe 5/2013 der Fachzeitschrift "ER EnergieRecht" finden sich unter anderem