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§ 25b BauNVO

Überleitungsvorschrift aus Anlaß der dritten Änderungsverordnung
Inhalt
  • anzuwenden. Das Recht der Gemeinde, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erneut
  • (1) Ist der Entwurf eines Bebauungsplans vor dem Inkrafttreten der dritten Ä
  • ;nderungsverordnung nach § 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes öffentlich ausgelegt worden, ist auf ihn §
  • ; 11 Abs. 3 Satz 3 in der bis zum Inkrafttreten der dritten Änderungsverordnung geltenden Fassung
  • einzuleiten, bleibt unberührt.(2) Auf Bebauungspläne, auf die § 11 Abs. 3 in der Fassung der

§ 36 DRiG

Mitgliedschaft in einer Volksvertretung oder Regierung
Inhalt
  • in die gesetzgebende Körperschaft eines Landes an oder wird ein Richter mit seiner Zustimmung
  • zum Mitglied der Bundesregierung oder der Regierung eines Landes ernannt, so enden das Recht und die
  • oder zu der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes zu, ist ihm auf Antrag innerhalb der
  • der Dienstbezüge zu gewähren.(2) Nimmt ein Richter die Wahl in den Deutschen Bundestag oder

An der Schnittstelle von Politik und Recht – Verbandskommunikation

M.A. Sharif Thib vom 08.08.2010
Inhalt
  • gemeinsame Verbandsziel zu erreichen. recht,kommunikativ! verfügt über die notwendige Erfahrung Verbänden
  • finden. Auch die interne Kommunikation erfordert Fingerspitzengefühl. In einem Verband vereinen sich
  • in Berlin und anderswo Gehör zu verschaffen und gleichzeitig die internen Strukturen zu schaffen bzw. zu begleiten.

§ 80 InsO

Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
Inhalt
  • (1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur
  • ), hat im Verfahren keine Wirkung. Die Vorschriften über die Wirkungen einer Pfändung oder
  • einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung bleiben unberührt.

§ 23 OWiG 1968

Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung
Inhalt
  • Recht Mittel oder Gegenstand der Handlung oder ihrer Vorbereitung gewesen ist, oder 2.die Gegenst
  • ände in Kenntnis der Umstände, welche die Einziehung zugelassen hätten, in verwerflicher Weise erworben hat.

§ 37j WpHG

Versagung der Erlaubnis
Inhalt
  • Herkunftsstaat nicht dem deutschen Recht gleichwertig ist oder 4.der Informationsaustausch mit den für die
  • äftsleitung nicht zuverlässig ist, 2.Handelsteilnehmern mit Sitz im Inland der unmittelbare
  • Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1.Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Gesch
  • ;rsengesetzes erfüllen, 3.die Überwachung des Marktes oder der Anlegerschutz im

Anhang EV StrlSAblAnO

Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel XII Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1227)
Inhalt
  • Abschnitt III Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maß
  • ;gaben in Kraft: 1.und 2. ... 3.Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und
  • 1980 (GBl. I Nr. 34 S. 347)mit folgender Maßgabe:Die Vorschriften gelten fort für
  • , anwesend sind. An die Stelle des in den fortgeltenden Regelungen genannten Staatlichen Amtes fü

§ 74a StGB

Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung
Inhalt
  • Recht Mittel oder Gegenstand der Tat oder ihrer Vorbereitung gewesen ist, oder 2.die Gegenstä
  • ;nde in Kenntnis der Umstände, welche die Einziehung zugelassen hätten, in verwerflicher Weise erworben hat.

Smartlaw verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 05.05.2020
Inhalt
  • Rechtsanwälte; Beklagte ein in Köln ansässiger Verlag mit Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Recht

OLG Brandenburg - 7 U 188/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 22.09.2006
Inhalt
  • , dem beklagtenseits in Anspruch genommenen Zurückbehaltungsrecht bereits im Urkundenverfahren mit
  • Zahlungsanspruch jedenfalls verjährt ist. 25 Das Landgericht hat zu Recht festgestellt, dass die von der Klägerin
  • das Landgericht mit Recht betont, dass nach dem eigenen Vorbringen der Klägerin tatsächlich
  • bereits im Besitz von Lieferscheinen ist; rechtskräftiges Urkundenvorbehaltsurteil Tenor Die Berufung
  • bestimmten Ausfertigungen der Lieferscheine ergangen ist, die Feststellung, dass die Beklagte bereits im

LSG Hamburg - L 4 B 355/07

Landessozialgericht Hamburg vom 07.09.2007
Inhalt
  • (§ 174 SGG), ist nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht es abgelehnt, der Klägerin für ihre
  • . 347). Diese Voraussetzung ist im Falle der Klägerin nicht gegeben. Mit dem Kriterium der
  • hat sie auch das Recht richtig angewandt. Denn Kindergeld für Minderjährige war und ist
  • erscheint. Wie die Klägerin zu Recht bemerkt, verlangt das Bundesverfassungsgericht eine weitgehende
  • . Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz

Keine Ersatzpflicht der Teilkaskoversicherung von mutwillig verursachten Schäden bei einer missglückten Entwendung des Fahrzeugs

Rechtsanwältin Cornelia Klüting vom 19.04.2011
Inhalt
  • führt daher im Ergebnis zu Recht aus: „In der Teilversicherung sind danach nur solche Schäden am
  • Vollkaskoversicherung in § 12 (1) II f AKB, eine Einstandspflicht auch für "darüber hinaus" durch mut
  • geglückte Entwendung dem Fahrzeug einen Schaden zu, so ist die Teilkaskoversicherung hierfür nicht
  • einstandspflichtig. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 24. November 2010 entschieden
  • , insbesondere Diebstahl". Der Bundesgerichtshof schloss sich jedoch mit nachvollziehbarer Begründung der

§ 12 SchuldRAnpG

Entschädigung für das Bauwerk
Inhalt
  • ücks durch das Bauwerk im Zeitpunkt der Rückgabe erhöht ist.(4) Der Nutzer ist zur
  • Recht des Nutzers, für ein rechtswidrig errichtetes Bauwerk Ersatz nach Maßgabe der
  • , ist die Entschädigung nach dem Zeitwert des Bauwerks im Zeitpunkt der Rückgabe des Grundst
  • ;ndigungsschutzfrist), seit mindestens sieben Jahren verstrichen ist.(3) In anderen als den in Absatz 2 genannten F
  • ücks zu bemessen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzer durch sein Verhalten Anlaß

BGH - VII ZR 405/00

Bundesgerichtshof vom 01.10.1980
Inhalt
  • : ja BGHZ: nein ZPO § 91 a a) Ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch ist im Rahmen der
  • Prof. Dr. Kniffka für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5
  • Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß, der im Vorprozeß ergangen ist. Sie ist der
  • Auffassung, die Beklagte habe sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage mit der Freigabe in Verzug
  • ist die Klage abgewiesen worden. Mit der zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihre Anträge

VG Trier - 5 L 330/09.TR

Verwaltungsgericht Trier vom 17.07.2009
Inhalt
  • einer Weise sichern darf, dass die Antragsteller bei einem Obsiegen in der Hauptsache ihr Recht noch
  • -, AS 15, 97 ff. = NJW 1978 S. 2355 f.). Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist mit Rücksicht auf den in
  • summarische Überprüfung bereits erkennen, dass das von den Antragstellern behauptete Recht zu ihren
  • in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nr. 1 auswirken oder wahrscheinlich
  • Gefährdung im konkreten Einzelfall auseinanderzusetzen. Dies ist nach Überzeugung der Kammer nicht