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§ 23 GBO

Inhalt
  • (1) Ein Recht, das auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, darf nach dessen Tod
  • widersprochen hat; der Widerspruch ist von Amts wegen in das Grundbuch einzutragen. Ist der
  • Berechtigte für tot erklärt, so beginnt die einjährige Frist mit dem Erlaß des die
  • Rechtsnachfolgers bedarf es nicht, wenn im Grundbuch eingetragen ist, daß zur Löschung des Rechtes der Nachweis des Todes des Berechtigten genügen soll.
  • , falls Rückstände von Leistungen nicht ausgeschlossen sind, nur mit Bewilligung des

Anhang EV KVermG

Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel IV Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1199)
Inhalt
  • Abschnitt III Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maß
  • ;gaben in Kraft: ... 2.Das Gesetz vom 6. Juli 1990 über das Vermögen der Gemeinden, Stä
  • ;gabe:a)Den Gemeinden, Städten und Landkreisen ist nur das ihren Verwaltungsaufgaben unmittelbar
  • ) in Übereinstimmung mit Artikel 10 Abs. 6 und Artikel 26 Abs. 4 des Vertrages vom 18. Mai 1990
  • ;dte und Landkreise - Kommunalvermögensgesetz - (GBl. I Nr. 42 S. 660)mit folgender Maß

§ 8 GebrMV

Abzweigung
Inhalt
  • Gebrauchsmusteranmeldung erhalten. Das Recht nach Satz 1 kann bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem
  • (1) Hat der Anmelder mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für dieselbe
  • Erfindung bereits früher ein Patent angemeldet, so kann er mit der Gebrauchsmusteranmeldung die Erkl
  • ärung abgeben, dass der für die Patentanmeldung maßgebende Anmeldetag in Anspruch
  • Ende des Monats, in dem die Patentanmeldung erledigt oder ein etwaiges Einspruchsverfahren

§ 19 GvKostG

Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
Inhalt
  • Gerichtsvollzieher in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 362-1, veröffentlichten
  • . 1 genannten Art sind nach neuem Recht zu erheben, soweit sie nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind.
  • . I S. 3039), zu erheben, wenn der Auftrag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilt worden ist
  • Amtshandlung erledigt, sind die Gebühren insoweit gesondert zu erheben.(2) Kosten der in § 15 Abs

§ 125 KAGB

Gesellschaftsvertrag
Inhalt
  • die Kommanditisten das Recht zur Rückgabe ihrer Anteile im Wege der Kündigung nach §
  • ände in Textform erfolgen und2.über die Ergebnisse der Gesellschafterversammlung ein
  • schriftliches Protokoll anzufertigen ist, von dem die offene Investmentkommanditgesellschaft den Anlegern
  • eine Kopie zu übersenden hat.(4) Im Gesellschaftsvertrag darf nicht von § 131 Absatz 3

§ 24 SGB 1

Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden
Inhalt
  • (1) Nach dem Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden können in
  • besonderen Hilfen im Einzelfall sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Hauptfü
  • .besondere Hilfen im Einzelfall einschließlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,3.Renten
  • äger der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Für die Leistungen nach den §§ 80
  • , 81a bis 83a des Soldatenversorgungsgesetzes ist die Bundeswehrverwaltung zuständig.

§ 37 PatG

Inhalt
  • nicht oder nicht allein der Erfinder, so hat er auch anzugeben, wie das Recht auf das Patent an ihn
  • gelangt ist. Die Richtigkeit der Angaben wird vom Patentamt nicht geprüft.(2) Macht der Anmelder
  • glaubhaft, daß er durch außergewöhnliche Umstände verhindert ist, die in Absatz 1
  • die Anmeldung ein früherer Zeitpunkt als maßgebend in Anspruch genommen wird, innerhalb
  • , daß weitere Personen seines Wissens an der Erfindung nicht beteiligt sind. Ist der Anmelder

§ 94 SGB 4

Bundesversicherungsamt
Inhalt
  • Sitz in Bonn.(2) Das Bundesversicherungsamt hat die ihm durch Gesetz oder sonstiges Recht ü
  • Bundesministerium für Gesundheit. Es ist, soweit es die Aufsicht nach diesem Gesetz ausübt, nur an
  • begleitet in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem
  • (1) Das Bundesversicherungsamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde. Es hat seinen

Anlage VI WWSUVtr

Regelungen, die in der Deutschen Demokratischen Republik im weiteren Verlauf anzustreben sind
Inhalt
  • Umweltschutzes baldmöglichst dem Recht der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Regelungen getroffen
  • Im Verlauf der Errichtung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion sind folgende weitere
  • Regelungen in der Deutschen Demokratischen Republik anzustreben: I.UmweltrechtDie Deutsche
  • im Bereich berufliche Bildung (Berufsbildungsgesetz: Erster Teil; Dritter Teil 2., 4., 6., 7

AG Hohenschönhausen - 17 C 10/05

Amtsgericht Hohenschönhausen vom 09.09.2005
Inhalt
  • nach dem spanischen Recht reiche es aus, dass eine mittels automatischer Einrichtung vervielfältigte
  • schriftliche Begutachtung wird im Einvernehmen beider Parteien durch Verwertung des von dem Amtsgericht
  • Dorsten in dem Rechtsstreit 21 c 96/03 eingeholte Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. M vom
  • 29.4.2005 gemäß § 411 a ZPO ersetzt. Zum Sachverständigen wird auch im vorliegenden Rechtsstreit Herr

AG Minden - a II 788/02 BH

Amtsgericht Minden vom 31.01.2003
Inhalt
  • Antragstellerin steht auch ein Recht auf anwaltliche Beratung in der Strafvollstreckungssache
  • Amtsgericht Minden, 6 a II 788/02 BH Datum: 31.01.2003 Gericht: Amtsgericht Minden Spruchkörper
  • : Abt. 6 a Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 6 a II 788/02 BH Tenor: wird auf die Erinnerung der

Gasversorger: Änderung der Rechtsprechung des BGH

Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 28.10.2015
Inhalt
  • Leistungsbestimmungsrecht gewähren.Damit stand den Unternehmen das Recht zu, Preise nach billigem Ermessen (§ 315
  • Der Bundesgerichtshof hat in zwei Grundsatzentscheidungen seine Rechtsprechung zum
  • Regelungen in  § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV bzw. § 5 Abs. 2 GasGVV entnommen, dass diese Vorschriften den
  • Gasversorgungsunternehmen im Bereich der Versorgung von Tarifkunden ein einseitiges
  • Vorschriften nicht mit den Transparenzanforderungen der Gas-Richtlinie 2003/55/EG vereinbar sind

OLG Hamm - 8 U 156/99

Oberlandesgericht Hamm vom 29.03.2000
Inhalt
  • . 1Entscheidungsgründe: 2Die Berufung des Beklagten ist unbegründet. 34Zu Recht hat das Landgericht in dem
  • 01. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO). Das Insolvenzverfahren ist im Januar
  • aufgelöst worden ist. 1.56Die im Streitfall maßgeblichen Rechtsfragen beurteilen sich nach der am
  • Insolvenzordnung im Rahmen der Anwendung des § 113 InsO festzuhalten. 12Es ist nicht erkennbar, daß der
  • & Co. KG anwendbar ist, in der einen oder anderen Richtung hat entscheiden wollen (zu dieser

§ 15 BKnEG

Inhalt
  • über. Diese tritt in die Rechte und Pflichten des nach dem Dienstvertrag zur Versorgung
  • Die Verpflichtung zur Versorgung der ehemaligen dienstordnungsmäßig Angestellten der in
  • äßig Angestellten gehen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf die Bundesknappschaft
  • bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Einzelfall anzuwenden sind. Werden hiernach Bezüge der
  • Versorgungsempfänger allgemein erhöht oder vermindert, so erhöhen oder vermindern sich

§ 33 LAP-gDVerfSchV

Schriftliche Prüfung
Inhalt
  • - und Europarecht, 2.Verwaltungsrecht, insbesondere Polizeirecht und Recht des öffentlichen
  • Dienstes, 3.Recht der Nachrichtendienste/Datenschutzrecht, 4.Strafrecht, 5.Rechtsextremismus, 6
  • , in Anspruch genommene Prüfungserleichterungen im Sinne des § 12 sowie etwaige besondere
  • schriftlichen Arbeiten ist aus folgenden Prüfungsfächern auszuwählen: 1.Staats-, Verfassungs
  • Namens mit einer für sämtliche Arbeiten gleichen Kennziffer versehen. Die Kennziffern