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SozG Landshut - S 1 KR 72/08
Sozialgericht Landshut vom 09.07.2010
- Inhalt
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- Bedeutung sei die Tatsache, dass Frau P., wenn es die wirtschaftliche Lage des Unternehmens erfordere
- Unternehmen gegeben, ferner aus ihrem Vermögen Verbindlichkeiten des Unternehmens in Höhe von mehr als
- nach außen auftritt, ist sie doch im Innenverhältnis am wirtschaftlichen Risiko des Unternehmens
- beteiligt. Die Abhängigkeit der Klägerin vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens geht weit über
- 25.02.2008 wird aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass die Klägerin im Rahmen ihrer Tätigkeit für
LSG Schleswig-Holstein - L 5 KR 74/04
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 07.09.2005
- Inhalt
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- beschäftige und sich damit entlaste. Die wirtschaftliche Bedeutung einer Tätigkeit könne nicht deshalb als
- Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft in der Krankenversicherung der Landwirte
- versicherungspflichtig, wenn ihr Unternehmen, unabhängig vom jeweiligen Unternehmer, auf Bodenbewirtschaftung beruht
- landwirtschaftlicher Unternehmer seinen Lebensunterhalt ganz oder überwiegend aus der selbständigen Tätigkeit
- eines Unternehmens zeige sich doch gerade darin, dass der Unternehmer zunehmend Arbeitskräfte
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 11/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2001
- Inhalt
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- Unternehmen seines Sohnes beschäftigt, Versicherungspflicht in der Krankenversicherung sei wegen seiner
- Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her deutlich überwiegt, wobei
- , S 2 KR 21/97 Sachgebiet: Krankenversicherung Rechtskraft: rechtskräftig Tenor: Die Berufung des
- geworden ist. 3Der 1939 geborene Kläger ist selbständig tätig und Inhaber von zwei Unternehmen
- selbständiger Tätigkeit 49.087,-- DM, die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit 12.000,-- DM
LSG Hessen - L 8 Kr 731/81
Hessisches Landessozialgericht vom 31.03.1982
- Inhalt
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- Unternehmer auch ohne weitere hauptberufliche Tätigkeit im gemeinsamen Unternehmen (2. Alternative
- hauptberufliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 KVLG auch dann
- landwirtschaftlichen Unternehmen dienten. Auf deren Umfang im Rahmen der Tätigkeit für das Gesamtunternehmen komme es
- Unternehmen dienen; denn nicht die Art, sondern die Zugehörigkeit der Tätigkeit zu einem
- ., Anm. 3 zu § 788). Insofern liegt eine Tätigkeit der Kläger im landwirtschaftlichen Unternehmen vor
SozG Augsburg - S 5 U 5059/06 L
Sozialgericht Augsburg vom 14.01.2008
- Inhalt
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- Unfallversicherung zulässt, fest, dass die Begriffe "Unternehmen" und "Unternehmer" in der gesetzlichen
- forstwirtschaftlichen Unternehmens ist, um ein landwirtschaftliches Unternehmen bejahen zu können, eine
- landwirtschaftlichen Unternehmens". Alle Unternehmer, die nach dieser Vorschrift versichert sind oder
- Grundstück, ohne Rücksicht auf seine Größe, ein landwirtschaftliches Unternehmen. Deshalb würden auch
- landwirtschaftlichen Tätigkeit zu erfüllen, reiche es aus, wenn, wie vorliegend, eine
LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 4196/03
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 24.08.2004
- Inhalt
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- selbständigen Tätigkeit der Fall sein. Da auch die H. Kanzlei im Hinblick auf die momentane wirtschaftliche
- Bemessungsgrundlage für die wirtschaftliche Bedeutung der selbständigen Tätigkeit als die Heranziehung des
- wöchentlichen Arbeitszeiten in abhängiger Tätigkeit, die auch sein wirtschaftliches Dasein präge. Bislang habe
- selbständig gewesen. Eine solche Tätigkeit liege dann vor, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und
- ist dem Unternehmer ebenso zuzurechnen wie das wirtschaftliche Ergebnis der von ihm eingesetzten
LSG Hessen - L 8 Kr 217/80
Hessisches Landessozialgericht vom 15.04.1981
- Inhalt
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- Unternehmen in den Besitz der Gesellschafter der Klägerin überzuführen. Die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1
- Kunststoffwarenfabrik. Dieses Unternehmen wurde von ihr als Komplementärin gemäß dem Gesellschaftsvertrag vom
- treffen und das Unternehmen abschnittsweise an die Kommanditisten abzugeben. Demgemäß sah der
- Alleinprokura erteilt. Es war vorgesehen, daß seine Tätigkeit im Rahmen eines
- . gewesen sei, aber wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung von der
BSG - B 2 U 37/02 R
Bundessozialgericht vom 06.05.2003
- Inhalt
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- Unternehmen betreibt, wer planmäßig wirtschaftliche Tätigkeiten von nicht ganz kurzer Dauer und einigem Umfang
- , aufgebracht. Unternehmer ist derjenige, für dessen Rechnung das Unternehmen (Betrieb, Einrichtung
- landwirtschaftliches Unternehmen zu qualifizieren, so dass der Kläger als Unternehmer Mitglied der
- . Nach § 776 Abs 1 Nr 1 RVO umfasse die landwirtschaftliche Unfallversicherung die Unternehmen der
- Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus. Ein Unternehmen der Landwirtschaft sei vor allem durch
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 RA 61/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.06.2003
- Inhalt
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- Beiträge zu seiner privaten Krankenversicherung aufbringt, erhält er rechtlich und wirtschaftlich eine
- Krankenversicherung. Der 1936 geborene Kläger war bis Oktober 1973 versicherungspflichtig beschäftigt und
- Rentenantrag. Ferner begehrte er einen Zuschuss zu seiner privaten Krankenversicherung. Laut
- Krankenversicherung benachteilige ihn gegenüber dem Bezieher einer hohen Rente. Ein Wechsel der
- Krankenversicherung sei so gut wie unmöglich. Mit Schreiben vom 30. Juli 2001 erläuterte die Beklagte dem Kläger die
LSG Schleswig-Holstein - L 5 KR 3/09
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 24.02.2010
- Inhalt
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- werden. Die Tätigkeit als deren Geschäftsführer stelle aber seine wirtschaftliche Existenz dar. Gehe es
- dem Unternehmen schlecht, beeinträchtige dies seine eigene wirtschaftliche Position. Im Falle der
- Tätigkeit des Klägers. Zwar trägt er vor, dass die Beigeladene zu 2) seine wirtschaftliche
- gemeinnütziges Unternehmen; der Gesetzeszweck ist auf die Pflege und Unterstützung von Personen
- . Seine Tätigkeit sei arbeitsvertraglich geregelt. Er verfüge über keine Mehrheitsbeteiligung, sei in
LSG Bayern - L 4 KR 191/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 22.06.2006
- Inhalt
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- selbständiger Kaufmann ist, bei seiner Tätigkeit für den Unternehmer dessen Interessen wahrzunehmen. Nach
- : Streitig ist, ob der Kläger bei der Beigeladenen zu 3) in seiner Tätigkeit als Versicherungsvertreter
- , Krankenversicherungsverträge für die C. Krankenversicherung, Rechtschutzversicherungsverträge für die A
- vereinbart. Der Kläger übte diese Tätigkeit in der Zeit vom 01.11.1996 bis 31.08.1998 aus; mit dem am
- Handelsvertreter, die im wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten und über ihre Arbeitszeit bestimmen
OVG Nordrhein-Westfalen - 6t A 1456/05.T
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.02.2009
- Inhalt
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- , Beteiligung Dritter an den wirtschaftlichen Ergebnissen ärztlicher Tätigkeit, MedR 2007, 75; Thünken, Die
- Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht getrennt hält
- . Dezember 1997 seine ärztliche Tätigkeit als niedergelassener Facharzt für Innere Medizin mit einer
- festgestellten Sachverhalt aus: 8"Der Beschuldigte hält - neben seiner ärztlichen Tätigkeit - 20
- ärztliche Tätigkeit nicht mit einer gewerblichen Tätigkeit verbunden werden dürfe. Zwar sei dem Arzt
BSG - S 6 VS 157/05
Bundessozialgericht vom 29.04.2010
- Inhalt
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- befindlichen Selbstständigen insbesondere auf die positive wirtschaftliche Weiterentwicklung des Unternehmens
- 31.3.2004 - versicherungspflichtig beschäftigt. Anschließend übte er eine selbstständige Tätigkeit
- erhielt er aus einer privaten Krankenversicherung ein monatliches Krankengeld (KrG) von etwa 2.000 Euro
- Tätigkeit in der Zeit von April bis Dezember 2004 bei. Mit Bescheid vom 21.3.2005 in der Gestalt des
- die AU im weiteren Verlauf seiner selbstständigen Tätigkeit Gewinne erzielt hätte. 5 Klage und
LSG Hessen - L 6 AL 26/01
Hessisches Landessozialgericht vom 20.07.2001
- Inhalt
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- Krankenversicherung bei der X. Krankenversicherungs AG vom 23. August 1999 bis 1. Mai 2000 ein tägliches
- 10 KR 2/99 R) ausgeführt, dass eine selbständige Tätigkeit als forstwirtschaftlicher Unternehmer auch
- . November 1996 ab diesem Zeitpunkt als "Objektleiter für das Unternehmen" mit einem monatlichen
- Krankentagegeld in Höhe von 170,00 DM, wie die private Krankenversicherung mit Schreiben vom 22. Mai
- Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Ost) für jeden Tag des
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 15/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.03.2007
- Inhalt
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- dem Unternehmen dienliche Tätigkeit ausüben, z.B. als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, als
- ) bzw. § 150 Abs. 1 SGB VII. Danach sind Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind
- Unternehmer beitragspflichtig, denn er ist derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar
- den Unternehmen auf ihre Mitglieder umgelegt. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei
- Unternehmen betreibe, sondern freiberuflich tätig sei. In einem weiteren Verfahren bei dem