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EuGH - C-409/95
Europäischer Gerichtshof vom 11.11.1997
- Inhalt
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- Bewerber vorrangig vor weiblichen Bewerbern zu befördern; dies hängt vor allem mit einer Reihe von
- , dem männlichen Bewerber ausnahmsweise den Vorzug zu geben, nicht beseitigt. 12. Das vorlegende
- Grundsatz, weibliche Bewerber bevorzugt zu befördern, überwiege. Sie verstoße außerdem gegen den
- nachteiligen Auswirkungen zu schaffen, die sich für die weiblichen Bewerber aus den oben beschriebenen
- — Gleiche Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts — Vorrang der weiblichen Bewerber
VG Arnsberg - 2 L 128/02
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 05.03.2002
- Inhalt
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- jedem Einzelfall zu gewährleisten, dass alle in der Person der Bewerber liegenden Kriterien
- liegenden Gründe nicht im Sinne der obigen Erwägungen überwiegen; denn es bestehen im Verhältnis zu der
- oder mehrere dieser Kriterien zu Gunsten des männlichen Bewerbers überwiegen. 11So
- des männlichen Bewerbers liegende Gründe allerdings nur dann, wenn deutliche Unterschiede zu seinen
- Hilfskriterien zu Gunsten des männlichen Bewerbers deutlich überwiegen und ihrerseits keine
BGH - 2 Not 3/06
Bundesgerichtshof vom 23.07.2007
- Inhalt
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- zu bringen, als ein Bewerber durch eine ununterbrochene, mindestens sechsmonatige Tätigkeit als
- die Justizverwaltung Anlass hat zu prüfen, ob bei der Auswahl zwischen zwei Bewerbern um das Amt
- zu den zehn punktstärksten Bewerbern und könne daher bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigt
- könnten, eine abweichende Auswahlentscheidung unter den Bewerbern zu treffen. Hiergegen hat der
- ermögliche Bewerbern, die aufgrund des Zuschnitts ihrer Sozietät die Gelegenheit zu regelmäßigen
LAG Hamm - Sa 985/02
Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.07.2003
- Inhalt
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- Auswahlgespräch mit allen Bewerbern zu führen. Hierzu lud er die Bewerber mit Schreiben vom 08.11.2000
- ein. Der Bewerber M4xxxx zog seine Bewerbung am 13.11.2000 zurück. Die zu diesem Zeitpunkt
- einem anderen Bewerber zu besetzen. Diesem Antrag hat das Arbeitsgericht Münster durch Urteil vom
- ) Ein Anspruch auf Einstellung oder Beförderung steht dem Bewerber allerdings nur dann zu, wenn sich
- , weil er absolut im Verhältnis zu den Mitbewerbern in jeder Hinsicht der am besten geeignete ist
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 289/01.PVL
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2003
- Inhalt
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- zu der Maßnahme "Auswahlkriterien zur Vorselektion der Bewerber". Hierbei handelt es sich um ein
- Bewerbungsunterlagen" ermittelt. Nach Durchlaufen des Verfahrens "q. g. " würden die Bewerber sodann sämtlich zu
- eigentliche Auswahl, d.h. die Bildung einer (Eignungs-)Rangfolge unter den Bewerbern für die zu
- Rangfolge unter den in Betracht kommenden Bewerbern bzw. betroffenen Beschäftigten zu bilden ist. 44Vgl
- . So kommt es unstreitig insbesondere nicht zu einem Ausscheiden von Bewerbern aus dem weiteren
LAG Hamm - 11 Sa 284/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.08.2008
- Inhalt
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- beantragt, 31das beklagte Land zu verurteilen, an den Kläger 4.500,00 € zu zahlen. 32Das beklagte Land hat
- hat das beklagte Land mit Urteil vom 14.08.2007 verurteilt, an den Kläger 3.000,00 € zu zahlen. Im
- gleichzeitig aber auch ausreichend, um das beklagte Land zu veranlassen, bei künftigen
- Stellenausschreibungen den Anforderungen des AGG Rechnung zu tragen. 37Das Urteil ist dem beklagten Land am 23.08.2007
- . Hintergrund der Altersanforderung im Bewerbungsverfahren sei, dass die Bewerber zu 39einem späteren Zeitpunkt
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 2008/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.07.2007
- Inhalt
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- , wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu
- 2001 zu verpflichten, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das beklagte Land hat
- angefochtene Urteil zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides der
- verpflichten, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, hilfsweise das beklagte Land zu
- der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. 25 Das beklagte Land beantragt schriftsätzlich
HessVGH - 6 UE 2884/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.07.1987
- Inhalt
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- gewährleisten, daß der Bewerber den Anforderungen der Promotion zu entsprechen vermag, zum anderen aber
- bisher zugelassenen Bewerber seien in einem Grenzgebiet der Medizin zu ihrem jeweiligen Fachgebiet
- Klage eines zum Juristen ausgebildeten Bewerbers auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der
- - bereits die Zulassung eines fachfremden Bewerbers zur Promotion zum Doktor der theoretischen Medizin
- , einem im Grenzbereich von Medizin und Medizinorganisation tätigen Bewerber die Promotion zum Doktor
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 153/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2008
- Inhalt
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- abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu
- verpflichten, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, 12hilfsweise das beklagte Land
- auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Das beklagte Land
- schriftsätzlich, 2324das angefochtene Urteil zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des
- beklagte Land zu verpflichten, 25über seinen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 1429/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.05.2008
- Inhalt
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- abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu
- II und I zu sehen, überschreitet das beklagte Land den ihm zustehenden Ermessensrahmen nicht. Es
- Betracht, der eine Überschreitung der Altersgrenze um bis zu zehn Jahren bei Bewerbern mit Mangelfächern
- Land hat beantragt, 13die Klage abzuweisen. 1415Die laufbahnrechtlichen Regelungen zur
- jedoch nur zur Gewinnung neu einzustellender Bewerber. Laufbahnrechtlich überalterte Lehrerinnen und
VG Gelsenkirchen - 1 L 98/05
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 23.02.2005
- Inhalt
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- Verhältnis zu anderen Bewerbern rechtfertigen, kommt es auf eine Vielzahl subjektiver und objektiver
- Leistung der Bewerber zu bewerten und zu vergleichen (Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes - GG -, § 7 Absatz
- die noch zu treffende rechtmäßige Auswahlentscheidung zur Beförderung des Antragstellers führen kann
- Beurteilungsmerkmale gleichgewichtig nebeneinander zu stellen und zur Vergleichbarkeit der Beurteilungen ein
- Besoldungsgruppe A 10 Bundesbesoldungsordnung (II. Säule) vorläufig nicht mit einem Konkurrenten zu besetzen, bis
HessVGH - 1 UE 691/91
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.12.1993
- Inhalt
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- beklagte Land zu verurteilen, ihm eine nochmalige Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren zur Ausbildung für
- in der Fassung des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 14.4.1989 das beklagte Land zu
- dienstlichen Prüfungen und Beurteilungen im Verhältnis zu den gutachterlichen Empfehlungen einräume
- unklar, aus welchen Gründen der Kläger im Vergleich zu anderen Bewerbern schlechter aus welchen
- Gründen der Kläger im Vergleich zu anderen Bewerbern schlechter beurteilt worden sei. Die genannten Fehler
StGH Hessen - P.St. 835
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
- Inhalt
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- zu schaffen (vgl. Zinn-Stein. Die Verfassung des Landes Hessen, Kommentar Band I [1954], Art. 29 Erl
- geltend machen. 2. Zum Verhältnis zwischen Grundrechtsklage und Verfassungsbeschwerde. 3
- Unterrichtsversorgung an diesen Schulen zu verbessern. Neben haushaltstechnischen Anweisungen zur Durchführung des
- der Ersten Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in musischtechnischen Fächern. 10 Diese Bewerber sind
- . 3 BVerfGG regelt das Verhältnis der Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht zur
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 4625/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.03.2007
- Inhalt
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- beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages
- 2001 zu verpflichten, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das beklagte Land hat
- studierte er Sonderpädagogik, von 1986 bis 1990 außerdem Geografie an der Universität zu L
- ab. Von 1995 bis 1997 studierte er an der Universität zu L. Biologie (Sekundarstufe I und II). Am
- erfahren habe. Der Kläger hat beantragt, 1213das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides der
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 B 676/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2008
- Inhalt
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- jeweiligen Beurteilungen einen beachtlichen Qualifikationsvorsprung zu Gunsten eines der Bewerber - hier
- Qualifikationsvorsprung seiner Person im Verhältnis zu den Beigeladenen habe feststellen können, 16vgl
- verwendeten Formulierungen zufolge - in seiner aktuellen Beurteilung aus dem Jahre 2007 im Verhältnis zu
- , vorhandene aktuelle Beurteilungen über die Bewerber miteinander zu vergleichen. Dem Vergleich der
- für das Bestehen eines vom Antragsteller namentlich im Verhältnis zu dem Beigeladenen zu 3. geltend