Suche nach "verfügung vollzug amt"
Ergebnisse 405
Seite 1 von 27
Hintergrund: Twitter-Account auf polizeilichen Zuruf gesperrt?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.10.2012
- Inhalt
-
- Polizeidirektion Hannover ist zuständig für den Vollzug der benannten Verfügung. “Vollzug” heisst hier
- Rahmen der erlassenen Verbotsverfügung eine entsprechende Verfügung, gegen die man sich hätte wehren
- eine eigene Verfügung, sondern vielmehr hat man auf die Ministeriumsverfügung hingewiesen. Die
- , dass sie notfalls mit Zwangsmitteln die Umsetzung der Verfügung erwirken kann. Insofern ist zu
- Polizeidirektion Hannover tatsächlich den Vollzug mit Zwangsmitteln durchsetzen? Hier käme
VerfG Nordrhein-Westfalen - n auf 53.111.416
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.01.2011
- Inhalt
-
- den Vollzug von dessen Art. 1 Nr. 1, 2, 6, 14 und 15 in Verbindung mit dem beigefügten Gesamtplan und
- , hierfür liquide Mittel aber nicht mehr zur Verfügung stehen, sind entsprechende Mittel ausschließlich
- (bei einem Schuldzinssatz von 4 % p. a.) belastet wird. Sie beantragen, 26den Vollzug des Gesetzes
- Vollzug des Nachtragshaushalts 2010, soweit er nicht schon erfolgt sei, aller Voraussicht nach
- endgültig und irreversibel vereiteln. 33Durch den Vollzug des Nachtragshaushalts drohten keine irreparablen
BVerfG - 2 BvR 2201/05
Bundesverfassungsgericht vom 13.11.2007
- Inhalt
-
- Art und Weise des Vollzugs der Strafhaft werde das Erreichen des Vollzugsziels gefährdet. Der
- Vollzug; am 18. Mai 2005 wurde er wiederum in den offenen Vollzug verlegt. 4 3. Mit seinem Antrag auf
- Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug am 18. März 2005 – rechtswidrig gewesen sei. Die Unterbringung im
- der er ungeachtet der Haftentlassung festhält, betrifft die Größe des ihm im offenen Vollzug
- Justizvollzugsanstalt D. wird von jedem Gefangenen bei Gewährung der Eignung zum offenen Vollzug eine Erklärung
OLG Hamm - 21 StVK 297/08
Oberlandesgericht Hamm vom 11.02.2010
- Inhalt
-
- offenen Vollzug zu verlegen. 5.) Die Erteilung von Auflagen und Weisungen sowie etwaige nach § 454a Abs
- seine Freizeit oft in Spielhallen. Ihm standen hierfür monatlich 700,00 DM zur Verfügung. Er überwies
- jedoch die ihm zur Verfügung stehende Summe in Höhe von 700,00 DM nicht genügte, hob er monatlich
- Vollzug zu verlegen. 26In der Folgezeit wurden dem Verurteilten zunehmend Vollzugslockerungen gewährt
- . Ab 2004 wurde er sodann in den offenen Vollzug verlegt, den er ebenso wie die bis dahin gewährten
BGH - 5 StR 412/12
Bundesgerichtshof vom 28.11.2012
- Inhalt
-
- . 2 Sachverhandlung durch Anordnung und Vollzug des Selbst- leseverfahrens. BGH, Urteil vom 28
- in der Hauptverhandlung erfolgen muss, deren Inbegriff (§ 261 StPO) sie mitbestimmt. Die Verfügung
- worden war und lediglich dessen Vollzug protokolliert wurde. Dass die Anordnung der Feststellung des
- Vollzugs des Selbstleseverfahrens durch Kenntnisnahme und Gelegenheit hierzu nicht vorausging
- hatten. Erst mit dem Akt der Feststellung durch den Vorsitzenden ist nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO dieser
OLG Köln - 11 Ws 11/97
Oberlandesgericht Köln vom 14.01.1997
- Inhalt
-
- Normen: StPO § 116 Tenor: I. Der angefochtene Beschluß wird wie folgt abgeändert: Der Vollzug des
- des Amtsgerichts Köln vom 7.10.1996 kann gemäß § 116 Abs.1, 3 StPO außer Vollzug gesetzt werden
- allen zur Verfügung stehenden Erkenntnissen überschuldet und zahlungsunfähig sei, und - sinngemäß
- . 26Soweit wegen der Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls, soweit er auf den Haftgrund der
- Halbsatz StPO), bedarf es des Vollzugs des Haftbefehls ebenfalls nicht. Denn es besteht eine hinreichend
SozG Berlin - S 94 AS 9350/05 ER
Sozialgericht Berlin vom 27.10.2005
- Inhalt
-
- zwischen dem von der JVA zur Verfügung gestellten Einkommen und den monatlich anfallenden Kosten
- . Auch nach dem Sinn und Zweck des Leistungsausschlusses ist Strafhaft im offenen Vollzug nicht
- 24. Juni 2005 Az. S 37 AS 907/05). Bei Unterringung im offenen Vollzug ist der Inhaftierte zwar
- gesetzlich niedergelegte Resozialisierungsinteresse gebietet die Einbeziehung der im offenen Vollzug
- dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und erhält sogar bei Erfüllung der Anwartschaft Arbeitslosengeld I
BGH - III ZR 111/05
Bundesgerichtshof vom 09.11.2006
- Inhalt
-
- Verfügung vom 16. April 1991 gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher
- - mit Bescheid vom 11. Oktober 2004 zurück. 5Mit Bescheid vom 17. Mai 1995 entschied das Amt zur
- Kläger zu 3 bis 5 restitutionsberechtigt seien, sich aber der Anspruch wegen der Verfügung über die
- Ende Februar 1992 im Wege der einstweiligen Verfügung ein Veräußerungsbzw. ein Verfügungsverbot gegen
- noch mit Schreiben vom 20. Februar 1992 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
OLG Düsseldorf - III-4 Ws 50/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.02.2006
- Inhalt
-
- zwei Jahren gem. § 67 d Abs. 1 StGB dazu führen, dass auch nach dem Vollzug einer derartigen Maßregel
- . 1 StGB (und mithin auf die zur Anrechnung der Maßregel zur Verfügung stehenden zwei Drittel der
- Verfahrensweise nicht zwei Drittel der Strafe zur Verfügung, sondern nur ein um frühere Haftzeiten gekürzter
- Anrechnung der Unterbringungsdauer erledigt. 10Nach § 67 Abs. 4 S. 1 StGB wird die Zeit des Vollzugs der
- zu beanstanden. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG gebietet eine volle zeitliche Anrechnung des Maßregelvollzugs
LSG Berlin-Brandenburg - L 19 B 416/06 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 25.04.2006
- Inhalt
-
- Begründung zurückgewiesen, die Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung
- Tätigkeit im Außenkommando nicht decken. Aufgrund der Inhaftierung im offenen Vollzug stehe er dem
- Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung. In diesem Fall handele es sich nicht um eine vollstationäre
- erfasster Bedarfe zur Verfügung. Von den in den Abrechnungen ausgewiesenen Nettoeinkünften ist das
- anderweitig zur Verfügung steht. Der Antragsteller verfügte daher im Februar 2006 über einen Betrag
BVerfG - 2 BvR 2625/10
Bundesverfassungsgericht vom 07.12.2010
- Inhalt
-
- in ihrer Verfügung vom 25. August 2010 angedrohte Abschiebung der Beschwerdeführerin nach Bosnien
- Abwägung führt zum Erlass der einstweiligen Anordnung. Der Beschwerdeführerin droht durch den Vollzug der
- AufenthG Bedeutung und Tragweite des Art. 6 Abs. 1 GG verkannt worden seien, weil ihr Ehemann wegen
- , Wildunger Straße 2, 60487 Frankfurt am Main - gegen a) den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
- vom 18. November 2010 - 9 B 2110/10 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main
VG Stuttgart - 1 S 2422/13
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 11.03.2014
- Inhalt
-
- weggenommen und in amtliche Verwahrung genommen worden. Der tatsächliche Vollzug der bereits mit Verfügung vom
- gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 27.05.2013 wird auch insoweit wiederhergestellt, als die
- 5.000.-- EUR festgesetzt. Gründe I. 1Mit sofort vollziehbarer Verfügung vom 18.04.2012 sind die
- Beigeladenen gegen diese Verfügung blieb erfolglos (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart
- hoher Wahrscheinlichkeit die mit Verfügung vom 18.04.2012 beschlagnahmten Tiere sind. 2Die
OLG Hamm - 15 W 195/07
Oberlandesgericht Hamm vom 08.01.2008
- Inhalt
-
- : 7"Die Erschienenen beauftragen den Notar mit dem Vollzug dieses Vertrages. Er soll sämtliche zur
- einer Doppelhaushälfte. 9Da der Notar X1 in Vollzug der UR.-Nr. xxx/2005 einen Antrag auf Eintragung
- Gütersloh zu stellen und den im Einzelnen dargestellten weiteren grundbuchlichen Vollzug und die
- Vollzug der Eintragung einer Vormerkung beschwerdebefugt sind. 22Dem Notar obliegt bei der Beurkundung
- von Willenserklärungen, zu deren Vollzug eine Grundbucheintragung notwendig ist, die Amtspflicht, die
OLG Hamm - 2 Ws 111/06
Oberlandesgericht Hamm vom 04.05.2006
- Inhalt
-
- Angeklagte beantragt, den Haftbefehl aufzuheben, hilfsweise den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen
- Vollzug der Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig, da das Verfahren nicht mit der gebotenen
- (Haft)Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 89Insbesondere ist der weitere Vollzug der
- ist, die im Zeitpunkt der Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte
- 72/05 OLG Hamm. Mildere Mittel als der Vollzug der Untersuchungshaft erscheinen dem Senat nicht
OLG Hamm - 15 Wx 158/08
Oberlandesgericht Hamm vom 26.03.2009
- Inhalt
-
- anmelderelevanten Daten in elektronisch lesbarer Form zur Verfügung stellen. 4Der Beteiligte zu 1) stellte
- Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten
- , 383). Nach dieser Definition zählt zweifelsfrei auch der rechtliche Vollzug des beurkundeten
- Notar nach § 53 Abs.1 BeurkG beim Genossenschaftsregister einzureichen, mithin zum Vollzug vorzulegen
- . Dass die Erstellung der XML-Datei, die erst einen edv-förmigen Vollzug der Anmeldung sicherstellt