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BAG - 4 AZR 291/07

Bundesarbeitsgericht vom 02.07.2008
Inhalt
  • verpflichtet ist, der Klägerin seit dem 1. Januar 2005 Vergütung nach der Vergütungsgruppe Ap Va
  • zu 1 hilfsweise festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Vergütung nach der
  • Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung (Anlage B). Der Arbeitnehmer erhält Vergütung nach der Vergütungsgruppe
  • Beklagten weiter gezahlte Vergütung über dem liegt, was sie nach VergGr. Ap IV oder Ap V verlangen
  • schaffen, könnte man von einer planwidrigen Tariflücke ausgehen, was die Vergütung von Krankenschwestern

LG Köln - 18 O 140/05

Landgericht Köln vom 26.09.2006
Inhalt
  • Steuerberater, den Beklagten, und Herrn H – der noch vor dem Erbfall selbst verstarb – ein; eine Vergütung
  • wurde nicht geregelt. Die Parteien streiten um die Angemessenheit der Vergütung, die dem Beklagten für
  • / Geschäftsbetrieb 10% Reingewinn 17.697,-€ = Vergütung netto 274.100,- € + MwSt. 16% 43.856,-€ = Vergütung brutto
  • der Ansicht, die vom Beklagten beanspruchte Vergütung sei unangemessen hoch. Der Vergleich der Höhe
  • Erblasser nicht beabsichtigt gewesen. Die angemessene Vergütung betrage lediglich 40.000,- €; daraus

LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 285/08

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 09.09.2008
Inhalt
  • Hinnahme der Anrechnung verpflichtet sei. Allein die Entgegennahme der Abrechnung führe nicht zu dem
  • sei erfolgt, nachdem die Abrechnung gemäß der Anlage K 3 (= Bl. 122 d.A.: Schreiben der Beklagten
  • (lediglich) deswegen gewährt wurde, um die als zu niedrig angesehene tarifliche Vergütung aufzustocken. Ein
  • vollständige und gleichmäßige Anrechnung auf freiwillige übertarifliche Entgeltbestandteile erfolgen
  • Anrechnung habe ausgehen dürfen. Im übrigen - so behauptet der Kläger weiter - habe er ausdrücklich

LSG Baden-Württemberg - L 5 KA 4316/02

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 09.06.2004
Inhalt
  • worden. In den Doppelfällen seien damit in nicht gerechtfertigter Weise die doppelte Abrechnung der
  • erkennenden Senates brauche sie nicht in jedem Einzelfall die Unrichtigkeit der Abrechnung
  • Berichtigung das Vorliegen von Fehlern der Abrechnung. Ungeachtet der in der Praxis vorkommenden und
  • Abrechnung vorlägen. Der erkennende Senat habe in dem schon zitierten Urteil zu einem dem hiesigen
  • gebe und im Übrigen aus der ungerechtfertigten Abrechnung anderer Vertragsärzte kein Recht des

LSG Bayern - L 12 KA 395/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 29.10.2008
Inhalt
  • Verwaltungskostenanteilen, die in einem Vomhundersatz der Vergütung bestehen und bei der Abrechnung
  • Satz 1 der Satzung eine Umlage in einem Vomhundertsatz der Vergütung aus der vertragsärztlichen
  • der Vergütung in Höhe von damals 0,144 % festgelegt. Zeitgleich sei die Höhe der insgesamt erhobenen
  • vorgelegt. Dort heißt es unter Ziff. 3: "Für die Vergütung und Prüfung der Leistungen von
  • sich die Vergütung für die von der Klägerin ambulant erbrachten Notfallbehandlungen ergebe. Die Höhe

LSG Baden-Württemberg - L 5 KA 1529/03

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 01.09.2004
Inhalt
  • -rechtliche Tätigkeit ihrer Körperschaft erforderlichen Finanzmittel im öffentlich-rechtlichen
  • , dass dem Drittschuldner ein gesetzlicher Anspruch gegen den Schuldner auf eine Vergütung für die
  • Anwendung, jedoch nur für originäre Aufgaben wie Honorarverteilung, Abrechnung oder Rückforderung
  • denen der konkrete Verwaltungsmehraufwand im Zusammenhang mit der Abrechnung der Leistungen für den
  • Widerspruchsverfahrens abbedingen kann. Insbesondere aus dem Selbstverwaltungsrecht öffentlich-rechtlicher

BSG - S 4 U 1811/99

Bundessozialgericht vom 05.09.2006
Inhalt
  • , Vergütung der Ärzte und Zahnärzte, Art und Weise der Abrechnung") ist zum Teil geschlossen worden
  • VII mit Wirkung für ihre Mitglieder über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der
  • Ärzte und die Art und Weise der Abrechnung geschlossen haben. § 32 Abs 1 des Vertrages Ärzte
  • gegenüber den Vertragspartnern rechtlich verselbstständigt und mit eigenen rechtlichen Befugnissen
  • öffentlich-rechtlichen Vertrag verlangt, kann nicht gefolgt werden. 22 Die Beziehungen der

LSG Bayern - L 12 KA 146/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 24.10.2001
Inhalt
  • Abs.4 der Notfalldienstordnung der KVB). Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist die Abrechnung der Nr
  • Abs.2 SGB V gehört und damit den (Vergütungs-)Regelungen der vertragsärztlichen Versorgung
  • zugelassen. Tatbestand: Im Berufungsverfahren ist zwischen den Beteiligten die Abrechnung der Nr.19 BMÄ
  • Ausschluss der Abrechnung der Nr.19 BMÄ/E-GO in Notarztwagenfällen könne er aus den ihm vorliegenden
  • kommunikationsgestörten Kranken erhoben werden könnten. Aufgrund vorstehenden Sachverhalts komme die Abrechnung

LAG Hessen - 8 Sa 329/05

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 09.11.2005
Inhalt
  • .). Sie dient als Ersatz für die bisher durch Arbeit erworbene Vergütung und damit dem gleichen Zweck
  • haben dies mit etwa 2/3 der bisherigen Vergütung auf einem durchaus angemessenen Niveau getan. Eine
  • die Firmenrente angerechnet." 11 Eine solche Anrechnung war in den bisherigen Tarifverträgen zur
  • Regelung: 13 "§ 3 Anrechnung 14 (1) … (2) … 15 Bezieht der Empfänger einer Firmenrente Arbeitslosengeld
  • dass eine Anrechnung von Arbeitslosengeldansprüchen vorgesehen gewesen sei. Dieses Angebot sei von

VG Trier - 1 K 560/06.TR

Verwaltungsgericht Trier vom 23.11.2006
Inhalt
  • beamtenrechtlichen Vorgaben festzustellen, dass eine rechtliche Grundlage für eine Vergütung eines
  • Ausnahmevorschrift sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da sich die Vergütung - wie dort
  • Gesetzesbindung der Besoldung seien weitergehende Ansprüche auf Vergütung ausgeschlossen. Dies ändere
  • LBG ist der Beamte grundsätzlich verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche
  • im Jahr eine Vergütung erhalten, sofern der Beamte Mehrarbeit in den durch die Verordnung über die

LG Köln - 1 T 481/05

Landgericht Köln vom 02.02.2006
Inhalt
  • Vergütung einschließlich Auslagenersatz in Höhe von 6.167,28 € bewilligt worden. Gleichzeitig hat das
  • 3.262,84 €. Auch dann, wenn die monatlichen Belastung etwa in Form der Vergütung für Pflegeleistungen
  • allerdings nicht erfolgreich. Der angefochtene Beschluss ist unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen
  • Anrechnung der Gebühren infolge früherer Mandatierung verweist, kann dem nicht gefolgt werden. Zum Einen
  • Beschwerdeführerin mit diesem Einwand im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gehört werden, da es sich

LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 47/02

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.05.2003
Inhalt
  • nicht zur Aufhebung des Bescheides. Es liege auch kein Verstoß gegen das Gebot, rechtliches Gehör
  • : 33Nach § 62 SGG ist den Beteiligten vor jeder Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren. Hierdurch
  • solcher Anspruch nicht auf das objektiv-rechtliche Gebot der angemessenen Vergütung ärztlicher
  • Finanzministeriums. Darüber hinaus sei der Widerspruchsbescheid unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 24
  • Grundsatz des rechtlichen Gehörs und des gesetzlichen Richters verstoßen. Es habe außer der

BAG - 3 AZR 911/11

Bundesarbeitsgericht vom 17.09.2013
Inhalt
  • und die tarifliche Vergütung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes zum gleichen
  • Beamtenrechts erfolgt waren. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2007 stieg die tarifliche Vergütung für die
  • besteht kein Streit darüber, welche Bestandteile der Vergütung des Klägers an der Dynamisierung
  • ruhegehaltsfähigen Vergütung des Klägers entsprechend den jeweiligen Erhöhungen des AVE
  • deshalb „beamtenmäßig“, wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der

BAG - 10 AZR 863/11

Bundesarbeitsgericht vom 16.01.2013
Inhalt
  • Berechnung der Vergütung der Mitarbeiter. Geltend gemacht wurde in diesem Zusammenhang auch, dass die
  • ordnungsgemäßen Vergütung nach dieser Geltendmachung zu erfolgen hat.“ 10 Der Kläger hat die
  • Vergütung, die ein Arbeitnehmer für die in einer Stunde geleistete Arbeit erhält (Wahrig Deutsches
  • Wörterbuch 8. Aufl. Stichwort „Stundenlohn“). Mitarbeiter mit einer Vergütung nach der Lohngruppe L1A Stufe
  • bestehen erkennbar nur darin, die geschuldete (Stunden-)Vergütung entsprechend der Eingruppierung des

LAG Hamm - 8 Sa 427/09

Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.05.2009
Inhalt
  • Nichtzahlung von Entgelt ohne vorangehende – ggfls. unrichtige - Abrechnung könne den tariflich geregelten
  • berechneten oder unrichtig gezahlten Vergütung habe der Arbeitnehmer Anlass, unverzüglich eine Beschwerde
  • werden soll, ändert aber nichts an der gewählten rechtlichen Konstruktion, dass der Tarifanspruch für
  • erfolgreich. Unter diesen Umständen stellt es keinen rechtlichen Mangel der tariflichen Regelung dar
  • sollte, so erklärt sich die unterschiedliche rechtliche Behandlung der begünstigten und der nicht