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BAG - 4 AZR 291/07
Bundesarbeitsgericht vom 02.07.2008
- Inhalt
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- verpflichtet ist, der Klägerin seit dem 1. Januar 2005 Vergütung nach der Vergütungsgruppe Ap Va
- zu 1 hilfsweise festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Vergütung nach der
- Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung (Anlage B). Der Arbeitnehmer erhält Vergütung nach der Vergütungsgruppe
- Beklagten weiter gezahlte Vergütung über dem liegt, was sie nach VergGr. Ap IV oder Ap V verlangen
- schaffen, könnte man von einer planwidrigen Tariflücke ausgehen, was die Vergütung von Krankenschwestern
LG Köln - 18 O 140/05
Landgericht Köln vom 26.09.2006
- Inhalt
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- Steuerberater, den Beklagten, und Herrn H – der noch vor dem Erbfall selbst verstarb – ein; eine Vergütung
- wurde nicht geregelt. Die Parteien streiten um die Angemessenheit der Vergütung, die dem Beklagten für
- / Geschäftsbetrieb 10% Reingewinn 17.697,-€ = Vergütung netto 274.100,- € + MwSt. 16% 43.856,-€ = Vergütung brutto
- der Ansicht, die vom Beklagten beanspruchte Vergütung sei unangemessen hoch. Der Vergleich der Höhe
- Erblasser nicht beabsichtigt gewesen. Die angemessene Vergütung betrage lediglich 40.000,- €; daraus
LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 285/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 09.09.2008
- Inhalt
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- Hinnahme der Anrechnung verpflichtet sei. Allein die Entgegennahme der Abrechnung führe nicht zu dem
- sei erfolgt, nachdem die Abrechnung gemäß der Anlage K 3 (= Bl. 122 d.A.: Schreiben der Beklagten
- (lediglich) deswegen gewährt wurde, um die als zu niedrig angesehene tarifliche Vergütung aufzustocken. Ein
- vollständige und gleichmäßige Anrechnung auf freiwillige übertarifliche Entgeltbestandteile erfolgen
- Anrechnung habe ausgehen dürfen. Im übrigen - so behauptet der Kläger weiter - habe er ausdrücklich
LSG Baden-Württemberg - L 5 KA 4316/02
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 09.06.2004
- Inhalt
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- worden. In den Doppelfällen seien damit in nicht gerechtfertigter Weise die doppelte Abrechnung der
- erkennenden Senates brauche sie nicht in jedem Einzelfall die Unrichtigkeit der Abrechnung
- Berichtigung das Vorliegen von Fehlern der Abrechnung. Ungeachtet der in der Praxis vorkommenden und
- Abrechnung vorlägen. Der erkennende Senat habe in dem schon zitierten Urteil zu einem dem hiesigen
- gebe und im Übrigen aus der ungerechtfertigten Abrechnung anderer Vertragsärzte kein Recht des
LSG Bayern - L 12 KA 395/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 29.10.2008
- Inhalt
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- Verwaltungskostenanteilen, die in einem Vomhundersatz der Vergütung bestehen und bei der Abrechnung
- Satz 1 der Satzung eine Umlage in einem Vomhundertsatz der Vergütung aus der vertragsärztlichen
- der Vergütung in Höhe von damals 0,144 % festgelegt. Zeitgleich sei die Höhe der insgesamt erhobenen
- vorgelegt. Dort heißt es unter Ziff. 3: "Für die Vergütung und Prüfung der Leistungen von
- sich die Vergütung für die von der Klägerin ambulant erbrachten Notfallbehandlungen ergebe. Die Höhe
LSG Baden-Württemberg - L 5 KA 1529/03
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 01.09.2004
- Inhalt
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- -rechtliche Tätigkeit ihrer Körperschaft erforderlichen Finanzmittel im öffentlich-rechtlichen
- , dass dem Drittschuldner ein gesetzlicher Anspruch gegen den Schuldner auf eine Vergütung für die
- Anwendung, jedoch nur für originäre Aufgaben wie Honorarverteilung, Abrechnung oder Rückforderung
- denen der konkrete Verwaltungsmehraufwand im Zusammenhang mit der Abrechnung der Leistungen für den
- Widerspruchsverfahrens abbedingen kann. Insbesondere aus dem Selbstverwaltungsrecht öffentlich-rechtlicher
BSG - S 4 U 1811/99
Bundessozialgericht vom 05.09.2006
- Inhalt
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- , Vergütung der Ärzte und Zahnärzte, Art und Weise der Abrechnung") ist zum Teil geschlossen worden
- VII mit Wirkung für ihre Mitglieder über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der
- Ärzte und die Art und Weise der Abrechnung geschlossen haben. § 32 Abs 1 des Vertrages Ärzte
- gegenüber den Vertragspartnern rechtlich verselbstständigt und mit eigenen rechtlichen Befugnissen
- öffentlich-rechtlichen Vertrag verlangt, kann nicht gefolgt werden. 22 Die Beziehungen der
LSG Bayern - L 12 KA 146/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 24.10.2001
- Inhalt
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- Abs.4 der Notfalldienstordnung der KVB). Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist die Abrechnung der Nr
- Abs.2 SGB V gehört und damit den (Vergütungs-)Regelungen der vertragsärztlichen Versorgung
- zugelassen. Tatbestand: Im Berufungsverfahren ist zwischen den Beteiligten die Abrechnung der Nr.19 BMÄ
- Ausschluss der Abrechnung der Nr.19 BMÄ/E-GO in Notarztwagenfällen könne er aus den ihm vorliegenden
- kommunikationsgestörten Kranken erhoben werden könnten. Aufgrund vorstehenden Sachverhalts komme die Abrechnung
LAG Hessen - 8 Sa 329/05
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 09.11.2005
- Inhalt
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- .). Sie dient als Ersatz für die bisher durch Arbeit erworbene Vergütung und damit dem gleichen Zweck
- haben dies mit etwa 2/3 der bisherigen Vergütung auf einem durchaus angemessenen Niveau getan. Eine
- die Firmenrente angerechnet." 11 Eine solche Anrechnung war in den bisherigen Tarifverträgen zur
- Regelung: 13 "§ 3 Anrechnung 14 (1) … (2) … 15 Bezieht der Empfänger einer Firmenrente Arbeitslosengeld
- dass eine Anrechnung von Arbeitslosengeldansprüchen vorgesehen gewesen sei. Dieses Angebot sei von
VG Trier - 1 K 560/06.TR
Verwaltungsgericht Trier vom 23.11.2006
- Inhalt
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- beamtenrechtlichen Vorgaben festzustellen, dass eine rechtliche Grundlage für eine Vergütung eines
- Ausnahmevorschrift sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da sich die Vergütung - wie dort
- Gesetzesbindung der Besoldung seien weitergehende Ansprüche auf Vergütung ausgeschlossen. Dies ändere
- LBG ist der Beamte grundsätzlich verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche
- im Jahr eine Vergütung erhalten, sofern der Beamte Mehrarbeit in den durch die Verordnung über die
LG Köln - 1 T 481/05
Landgericht Köln vom 02.02.2006
- Inhalt
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- Vergütung einschließlich Auslagenersatz in Höhe von 6.167,28 € bewilligt worden. Gleichzeitig hat das
- 3.262,84 €. Auch dann, wenn die monatlichen Belastung etwa in Form der Vergütung für Pflegeleistungen
- allerdings nicht erfolgreich. Der angefochtene Beschluss ist unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen
- Anrechnung der Gebühren infolge früherer Mandatierung verweist, kann dem nicht gefolgt werden. Zum Einen
- Beschwerdeführerin mit diesem Einwand im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gehört werden, da es sich
LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 47/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.05.2003
- Inhalt
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- nicht zur Aufhebung des Bescheides. Es liege auch kein Verstoß gegen das Gebot, rechtliches Gehör
- : 33Nach § 62 SGG ist den Beteiligten vor jeder Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren. Hierdurch
- solcher Anspruch nicht auf das objektiv-rechtliche Gebot der angemessenen Vergütung ärztlicher
- Finanzministeriums. Darüber hinaus sei der Widerspruchsbescheid unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 24
- Grundsatz des rechtlichen Gehörs und des gesetzlichen Richters verstoßen. Es habe außer der
BAG - 3 AZR 911/11
Bundesarbeitsgericht vom 17.09.2013
- Inhalt
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- und die tarifliche Vergütung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes zum gleichen
- Beamtenrechts erfolgt waren. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2007 stieg die tarifliche Vergütung für die
- besteht kein Streit darüber, welche Bestandteile der Vergütung des Klägers an der Dynamisierung
- ruhegehaltsfähigen Vergütung des Klägers entsprechend den jeweiligen Erhöhungen des AVE
- deshalb „beamtenmäßig“, wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der
BAG - 10 AZR 863/11
Bundesarbeitsgericht vom 16.01.2013
- Inhalt
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- Berechnung der Vergütung der Mitarbeiter. Geltend gemacht wurde in diesem Zusammenhang auch, dass die
- ordnungsgemäßen Vergütung nach dieser Geltendmachung zu erfolgen hat.“ 10 Der Kläger hat die
- Vergütung, die ein Arbeitnehmer für die in einer Stunde geleistete Arbeit erhält (Wahrig Deutsches
- Wörterbuch 8. Aufl. Stichwort „Stundenlohn“). Mitarbeiter mit einer Vergütung nach der Lohngruppe L1A Stufe
- bestehen erkennbar nur darin, die geschuldete (Stunden-)Vergütung entsprechend der Eingruppierung des
LAG Hamm - 8 Sa 427/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.05.2009
- Inhalt
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- Nichtzahlung von Entgelt ohne vorangehende – ggfls. unrichtige - Abrechnung könne den tariflich geregelten
- berechneten oder unrichtig gezahlten Vergütung habe der Arbeitnehmer Anlass, unverzüglich eine Beschwerde
- werden soll, ändert aber nichts an der gewählten rechtlichen Konstruktion, dass der Tarifanspruch für
- erfolgreich. Unter diesen Umständen stellt es keinen rechtlichen Mangel der tariflichen Regelung dar
- sollte, so erklärt sich die unterschiedliche rechtliche Behandlung der begünstigten und der nicht