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BFH - III R 37/07
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
OLG Köln - 4 WF 248/10
Oberlandesgericht Köln vom 13.12.2010
- Inhalt
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- Anordnungsverfahren wurden zum laufenden Unterhalt die gleichen Unterhaltsbeträge gefordert, wie in
- verpflichtet ist, an sein Kind K. C. und an sein Kind M. C., jeweils zu Händen der Kindesmutter, Frau D. C
- ., einen jeweils zum 3. eines jeden Monats fälligen Unterhaltsbetrag in Höhe von 136 % des
- November 2010 und ab Dezember 2010 eine Unterhaltsrente in Höhe von jeweils 128 % des Mindestbedarfes der
- Unterhaltsrückstände von 1.152,00 € und der laufende Unterhalt von 491,00 € x 2 x 12 = 11.784,00
OLG Stuttgart - 11 WF 181/13
Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.08.2013
- Inhalt
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- von nachehelichem Unterhalt in Höhe von 250.- EUR. Am gleichen Tag wurden unter Abtrennung der
- Nachscheidungsunterhalt bei Verzicht auf künftigen Unterhalt Leitsätze Bemisst sich der Wert eines
- Verzicht auf künftigen Unterhalt nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswertes. Tenor Die Beschwerde des
- Verbund einen Stufenantrag nachehelichen Unterhalt ein. Am 08.04.2011 reichte der Beschwerdeführer
- für den Antragsteller einen Widerantrag nachehelicher Unterhalt ein, beschränkt auf die Stufen
AG Kassel - 541 F 40/97
Amtsgericht Kassel vom 04.11.2009
- Inhalt
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- Versicherung in O1 erreichen könnte, ebenfalls keinen Unterhalt mehr. Er hat die Höhe dieser Einkünfte
- einen Betrag in Höhe von 1.246,04 €, was noch 679,82 € unterhalb der 1.925,86 € liegt, die sie bei
- als den titulierten Unterhalt. 14 Da das tatsächliche Einkommen des Klägers höher liege, sei von
- als Apothekenhelferin aufgegeben, sind als Nachteilsausgleich 550 € Unterhalt geschuldet. Die
- nachehelichen Ehegattenunterhalts in Höhe von 1.075,77 DM (550,03 €) auf der Basis beiderseitiger
AG Neuss - 45 F 52/07
Amtsgericht Neuss vom 16.03.2007
- Inhalt
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- Beklagte) ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 750
- ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrags vorläufig
- monatlichen Unterhalt von 663 Euro geltend. Die Beklagte lebte seinerzeit mit dem Zeugen … zusammen und
- . Nach deren Abschluss absolviert er ein Berufsvorbereitungsjahr und nimmt den Kläger auf Unterhalt
- Beklagten ab dem 01.01.2007 keinen Unterhalt mehr schuldet. Die Beklagte beantragt, 9die Klage abzuweisen
UNTERHALTSRECHT IN POLEN
Rechtsanwalt Alfio Mancani vom 11.10.2016
- Inhalt
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- Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach unterschiedlichen Faktoren, entscheidend sind vor allem die
- Die Verpflichtung Unterhalt zu zahlen basiert auf den allgemeinen Grundsatz der familiären
- einer etwaigen Obhut der Kinder, muss auch für sie Unterhalt gezahlt werden. Dies stellt eine
- Dritte zu übertragen. Die Höhe der Unterhaltspflicht wird durch das Gericht bestimmt. Eine Erfüllung in
- Rechtssubjekten unterschieden wird: Ehepartner und Kind. In Polen wird das Familienrecht durch das Familien
BGH - XII ZR 165/04
Bundesgerichtshof vom 28.02.2007
- Inhalt
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- findet, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB). Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich
- monatlichen Unterhalt in Höhe des Gehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe A 3, 10. Dienstaltersstufe
- 2004 Unterhalt in Höhe von monatlich 3.492 € zu zahlen. 5Gegen dieses Urteil haben beide Parteien
- Möglichkeit, den Unterhalt herabzusetzen, wenn der Zuverdienst die festgelegte Höhe überschreiten sollte
- Ehemannes, der gegenüber zwei Kindern aus erster Ehe Unterhalt in Höhe von mindestens 1.570 DM
BGH - XII ZR 131/07
Bundesgerichtshof vom 27.01.1993
- Inhalt
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- Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche Nachteile können sich vor
- Antragstellerin nachehelichen Unterhalt. 3Das Amtsgericht - Familiengericht - hat die Ehe der Parteien
- Anerkenntnis - zur Zahlung von 235 € Geschiedenenunterhalt verurteilt und den Unterhalt auf drei Jahre ab
- Entscheidung über den Unterhalt hat das Berufungsgericht den Unterhalt auf monatlich 285 € erhöht, es
- Verhältnissen erzielbare Einkommen nicht erziele. Darüber hinaus gehender Unterhalt ergebe sich
OLG Dresden - 24 UF 63/09
Oberlandesgericht Dresden vom 18.09.2009
- Inhalt
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- Kläger befristet für ein Jahr ab Klagezustellung einen Unterhalt in 6 Höhe von 130,00 EUR an die
- Unterhaltsrechtsstreit zur Zahlung monatlichen Unterhalts in Höhe von 274,00 EUR verurteilt (Amtsgericht Chemnitz
- Unterhalt wegen Krankheit des Berechtigten, die schon in der Ehe begonnen hatte; Begrenzung und Befristung
- 684 € EU- Rente; der Verpflichtete kann rund 1.400 € für Unterhalt einsetzen Eheende: 2000
- Unterhalt: 2009 - 2010: 234 € 2011 - 2018: 100 € §§ 1572, 1578b BGB; § 323 V ZPO OLG Dresden, 24. Zivilsenat
OLG Brandenburg - 10 UF 54/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.03.2008
- Inhalt
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- weiterhin Unterhalt in Höhe von 134 € zahlte, bat die Beklagte durch Schreiben vom 7.3.2007 um
- € : (1.096 € + 967 €)]. Er muss der Beklagten somit Unterhalt in Höhe von rund 238 € (= 449 € x 53
- Unterhalts in bisheriger Höhe, d. h. von monatlich 312,40 €, wieder aufzunehmen. Durch Schreiben
- Selbstbehalts (vgl. dazu Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10
- . August 2005 (2 F 164/05) dahin abgeändert, dass der Kläger der Beklagten ab August 2007 keinen Unterhalt
OLG Oldenburg - 14 UF 3/10
Oberlandesgericht Oldenburg vom 10.06.2010
- Inhalt
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- sich der Kläger, über den 1. November 1986 hinaus der Beklagten einen nachehelichen Unterhalt in Höhe
- Abweisung seiner Klage verurteilt wurde, an die Beklagte Unterhalt in Höhe von 1.540 DM für Dezember 1993
- Unterhalts in Anspruch. Die Parteien waren seit August 1961 miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind zwei
- beeinflussende Umstände bewusst verschwiegen, kann gezahlter Unterhalt im Wege des Schadensersatzes
- Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn
OLG Zweibrücken - 2 UF 191/07
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 28.05.2008
- Inhalt
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- Unterhalt in Höhe von monatlich 20 000,-- DM (entspricht 10 225,84 €). Zur Absicherung der
- Vereinbarung: "§ 1 – nachehelicher Unterhalt: Der Ehemann zahlt an die Ehefrau einen nachehelichen
- Unterhaltsleistung verpflichtet sich der Ehemann, einen Betrag in Höhe von 3 Mio. DM fest anzulegen, wobei
- Teilbetrag in Höhe von 500 000,-- DM auf den Betrag von 3 Mio. DM anzurechnen ist. Bei der genannten
- Lebenshaltungskostenindex sei zwischenzeitlich um mehr als 25 % gestiegen und daher erhöhten Unterhalt
KG Berlin - 13 UF 65/08
Kammergericht vom 03.06.2008
- Inhalt
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- zusammen lebte. Gleichzeitig verpflichtete er sich an das Kind A. einen Unterhalt von monatlich 170
- zahlt fortlaufend 450,- EUR an die Klägerin. Ferner leistete er an das Kind F. einen Unterhalt von
- Ziffer 1 an sie ab Oktober 2007 einen monatlich im Voraus zu zahlenden Unterhalt in Höhe von 923,- EUR
- Nachehelicher Unterhalt: Zeitliche Begrenzung des Unterhalts und ehebedingte Nachteile Leitsatz
- 2007 und 3.703,62 EUR in 2008 zugrunde gelegt. Unterhaltsleistungen an das Kind F. sind nicht
OLG Hamm - 3 UF 299/05
Oberlandesgericht Hamm vom 21.02.2006
- Inhalt
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- Scheidung nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 385,--€ zu zahlen; die weitergehende Berufung
- - Familiengericht - Herne den Antragsteller zu verurteilen, an sie einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von
- Unterhalt abgeändert. Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskräft der
- auch Ansprüche auf Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung erhoben. Sie hat die 4 Auffassung
- Mangelverteilung ergebe sich ein Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt in Höhe von monatlich 401
BGH - XII ZR 266/99
Bundesgerichtshof vom 26.02.1992
- Inhalt
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- der geltend gemachten Höhe Unterhalt für seine Eltern zu leisten. Das Amtsgericht hat die Klage
- , daß auch der Ehegatte des Elternteils für diesen allenfalls Unterhalt in Höhe der Hälfte seines
- Anschluß an Senatsurteil BGHZ 103, 62). b) Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei
- Monate, bevor ihm die Höhe des geforderten Unterhalts mitgeteilt wurde. Ende November 1997
- angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 Abs. 1 BGB). a) Das Berufungsgericht hat