Suche nach "hauptverfahren gegen sechs"

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LG Berlin - 62 T 5/07

Landgericht Berlin vom 03.01.2007
Inhalt
  • Aktenzeichen: 62 T 5/07 Dokumenttyp: Beschluss Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung des Mieters gegen die
  • Antragstellers vom 5. Januar 2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mitte vom 3. Januar 2007 auf seine
  • sich mit seiner am 5. Januar beim Amtsgericht eingegangenen sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss
  • getroffene Abrede, wonach der Vermieter die Kautionssumme sechs Monate nach ordnungsgemäßer Rückgabe
  • ein dazu nicht geeignetes Verfahren gezogen, statt ihn dem Hauptverfahren mit allen prozessualen

OLG Koblenz - 2 Ws 336/10

Oberlandesgericht Koblenz vom 28.07.2010
Inhalt
  • Verfahrensverbindung jedoch nicht mehr in Betracht, da sie wegen des Verfahrensstandes des gegen R., D
  • Bandendiebstahls hier: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Erklärung der örtlichen Unzuständigkeit und
  • unbegründet verworfen, als sie sich gegen die Ablehnung der Verbindung des Verfahrens mit dem bei der Kammer
  • Staatsanwaltschaft Koblenz hat unter dem 7. Mai 2010 Anklage gegen K. D. zur 3. Strafkammer des Landgerichts Koblenz
  • zu verbinden, das sich gegen Dr. R., A. C. sowie B. D. richtet. Gegenstand jenes Verfahrens sind

LSG Bayern - L 9 B 1175/07 AL

Bayerisches Landessozialgericht vom 22.04.2009
Inhalt
  • 12. September 2007 gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 10. August 2007 wird
  • Hauptverfahren macht der Kläger und Beschwerdeführer eine Beschwer durch eine zu Unrecht verkürzte
  • bevollmächtigten Rechtsanwalt S. aus A-Stadt Widerspruch gegen den Bescheid vom 03.11.2003 mit dem Antrag, den
  • Bevollmächtigten Widerspruch gegen den Bescheid vom 12.11.2003. Das Bemessungsentgelt von 365,00 EUR
  • Arbeitsamt - Widerspruchsstelle - den Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid vom 03.11.2003 als

BGH - 1 StR 531/04

Bundesgerichtshof vom 13.01.2005
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 531/04 vom 13. Januar 2005 in der Strafsache gegen wegen falscher
  • . Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 4. August 2004 wird
  • Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat es
  • zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner auf vier
  • gegen die Annahme des Tatbestandes der falschen Verdächtigung nach § 164 Abs. 1 StGB. II. Die

Richterliche Unabhängigkeit und überlange Verfahrensdauer

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 10.12.2013
Inhalt
  • Verfahren sei seit Juni 2010 um sechs Monate unangemessen verzögert worden, als rechtsfehlerhaft, da
  • ), ein ebenso umfangreiches Parallelverfahren gegen Dritte (Az.: 5524 Js 46572/07) auszuwerten war und
  • die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens eine komplexe Beweiswürdigung zahlreicher

SozG Schleswig - 2 L 92/93

Sozialgericht Schleswig vom 13.03.2017
Inhalt
  • Unterschied zwischen Hauptverfahren und Amtshilfeverfahren, wenn sie meint, wegen § 22 Abs. 4 Satz 2
  • kommunalen Träger zu Vermittlungszwecken verstößt nicht gegen den Sozialdatenschutz. Der gesetzlich
  • Antragsteller Amtshilfe dadurch zu leisten, dass sie ihm Zug um Zug gegen Erstattung der dafür
  • . Tatbestand 1Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Antragsteller gegen die Antragsgegnerin ein
  • ihm Zug um Zug gegen Erstattung der dafür anfallenden materiellen Aufwendungen einen

BGH - 5 StR 181/09

Bundesgerichtshof vom 24.06.2009
Inhalt
  • 5 StR 181/09 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 24. Juni 2009 in der Strafsache gegen wegen
  • gegen den Angeklagten B. anhängiges Verfahren wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit
  • Rechtsanwalt C. erneut als Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. Mai 2008 Anklage gegen B
  • vier weiterer Fälle des unerlaubten Handeltreibens sowie gegen den nichtrevidierenden J. und die
  • , zweimal für B. gegen Belohnung verkaufsfertig portioniertes Heroin zu einem Bunker in einem Park

OLG Stuttgart - 4 Ws 305/07

Oberlandesgericht Stuttgart vom 12.09.2007
Inhalt
  • Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 27. August 2007 wird als unbegründet v e r w o
  • Untersuchungshaft in der Zeit vom 26. März 2003 bis zu dessen Außervollzugsetzung gegen Auflagen am 10. April 2003
  • mit Beschluss vom 24. März 2006 Haftfortdauer zum Sechs-Monats-Termin angeordnet und mit Beschluss
  • ist (4 HEs 21/06). 3Seit dem 20. September 2006 verhandelt das Landgericht gegen [den
  • Ergebnisse der bisherigen Hauptverhandlung den dringenden Tatverdacht gegen [den Beschwerdeführer] (wie in

BVerfG - 2 BvR 806/08

Bundesverfassungsgericht vom 11.06.2008
Inhalt
  • ., Hauptstraße 23, 97199 Ochsenfurt - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 31. März 2008
  • zu erstatten. Gründe: A. 1 Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen
  • die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft. I. 2 1. a) Gegen den Beschwerdeführer erging am 28
  • Untersuchungshaft an. 8 g) Gegen das Urteil legten der Beschwerdeführer und die Staatsanwaltschaft
  • Gesamtstrafenbildung keine Strafe von mehr als zwei Jahren und sechs Monaten zu erwarten. In diesem Fall

LSG Sachsen - L 1 B 198/08 KR

Sächsisches Landessozialgericht vom 25.04.2008
Inhalt
  • . Danach sei die Prüfung spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse
  • Beschwerdeführerin nur die Möglichkeit verblieben, die Prüfung innerhalb von sechs Wochen nach Inkrafttreten der
  • zu machen wäre. Gegen den ihr am 26.02.2008 zugestellten Beschluss hat die Beschwerdeführerin am
  • Hauptverfahren mit dem Aktenzeichen S 8 KR 315/07. II. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist
  • offen, ob die Beschwerdeführerin im Wege der Stufenklage gegen die Beschwerde-gegnerin in diesem und

LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 215/09

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 15.09.2009
Inhalt
  • vorsorglich auch wegen grober Pflichtverletzung gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag unter
  • vorsorglich eine Haftung des Beklagten wegen grober Pflichtverletzung gegen seine Verpflichtungen
  • 1825/07 ArbG Koblenz Urteil vom 15.09.2009 Tenor: 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des
  • unterschlagen habe. Auf die Strafanzeige der Klägerin hin wurde gegen den Beklagten das
  • eröffnete das Hauptverfahren. Aufgrund der Hauptverhandlung vom 14.07.2008 wurde der Angeklagte

BGH - XII ZB 41/07

Bundesgerichtshof vom 20.02.2007
Inhalt
  • -Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Dose beschlossen: Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den
  • zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge, die Anordnung der
  • mit den anderen sechs Kindern weiterhin in P. und geht dort seiner Berufstätigkeit nach. Die Mutter
  • Hauptverfahren hat das Amtsgericht die bereits mit der einstweiligen Anordnung getroffene Regelung über den
  • erfordert. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit weder gegen die Schulpflicht noch - im

FG Berlin-Brandenburg - 6 V 6196/07

Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • bisher entsprechend heraufgesetzt wurde. 9Gegen diese Änderungsbescheide und gegen den Ausgangsbescheid
  • betr. Einkommen- 9Gegen diese Änderungsbescheide und gegen den Ausgangsbescheid betr
  • wegen der o.g. Einkommensteuerveranlagungen Klage gegen den Antragsgegner, die beim Senat unter dem
  • Amtsgericht O... diesbezüglich Haftbefehle gegen sie erwirkt hatte, haben die Antragsteller beim
  • noch über Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung (= 410 EUR monatlich) verfüge. Gegen die

VG Sigmaringen - t am 25.10.201

Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 08.11.2010
Inhalt
  • Prozessbevollmächtigte des Antragstellers / der Antragstellerin für die von ihm vertretenen (sechs
  • - unterstellt - kapazitätsdeckende Belegung von weiteren sechs Studienplätzen über der festgesetzten
  • verfassungswidrig geworden“ und verstoße „gegen das europarechtliche Verbot der Inländerdiskriminierung“, rügt er
  • . Stufe im Hauptverfahren) bereits abgelaufen und die (Über-)Belegung abgeschlossen, ohne dass der
  • verfahrensbeendenden Erklärungen abgegeben haben. Die von der Antragsgegnerin für das Hauptverfahren

LAG Hamm - 4 Ta 415/05

Landesarbeitsgericht Hamm vom 28.06.2005
Inhalt
  • als sofortige auszudeutende Beschwerde der Klägerin gegen den teilweise ablehnenden PKH
  • Güteverhandlung – wie im Hauptverfahren 2 Ca 1255/05 – erfolglos, so hat der Vorsitzende die beklagte Partei
  • Regel unter sechs bis acht Wochen nach dem Gütetermin keine Kammerverhandlung stattfinden kann
  • , hätte einen solchen Antrag wohl nicht gestellt. 7Gegen diesen am 24.05.2005 formlos zum Zwecke der
  • – 4 Ta 795/03, NZA- RR 2004, 102). Hat der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess wegen Rücknahme