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LSG Bayern - L 16 R 299/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 30.01.2008
- Inhalt
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- Ermittlung des Sachverhalts Befundberichte von dem Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. S1., der sie von
- Auskunft des letzten Arbeitgebers der Klägerin bei und holte von Amts wegen ein psychiatrisches Gutachten
- ). Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des Sozialgerichts M.en vom 13. Dezember 2006 und den
- Leistungsminderung. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird zur Ergänzung des Tatbestands auf den Inhalt der
- Urteil vom 13.12.2006 hat das Sozialgericht zu Recht die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 3342/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.09.1999
- Inhalt
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- zulässig erachtet. Die Durchschnittsverhältnisse, die bei der Ermittlung des Zinssatzes für den hier
- Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im übrigen wird auf den Inhalt der
- Einnahmesituation der Gemeinden - nicht des Gebührenhaushalts - ansah. Dies "habe den Sinn, der Finanzkraft der
- der Rechtsprechung des erkennenden Senats gegenüber den von ihm, dem Verwaltungsgericht, alternativ
- handelte es sich um die Anregung des Verbandes der Deutschen Gas- und Wasserwerke, wonach in dem
VG Köln - 1 K 3481/01
Verwaltungsgericht Köln vom 27.08.2009
- Inhalt
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- Erfordernis vollständiger und zutreffender Ermittlung des erheblichen Sachverhalts. 141Die Regulierungsbehörde
- . Price-Cap- Verfahren genehmigt würden. Dies erlaube es der Beigeladenen, innerhalb des Rahmens des
- Ermittlung des Investitionswerts würden alle vorhandenen Hauptverteilerstandorte berücksichtigt, obwohl das
- Risikozuschlag bei der Ermittlung des Fremdkapitalzinssatzes berechnet worden seien. Die Abschreibungszeiträume
- Nachfrager, mithin gegen eine ungleiche externe Behandlung richtet. Die auf der Grundlage des genannten EuG
BGH - XII ZB 248/03
Bundesgerichtshof vom 26.05.2003
- Inhalt
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- Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung bei der Deutschen Post AG und des Besitzstandes der VAP
- dieser Rente also mit dem Ehezeitanteil identisch sei. Das trifft zwar auf den von der Rente mit
- Antragstellerin bei der VAP auf dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der BfA Rentenanwartschaften
- VAHRG vom Versicherungskonto der Antragstellerin bei der BfA auf das Versicherungskonto des
- Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht
LSG Hessen - L 13 RJ 25/97
Hessisches Landessozialgericht vom 31.08.2001
- Inhalt
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- Wirkung vom 31. März 1994, da der Anspruch erschöpft war. Nach der vom Senat eingeholten Auskunft des
- 1. April 1994 bis zum 16. September 1996 nicht beim Arbeitsamt O. gemeldet war. In der Auskunft des
- wurde in dem Bescheid auf das beigefügte Merkblatt verwiesen. Nach Widerspruch des Klägers wurden
- . Nach den vorliegenden medizinischen Dokumentationen könne der Kläger unter Berücksichtigung des
- . Der Kläger beantragt (sinngemäß), das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 9. September
FG Düsseldorf - 2 K 2106/06 E
Finanzgericht Düsseldorf vom 14.03.2008
- Inhalt
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- von den Klägerin und ihres verstorbenen Ehemannes bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes bzw
- Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zu Grunde zu legen ist. Ob einer
- Wahlrecht hinsichtlich des Wertes, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz aktiviert
- Einbringungswert enthalten. Dies ergebe sich daraus, dass der Ehemann der Klägerin gem. § 5 des
- dem Kapitalkonto des Ehemannes der Klägerin gutgeschrieben worden sei. Der Höhe nach ergebe sich der
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 298/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 07.10.2010
- Inhalt
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- Entscheidungen über den Übersicherungseinwand es auf den Zeitpunkt des Abschlusses der (letzten
- Entgeltpunkte (Ost) und ein aktueller Rentenwert (Ost) für die Ermittlung des Monatsbetrags der Rente aus
- . dem 116,7fachen des maßgebenden aktuellen Rentenwertes, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten im
- , erteilte die Beklagte den Bescheid vom 13. Februar 2008, mit dem sie unter Aufhebung des bisherigen
- Berufung des Klägers. Nachdem der Kläger die Bescheinigung der E GmbH vom 22. Januar 2010 über das
VG Arnsberg - 5 K 2717/06
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 12.10.2007
- Inhalt
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- Gewinnspielgeräte an den genannten Standorten vorsieht. Selbst wenn es - was nach Auskunft der Beklagten nicht
- des vorgenannten Begriffs. Die Satzung regele auch nicht, welche Positionen zur Ermittlung der
- Spielhallen. 13Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im
- abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig
- . 2 der Satzung nicht der Aufwand des Spielers, sondern das Halten der Geräte besteuert werde. 7Im
LSG Hamburg - L 1 KR 76/05
Landessozialgericht Hamburg vom 30.07.2008
- Inhalt
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- wird. Zu Recht hat das Sozialgericht den Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses bei dem Betrieb
- ) bis 4) haben keinen Antrag gestellt. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des
- KR 165/99 Landessozialgericht Hamburg L 1 KR 76/05 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des
- Auffassung des Sozialgerichts Hamburg seien die ausländischen Seeleute nicht in das Unternehmen der
- . Die Klägerin beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 13. Juni 2005 sowie den Bescheid
OVG Niedersachsen - 12 KN 146/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 28.08.2013
- Inhalt
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- ausgeschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist nach näherer Maßgabe des § 5 NROG in der ab dem 1. Juni 2007
- zugänglichen („weichen“) Kriterien bei der Ermittlung der Potentialflächen ist auf der Ebene des
- weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte
- Entwurf zur Änderung und Ergänzung des Teilbereichs Windenergie leitete der Antragsgegner den
- eine aktuelle Ermittlung der Windhöffigkeit. Unter den weiteren planerischen Prämissen, dass
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 298/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 08.01.2009
- Inhalt
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- , oder b) das aufgrund einer stationären Behandlung geleistet wird, die nach dem Beginn der Rente
- Entscheidungen über den Übersicherungseinwand es auf den Zeitpunkt des Abschlusses der (letzten
- Arbeitsbedingungen beschäftigt werden muss; es gehört zu dem Prinzip des SGB IX, den schwerbehinderten Menschen wie
- 93,3fachen bzw. dem 116,7fachen des maßgebenden aktuellen Rentenwertes, vervielfältigt mit den
- Beklagte den Bescheid vom 13. Februar 2008, mit dem sie unter Aufhebung des bisherigen Bescheides mit
LG Karlsruhe - 2 O 60/03
Landgericht Karlsruhe vom 26.07.2005
- Inhalt
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- . 791 Anders könnte es sich allerdings mit dem Umstand verhalten, dass es sich nach der Auskunft des
- IZA-Auskunft 133 Auf eine Anfrage der Steuerfahndung des Finanzamts Karlsruhe nach den angegebenen
- Rede ist, bezieht sich dies auf die Erörterung des anonym angezeigten Sachverhalts und der bisher
- - 1996 rechnungsstellenden Firma La M. de Levante und der nach Auskunft des BKA und IZA erst im November
- . Dieser habe das Ende des Prozesses aus dem Wirtschaftsprüferbericht zum Jahresabschluss der FTI für
LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 P 33/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 24.07.2002
- Inhalt
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- Bestandteil der Ermittlung des Sachverhalts vom Senat eigenständig vorzunehmen. Dies gilt um so mehr, als im
- Behandlungspflege bei der Ermittlung des pflegestufenrelevanten Hilfebedarfes nach der vom Senat
- einem gesunden Kind bei den Verrichtungen des Aufstehens, des Zubettgehens, der Zubereitung der Nahrung
- angefochtene Urteil von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) abweiche. Die von dem
- und die Mutter des Klägers informatorisch gehört. Wegen des Ergebnisses der Befragung wird auf das
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 E 190/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2001
- Inhalt
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- , was in der Wirkung einer teilweisen Enteignung nahe kommt. Es ist den Materialien des
- Stellungnahme in voller Kenntnis des zu Grunde liegenden Sachverhalts zurücktritt. 19Damit setzt sich der
- das Zurücktreten des Akteneinsichtsrechts der Beteiligten aus § 100 Abs. 1 VwGO sowie ihres Rechts
- Inhaltsteile der Verwaltungsvorgänge denkbar wäre, ist dies zu tun nicht Aufgabe des Senats und
- begrenzte Verzicht auf das o.g. Recht ausnahmsweise den Rechtsschutz des Einzelnen verbessert, indem er
LSG Sachsen - L 1 SB 19/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 18.07.2001
- Inhalt
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- stellte die Klägerin bei dem Beklagten einen Antrag auf Erhöhung des GdB und auf Eintragung der
- sie die Eintragung des Merkzeichens "RF" in den Ausweis. Der Widerspruch blieb erfolglos
- des Umfanges als auch der Schwere der Beeinträchtigung, die dem Gleichbehandlungsgrundsatz genügt
- . Dr. v ..., Direktor der Orthopädischen Klinik und Poliklinik des Universitätsklinikums L ..., hat es
- feststellen, da es die Klägerin entgegen ihrer Mitwirkungspflicht bei der Erforschung des