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Autokauf: Zur wirksamen Fristsetzung vor dem Rücktritt – Kaufrecht
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 11.04.2015
- Inhalt
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- §§ 437 Nr. 1, 439 BGB allenfalls dann ein Anspruch bestanden, wenn bereits festgestanden hätte, dass
- wirksamer Rücktritt liegt nicht vor. Dieser setzt nach §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB grundsätzlich
- BGB 6. Aufl., Rn. 8 zu § 439). Auf die Vornahme eines bestimmten Reparaturweges hätte im Rahmen der
- voraus, dass der Käufer dem Schuldner zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (§ 439
- BGB) bestimmt hat. An einer solchen Fristsetzung fehlt es vorliegend. (…) Eine Fristsetzung nach
LG Bonn - 14 O 106/02
Landgericht Bonn vom 20.02.2003
- Inhalt
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- Haftungsbegrenzungen von §§ 431 Abs. 2 Nr. 2 HGB oder Ziffer 23 ADSp gelten nicht, weil § 435 HGB oder Ziffer
- Frachtvertrages gemäß §§ 407 ff HGB findet Anwendung. Es kann dahinstehen, ob die Parteien einen Frachtvertrag
- Artikel 1 WA der Vorrang der §§ 407 ff HGB folgt. Ein multimodaler Vertrag -Frachtvertrag über eine
- § 407 ff HGB Anwendung gefunden, für den internationalen Lufttransport von G nach S wäre gemäß
- Abkommens hindern die Anwendung der §§ 407 ff HGB nicht. Gemäß Artikel 31 Absatz 1 WA sind bei multimodalen
LG Münster - 10 O 339/04
Landgericht Münster vom 10.06.2005
- Inhalt
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- gegen den Beklagten einen Anspruch gem. §§ 437 Nr. 2, 323, 346, 347 BGB auf Zahlung von 10.091,00
- Insertionsdesmopathie erkrankt und somit mangelhaft im Sinne von § 437 BGB. 28Entsprechend § 476 BGB wird im
- von § 437 BGB, der u. a. das Rücktrittsrecht regelt, ab. 41Die Regelung des § 475 Abs. 1 BGB ist
- Rücktrittsrecht gem. § 437 Nr. 2 BGB und macht damit im Zusammenhang stehende Verwendungsersatzansprüche
- geltend. Nicht geltend macht sie Schadensersatzansprüche gem. § 437 Nr. 3 BGB. Nur insoweit aber wäre
OLG Brandenburg - 13 U 34/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 08.10.2008
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- Normen: § 323 Abs 1 BGB, § 346 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 Nr 2 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 476 BGB
- Kläger war gemäß §§ 434 Abs. 1 Nr. 2, 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB nach der vom Beklagten
- . 1 Nr. 2 BGB, 437 Nr. 2, 440, 346 steht der Haftung des Beklagten gemäß §§ 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 437
- 2006, 434, 435). Dabei hat er klar gestellt, dass sich aus § 476 BGB nichts anderes ergebe (a.a.O
- von der vereinbarten Beschaffenheit ab noch liege ein Mangel i. S. v. § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB vor. Im
Fremdgehen lohnt nicht – Mängelgewährleistung im Kauf unterliegt keiner Verjährung
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 02.04.2012
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- Verjährung von 2 Jahren, die bezieht § 438 Abs. 1 nur auf § 437 Nr. 1 und 3. Also auf Minderung
- Generation: „Wandlung“) nicht nach § 438 Abs. 1 BGB, sondern nach dessen Absatz 4 richten würde. Ich
- ab Übergabe. Das kann man sogar selbst herausfinden. Weil § 438 Abs. 4 auf § 218 Abs. 1 BGB verweist
- richterlichen Hinweis, dass sich die Verjährung des in § 437 Nr. 2 bezeichneten Rücktrittsrechts (für meine
- „Fremdgehen“ bezeichnen kann. Arbeitsrecht ist auch Zivilrecht und im Grundsatz jedenfalls sogar BGB
LG Kassel - 7 O 53/08
Landgericht Kassel vom 03.11.2009
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- BGB, § 347 Abs 2 BGB, § 434 BGB, § 437 Abs 2 BGB Aktenzeichen: 7 O 53/08 Dokumenttyp: Urteil Leitsatz
- , 437 Nr. 2, 346, 347 Abs. 2 BGB auf Verwendungsersatz in Höhe der Kosten der ihrer Behauptung nach
- Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 434, 437 Nr. 2, 284 BGB aus, ohne dass es noch darauf ankommt, ob die weiteren
- Quelle: Gericht: LG Kassel 7. Zivilkammer Entscheidungsdatum: 03.11.2009 Normen: § 284 BGB, § 346
- ist unbegründet. 20 Ansprüche aus eigenem oder abgetretenem Recht der Leasinggeberin gemäß §§ 434
Das Pferd und die Nacherfüllung
martina heck vom 21.03.2014
- Inhalt
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- fehlenden Aufforderung gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.12.2013 – 7 U 24/13
- . Zutreffend ist auch, dass die Kläger dem Beklagten keine Frist zur Nacherfüllung gemäß §§ 437 Nr. 1, 439
- nicht des Setzens einer Frist zur Nacherfüllung gemäß § 439 BGB bedurft, weil den Umständen nach die
- Recht die Wirksamkeit des von den Klägern erklärten Rücktritts vom Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2 i. V
- . Insofern greife aber § 476 BGB; im Hinblick auf § 8 des Kaufvertrages könne dabei dahinstehen, ob die
OLG Frankfurt - 19 U 100/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.12.2006
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat Normen: § 434 BGB, § 437 Nr 2 BGB Entscheidungsdatum
- §§ 437 Nr. 2, 434 BGB liegt nicht vor. 11 Es kann offen bleiben, ob die Undichtigkeit eines
- kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Es handelt sich nicht um Sachmängel im Sinne des § 434 BGB. 13
- nahe der Verschleißgrenze befand, ist indes kein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB. Eine
- Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB haben die Parteien nicht getroffen. Die nach
Schwarzer Tag für Freiflächenanlagen: BGH entscheidet zur richtlinienkonformen Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 19.10.2012
OLG Karlsruhe - 12 U 144/04
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 02.09.2004
- Inhalt
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- Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB sind gegeben. Die Bodenfliesen sind mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB
- Verschuldenshaftung nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, um der dem Verkäufer obliegenden Darlegungs
- von § 439 Abs. 2 BGB auch die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Kaufsache und die Einbaukosten im
- Rahmen der Nacherfüllung. Die Unverhältnismäßigkeit der Kosten im Sinne von § 439 Abs. 3 BGB richtet
- ihr die verlangte Nachbesserung gemäß § 439 Abs. 3 BGB nicht zumutbar, weil hiermit ein
BGH - VII ZR 188/07
Bundesgerichtshof vom 13.11.2008
- Inhalt
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- unter den Voraussetzungen des § 407 Abs. 1 BGB wirksam. Da § 354 a HGB nach der Gesetzesbegründung
- in § 2367 BGB), findet sich in § 354 a Satz 2 HGB hierfür kein Hinweis. 21Aus der
- § 407 Abs. 1 BGB mit der Kenntnis des Schuldners von der Abtretung die Möglichkeit des Zedenten
- dies bejaht. Dem Schuldner solle ein über § 407 Abs. 1 BGB hinausgehender Schutz gewährt werden. Die
- 26. Januar 2005 - VIII ZR 275/03, ZIP 2005, 445). Anders als in § 407 Abs. 1 BGB, wo der
Umtausch ohne Kassenbon
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 07.04.2011
- Inhalt
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- § 437 BGB. Danach kann der Käufer einer mangelbehafteten Sache Nacherfüllung verlangen. § 439 BGB
- [Irgendetwas] wieder habenVerwendung von Formularverträgen zwischen Privaten – Verwendung von AGB?Gewinnspiel ja, aber bitte richtig!
OLG Hamm - 28 U 150/02
Oberlandesgericht Hamm vom 13.05.2003
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- Abs. 1 S. 1 BGB erfolgt vorliegend nicht über das Gewährleistungsrecht nach §§ 437 Nr. 2, 433, 323
- , § 437 BGB, Rdn. 51; Häublein, NJW 2003, 388, 389). 18Die Voraussetzungen dieser Vorschriften liegen
- i.S.v. § 434 BGB erfordern. Dazu fehlt allerdings schlüssiger Sachvortrag des Klägers. a) 1011Ein
- Sachmangel i.S.d. § 434 BGB setzt voraus, daß es sich bei dem Umstand des Imports des Pkw aus Italien
- tatsächliche wirtschaftliche oder rechtliche Umstand (Palandt/Putzo, Ergänzungsband zur 61. Aufl., § 434 BGB
AG Aachen - 10 C 665/03
Amtsgericht Aachen vom 07.09.2004
- Inhalt
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- dem Beklagten gemäß §§ 437 Nr. 2, 441 BGB die Minderung des von ihm für den bei diesem erworbenen
- PKW wies im Zeitpunkt der Übergabe einen Sachmangel i. S. von § 434 Abs. 1 BGB auf. Ihm fehlte
- Fahrzeugeigenschaft bezeichnet und damit gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zur Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des
- unstreitig falsche Angabe in der Werbung noch vor dem Vertragsabschluß i. S. von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB
- Beweislast Faust in: Bamberger/Roth, BGB, Stand April 2004, § 434 Rn. 118; zur Berichtigung ebenda Rn
OLG Düsseldorf - I-22 U 44/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.08.2010
- Inhalt
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- §§ 434 Abs. 1, 437, 440 BGB ergebenden Gewährleistungsansprüche zu. Einer vorherigen Fristsetzung zur
- , dort Rn. 12, 13). Neben dem Rücktrittsrecht aus § 437 Nr. 2 BGB wegen der Lieferung einer
- mangelhaften Sache stand dem Kläger gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz solcher
- von Verwendungen gemäß § 347 Abs. 2 BGB kommen dagegen nicht in Betracht. Das Vertragsverhältnis
- Regelungen in §§ 434 ff. BGB gelten. Da eine Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen worden ist