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LSG Saarland - L 2 KR 17/02
Landessozialgericht für das Saarland vom 21.01.2004
- Inhalt
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- hingewiesen, daß "unter Umständen ihre weitere finanzielle Absicherung von der rechtzeitigen persönlichen
- Zeit vom 10.09. bis zum 27.09.2001 ausnahmsweise möglich sei, liege nicht vor. Die behandelnden Ärzte
- , Kommentar zur Sozialen Krankenversicherung (Stand 06/2003), § 49 SGB V Randnr. 36). Dabei geht das
SozG Marburg - S 12 KA 1267/05
Sozialgericht Marburg vom 04.10.2006
- Inhalt
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- sozialen Friedens zwischen Ärzten und Krankenkassen beizutragen und Konfliktsituationen zu beseitigen
- Fallzahlen bereichseigener psychotherapeutisch tätiger Ärzte/Psychotherapeuten im Vergleich zu den
- Fachärzte sowie der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte zu treffen sind, die eine
- allerdings nicht in der Normierung einer Ausgabenobergrenze. Sie traf zugleich eine Absicherung für
SozG Freiburg - S 12 AS 860/06
Sozialgericht Freiburg vom 06.06.2008
- Inhalt
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- Ärzte des Klägers. 22 Die Hausärzte Dres L., teilen in ihrer Auskunft vom 28.11.2007 mit, dass sich
- den Regelungen des Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung – (SGB XI), wie sich aus
- dies derzeit ein dauerhaftes Wohnen im Betreuten Wohnen mit einer entsprechenden Absicherung durch die
BVerfG - 2 BvR 2543/08
Bundesverfassungsgericht vom 26.03.2009
- Inhalt
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- behandelnden und damit auch sachverständigen Ärzte und sei bereits deshalb nicht willkürlich und stelle
- einfachgesetzliche Absicherung des Freiheitsgrundrechts durch die Neuregelung schließt nicht aus, dass das
- belastenden sozialen Umfeld - eine erhebliche Gefahr erneuter Gewalttaten aus. 4 b) Die Beschwerdeführerin
- Unterbringung ist sie bislang ausschließlich von Ärzten dieses Krankenhauses begutachtet worden. 5 c) Mit dem am
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 190/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.09.1996
- Inhalt
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- 829, geändert durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege
- nicht zumutbar gewesen, das weitere Aufnahmeverfahren im Herkunftsgebiet abzuwarten. Die Ärzte hätten
LSG Sachsen - L 3 AS 11/06
Sächsisches Landessozialgericht vom 07.09.2006
- Inhalt
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- (23.09.2004) bzw. 75 kg (Juni 2005) übergewichtig. Dies haben die Ärzte in diesen Attes-ten selbst
- eine sinnvolle Absicherung er-reicht, die bei einfachen Lebensverhältnissen üblich ist. Gleiches gilt
- Einkommens, Vermögens und sozialen Rangs der Ehegatten. Denn der Ehegattenunterhalt nach Trennung