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LSG Saarland - L 2 KR 17/02

Landessozialgericht für das Saarland vom 21.01.2004
Inhalt
  • hingewiesen, daß "unter Umständen ihre weitere finanzielle Absicherung von der rechtzeitigen persönlichen
  • Zeit vom 10.09. bis zum 27.09.2001 ausnahmsweise möglich sei, liege nicht vor. Die behandelnden Ärzte
  • , Kommentar zur Sozialen Krankenversicherung (Stand 06/2003), § 49 SGB V Randnr. 36). Dabei geht das

SozG Marburg - S 12 KA 1267/05

Sozialgericht Marburg vom 04.10.2006
Inhalt
  • sozialen Friedens zwischen Ärzten und Krankenkassen beizutragen und Konfliktsituationen zu beseitigen
  • Fallzahlen bereichseigener psychotherapeutisch tätiger Ärzte/Psychotherapeuten im Vergleich zu den
  • Fachärzte sowie der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte zu treffen sind, die eine
  • allerdings nicht in der Normierung einer Ausgabenobergrenze. Sie traf zugleich eine Absicherung für

SozG Freiburg - S 12 AS 860/06

Sozialgericht Freiburg vom 06.06.2008
Inhalt
  • Ärzte des Klägers. 22 Die Hausärzte Dres L., teilen in ihrer Auskunft vom 28.11.2007 mit, dass sich
  • den Regelungen des Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung – (SGB XI), wie sich aus
  • dies derzeit ein dauerhaftes Wohnen im Betreuten Wohnen mit einer entsprechenden Absicherung durch die

BVerfG - 2 BvR 2543/08

Bundesverfassungsgericht vom 26.03.2009
Inhalt
  • behandelnden und damit auch sachverständigen Ärzte und sei bereits deshalb nicht willkürlich und stelle
  • einfachgesetzliche Absicherung des Freiheitsgrundrechts durch die Neuregelung schließt nicht aus, dass das
  • belastenden sozialen Umfeld - eine erhebliche Gefahr erneuter Gewalttaten aus. 4 b) Die Beschwerdeführerin
  • Unterbringung ist sie bislang ausschließlich von Ärzten dieses Krankenhauses begutachtet worden. 5 c) Mit dem am

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 190/94

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.09.1996
Inhalt
  • 829, geändert durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege
  • nicht zumutbar gewesen, das weitere Aufnahmeverfahren im Herkunftsgebiet abzuwarten. Die Ärzte hätten

LSG Sachsen - L 3 AS 11/06

Sächsisches Landessozialgericht vom 07.09.2006
Inhalt
  • (23.09.2004) bzw. 75 kg (Juni 2005) übergewichtig. Dies haben die Ärzte in diesen Attes-ten selbst
  • eine sinnvolle Absicherung er-reicht, die bei einfachen Lebensverhältnissen üblich ist. Gleiches gilt
  • Einkommens, Vermögens und sozialen Rangs der Ehegatten. Denn der Ehegattenunterhalt nach Trennung