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§ 9 WoEigVfg

Inhalt
  • in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes dient die Anlage 4 als

Anlage 4 WoEigVfg

(zu § 9) (Probeeintragungen in einen Hypothekenbrief bei Aufteilung des Eigentums am belasteten Grundstück in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes)
Titel
  • Grundstück in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes)

§ 9 WoEigG

Schließung der Wohnungsgrundbücher
Inhalt
  • ist; 3.auf Antrag des Eigentümers, wenn sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer

§ 9 WoEigG

Schließung der Wohnungsgrundbücher
Inhalt
  • ist; 3.auf Antrag des Eigentümers, wenn sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer

§ 17 WoEigG

Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft
Inhalt
  • Verhältnis des Wertes ihrer Wohnungseigentumsrechte zur Zeit der Aufhebung der Gemeinschaft. Hat

§ 17 WoEigG

Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft
Inhalt
  • Verhältnis des Wertes ihrer Wohnungseigentumsrechte zur Zeit der Aufhebung der Gemeinschaft. Hat

§ 266 FamFG

Sonstige Familiensachen
Inhalt
  • genannten Sachgebiete, das Wohnungseigentumsrecht oder das Erbrecht betrifft und sofern es sich nicht

§ 269 FamFG

Lebenspartnerschaftssachen
Inhalt
  • Sachgebiete, das Wohnungseigentumsrecht oder das Erbrecht betrifft und sofern es sich nicht bereits

A. BVerfGBes 1993-11-15

Inhalt
  • Artikel 12 GG gerügt wird);7.des Wohnungseigentumsrechts;III.1.im übrigen für

§ 10 WoEigG

Allgemeine Grundsätze
Inhalt
  • sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer Person, geht das Verwaltungsvermögen auf

§ 10 WoEigG

Allgemeine Grundsätze
Inhalt
  • sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer Person, geht das Verwaltungsvermögen auf