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Pflegeberufe, Studium und Ausbildung
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 27.06.2020
- Inhalt
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- Hinblick auf eine Ausbildung in Bezug auf Pflegeberufe informieren möchte, stellt schnell fest, dass
- , Arbeitsbedingungen und Co. ... Weiterlesen ... Der Beitrag Pflegeberufe, Studium und Ausbildung erschien zuerst auf Jobboerse.org.
Experten diskutieren Möglichkeiten und Potentiale zur Stärkung des Berufsfelds Altenpflege
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 10.02.2013
- Inhalt
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- für ihre herausragenden Ideen u.a. zum Verbleib im und Wiedereinstieg in den Pflegeberuf sowie zur
- Modelle und Strategien zur Zukunft der Pflegeberufe standen auf dem Programm einer Konferenz, zu
- Pflegeberufen breiter anzulegen, ist vorgesehen, dass die Ausbildungsinhalte für die Pflegeberufe im Rahmen
Anlage 1 KrPflAPrV 2004
(zu § 1 Abs. 1)
- Inhalt
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- ;lerinnen und Schüler sind zu befähigen,-den Pflegeberuf im Kontext der Gesundheitsfachberufe
- Pflegeberuf einzuschätzen und sich in die Diskussion einzubringen, -den Pflegeberuf in seiner
- des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmenDie Schülerinnen und Schüler
OLG Frankfurt - 20 W 205/2000
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 08.01.2001
- Inhalt
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- für Pflegeberufe ist nach § 1 Abs. 1 BVormVG einer abgeschlossenen Hochschulausbildung nicht
- die Weiterbildung zum Lehrer für Pflegeberufe Fachkenntnisse erworben hat, die für die Führung von
- Weiterbildungsbezeichnung "Lehrer für Pflegeberufe" führte, im Zusammenhang mit der vorausgegangenen
- Einstellung eines Lehrers für Pflegeberufe sowohl Fachhochschulabsolventen als auch Teilnehmer seines
§ 53c SGB 11
Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte
- Inhalt
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- Bundesvereinigungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen und die Verbände der Pflegeberufe auf
§ 115a SGB 11
Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien
- Inhalt
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- Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene die Pflege-Transparenzvereinbarungen an dieses
- der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, den
- ;ger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, den
§ 17 SGB 11
Richtlinien der Pflegekassen
- Inhalt
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- Bundesebene und die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene zu beteiligen. Ihnen ist unter
- . Den Verbänden der Pflegeberufe auf Bundesebene, unabhängigen Sachverständigen sowie
§ 2 MPBetreibV
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden.
§ 136 SGB 5
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung
- Inhalt
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- Berufsorganisationen der Pflegeberufe sind bei den Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13
§ 78 SGB 11
Verträge über Pflegehilfsmittel
- Inhalt
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- Verbände der Pflegeberufe und der behinderten Menschen vor Erstellung und Fortschreibung des
§ 4 KrPflG 2004
Dauer und Struktur der Ausbildung
- Inhalt
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- Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung der Pflegeberufe unter Berü
- der Bundesärztekammer und den maßgeblichen Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit zur
§ 4 AltPflG
- Inhalt
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- befristeten Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung der Pflegeberufe unter Berü
- ;rztekammer und den maßgeblichen Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit zur Stellungnahme
Anlage 1 AltPflAPrV
(zu § 1 Abs. 1)
- Inhalt
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- - Geschichte der Pflegeberufe - Berufsgesetze der Pflegeberufe
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 195/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2009
- Inhalt
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- Berufserfahrung in dem erlernten Pflegeberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. In
- Berufserfahrung in dem erlernten Pflegeberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre. Sie war
- sei, die Förderfähigkeit von Fortbildungen für alle Gesundheits- und Pflegeberufe und nicht nur für
- Funktionseinheiten des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe sowie einen gemeinsamen Artikel des
- Pflegeberufe orientiert. Die Themen und Schwerpunkte nach dieser Richtlinie und die DKG-Richtlinie seien
§ 8 IfSG
Zur Meldung verpflichtete Personen
- Inhalt
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- anderen Heil- oder Pflegeberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der