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Pflegeberufe, Studium und Ausbildung

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 27.06.2020
Inhalt
  • Hinblick auf eine Ausbildung in Bezug auf Pflegeberufe informieren möchte, stellt schnell fest, dass
  • , Arbeitsbedingungen und Co. ... Weiterlesen ... Der Beitrag Pflegeberufe, Studium und Ausbildung erschien zuerst auf Jobboerse.org.

Experten diskutieren Möglichkeiten und Potentiale zur Stärkung des Berufsfelds Altenpflege

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 10.02.2013
Inhalt
  • für ihre herausragenden Ideen u.a. zum Verbleib im und Wiedereinstieg in den Pflegeberuf sowie zur
  • Modelle und Strategien zur Zukunft der Pflegeberufe standen auf dem Programm einer Konferenz, zu
  • Pflegeberufen breiter anzulegen, ist vorgesehen, dass die Ausbildungsinhalte für die Pflegeberufe im Rahmen

Anlage 1 KrPflAPrV 2004

(zu § 1 Abs. 1)
Inhalt
  • ;lerinnen und Schüler sind zu befähigen,-den Pflegeberuf im Kontext der Gesundheitsfachberufe
  • Pflegeberuf einzuschätzen und sich in die Diskussion einzubringen, -den Pflegeberuf in seiner
  • des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmenDie Schülerinnen und Schüler

OLG Frankfurt - 20 W 205/2000

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 08.01.2001
Inhalt
  • für Pflegeberufe ist nach § 1 Abs. 1 BVormVG einer abgeschlossenen Hochschulausbildung nicht
  • die Weiterbildung zum Lehrer für Pflegeberufe Fachkenntnisse erworben hat, die für die Führung von
  • Weiterbildungsbezeichnung "Lehrer für Pflegeberufe" führte, im Zusammenhang mit der vorausgegangenen
  • Einstellung eines Lehrers für Pflegeberufe sowohl Fachhochschulabsolventen als auch Teilnehmer seines

§ 53c SGB 11

Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte
Inhalt
  • Bundesvereinigungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen und die Verbände der Pflegeberufe auf

§ 115a SGB 11

Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien
Inhalt
  • Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene die Pflege-Transparenzvereinbarungen an dieses
  • der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, den
  • ;ger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, den

§ 17 SGB 11

Richtlinien der Pflegekassen
Inhalt
  • Bundesebene und die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene zu beteiligen. Ihnen ist unter
  • . Den Verbänden der Pflegeberufe auf Bundesebene, unabhängigen Sachverständigen sowie

§ 2 MPBetreibV

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden.

§ 136 SGB 5

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung
Inhalt
  • Berufsorganisationen der Pflegeberufe sind bei den Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13

§ 78 SGB 11

Verträge über Pflegehilfsmittel
Inhalt
  • Verbände der Pflegeberufe und der behinderten Menschen vor Erstellung und Fortschreibung des

§ 4 KrPflG 2004

Dauer und Struktur der Ausbildung
Inhalt
  • Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung der Pflegeberufe unter Berü
  • der Bundesärztekammer und den maßgeblichen Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit zur

§ 4 AltPflG

Inhalt
  • befristeten Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung der Pflegeberufe unter Berü
  • ;rztekammer und den maßgeblichen Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit zur Stellungnahme

Anlage 1 AltPflAPrV

(zu § 1 Abs. 1)
Inhalt
  •   - Geschichte der Pflegeberufe     - Berufsgesetze der Pflegeberufe  

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 195/06

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2009
Inhalt
  • Berufserfahrung in dem erlernten Pflegeberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. In
  • Berufserfahrung in dem erlernten Pflegeberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre. Sie war
  • sei, die Förderfähigkeit von Fortbildungen für alle Gesundheits- und Pflegeberufe und nicht nur für
  • Funktionseinheiten des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe sowie einen gemeinsamen Artikel des
  • Pflegeberufe orientiert. Die Themen und Schwerpunkte nach dieser Richtlinie und die DKG-Richtlinie seien

§ 8 IfSG

Zur Meldung verpflichtete Personen
Inhalt
  • anderen Heil- oder Pflegeberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der