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LAG Hamm - 18 Sa 1102/07
Landesarbeitsgericht Hamm vom 09.01.2008
- Inhalt
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- Einmalzahlung Normen: Leitsätze: § 611 Abs. 1 BGB, Lohnabkommen (LA) der Metall- und Elektroindustrie
- , a.a.O.). 65Die Einmalzahlung wird – Einmalbetrag genannt - an drei Stellen in dem Lohnabkommen
- NRW vom 22.04.2006 Die tarifliche Einmalzahlung nach § 2 Nr. 2, § 3 Nr. 2 des Lohnabkommens in der
- handele. Bereits aus dem Wortlaut des Lohnabkommens lasse sich entnehmen, dass vorliegend eine
LSG Berlin-Brandenburg - L 6 RJ 53/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 29.09.2003
- Inhalt
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- Nordrhein-Westfalens (Lohnabkommen NRW) entlohnt. Dieser Tarifvertrag eignet sich zur Einstufung
- Tarifvertrages gibt es nach dem Lohnabkommen NRW 10 Lohngruppen, unter denen die Lohngruppe 7 die
- von Schaltafeln für den Wohnungsbau nach den Lohngruppen 5 bis 6 des Lohnabkommen NRW entlohnt, so
- Eingangslohngruppe für Facharbeiter darstellt. So ist nach dem Lohnschlüssel in § 3 des Lohnabkommens NRW die
- Lohngruppen 6 bis 8 des Lohnabkommens NRW entlohnt werden. Die Fa L D GmbH in K beschäftigt ca. 80
BAG - 5 AZR 821/07
Bundesarbeitsgericht vom 27.08.2008
- Inhalt
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- angerechnet werde. Mit der Entgeltabrechnung für Mai 2006 verrechnete die Beklagte die im Lohnabkommen
- Anspruch ebenso wie seinen vertraglichen Anspruch. Das Lohnabkommen enthält entgegen der Auffassung der