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§ 55e GewO
Sonn- und Feiertagsruhe
- Inhalt
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- (1) An Sonn- und Feiertagen sind die in § 55 Abs. 1 Nr. 1 genannten Tätigkeiten mit
§ 9 ArbZG
Sonn- und Feiertagsruhe
- Inhalt
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- (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht besch
- kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt
- ür Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.
§ 193 BGB
Sonn- und Feiertag; Sonnabend
LG Bonn weist Schadensersatzklage der EnBW Baden-Württemberg AG ab
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 18.04.2016
- Inhalt
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- (LEXEGESE) Mit Urteil vom 6. April 2016 hat das LG Bonn die Klage der EnBW Energie Baden
Veranstaltungshinweis: Welt-Windenergiekonferenz in Bonn - Chancen für Bürger und Gemeinden
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 17.04.2012
LG Bonn - 1 OH 10/06
Landgericht Bonn vom 05.10.2006
- Inhalt
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- Landgericht Bonn, 1 OH 10/06 Datum: 05.10.2006 Gericht: Landgericht Bonn Spruchkörper: 1
§ 9 SeeAZV
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Inhalt
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- (1) Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt, mü
§ 11 ArbZG
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Inhalt
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- Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dü
- ;rfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§
- ;ftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.(4) Die Sonn- oder
§ 20 EEG 2009
Absenkungen von Vergütungen und Boni
- Inhalt
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- (1) Die Vergütungen und Boni nach den §§ 23 bis 31 gelten unbeschadet des § 66
- ßgabe, dass sich die Vergütungen und Boni nach Maßgabe der Absätze 2 und 3
- verringern. Die zum jeweiligen Inbetriebnahmezeitpunkt errechneten Vergütungen und Boni gelten
- Boni verringern sich jährlich zum 1. Januar für Strom aus 1.Wasserkraft (§ 23) ab dem
- Vergütungen und Boni werden nach der Berechnung gemäß den Absätzen 1 und 2 auf
Pro Bono mit Student-Law
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 26.06.2014
LG Bonn - 8 T 244/03
Landgericht Bonn vom 25.06.2004
- Inhalt
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- Landgericht Bonn, 8 T 244/03 Datum: 25.06.2004 Gericht: Landgericht Bonn Spruchkörper: 8
- Gegenvorstellung des Bezirksrevisors vom 02.02.2004 gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 22.12.2003
LG Bonn zu unwirksamen Bestimmungen in Lieferklausel in Fernabsatz-AGB
Rechtsanwalt carsten laumann vom 04.04.2013
- Inhalt
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- können, bedürfen der Schriftform. LG Bonn | 21.07.2010 | 30 O 75/10