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Und der Miniatur-Bullterrier ist und bleibt immer noch ein Miniatur-Bullterrier
martina heck vom 28.05.2014
- Titel
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- Und der Miniatur-Bullterrier ist und bleibt immer noch ein Miniatur-Bullterrier
- Inhalt
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- des Hundes nicht passen. Hiervon ausgehend kann es nicht weiterführen, das im Grundsatz zwischen dem
- erfolgen. Der Listung des Hundes in einer Verordnung im Sinne von § 3 Abs. 4 ThürTierGefG bedürfe es
- Sachverständigen, der den Hund des Klägers in Augenschein genommen hat. Das Gutachten ist insoweit
- Einfuhrbeschränkungsgesetzes des Bundes. Der Kläger legte mit nicht datiertem Schreiben gegen diese Einordnung
- Anwendung der Vorschrift durch die Exekutive unter das Gesetz gefasst worden. Dies verstoße gegen den
Arbeitgeberhaftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter
martina heck vom 27.05.2014
- Inhalt
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- Finanzbehörden der Länder oder des Bundes verfahren wird. In dem der aktuellen Entscheidung zugrundeliegenden
- nach den Vorgaben der zuständigen Finanzbehörden der Länder oder des Bundes vornimmt. In diesen Fällen
- Vorverfahren erhobenen Klage statt. Das beklagte Finanzamt sei für den Erlass des angefochtenen
- Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gemäß dem Schreiben des Betriebsstättenfinanzamts vom 07.03.2005, nach dem
- des Dritten – hier der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft – für den Erlass des
Arbeitgeber muss Hund am Arbeitsplatz nicht dulden
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 01.04.2014
- Inhalt
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- ist, kann der Arbeitgeber gleichwohl das Mitbringen eines einzelnen Hundes untersagen, wenn dieser
- und wies die Klage ab. Es ging zunächst davon aus, dass es dem Arbeitgeber im Rahmen des
- widerspricht weder dem Gleichbehandlungsgrundsatz, noch stellt dies Mobbing dar. Zu diesem Ergebnis kam das
- klagte das Frauchen und berief sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung, da auch andere Mitarbeiter
- haben sollte, den Hund mit in das Büro bringen zu dürfen, hätte diese Zusage sachlogisch unter dem
Das Ehegatten-Arbeitsverhältnis, der Pkw und der Fremdvergleich
martina heck vom 05.03.2014
- Titel
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- Das Ehegatten-Arbeitsverhältnis, der Pkw und der Fremdvergleich
- Inhalt
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- Bundesfinanzhof, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des
- tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts einerseits und aus den
- der Gesamtumstände berufene Finanzgericht die Fremdüblichkeit indes im Hinblick auf den zwischen dem
- entscheiden ist. Dieser Zulassungsgrund konkretisiert den der Nr. 1. Es gelten insoweit die zur
- zudem näher erläutert worden. Für den Bundesfinanzhof ist es daher nicht nachvollziehbar, warum dem
Auch schlafende Hunde können zur Gefährdungshaftung führen
martina heck vom 14.10.2013
- Inhalt
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- Hundes seit langer Zeit gestattet hatte. Ein Mitverschulden (§ 254 I BGB), das der Klägerin anzulasten
- bzw. den Hund wegschaffen müssen. Dass die Beklagte dies unstreitig nicht tat, begründet bei der
- Hinausgehen, bei dem man den Blick -über das Tier hinweg- nach vorne geradeaus richtet bzw. kurz
- Beklagte zu 1) als Verkäuferin beschäftigt war. Beim Verlassen des Geschäfts stürzte die Klägerin über die
- des Hundes zurückzuführen, dass die Klägerin unstreitig beim Verlassen des Ladenlokals über ihn
Ist es denn so schwer?! – Hundehaltung im Auto verstösst gegen das Tierschutzgesetz
martina heck vom 10.10.2013
- Titel
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- Ist es denn so schwer?! – Hundehaltung im Auto verstösst gegen das Tierschutzgesetz
- Inhalt
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- „Cosima“ werde während des Tages regelmäßig beschäftigt und erhalte den benötigten Auslauf. In welcher
- noch die Zeiten des Transports der Hündin von und nach seinem weit entfernt gelegenen Wohnsitz. Es
- Weise dies geschiehe, habe der Antragsteller aber nicht näher geschildert. Im Übrigen bliebe es
- Verfügung des Landratsamtes Ludwigsburg vom 18.07.2013 zurückgewiesen, mit der ihm unter Anordnung des
- . Nach § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das
Datenschutz in der Anwaltskanzlei (Teil 7)
Harold Treysse vom 05.04.2013
- Titel
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- Datenschutz in der Anwaltskanzlei (Teil 7)
- Inhalt
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- Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem
- einbezogen worden. Das Fragerecht des Arbeitgebers zum Zwecke der Begründung eines
- , Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Bundes, Soldatinnen und Soldaten sowie
- -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten
- dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies
Bundestag: Radioaktive Abfälle sollen schnellstmöglich aus Asse II entfernt werden
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 02.03.2013
- Inhalt
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- ) wurden der Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II den Regelungen des Atomgesetzes
- Abstriche am Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten und künftiger Generationen gemacht werden. Den
- über Anlagen des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle unterstellt und wurde die
- Die radioaktiven Abfälle aus der maroden Schachtanlage Asse II sollen nach einem Beschluss des
- Bündnis 90/Die Grünen (17/11822) und sieht eine Neufassung des § 57b des Atomgesetzes vor, mit der
Der Arbeitsmarkt im Jahr 2012: Robuster Arbeitsmarkt in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 03.01.2013
- Titel
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- Der Arbeitsmarkt im Jahr 2012: Robuster Arbeitsmarkt in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld
- Inhalt
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- ohne Darlehen des Bundes finanzieren könnte.Presse Info 002 vom 03.01.2013 der BA für Arbeit
- Einführung des SGB II im Jahr 2005. Gegenüber 2011 war dies ein Rückgang von 172.000 Personen. Mit 8,2
- gemeldeten Stellen lagen im Jahresdurchschnitt leicht über dem Wert des Vorjahres, im Jahresverlauf
- Mio Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Wie schon 2011 fällt damit der Zuwachs
- vor einem Jahr. Das ist der niedrigste Stand der Arbeitslosigkeit seit 1991. Während die
Gesetzliche Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege zum 01.01.2013
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 26.12.2012
- Inhalt
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- der Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundes-ausschuss (G-BA). Mit der Neufassung der
- 450 Euro monatlich erhöht worden. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet das
- Gesundheit hat am 12. November 2012 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen den
- Änderungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes im Einzelnen: Einführung von Leistungen der
- des Modellvorhabens beauftragt und legt die Einzelheiten dazu im Rahmen der Ausschreibung fest, die
Die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Menschen
Sönke Nippel vom 11.12.2012
- Inhalt
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- Ausgleichsabgabe wird zwischen dem zuständigen Integrationsamt und dem Ausgleichsfonds des Bundes verteilt
- Solange der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigt, muss
- , § 77 Abs. 4 S. 1 SGB IX. Die Ausgleichsabgabe wird nach Ablauf eines Kalenderjahres, das auf den
- er dafür eine Ausgleichsabgabe zahlen, § 77 Abs. 1 S. 1 SGB IX.Die Berechnung der Ausgleichsabgabe
- Pflichtarbeitsplatz von 5 % erreicht wird (siehe unten).Der Arbeitgeber berechnet die Ausgleichsabgabe im
Kopftuch und sichtbare religiöse oder weltanschauliche Zeichen am Arbeitsplatz
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 05.11.2012
- Inhalt
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- Antidiskriminierungsstelle des Bundes sei dringend angeraten ihre Stellungnahmen in der „Kopftuchfrage“ wesentlich
- entspricht dem Gleichbehandlungsgedanken des GlBG, der Judikatur des EGMR zu Art 9 EMRK und ist eine
- Ausdruck gelebter Religiosität und Teil der Glaubenspraxis bringt das individuelle Bekenntnis der/des
- . Folglich entspreche dieser Erlass ganz sicher den Auflagen des Antidiskriminierungsrechts. Für das
- des Bundes erfahren habe, dass soeben ein richtungsweisendes „Kopftuch-Urteil“ des Arbeitsgerichts
Hundebisse beim “Gassi gehen” als Arbeitsunfall?
Thorsten Blaufelder vom 19.09.2012
- Inhalt
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- Das „Gassi gehen“ mit dem Hund des Nachbarn steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen
- zuständigen Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anerkannt haben. Das Ausführen des Hundes sei
- als nun auch das LSG lehnten den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz jedoch ab. Der Verletzte
- habe sich nicht wie ein Beschäftigter um den Hund seines Nachbarn gekümmert, vielmehr habe er nur
- Unfallversicherung. Wer dabei von dem Tier gebissen wird, kann daher keine Leistungen von der
Hundebisse beim “Gassi gehen” als Arbeitsunfall?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.09.2012
- Inhalt
-
- Das „Gassi gehen“ mit dem Hund des Nachbarn steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen
- zuständigen Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anerkannt haben. Das Ausführen des Hundes sei
- als nun auch das LSG lehnten den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz jedoch ab. Der Verletzte
- habe sich nicht wie ein Beschäftigter um den Hund seines Nachbarn gekümmert, vielmehr habe er nur
- Unfallversicherung. Wer dabei von dem Tier gebissen wird, kann daher keine Leistungen von der
Die Datenwoche im Datenschutz (KW39 2011)
Dr. Sebastian Kraska vom 02.10.2011
- Inhalt
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- Informationsfreiheitsgesetz des Bundes enthaltene absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen das
- hin zur fristlosen Kündigung. Und am Ende ist nicht nur das Image des CIOs, sondern auch das des
- -Korrespondent Rolf Lamprecht schreibt: “Sie suchen und finden dort Schutz vor der Allmacht des Staates
- im Netz vor allem die Risiken – nicht aber die Chancen“, sagte der Generalsekretär des
- Anforderungen an den Datenschutz erfüllt wären, sagte Wolfgang Adamiok vom Sparkassenverband DSGV dem