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Anlage 1 VersFachwPrV 2008

(zu § 5 Abs. 2, 4 und 5)Liste der produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkte nach § 5 Abs. 2, 4 und 5
Inhalt
  • –Kollektivversicherungenb)Betriebliche Altersversorgung –Direktversicherung–
  • –Kreditversicherungen3.Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgunga

§ 5 LStDV

Besondere Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Inhalt
  • Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ergänzend zu
  • betriebliche Altersversorgung durchführt, spätestens zwei Monate nach Ablauf des

3. VAG

Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung mit Sitz im Ausland

§ 275 HGB

Gliederung
Inhalt
  • Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,davon für Altersversorgung7

§ 187b SGB 6

Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse
Inhalt
  • zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung eine Abfindung für eine unverfallbare
  • Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erhalten haben, können innerhalb eines Jahres nach

BAG - 3 ABR 20/10

Bundesarbeitsgericht vom 21.08.2012
Inhalt
  • BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 21.8.2012, 3 ABR 20/10 Betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitgeberin gewährt einem Teil ihrer Mitarbeiter Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach der
  • Altersversorgung wird über den Unterstützungsverein der C GmbH e. V. durchgeführt. Der Vorstand dieses
  • Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung eine Anpassung der laufenden Leistungen geprüft und
  • betrieblichen Altersversorgung eine Anpassung der laufenden Leistungen geprüft und hierüber nach billigem

BAG - 3 AZR 186/06

Bundesarbeitsgericht vom 12.06.2007
Inhalt
  • BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 12.6.2007, 3 AZR 186/06 Betriebliche Altersversorgung
  • betrieblichen Altersversorgung. 2. Tarifliche Ausschlussfristen erfassen den Anspruch auf Einhaltung des
  • Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in einem Gesamtversorgungssystem über eine
  • Betriebsrat zu einem Versuch, die betriebliche Altersversorgung neu zu regeln und schließlich abzulösen
  • Übung. Danach hatte die Arbeitgeberin der Klägerin betriebliche Altersversorgung entsprechend den BBE

BAG - 3 AZR 636/06

Bundesarbeitsgericht vom 13.11.2007

Anlage 1 AAÜG

Zusatzversorgungssysteme
Inhalt
  • 1.Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, eingeführt mit Wirkung vom
  • 17. August 1950. 2.Zusätzliche Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten
  • ;hrt mit Wirkung vom 1. Januar 1986. 3.Zusätzliche Altersversorgung für verdienstvolle
  • , eingeführt mit Wirkung vom 1. Januar 1988. 4.Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen
  • Wirkung vom 12. Juli 1951. 5.Altersversorgung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Akademie der

§ 3 AltersVersErhV 2

Inhalt
  • Bei der Erhebung werden erfaßt 1.die Formen der betrieblichen Altersversorgung, 2.die Zahl
  • der Unternehmen, die über eine betriebliche Altersversorgung verfügen, und die Zahl der
  • Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610), 6.die
  • Aufwendungen der Unternehmen für die betriebliche Altersversorgung im Jahre 1976 sowie die Höhe der

§ 10a VAG

Mehrere Anträge; Information bei betrieblicher Altersversorgung, bei Krankenversicherung und bei geschlechtsspezifischer Tarifierung
Inhalt
  • sie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen, haben die Versorgungsanwärter und