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Art 2 DBAVerArabEmG
- Inhalt
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- Soweit das Abkommen auf Grund seines Artikels 29 Abs. 2 und der Nr. 9 des Protokolls zum Abkommen
- zum Ablauf des vierten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft
- für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Abkommens anzuwenden ist, sind bereits ergangene
- getreten ist. Soweit sich bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens unter Berü
- Inkrafttreten des Abkommens bestand, wird der Steuermehrbetrag nicht festgesetzt.
Art XIII OffshStAbk
- Inhalt
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- befriedigenden Lösung entsprechend den Grundsätzen dieses Abkommens.(3) Dieses Abkommen kann
- Abkommen getroffenen Maßnahmen oder Vereinbarungen betrifft.(2) Jeder Vertragsteil kann
- jede Frage ins Benehmen setzen, die die Anwendung dieses Abkommens oder die gemäß diesem
- jederzeit eine Nachprüfung der Bestimmungen dieses Abkommens beantragen. Die beiden Regierungen werden
Kurz notiert: Abkommen mit IRENA
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 06.06.2011
- Inhalt
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- Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Art 46 EStRGEG
Übergangsregelung bei Außerkrafttreten zwischenstaatlicher
Abkommen
- Inhalt
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- (1) Kindergeld, das auf Grund von Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Griechenland
- Kindergeld, die in einem zwischenstaatlichen Abkommen über Soziale Sicherheit enthalten sind, weiterhin
- anwendbar bleiben, wenn sie durch Kündigung des Abkommens außer Kraft getreten sind.Die H
Art 2 DBAG SAU
- Inhalt
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- Soweit das Abkommen aufgrund seines Artikels 6 Abs. 2 für die Zeit vor dem Inkrafttreten des
- das Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. Soweit sich bis zum Zeitpunkt
- Abkommens anzuwenden ist, sind bereits ergangene Steuerfestsetzungen zu ändern oder aufzuheben
- des Inkrafttretens des Abkommens unter Berücksichtigung der jeweiligen Besteuerung in der
- ergibt, als sie nach den Rechtsvorschriften vor dem Inkrafttreten des Abkommens bestand, wird der Steuermehrbetrag nicht festgesetzt.
§ 2 AuslSchuldAbkAG
- Inhalt
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- auf die Vorteile aus dem Abkommen und seinen Anlagen, können sich aber Gläubiger und
- Schuld die Ansprüche und sonstigen Rechte, die ihm nach dem Abkommen und seinen Anlagen zustehen
- Bestimmungen der einschlägigen Anlage des Abkommens gemacht oder eine Beitrittserklärung abgegeben
- und hat der Gläubiger gemäß den Bestimmungen des Abkommens und seiner Anlagen Anspruch
- Bedingungen für die Schuld gemäß den Bestimmungen des Abkommens und seiner Anlagen
§ 2 FATCA-USA-UmsV
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- (1) Abkommen im Sinne dieser Verordnung ist das in § 1 genannte Abkommen, das am 11. Dezember
- sind die in Artikel 4 Absatz 7 des in Absatz 1 genannten Abkommens erwähnten Ausfü
- Finanzinstitut im Sinne dieser Verordnung ist ein Rechtsträger, der im Sinne des Abkommens in der
- Abkommens.(4) Ein US-amerikanisches meldepflichtiges Konto ist ein von einem meldenden deutschen
- Vereinigten Staaten von Amerika im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe gg des Abkommens ist oder2
Art 2 DBAESTG
- Inhalt
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- Soweit das Abkommen auf Grund seines Artikels 28 Abs. 2 für die Zeit vor seinem Inkrafttreten
- Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. Soweit sich bis zum Zeitpunkt des
- Inkrafttretens des Abkommens unter Berücksichtigung der jeweiligen Besteuerung in der Bundesrepublik
- Rechtsvorschriften vor dem Inkrafttreten des Abkommens bestand, wird der Steuermehrbetrag nicht festgesetzt.
Art 2 DBAG LTU
- Inhalt
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- Soweit das Abkommen auf Grund seines Artikels 28 Abs. 2 für die Zeit vor seinem Inkrafttreten
- Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. Soweit sich bis zum Zeitpunkt des
- Inkrafttretens des Abkommens unter Berücksichtigung der jeweiligen Besteuerung in der Bundesrepublik
- Rechtsvorschriften vor dem Inkrafttreten des Abkommens bestand, wird der Steuermehrbetrag nicht festgesetzt.
§ 3 KonsVerNLDV
Territorialer Geltungsbereich des Abkommens
- Inhalt
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- Für die Zwecke des Abkommens umfassen die Begriffe „Königreich der Niederlande
- 27 des Abkommens sowie der Begriff „Bundesrepublik Deutschland“ auch den auß
LSG Bayern - L 14 R 612/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 23.01.2007
- Inhalt
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- geschichtlichen Vorgänge: Erstes Münchener Abkommen vom 29.09.1938 - Abtretung des Sudetenlandes
- Münchener Abkommen und den darauf bis 1946 folgenden Ereignissen mit allseitiger Akzeptanz zu
- Meinung finden. Die Haager Landkriegsordnung ist Anlage zu dem 1907 geschlossenen IV. Haager Abkommen
- Landkriegsordnung in dem später abgeschlossenen 4. Genfer Abkommen von 1949 mit Zusatzprotokoll
- auf die "Nichtigkeitserklärung" des Münchener Abkommens vom 29.09.1938 und des Beschlusses der
§ 1 AuslSchuldAbkAG
- Inhalt
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- (1) Abkommen im Sinne dieses Gesetzes ist das Abkommen vom 27. Februar 1953 über deutsche
- Auslandsschulden (Bundesgesetzbl. II S. 331).(2) Die in Artikel 3 des Abkommens enthaltenen Begriffsbestimmungen gelten auch für dieses Gesetz.
§ 3 AuslSchuldAbkAG
- Inhalt
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- die Vorteile aus dem Abkommen und seinen Anlagen, so kann der Gläubiger in bezug auf die Schuld
- die Ansprüche und sonstigen Rechte, die ihm nach dem Abkommen und seinen Anlagen zustehen
- des Abkommens einen Regelungsvorschlag zu machen oder eine Beitrittserklärung abzugeben, und hat
- der Gläubiger gemäß den Bestimmungen des Abkommens und seiner Anlagen Anspruch auf
- Bedingungen für die Schuld gemäß den Bestimmungen des Abkommens und seiner Anlagen festsetzen
OLG Oldenburg - 11 U 52/87
Oberlandesgericht Oldenburg vom 12.01.1990
- Inhalt
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- . Zum EWG-Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit ... in Zivil- und Handelssachen (GVÜ). 2. Zum
- Abkommen über den Intern. Währungsfond ("Bretton-Wood-Abkommen"). Volltext: Aus den Urteils
- über den Internationalen Währungsfond (sog. "Bretton-Wood-Abkommen"; BGBl. II 1952 S. 645; vgl. auch
- Abkommen ... eingeführten Devisenkontrollbestimmungen ... in den Gebieten der Mitglieder nicht geklagt
- berücksichtigenden (BGH NJW 1970, 1507) - Verstoßes gegen Art. VIII Abschnitt 2 (b) Satz 1 des Abkommens
§ 13 AuslSchuldAbkAG
- Inhalt
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- Abkommens), werden auf Antrag des Gläubigers, der Anspruch auf die Vorteile aus dem Abkommen und
- Bedingungen, die in dem Abkommen und seinen Anlagen vorgesehen sind, für vollstreckbar zu erklären.
- Inkrafttreten des Abkommens rechtskräftig geworden sind (Artikel 17 Abs. 3 Buchstabe a (i) des