Urteil des OLG Oldenburg vom 12.01.1990

OLG Oldenburg: internationale zuständigkeit, gerichtliche zuständigkeit, lex fori, abkommen, zahlungsbilanz, zwangsvollstreckung, izpr, währung, gerichtsbarkeit, rüge

Gericht:
OLG Oldenburg, 11. Zivilsenat
Typ, AZ:
Urteil, 11 U 52/87
Datum:
12.01.1990
Sachgebiet:
Normen:
ZPO § 295, GVÜ § 2, GVÜ § 53 S 2, BRETTON-WOO. § 2B
Leitsatz:
1. Zum EWG-Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit ... in Zivil- und Handelssachen (GVÜ). 2.
Zum Abkommen über den Intern. Währungsfond ("Bretton-Wood-Abkommen").
Volltext:
Aus den Urteils-Entscheidungsgründen:
Das ... LG ... war auch international zuständig ... . Die internationale Zuständigkeit gehört zu den ohne Rüge einer
Partei von Amts wegen zu berücksichtigenden unverzichtbaren allgemeinen Prozeßvoraussetzungen (Zöller-
Stephan, ZPO, 15. Aufl. 1987, vor § 253 Rdnr. 15; 295 Rdnr. 4,; vor § 253 Rdnr.9). § 512 a ZPO gilt für die
internationale Zuständigkeit nicht ... .
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit war gegeben. Im Anwendungsbereich des EWG-
Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen (GVÜ), das auch im Verhältnis zu Italien gilt (Zöller, a.a.O., Vorbenm. zum GVÜ, Anh. II), bestimmt
der Wohnsitz des B e k l a g t e n die internationale Zuständigkeit (Art. 2 GVÜ; Zöller, a.a.O., § 13 Rdnr. 17). Nach
Art 53 S. 1 GVÜ steht der Sitz von Gesellschaften und jur. Personen dem Wohnsitz gleich. ...
Die Klage ist auch nicht wegen eines - ebenfalls von Amts wegen zu berücksichtigenden (BGH NJW 1970, 1507) -
Verstoßes gegen Art. VIII Abschnitt 2 (b) Satz 1 des Abkommens über den Internationalen Währungsfond (sog.
"Bretton-Wood-Abkommen"; BGBl. II 1952 S. 645; vgl. auch Münchener Kommentar, BGB, vor Art. 12 EGBGB
Rdnr. 422) unzulässig (vgl. BGH NJW 1970, 1507; 1980, 520; WM 1986, 600). Nach der genannten Vorschrift des
Abkommens, dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist (BGBl. II 1952 S. 728), kann aus
Devisenkontrakten, welche die Währung eines Mitglieds berühren und die im Gegensatz stehen zu dem von dem
Mitglied in Übereinstimmung mit diesem Abkommen ... eingeführten Devisenkontrollbestimmungen ... in den
Gebieten der Mitglieder nicht geklagt werden. Voraussetzung für einen Verstoß ist, daß die Durchsetzung des
geltend gemachten Anspruchs sich auf die Zahlungsbilanz des Landes auswirkt, das die Devisenvorschriften
erlassen hat (BGH WM 1977, 332; NJW 1980, 520; Münchener Kommentar,BGB, vor Art 12 EGBGB Rdnr. 423).
Das ist hier jedoch im Ergebnis nicht der Fall. ... Für die Frage, ob eine Auswirkung auf die Zahlungsbilanz eines
Mitgliedsstaates des Abkommens gegeben ist, ist nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern auf den
Schluß der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (BGH NJW 1980, 520).
...
Für das Recht der Zwangsvollstreckung gilt deutsches Recht ("lex fori"; Zöller, a.a.O., IZPR Rdnr. 83). ...xxxx