Suche nach "essen"

Ergebnisse 26599

Seite 99 von 1774

§ 8.11 MoselSchPV 1997

Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind
Inhalt
  • Aufgaben der Besatzung und des Personals bei einem Notfall enthält. Weiterhin müssen
  • ;umung des Fahrzeugs vorliegen. Sicherheitsrolle und Verhaltensmaßregeln müssen an mehreren
  • , jeweils geeigneten Stellen ausgehängt sein;b)Besatzung und Personal müssen die in
  • ;c)während des Aufenthalts von Fahrgästen an Bord müssen die Fluchtwege völlig
  • frei von Hindernissen sein. Die Türen und Notausstiege der Fluchtwege müssen von beiden

§ 35e StVZO 2012

Türen
Inhalt
  • (1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass beim Schließ
  • ;en störende Geräusche vermeidbar sind.(2) Türverschlüsse müssen so
  • von mehr als 25 km/h müssen auf der in der Fahrtrichtung vorn liegenden Seite der Türen
  • ssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.(4) Tü
  • ;ren müssen während der Fahrt geschlossen sein.

§ 6.08 BinSchUO2008Anh II

Wendegeschwindigkeitsregler
Inhalt
  • 1.Wendegeschwindigkeitsregler und ihre Bauteile müssen § 9.20 entsprechen2.Die
  • Abfall der Kreiseldrehzahl müssen überwacht werden.3.Sind neben dem
  • erfolgen können. Wendegeschwindigkeitsregler müssen gegenüber den Steuereinrichtungen r
  • Kreisel, Sensoren oder Wendeanzeiger müssen den Mindestanforderungen der Vorschriften betreffend die

§ 3 AMGrHdlBetrV

Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume
Inhalt
  • (1) Die Betriebsräume müssen nach Art, Größe, Zahl, Lage, Zustand und
  • ;hrleisten.(2) Die Betriebsräume müssen geeignete klimatische Verhältnisse aufweisen und sind
  • äte sollen leicht zu reinigen sein und müssen instand gehalten werden.(4) Betriebsräume
  • und deren Einrichtungen müssen regelmäßig gereinigt werden. Soweit in Betriebsrä

§ 4.01 BinSchUO2008Anh IX

Bedienung
Inhalt
  • 1.Alle Bedienorgane müssen so angebracht sein, dass während ihrer Betätigung keine
  • ;glich bleibt.2.Alle Bedienorgane und Anzeigen müssen mit einer blendungsfreien, für alle
  • benutzt, müssen diese so gestaltet sein, dass sie auch durch Ertasten gefunden und betätigt
  • werden können. Außerdem müssen sie einen deutlich spürbaren Druckpunkt haben. Bei

Anhang 5 SektVO

Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden Betriebskosten
Inhalt
  • durch dessen Betrieb verursachten Energieverbrauchs- und Emissionskosten (Betriebskosten) nach der im
  • , die für den Betrieb eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer anfallen, werden wie
  • ür den Betrieb eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer anfallen, werden die
  • eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer anfallen, werden die Gesamtkilometerleistung
  • Schadstoffemissionen, die für den Betrieb eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer

§ 17 EBewiV

Örtliche Zuständigkeit
Inhalt
  • werden; 2.für die Ausstellung von Bezugsscheinen das Ernährungsamt, in dessen Zustä
  • ;ndig; bei Seeschiffen ist jedes Ernährungsamt zuständig, in dessen Zustä
  • Berechtigungsscheinen das Ernährungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Betrieb, die
  • Einrichtung oder die Stelle liegt, oder bei Verbrauchern das Ernährungsamt, in dessen Zustä
  • dessen Zuständigkeitsbereich der Betrieb liegt. (2) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 können

Anlage 3 VgV 2001

Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden Betriebskosten
Inhalt
  • durch dessen Betrieb verursachten Energieverbrauchs- und Emissionskosten (Betriebskosten) nach der
  • , die für den Betrieb eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer anfallen, werden
  • ür den Betrieb eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer anfallen, werden die
  • eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer anfallen, werden die Gesamtkilometerleistung
  • Schadstoffemissionen, die für den Betrieb eines Straßenfahrzeugs über dessen Lebensdauer

BGH - 2 ARs 276/02

Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
Inhalt
  • Abs. 1 Satz 1 StPO für erforderlich. Sie hat deshalb zunächst beim Amtsgericht Ulm, in dessen Bezirk
  • Verbindungsdaten festzustellen sind, sodann beim Amtsgericht Darmstadt, in dessen Bezirk sich die Zentrale der
  • Durchführung einer richterlichen Untersuchungshandlung bei demjenigen Amtsgericht, in dessen Bezirk die
  • StPO zuständig ist, in dessen Bezirk sich der Sitz der (Verwaltungs-)Zentrale des Diensteanbieters
  • befindet, sondern dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verbindungsdaten zu erheben und die

§ 16 AuslSchuldAbkAG

Inhalt
  • ;ndig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und in Ermangelung eines
  • solchen das Landgericht, in dessen Bezirk sich Vermögen des Schuldners befindet oder die

§ 9 KernbrStG

Zuständiges Hauptzollamt
Inhalt
  • dieses Gesetzes das Hauptzollamt örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus die in den
  • ändig, in dessen Bezirk sie erstmals steuerlich in Erscheinung treten.

Zuständiges Amtsgericht bei Streit über Zulässigkeit und Fortdauer von Freiheitsentziehungen nach § 36 PolG NRW

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 22.01.2017
Inhalt
  • zuständig ist, in dessen Bezirk der Betroffene erstmalig festgenommen wurde, nicht aber dasjenige, in dessen

HessVGH - 10 TH 1199/86

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 19.06.1986
Inhalt
  • freiwilligen Ausreise die Abschiebung anzudrohen, falls dessen grundsätzliche Ausreiseverpflichtung nicht aus
  • enthält auch weder eine Unterschrift noch die Namenswiedergabe des Behördenleiters oder dessen
  • Namenswiedergabe des Behördenleiters, dessen Vertreters oder dessen Beauftragten enthalten muß (§ 37
  • Abs. 3 HVwVfG), hätte der Bescheid vom 13. November 1985 auch den Namen dessen tragen müssen, der
  • in Hessen in vergleichbaren Fällen Ausreisefristen von ein oder zwei Wochen festzusetzen pflegen

§ 9 EuWG

Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Inhalt
  • (1) Wahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern
  • politischen Vereinigungen müssen deren Namen und, sofern sie ein Kennwort verwenden, auch dieses
  • Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedsvereinigung im Wahlgebiet anfügen.(2) In dem Wahlvorschlag müssen
  • einzelne Länder von Parteien müssen von den Vorständen der Landesverbände oder
  • änder müssen von den Vorständen der Bundesverbände der Parteien oder, wenn

§ 8.08 BinSchUO2008Anh II

Lenzeinrichtungen
Inhalt
  • die eine Besatzung vorgeschrieben ist, müssen zwei unabhängige Lenzpumpen vorhanden sein
  • Zweiglenzrohres in [mm].4.Sind die Lenzpumpen an ein Lenzsystem angeschlossen, müssen die inneren
  • werden können.8.Zweiglenzrohre einzelner Abteilungen müssen durch ein absperrbares Rü
  • . Bodenventile sind hierfür nicht zulässig.9.Laderaumbilgen müssen mit Peilmö
  • ;ssen in den Lenzrohren für Bilgen, die für das Sammeln von ölhaltigem Wasser bestimmt